- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- S-Klasse & CL
- TV im Auto
TV im Auto
Viele Grüße an alle.
Hatte euch schon mal für andere Themen
gefragt, SL wird immer lauter.
Das ist alles und ich hatte von euch gute
Tips bekommen.
Jetzt mal was anderes, ich fahre den SL350
Bj. 2004. Auto hat jetzt 165 Tsd Km runter und
schnurrt, wie es besser nicht sein könnte.
Ich habe ihn damals neu gekauft, mit dem
Navi und noch CD darüber einschieben etc.
TV hatte ich nicht mit geordert.
Jetzt möchte ich aber gern auch mal während
der Fahrt TV sehen, vorzugsweise eigentlich nur
Formel 1, darum geht es mir.
Was müßte ich tun, damit das schnell und
einfach zu realisieren ist ? Brauche ich
auch noch eine extra Antenne dafür ?
Freue mich schon auf eure Antworten.
Gruß, Manne
Beste Antwort im Thema
TV kann mit dem Diagnosesystem in 4 Stufen an- oder ausgeschaltet werden.
ABER... willst du wirklich während der Fahrt mehrere Sekunden NICHT auf die Strasse sehen? ( und das wirst du zwangsläufig)
Ich möchte dann nicht vor dir in einem Kleinwagen bremsen müssen.
Ganz abgesehen von einem wirklichen Unfall !
Inzwischen sind die Sachverständigen bei den Versicherungen auch nicht mehr so unwissend.
Die lesen einfach die Programmierung aus und "schwubs" DU must ALLES zahlen weils verboten war.
In dem Fall hast du dann die richtig große A-Karte, denn niemand wird dir glauben das du NICHT auf den Bildschirm gesehen hast.
Auf solche Schafe warten die Versicherungen nur. Ist ja auch für sie ein Nettoverdienst.
Ähnliche Themen
20 Antworten
2 Möglichkeiten:
1. Egay
Interface für Comand mit DVB-T - Tuner:
http://cgi.ebay.de/...o_Hi_Fi_Navigation_Einbau_Navigationssysteme?...
http://cgi.ebay.de/...o_Hi_Fi_Navigation_Einbau_Navigationssysteme?...
Da mir genaue Angaben zu deinem Wagen fehlen, mußt du die egay - Angebote selbst überprüfen....ob sie passen.
2. Der örtlich ACR - Dealer
Die Jungs machen alles möglich.
Sind echte Profis.
TV kann mit dem Diagnosesystem in 4 Stufen an- oder ausgeschaltet werden.
ABER... willst du wirklich während der Fahrt mehrere Sekunden NICHT auf die Strasse sehen? ( und das wirst du zwangsläufig)
Ich möchte dann nicht vor dir in einem Kleinwagen bremsen müssen.
Ganz abgesehen von einem wirklichen Unfall !
Inzwischen sind die Sachverständigen bei den Versicherungen auch nicht mehr so unwissend.
Die lesen einfach die Programmierung aus und "schwubs" DU must ALLES zahlen weils verboten war.
In dem Fall hast du dann die richtig große A-Karte, denn niemand wird dir glauben das du NICHT auf den Bildschirm gesehen hast.
Auf solche Schafe warten die Versicherungen nur. Ist ja auch für sie ein Nettoverdienst.
Ich finds auch unverantwortlich.
Hallo,
ich denke das hier wird zügig unterbunden - und zwar aus gutem Grund
Gruß
Der Doc
Guten Morgen,
die Freischaltung während der Fahrt ist zulässig, sollte allerdings der Fahrer während der Fahrt DVD oder TV anschauen wird es unter Umständer sehr teuer und auch gefährlich, nicht nur für sich sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer
Gruss TAlFUN
MT Moderation
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Guten Morgen,
die Freischaltung während der Fahrt ist zulässig, sollte allerdings der Fahrer während der Fahrt DVD oder TV anschauen wird es unter Umständer sehr teuer und auch gefährlich, nicht nur für sich sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer
Gruss TAlFUN
MT Moderation
Und ich dachte immer, die Freischaltung wäre auf ca. Schrittgeschwindigkeit begrenzt!
Ist sie das nicht auch???
Gruß
Der Doc
Hallo,
Ohne Freischaltung hast Du bis Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) ein Bild. Mit Freischatung immer...
Gruß
Ist eine solche Freischaltung rechtens?
Ich dachte sie sei es nicht!
Gruß
Der Doc
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Dennis
Ist eine solche Freischaltung rechtens?
Ich dachte sie sei es nicht!
Gruß
Der Doc
Hallo,
zur Zeit gibt es keine Rechtsprechung die die Freischaltung verbietet, nur das Anschauen während der Fahrt ist für den Fahrer nicht zulässig, der Beifahrer darf es, zumindest in Deutschland
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Dennis
Ist eine solche Freischaltung rechtens?
Ich dachte sie sei es nicht!
