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TV Freischaltung

Audi
Themenstarteram 8. August 2005 um 1:36

Zitat:

Original geschrieben von thbe

Zitat:

Original geschrieben von rufux

wo steht eigentlich, dass es strafbar sei das TV freizuschalten?

das bezweifele ich ausdrücklich, genausowenig wie es strafbar ist die Vmax Sperre bei abgeregelten Fahrzeugen aufzuheben.

Na, auf jeden Fall steht es im Urheberrecht. Du erwirbst mit Deinem Wagen ein Nutzungsrecht der Software. Das Recht zur Änderung ist dabei nicht inbegriffen. Was Autos in den USA machen, ist dabei uninteressant. Bleibt jedoch ein Antragsdelikt.

Ich gehe davon aus, dass auch die Nutzung eines Fahrzeugs mit freigeschalteten TV rechtswidrig ist. Die Anbieter des Freischaltens weisen zwar darauf hin, dass ja die Mitfahrer TV auch während der Fahrt sehen dürfen, ich halte dies jedoch für vor Gericht wenig hilfreich. Die Gerichte sind in punkto "muß man mir erstmal nachweisen..." weitaus flexibler als man im Allgemeinen annimmt. Falls eine Rechtswidrigkeit vorliegt, hat man auf jeden Fall auch den Vorsatz inklusive. Einige Anbieter von TV-Freischaltung werben sogar mit Nutzung im Stau für den Fahrer. Das ist ohne Zweifel rechtswidrig.

ok Herr Staatsanwalt dann mal zur Sache, denn das interessiert mich wirklich:

in welcher Norm steht bitte genau geschrieben, dass während der Fahrt in einem PKW kein TV laufen darf, unabhängig davon wie sinnvoll das nun ist und wer da nun hinschaut ?

wieso begehe ich eine unerlaubte Änderung in der Software wenn ich ein Feature an oder abschalten (lasse), was in der Software offenbar vorgesehen ist, genauso wie andere optionale länderspezifische Codierungen für Blink- und/oder Warnsignale e.t.c.

was Anbieter von diesen Dienstleistungen dann in ihre AGB schreiben hat nur den Sinn, eine evtl. Mithaftung bei einem Kunden, der möglicherweise einen Unfall verursacht, weil er als Fahrer während der Fahrt TV geschaut hat, im Vorfeld schon auzuschliessen.

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9 Antworten

Re: TV Freischaltung

 

Na, Du musst mich ja nicht gleich ausfallend als Staatsanwalt bezeichnen. ;) Für mich steht ja nicht in Frage, alles zu verbieten, sondern eher was man aus der Rechtslage folgern sollte. Im Chiptuning-Thread ist die Diskussion dann ja auch darauf gekommen, wem man was verschweigen sollte. Ebenso kann eine Folgerung in Sachen TV-Freischaltung sein, dass man nach einem Unfall den Hinweis, gerade TV geschaut zu haben, sowohl als Fahrer als auch als Mitfahrer tunlichst unterlassen sollte. Wäre doch wahrscheinlich auch Deine natürliche Reaktion, oder? Aber warum? :)

Was genau siehst Du anders? Dass man als Fahrer kein TV während des Fahrens sehen darf? Oder ob man einen freigeschalteten TV dabei haben darf, weil ja keiner beweisen kann, dass man als Fahrer TV geschaut hat?

Der erste Punkt sollte eigentlich klar sein. Wo das steht? Im Zweifel im §1 StVO. Es gibt auch kein explizites Gesetz, dass dem Fahrer Sex, Jonglieren oder Zeitunglesen während der Fahrt verbietet. Aber glaube mir, das alles ist dennoch verboten.

Manche meinen, Handytelefonieren ohne Freisprech während der Fahrt sei erst seit dem §23 (1a) rechtswidrig. War es in der Regel natürlich vorher auch schon, wenn man sich ablenken ließ, was bei der Nutzung in der Regel angenommen werden konnte.

Die Frage, ob ein Wagen mit freigeschalteten TV generell rechtswidrig ist, mag man unterschiedlich beantworten. Aus meiner Sicht lassen das starke Bemühen und die Investition einer Freischaltung darauf schließen, dass man das freigeschaltete TV nutzen will. Und man kann es nur während der Fahrt nutzen, sonst geht es ja ohnehin. Und dass der Fahrer nicht drauf schaut, wenn es läuft, nehme wohl nicht nur ich ihm nicht ab.

