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TV frei während der Fahrt

Mercedes S-Klasse W221
Themenstarteram 18. Juni 2015 um 14:52

Wer kann möglichst standortnah (Bremen-Osnabrück)

in meinem S 500 W221 das TV-Gerät freischalten?

Bitte melden unter 04443/2900 Danke.

Beste Antwort im Thema

Es gibt leider in Deutschland (und eigentlich fast NUR dort) diese "Oberlehrer", die mit erhobenem Zeigefinger sofort überall parat stehen, wo mal was nicht ganz auf's i-Tüpfelchen "gesetzeskonform" ist - oder auch nur sein könnte. Traurig, aber wahr.

Der TE hat eigentlich nur gefragt, ob das möglich ist, und ob es jemand machen würde. PUNKT AUS.

Ob das jetzt eine "Straftat" oder ein "Vergehen" oder nur eine "Owi" ist - ist für die Frage nicht relevant.

Der TE wird mit den Folgen dann schon leben können, wenn sie ihn erwischen - oder eben auch nicht ;)

mann mann mann, es wird immer schlimmer hier...

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Ich sage dazu nur, das es VERBOTEN ist und eine STRAFTAT darstellt.

Daher wird dir kein offizieller Mechaniker diese Aktion durchführen.

Und ich hoffe, das es keinen privaten gibt, der dir das macht.

Dazumal er sich genauso Strafbar macht und du die Betriebserlaubniss fürs auto verlierst.

Eine Straftat? Wo im StGB steht diese?

am 18. Juni 2015 um 17:36

Straftat? Bitte erst nachdenken, dann äußern.

Zitat:

@kindernotrettung schrieb am 18. Juni 2015 um 19:36:19 Uhr:

Straftat? Bitte erst nachdenken, dann äußern.

DAS ist aber leider fakt.

Denn wenn es erlaubt WÄRE, würde das auch der :) machen.

Tut er aber nicht.

Und in D ist es VERBOTEN das Fahrzeug so zu verändern, das man wärend der Fahrt TV schauen kann.

Da es verboten ist, es aber trotzdem macht, also gegen ein Verbot vorgeht, ist das eine Straftat.

Dazumal auch dadurch die Betriebserlaubniss erlischt.

Mal von der Verantwortung ganz zu schweigen.

Auf der Autobahn bei 180Km/h auch noch TV schauen zu wollen. :eek:

Einfach nur peinlich solche Leute

am 18. Juni 2015 um 18:03

Es gibt einen Unterschied zwischen nicht erlaubt und einer Straftat.

Einfach nur peinlich solche Leute!

Hallo zusammen,

Zitat:

@W220_Harz schrieb am 18. Juni 2015 um 17:10:41 Uhr:

Ich sage dazu nur, das es VERBOTEN ist und eine STRAFTAT darstellt.

nein, das bloße Freischalten ist weder verboten noch erlaubt. Eine Straftat ist es daher nicht. Wenn man mit freigeschaltetem TV unterwegs ist und dadurch abgelenkt ist, kann es deshalb Ärger geben, nicht aber wegen der Freischaltung an sich.

Zitat:

die Betriebserlaubniss fürs auto verlierst.

Es gibt viele Eingriffe, die die Betriebserlaubnis beeinträchtigen. Bloße Freischaltungen fallen aber nicht darunter.

Viele Grüße

Peter

MT-Moderation

PS: Zum Thema: Ja, die Freischaltung geht technisch, wird Dir aber kein offizieller Händler machen, da Daimler dies intern ausschließt.

Es gibt leider in Deutschland (und eigentlich fast NUR dort) diese "Oberlehrer", die mit erhobenem Zeigefinger sofort überall parat stehen, wo mal was nicht ganz auf's i-Tüpfelchen "gesetzeskonform" ist - oder auch nur sein könnte. Traurig, aber wahr.

Der TE hat eigentlich nur gefragt, ob das möglich ist, und ob es jemand machen würde. PUNKT AUS.

Ob das jetzt eine "Straftat" oder ein "Vergehen" oder nur eine "Owi" ist - ist für die Frage nicht relevant.

Der TE wird mit den Folgen dann schon leben können, wenn sie ihn erwischen - oder eben auch nicht ;)

mann mann mann, es wird immer schlimmer hier...

am 18. Juni 2015 um 20:32

Ich hab mir das auch schon anhören müssen :-D

Straftat, Betriebserlaubnis erlischt - jetzt wird es llächerlich.

Zitat:

@motzendorfer schrieb am 18. Juni 2015 um 20:41:18 Uhr:

Der TE wird mit den Folgen dann schon leben können, wenn sie ihn erwischen - oder eben auch nicht ;)

Im Zweifel müßen auch andere damit Leben. Ich war "früher" selbst so dumm und hab TV im Auto mal ausprobiert. Es ist enorm gefährlich! Und man zieht dann halt auch immer andere mit rein.

Zitat:

@hotw schrieb am 18. Juni 2015 um 22:35:00 Uhr:

Zitat:

@motzendorfer schrieb am 18. Juni 2015 um 20:41:18 Uhr:

Der TE wird mit den Folgen dann schon leben können, wenn sie ihn erwischen - oder eben auch nicht ;)

Im Zweifel müßen auch andere damit Leben. Ich war "früher" selbst so dumm und hab TV im Auto mal ausprobiert. Es ist enorm gefährlich! Und man zieht dann halt auch immer andere mit rein.

Leider. :mad:

am 19. Juni 2015 um 6:00

Ja natürlich ist das das technisch möglich, das ging beim W220 sogar ganz ohne Diagnoserechner.

Aber:

Ein Grund sich als Fußgänger heute mehr als nur einmal nach links und rechts um zuschauen und noch zügiger die Fahrbahn zu überqueren.

Es ist und bleibt eine mögliche Ablenkung die tödlich enden kann und dann ist das gejammer groß.

MfG

Ron

Ich glaube die Todesfälle verursacht durch S-Klassen die TV Freigeschaltet haben hält sich in grenzen.

Ich denke durch normale Unachtsamkeit, runtergefallene Kippen, Handys, zu hohes Tempo etc kommen mehr zu Schaden.

Ich hatte das früher auch und auf langen Pendler touren (bekannte Filme "schauen"/hören) war Unterhaltsam.

Wer IN der Stadt bei 50 und Stopp n Go n Film guggn muss, hatte bereits vorher "Unfälle"

 

Solche Trolle gibts leider in allen Foren. Dont feed them...

 

Ja kann man Freischalten, aber afaik nicht per Diagnose, sondern "extra" Hardware. Deshalb lassen die leuts sich das gut bezahlen (150€+)

Ich meine mit einem Canfilter soll es gehen.

Moin!

Meines Wissens bezieht die NTG3 aufwärts das Tachosignal für das Navigationssystem mit ein. Es gibt Zwischenschaltungen, die dies blockieren und damit Fernsehen während der Fahrt ermöglichen. Problem ist dann halt nur, dass das mitkoppeln der Geschwindigkeit im Tunnel dann nicht mehr funktioniert.

Tipp: Suche mal im W212 Forum, da gibt es einige Spezialisten, die dies können.

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