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TV-Freischaltung Pro? und Kontra

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 27. September 2006 um 8:13

Ich beginne hier mal ein Thema mit dem richtigen Titel. Dann kann später auch mal jemand über die Suche alles finden. Die Gemüter haben sich ja nochnicht wieder komplett abgekülht und alle Späteinsteiger haben auch noch was davon und müssen sich erstmal nicht durch tausend Beiträge lesen. Dieser Beitrag hier ist ähnlich dem von mir in dem anderen Thema und dient als Einstieg in die Diskussion. Gehen wir doch mal auf dieses Thema explizit ein :)

Los gehts...

 

- also die Versicherungslandschaft sieht bzgl. der TV-Freischaltung folgendermaßen aus: Ein Audio-/Videoabspielgerät (also auch TV) ist nicht straßenverkehsrzulassungspflichtig und somit auch nicht für die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs relevant. Das kann man z.B. beim TÜV erfragen oder aber auch unter anderem bei den Versicherern wie z.B. HUK. Hieraus folgt, dass man an dem Gerät quasi ändern kann, was man will und trotzdem mit seinem Fahrzeug noch mit vollem Verischerungsschutz rumfahren darf.

- Handyverwendung war auch schon vor dem expliziten Verbot in Deutschland während der Fahrt nicht erlaubt. Hierzu gibt es §1 StVO und §23 StVO (da stehen jetzt auch die Handys drin). Man darf nicht abgelenkt rumfahren. Das einzige Problem hier waren die vielen Ausreden, die den Gerichten präsentiert wurden. Somit wurde eingeführt, dass man bereits bestraft wird, wenn man das Gerät in die Hand nimmt.Es konnte also schon immer jemand von wegen Handy am Ohr während der Fahrt herangezogen werden.

- Wer die aktuellen Meldungen ein wenig verfolgt hat, der wird gelesen haben, dass es nächstes Jahr einen weiteren Zusatz für den §23 StVo geben soll (ich denke auch wird), der die Verwendung von TV-Empfangsgeräten während der Fahrt explizit verbietet. Diese Bewegung kommt speziell wegen der DVB-T-Empfangsgeräte im Miniformat, die überall mit hin genommen werden können und auf den Amaturenbrettern und Beifahrersitzen rumstehen.

Die gewagtesten Vorstöße hier gehen sogar soweit, dass sie fordern, dass die Bereithaltung von TV-Empfangsgeräten im Fahrzeug verboten werden müssen. Hier würde die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn ein solches Gerät im Fahrzeug eingebaut ist. Dieser Vorschlag wird aber wohl aufgrund der schlechten Durchführbarkeit nicht kommen.

- Es wird also wohl über kurz oder lang ein Gesetz eingeführt werden, dass den Betrieb von TV während der Fahrt im Frontbereich des KFZ generell noch einmal extra verbietet. Wie oben bereits geschrieben ist es nach §23 ohnehin nicht erlaubt, dass der Fahrer Fernsieht. (Streng genommen wäre auch die moving Map des Navi nicht erlaubt)

- TV-Free wird weiterhin niemand verbieten können, da die Abspielgeräte von der StVO-Zulassung ausgenommen bleiben.

- TV-Free-Geräte haben keinerlei Einfluss auf die Garantie oder Gewährleistung des Fahrzeugs, auch wenn gerne von Herstellerseite erstmal behauptet wird, dass dies immer so sei. Generell ausschließen kann man Gewährleistung nur bei jedweder Änderung eines StVO-Zulassungspflichtigen Teils, was Fernsehen ja nicht ist. Ansonsten gilt wie immer, dass eine Ablehnung irgendeiner Gewährleistung begrpndet werden muss und dann auch nachweisbar sein muss. Jeder Hersteller wird sich hüten zu behaupten, dass ein Motorschaden von der TV-Freischaltung kommt (bitte nicht an dem Beispiel aufhängen, war nur so eingebracht). Übrigens ist die Audioanlage und das TV-Modul im Kleingedruckten der Anschlussgarantie sogar ausgenommen.