Bei der Frage der Urheberrechts hast Du die entscheidende Frage gestellt: Chiptuning ist ein eindeutiger Verstoß. Bei TV-Freischaltung mag man geteilter Meinung sein, wenn man darauf verweist, dass eine Einstellungsmöglichkeit ja vorgesehen ist. Aus meiner Sicht die richtige Verteidigungsstrategie, aber wohl dennoch erfolglos. Software wartbar zu machen bedeutet nicht, dass sämtliche Parameter von jedem verändert werden darf. Erlaubt veränderbar ist, was über das Bedienungsinterface überhaupt veränderbar ist. Wenn man ein Steuerungsgerät anschließen muss, um Änderungen vorzunehmen, sind diese m. E. keine vorgesehenen Änderungen mehr. Du kannst ja über das Steuerungsgerät eine Menge Unfug treiben. Soll das aus Deiner Sicht tatsächlich erlaubt sein?

Würde mich angesichts der zunehmend verkauften TV/DVD-Einheiten nicht wundern, wenn das Verbot, während der Fahrt TV zu schauen, bald ebenfalls in den Deppenparagraphen 23 aufgenommen wird. Vielleicht dann zusammen mit dem Rauchen.

Was mich ein wenig wundert, ist die Verwunderung über die rechtslage. Aus meiner Sicht trifft sich hier Recht mit gesundem Menschenverstand. Jemand produziert ein Auto, dessen Funktionen im großen Ausmaß von Software abhängig ist und andere sollten ihr Geld damit verdienen dürfen, dass sie die Software gegen Geld und ohne das entsprechende Recht beliebig verändern dürfen? Die Konsequenzen in Sachen Verringerung der Zuverlässigkeit, Rechtskonformität und Abstimmung soll der Autohersteller widerspruchslos und ohne Möglichkeit sich zu wehren hinnehmen müssen?

Nein, so kann es kaum laufen. Aus welchen Gründen die Hersteller sich mit rechtlichen Konsequenzen auch immer zurückhalten, es ist nicht die mangelnde Rechtsgrundlage.

Übrigens fällt das mit dem Nutzungsrecht natürlich ersatzlos weg, wenn der Hersteller dem Drittanbieter das Recht einräumt, entsprechende Modifizierungen vorzunehmen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass er dies bei nicht verbundenen Unternehmen tut.

Der Verlust der Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung nach unerlaubter Handlung düfte auch nachvollziehbar sein. Wenn das Handschuhfach dauernd klappert und nicht nachgebessert werden kann, reicht es nicht aus, wenn der Hersteller nur das Handschuhfach ausbaut und wandelt. Er wird wohl den ganzen Wagen zurücknehmen müssen. Wenn nun der Kunden in der Steuerungselektronik rechtswidrig rumpfuschen läßt, warum sollte dann der Hersteller Leistungen vornehmen, bei denen als Ursache das Rumpfuschen nicht ausgeschlossen werden kann?

Re: Re: TV Freischaltung

 

Zitat:

Original geschrieben von thbe

Der erste Punkt sollte eigentlich klar sein. Wo das steht? Im Zweifel im §1 StVO. Es gibt auch kein explizites Gesetz, dass dem Fahrer SEX, Jonglieren oder Zeitunglesen während der Fahrt verbietet. Aber glaube mir, das alles ist dennoch verboten.

Wie, Sex ist verboten, auch während der fahrt...? :(

Na ja, man muß ja angeschnallt sein, da wird das schon schwierig mit den Zärtlichkeiten.

Schätze mal das ein kausaler Zusammenhang bei einem Unfall mit eingeschaltetem TV eher herzustellen ist als die Rückführung auf ein Chiptuning.

Außerdem steht doch bestimmt irgendwo in der Straßenverkehrsordnung das man sich auf den Verkehr (nicht Sex) zu konzentrieren hat.

Themenstarteram 8. August 2005 um 10:03

Re: Re: Re: TV Freischaltung

 

Zitat:

Original geschrieben von Nisse2005

Wie, Sex ist verboten, auch während der fahrt...? :(

Na ja, man muß ja angeschnallt sein, da wird das schon schwierig mit den Zärtlichkeiten.