Gruß
Der Doc
Hallo,
zur Zeit gibt es keine Rechtsprechung die die Freischaltung verbietet, nur das Anschauen während der Fahrt ist für den Fahrer nicht zulässig, der Beifahrer darf es, zumindest in Deutschland
Gruss TAlFUN
Danke
Tja,
bleibt nur die Frage ob dir nach einem Unfall die Versicherung glaubt und den Schaden anstandslos bezahlt...
genau das wird die nicht!
Dann musst Du beweisen das du NICHT auf den BS gesehen hast.
Also mit einem Bein im Knast.
Hi,
nur nebenbei - man darf in Deutschland technisch und rechtlich betrachtet sehr wohl Fernsehschaun neben der Fahrt. Es gibt kein Gesetz oder keine Rechtssprechung was diese Tatsache DIREKT verbietet (wie schon von Anderen bemerkt).
Jedoch wird in der STVO vorgeschrieben alle Taetigkeiten, welche das Fahren beeintraechtigen zu unterlassen. Selbiges fuehrt auch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Allerdings faellt streng genommen auch ein rumwerkeln (nicht telefonieren!) mit dem Handy oder dem Radio darunter. Keifende oder angestrengte Ehefrauen/Freundinnen auf dem Beifahrersitz waeren auch so eine Ablenkung und wer will das schon der Versicherung erklaeren?
Fakt ist, machen kann mans, wird einem ZWEIFELSFREI nachgewiesen, dass dieser Umstand am Unfall schuld war, ists Essig mit der Vollkasko, die sicherlich in einem SL Not tut.
Auch ein Fakt ist, dass ein Fahrer schon bei 160km/h seine volle Aufmerksamkeit nach nur 5 Minuten einbuesst. Jeder mag sich ausmalen, wie schnell das mit eine laufenden TV geht. Ergo - lieber lassen und fuer den Zweck nutzen fuer dens erfunden wurde - > Staus ueberbruecken.
Zitat:
Original geschrieben von Eselvieh
Hi,
nur nebenbei - man darf in Deutschland technisch und rechtlich betrachtet sehr wohl Fernsehschaun neben der Fahrt. Es gibt kein Gesetz oder keine Rechtssprechung was diese Tatsache DIREKT verbietet (wie schon von Anderen bemerkt).
Jedoch wird in der STVO vorgeschrieben alle Taetigkeiten, welche das Fahren beeintraechtigen zu unterlassen. Selbiges fuehrt auch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Allerdings faellt streng genommen auch ein rumwerkeln (nicht telefonieren!) mit dem Handy oder dem Radio darunter. Keifende oder angestrengte Ehefrauen/Freundinnen auf dem Beifahrersitz waeren auch so eine Ablenkung und wer will das schon der Versicherung erklaeren?
Fakt ist, machen kann mans, wird einem ZWEIFELSFREI nachgewiesen, dass dieser Umstand am Unfall schuld war, ists Essig mit der Vollkasko, die sicherlich in einem SL Not tut.
Auch ein Fakt ist, dass ein Fahrer schon bei 160km/h seine volle Aufmerksamkeit nach nur 5 Minuten einbuesst. Jeder mag sich ausmalen, wie schnell das mit eine laufenden TV geht. Ergo - lieber lassen und fuer den Zweck nutzen fuer dens erfunden wurde - > Staus ueberbruecken.
Endlich mal ein vernünftiger Beitrag zum Thema....nachdem der TS ja
garnicht gefragt hatte.
Alles halb so wild.
Was in meinem Auto läuft, bestimme immer noch ich....
Ich habe es nämlich bezahlt....
Okay,
da er danach nicht gefragt hat hier ein Beitrag nachdem er gefragt hat:
Nein, der SL kann NICHT ohne Weiteres mit TV ausgestattet werden (wurde auch von MB niemals angeboten), da er anders als geschlossene Fahrzeuge keine Scheiben- oder Dachantennen zulaesst (oder nur in geschlossenem Zustand),
Der mickerige Stummel am Kofferraum ist ja fuer Diversity-Antennen wirklich unguenstig und die Frontscheibe ebenfalls. Ergo bleibt ihm nur die Methode selbige Antennen im Spiegelgehaeuse unterzubringen, oder in den Stoßfaengern (nicht sehr exponiert hochgelegene Lage dafuer) und da er nach "schnell und guenstig" gefragt hatte glaub ich, kommt das wohl kaum in Frage.
Und dein Auto mag zwar dir gehoeren, aber du bewegst dich ja im Reglement der STVO und wirst demnach wohl auch nicht im Auto dein Handy ans Ohr fuehren, ergo bestimmst anscheinend nicht du was dort passiert sondern arbeitest im dir vorgegebenen Rahmen. Und der sieht nunmal TV/DVD waehrend der Fahrt nicht vor, was wohl auch die Masse der vorherigen Beitraege erklaert.