 

Vielleicht mal drüber nachdenken und nicht nach einem Fazit suchen. Ich denke es ist für beide Seiten was dabei. Ich persönlich habe mir ein TV-Free-Modul bestellt, mit dem ich meinen freischalten kann und zur Not auch wieder sperren, falls es notwendig sein sollte.

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23 Antworten

Wichtig wäre dann noch ein Link auf das Thema wo schon vieles diskutiert wurde.

http://www.motor-talk.de/t1211969/f309/s/thread.html

Vielleicht böte es sich auch an, einen Moderator zu fragen, das Originalthema im Titel zu ändern anstatt ein neues Thema aufzumachen. Das kann auch zu Verwirrungen führen.

Re: TV-Freischaltung Pro? und Kontra

 

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

Ich persönlich habe mir ein TV-Free-Modul bestellt, mit dem ich meinen freischalten kann und zur Not auch wieder sperren, falls es notwendig sein sollte.

Uiiii, ein eigenes Codiermodul für den 4F? Das kostet IMHO aber richtig viel Geld, oder?

Re: Re: TV-Freischaltung Pro? und Kontra

 

Zitat:

Original geschrieben von karnin

Uiiii, ein eigenes Codiermodul für den 4F? Das kostet IMHO aber richtig viel Geld, oder?

Das Ding kostet nur 188€.

Bin aber auch eher dafür, dass im anderen Thread weiter diskutiert wird, auch wenn sich die Gemüter noch nicht abgekühlt haben sollten.

Re: Re: TV-Freischaltung Pro? und Kontra

 

Zitat:

Original geschrieben von karnin

Uiiii, ein eigenes Codiermodul für den 4F? Das kostet IMHO aber richtig viel Geld, oder?

Siehe Ur-Thread (Link von Duck). 189€.

Gruß, Marco

[EDIT] Mist, Mirco war schneller... ;)

vielleicht kann man sich doch darauf einigen hier zum Topic zu diskutieren und dieses Einwegfreischaltmodul von ebay (wenn es denn überhaupt was taugt) dann woanders...

ich bin auch der Meinung dass es (noch) nicht explizit verboten ist ein integriertes TV Gerät im Auto freizuschalten und das diese geschwindigkeitsabhängige Sperre geauso wie die 250 km/h Vmax Begrenzung eine freiwillige Selbstbeschränkung der Industrie darstellt und beides im Zusammenhang mit Produkthaftung zu sehen ist.

interessant wäre dann noch, ob durch diese Manipulation tatsächlich die ABE des Fahrzeugs erlischt, was der :) gerne erzählt, was ich allerdings auch nicht glaube i.G. zu nicht eingetragenen Manipulationen an Motorsteuergerät.

es dürfte aber kein Zweifel bestehen, dass es mindestens eine Ordnungswidrigkeit darstellt, während der Fahrt als Fahrer dann auch zu schauen und zumindest die Vollkaskoversicherung dürfte im Schadenfall sicher von grober Fahrlässigkeit ausgehen mit den entsprechenden Konsequenzen.

das gilt aber genauso auch für Zeitunglesen, Bedienen des Navigationsgerätes und alles mögliche andere was den Fahrer ablenkt und auch nicht explizit gesetzlich verboten ist.

es gibt hier doch angeblich promovierte Juristen, vielleicht äussern die sich mal kompetent dazu.

ausserdem dürfte bei 250 Km/h auch DVB-T kein Genuss mehr sein und das ganze funktioniert (bisher) sowieso auch nur im Umkreis von max. 100 km um die grossen Ballungsgebiete und da fährt man dann meistens eher Schritttempo ;)

und wenn etwas komplett verbieten, dann bitte auch gleich die Digi- und Videocams, die manche Zeitgenossen hier einhändig am Steuer bedienen zum "Beweis" ihrer oder anderer Vmax Fahr- und Beschleunigungsmanöver, denn denen möchte ich dann erst recht nicht ins "Fahrwasser" kommen...