Schätze mal das ein kausaler Zusammenhang bei einem Unfall mit eingeschaltetem TV eher herzustellen ist als die Rückführung auf ein Chiptuning.

Außerdem steht doch bestimmt irgendwo in der Straßenverkehrsordnung das man sich auf den Verkehr (nicht Sex) zu konzentrieren hat.

ach was seit wann geht es in der Juristerei um den gesunden Menschenverstand?

aber im Ernst dann zitiere ich mal §1 StVO

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

das gilt natürlich und ist ein Gummiparagraph, danach müsste dann strengenommen alles nicht erlaubt sein, was irgendwie ablenkt, auch Musikhören, die Bedienung des Navi, MMI, Unterhalten, e.t.c.

im Falle eines Unfalls ist das dann auch nicht unwesentlich was eine evtl. Mitschuld betrifft, wenn einem nachgewiiesen wird, dass man sich warum auch immer nicht auf den Verkehr konzentriert hat.

wesentlich ist aber ob durch eine Änderung, Einbau, Nachrüstung e.t.c die Betriebserlaubniss des Fahrzeugs erlicht, was viel schwerwiegendere Konsequenzen haben kann und das ist bei einer TV Freischaltung i.G. zum Chiptuning aus meiner Sicht eben nicht der Fall und die Diskussion über eine Urheberrechtsverletzung ist eine akademische, weil die Grauzone viel zu gross ist.

wenn überhaupt, dann müssten eher die Dienstleister, die solche Modifikationen gewerblich anbieten dafür den Kopf hinhalten, aber die können dann wieder sagen es sei eine Eigenentwicklung, e.t.c.

aber ganz unproblematisch ist das "rumpfuschen" in komplexer KFZ Elektronik nicht, da gebe ich dir recht und vor allem diese Spielereien an der Fahrwerksabsenkung der Luftfederung finde ich gewagt, aber Fahrwerksänderungen sind ja definitiv wieder TÜV relevant, da gibts ja glücklicherweise genügend weiterführende Bestimmungen.

Re: Re: Re: Re: TV Freischaltung

 

Richtig, dass der §1 StVO ein Gummiparagraph ist. Auch das Navispielen kann rechtswidrig sein. Doch kann man die Bedienung von Navi und MMI während der Fahrt weitaus leichter rechtfertigen als Fernsehen. Dafür gibt es nämlich keinerlei Rechtfertigung. Den Gerichten fällt die Zuordnugn auch weniger schwer. Letztens habe ich einen Bericht im Fernsehen gesehen (nicht während der Fahrt ;)), wo Polizeibeamte mit der Videokamera aus einem Wohnmobil heraus LKW-Fahrer filmten und hinterher abkassierten, wenn sie gegessen, gelesen oder ähnliches gemacht haben.

So akademisch ist das mit der Urheberrechtsverletzung nicht. Wenn der Dienstleister fremde Software verändert und neu einspielt, ist der Fall klar. Aber auch wenn der Dienstleister von Grund auf neue Software programmiert und die vorhandene ganz oder teilweise erstezt, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ich denke, man kann nicht behaupten, dass Audi die Möglichkeiten der Manipulationen über Steuergerät für die Öffentlichkeit gedacht hat.

Du hast Recht, dass die rechtliche Betrachtung viel einfacher ist, wenn mindestens ein Gewerbetreibender dabei ist (also ein professioneller Dienstleister und/oder ein Firmenwagen). Doch wenn eine rechtswidrige Handlung vorliegt, hängt auch der private Kunden genauso drin wie der Dienstleister. Der Gewerbliche Kunde ist ja ohnehin primär auf die Garantie angewiesen, weil die Sachmängelhaftung gegenüber dem privaten Verbraucher generell erheblich eingeschränkt ist.