Themenstarteram 28. September 2006 um 8:24

Guter Punkt Miro. Diskutiere auch lieber hier weiter, da die andere Diskussion zu persönlich geworden ist. Hat nicht mehr viel mit dem eigentlichen Thema zu tun.

Also der Empfang ist bis 220 km/h sehr gut. Bei hohen Geschwindigkeiten haben in erster Linie die billigen Empfnger für Notebooks oder die Billiggeräte Probleme. Kann man z.B. auch im Zug sehr schön sehen.

Ich selbst habe zwar (noch) keine Freischaltung, aber ich habe den Fernseher auch so sehr oft laufen, da meine Frau mitunter nicht auf diverse Fernsehformate verzichten kann, auch wenn sie nichts sieht, sondern nur hört. Und da gibt es keinerlei Störungen. Das aber nur am Rande bemerkt.

Die ABE des Fahrzeugs erlischt definitiv nicht. Diese kann nur erlöschen, wenn Manipulationen an für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wichtigen Teilen gemacht wurden. Man kann das beim TÜV z.B. erfragen, dass Audio-/Video-Abspielgeräte keinerlei Zulassungsbeschränkungen unterliegen. Wäre auch schlimm für die ganzen Schrauber, die ihre 100000Watt im Auto haben.

Dass die Industrie hier selbst freiwillig regulierend eintritt hat sicherlich Produkhaftungsgründe. Hierzu kann man auch Vorlesungen an Unis besuchen. Es dürfte wohl niemand so naiv sein zu glauben, dass ein Großkonzern irgendetwas "freiwillig" macht, wiel er die Menschen so gern hat.

Hier steht ganz klar die Sache dahinter, dass sicherlich viele Leute bei Unfällen plötzlich anfangen würden, zu behaupten, sie hätten zwar fernseh geschaut, aber wenn das wirklich ablenken würde, dann hätte Audi schon was dagegen getan. Die Kosten dieser Verfahren wurden wohl von den Konzernen als zu hoch eingestuft und daher hat man es gleich gelassen.

Die Begrenzung auf 250km/h ist einfach aus finanziellen Gründen angelegt worden. Wen ich es noch richtig im Kopf habe gibt es eine Art Abgabe, die alle Konzerne an die Regierung machen müssen, für jedes verkaufte Fahrzeug (nein, nicht die MwSt. der Händler). Diese setzt sich aus verschiedenen Daten zusammen und eine davon ist die bbH. Soweit ich weiß ist die 250+-Kategorie wirklich mit sehr hohen Abgaben verbunden. Also sperrt man das einfach.

Schade dass die Diskussion in dem Andreren Beitrag so aus dem Ruder gelaufen ist.

Zum Thema:

Wenn ich einen 4F mit TV-funktion habe und möchte dann auch noch zusätzlich den DVD-Player anschliessen und mir Monitore in die Kopfstützen einbauen, damit die Kiddies auf den Rücksitzen zumindest ne Weile Ruhe geben, dann muss ich die vom hersteller sich selbst und mir auferlegte Sperre entfernen/umgehen oder was auch immer.

Wenn ich nun den gleichen 4F ohne TV-Funktion besitze und mir bei Ebay ein Komplettset aus 2 Monitore in Kopfstützen bereits eingebaut + DVD-Player + TV für schlappe 350 Euronen hole und das dann Einbaue, veilleicht sogar noch ergänzt um Monitore in den sonnenblenden vorne, dann funzt das und kein Hahn kräht danach.

Ich will hier nix schönreden!

Wenn ich auf der anderen Seite so manchen recht jugendlichen Zeitgenossen fahren sehe, dessen Auto kaum vorwärts kommt, weil die Lichtmaschine für den Strombedarf der Soundanlage Überstunden und Sonderschichten machen muss und was da teilweise neben den Lautstärken noch visuell farbig aus den Displays am Amaturenbrett blinkt, dann haben wir da auch ein sehr prägnantes "Gefährdungspotential".