Die Betrachtung mit dem TÜV habe ich ganz außen vor gelassen. Da kenne ich mich nicht aus. Ein Fahrzeug kann jedoch den TÜV/Zulassungsvorschriften entsprechen und trotzdem rechtswidrig sein. Ein nicht TÜV-/Zulassungskonformes Fahrezug ist auf öffentlichen Straßen natürlich immer rechtswidrig.

am 8. August 2005 um 12:44

In Sachen Tuning allgemein: Ich meine mich an eine nicht uninteressante Diskussion zu erinnern, die mit der Gewährleistung und/oder Haftung des Automobilherstellers für das Kfz als GESAMTHEIT zusammenhängt. Also auch die Frage ob sich der Hersteller des Kfz Mängel an zugekauften Teilen (Reifen, Getriebe etc.) zurechnen lassen muss - sofern er diese genehmigt, was bei den Reifen (Freigabe durch Hersteller) oder dem Getriebe (Einbau durch Hersteller) noch relativ einfach zu sehen ist, aber was ist dann mit "Tuning-Teilen" mit ABE oder ohne?

am 8. August 2005 um 13:00

Re: Re: Re: Re: Re: TV Freischaltung

 

Zitat:

Original geschrieben von thbe

Aber auch wenn der Dienstleister von Grund auf neue Software programmiert und die vorhandene ganz oder teilweise erstezt, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn ich mir also bei DELL einen PC kaufe und Windows durch Linux ersetze, dann ist das wohl auch eine Urheberrechtsverletzung...?

Das Recht an der Hardware habe ich gekauft, beim DELL-Rechner wie beim Audi.

am 8. August 2005 um 13:20

@ITler

Mit Linux statt Windoofs ersetzt Du aber nicht die Hardware, und verändern tust Du sie auch nicht...

Vergleichbar wäre allerdings wenn Du in der Basis-Programmierung von Windoofs Veränderungen herbeiführst. (anders als bei Linux, wo das ja quasi Slebstzweck ist...)

Re: Re: Re: Re: Re: Re: TV Freischaltung

 

Zitat:

Original geschrieben von ITler

Wenn ich mir also bei DELL einen PC kaufe und Windows durch Linux ersetze, dann ist das wohl auch eine Urheberrechtsverletzung...?

Das Recht an der Hardware habe ich gekauft, beim DELL-Rechner wie beim Audi.

Nein, natürlich ist das keine Urheberrechtsverletzung. Windows ist eine Komponente wie die Festplatte oder der Arbeitsspeicher auch. Das Urheberrecht an Windows hat Microsoft. Das Deinstallieren einer Komponente ist auch dann kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn es sich um Software handelt. Ebenso ist es mit dem Ersetzen von Felgen oder Reifen beim Auto innerhalb der Spezifikationen.

Das Urheberrecht an der Software beispielsweise beim Motherboard liegt beim Hersteller X. Wenn Du darin manipulierst, verstößt Du gegen das Urheberrecht. Sollte anschließend die Festplatte oder die Grafikkarte Probleme bereiten, dann bräuchte rechtlich betrachtet Dell nicht mehr nach Sachmängelhaftung oder Garantie leisten. Die Möglichkeit eine Kausalität auszuschließen, besteht praktisch nicht.

Wenn Du dagegen auf Deine D-Box Linux draufpackst, ist das generell ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Hier ist nicht vorgesehen, dass man andere Betriebssysteme nutzt.

Ähnlich beim Auto, nur noch einfacher. Da kauft man die Software als Bestandteil des Gesamtsystems. Ein Manipulieren der Software ist hier grundsätzlich urheberrechtswidrig, solange es nicht über die vorgesehenen User-Interfaces oder durch einen Inhaber der entsprechenden Rechte erfolgt.

Im Urheberrecht spircht man vom ausschließlichen und vom einfachen Nutzungsrecht. Das ausschließliche ist umfassend und im Besitz nur einer Person (kann eine juristische oder natürliche sein). Das einfache Nutzungsrecht muss explizit beschrieben werden. Das Recht, eine Software zu verändern, ist eine mögliche Erweiterung des einfachen Nutzungsrechts. Und Audi räumt dieses Recht seinen Kunden nicht ein. Den Tuner und Freischaltern auch nicht (Ausnahme: Konzerneigene Anbieter).

Hallo Leute, zum Thema mit dem Urheberecht fällt mir ein:

Hat jemand die hier unterstellten Audi-Lizenzvereinbarungen zu lesen bekommen geschweige denn unterschrieben? Ich kann mich zumindest nicht entsinnen...

Grüßle

Selti

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