Ich will hier nicht das eine gegen das andere aufwiegen, ich halte auch nichts von Über-Reglementierungen, nur - wo fängt man an und wo hört das auf.

Nehme ich das Küchenmesser zum

a) Kartoffelschälen,

b) um mich selbst umzubringen

c) oder bringe ich andere damit um

Genauso könnte man das auch mit dem TV-Gedöns sehen.

Als Beifahrer bei einem Kollegen habe ich es im Stau bei Stop & Go in dessen E-Klasse mit Command sehr genossen, ein bischen DVD zu gucken. Nur - wenns dann ein bischen flüssiger lief (mehr als 5 KM/H) war das Bild weg.

Um mal einen anderen Betrachtungswinkel hier mit reinzuwerfen.

Wenn ich mir ein schickes Alpine nachrüste (Audi! wo ist der gute alte DIN Schacht hin *heul*) dann kann ich da ohne Probleme TV und DVD etc. dran hängen. Die Hersteller verlangen doch auch nicht nach einem Speedimpuls (ausser für das Navi) um dann bei 5 km/h das Bild auszuschalten.

@Duck,

 

das habe ich ja auch geschrieben. Du baust dir ne Nachrüstlösung ein und keinen interessiert das.

Wahrscheinlich so wie daaamaaals (tm) wo man vor jeder Navigation OK drücken musste zu einem langen Text, das man sich nicht ablenken lassen soll, das man nicht das Navi programmiert während der Fahrt (was einige auch technisch verhindert hatten) etc. Bis Leuten dann aufgefallen ist, das dieses Extra OK und die Verzögerung nur nervt und ablenkt vom Fahren ;).

Ich sehe auch die potentiell hohe Ablenkungsgefahr bei TV-Bild während er Fahrt, aber ist eine "sehr spannende Navikarte" wegen verpasster Ausfahrt / veraltetem Datenmaterial usw. nicht mindestens genauso ablenkend?

Mir zumindets geht es oft so, dass ich mich beim intensiven Studium der Navikarte erwische - gerne auch auf der AB und da hilft SDS überhaupt nichts :D. Allerdings ist es eben bei Termindruck auch wirklich wichtig, eine Info zu bekommen - selbst CSI ist da nicht spannender :).

Ich hatte in meinen beiden ersten 4B TV gehabt, habe es aber wegen der geringen Nutzungsmöglichkeiten (eben nur im Stand) und vor allem wegen der hohen Kosten (GEZ-Gebühr, weil es mein Geschäftswagen ist) dann wieder weg gelassen.

Es ist nur sehr ärgerlich, die technischen Möglichkeiten eben z.B. der Beschäftigung ds Beifahrers auf langen Strecken zu haben und es dann wegen dem Fahrer wieder abschalten zu müssen, IMHO überwiegt aber die (zusätzliche) Beeinträchtigung der Verkehrsssicherheit und ich würde, wenn ich noch TV hätte, es deshalb bewusst nicht freischalten lassen.

Mir ist grade noch ein Aspekt eingefallen.

Eine TV Sendung hat für viele etwas "zwingendes" an sich. Die läuft einfach weiter, ob ich das jetzt will oder nicht.

Darum habe ich auch kein TV in meinem 4F. Es gibt einfach keine vernünftige DVD Anbindung die auch ins MMI eingebunden ist.

Ich möchte jederzeit bestimmen können ob ich jetzt Pause mache oder nicht. TV Tuner mit Festplatte und Recording muss da rein :).

und was ist mit den Fahrern, die sich während der Fahrt in die Arbeit noch rasieren müssen? Ist mir in letzter Zeit immer häufiger aufgefallen !

Themenstarteram 28. September 2006 um 20:44

Habe ich noch nicht beobachten können. Rasieren während der Fahrt :) Ich glaube ich bringe mal nen Kochkurs raus: Hawaitoast lecker gebacken im 6-fach-Wechsler zwischen Rotphase und Rechtsvorlinks ^^

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