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Twingo verkauft - Käufer meldet Getriebeschaden!!

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 18:28

Hallo,

also mir ist etwas heute UNANGEMEHMES passiert..............

ich habe heute meinen Twingo Bj. 97 verkauft über ebay. Folgender Link führt Euch zur Auktion.....

 

http://www.ebay.de/itm/230815163249?...

Also der Wagen war keine Schöhnheit aber er hat mich zur Schule und zum Kiga gebracht. Da ich mir aber ein neues Auto zulegen möchte bzw. auch schon ersteigert habe, mußte dieser weg.

Der Twingo war mir wirklich zu klein mit 2 Kiddies und er war nur eine Übergangslösung war.

Der Käufer hat die Motorhaube aufgemacht und den Ölstand geprüft, hat eine Probefahrt über den Parkplatz gemacht, mehrmals gebremst und meinte dann die "Stoßdämpfer" müssten gemacht werden. Davon habe ich keine Ahnung und habe mit den Schultern gezuckt.

Übergabe war um ca. 11.00 Uhr!!

Er hat den Wagen dann von Essen nach Remscheid gebracht und rief mich gegen 13.30 Uhr an, unter dem Wagen ist ne Ölpütze, der Wagen tropft ohne Ende.

Ich bin schockiert, weiß von nichts, ich hatte keine Probleme!!

Ich habe den Wagen am 03.01. geholt und es war ok.....bis auf die Schönheitsfehler!

Und jetzt kommt der BURNER: Die tropfende Stelle wurde verklebt-also PFUSCH!!! Nun stehe ich als Betrüger da, könnte heulen!! Ich habe nichts verklebt oder gepfuscht, bei mir fuhr der Wagen doch auch!!!!!!

Habe heute mehrere Anrufe nun auch e-mails erhalten, in denen mir nahe gelegt wird das ich falls reparabel die Hälfte der Reparaturkosten zahlen soll und falls irreparabel die € 700,-- zurück!!

Dann natürlich auch nen kopierten Link von einem ähnlichen Fall in dem der Verkäufer ohne Ende zahlen mußte Rechtsanwalt und Gericht usw.

Bin ratlos, muß ich nun herhalten, ich habe ein funtkionierendes Auto abgegeben, habe nichts gepfuscht und ziehe den schwarzen Peter???

Ist hier zufällig ein Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger online der mir einen Rat geben kann!!

Hat einer ähnliche Erfahrungen oder kann mir einen Tip geben.

Viele liebe Grüsse

Carmen

Beste Antwort im Thema
am 29. Juni 2012 um 18:40

Lass dich nicht verar...en vom Käufer. Das ist nur ne Masche um dich abzuzocken. Kenne ich genug aus Eigenerfahrung. Kaufen dir 15 jahre alte Gurken fürn Appel und´n Ei ab, fahren los und später kommt das Geheule was alles defekt ist und man den vollen rechtlichen Rahmen ausschöpfen wolle, wenn man nicht am Preis noch was ablässt.

Gar nichts brauchst du machen. Er wird auch nicht klagen, da deren Anwalt ihm schon sagen wird, das er selber Schuld ist. Sag ihm knallhart, das er dir ja viel erzählen kann und wenn er schon mit Anwalt droht, willst du ihm den Gang dahin auch nicht ersparen. Es wird maximal ein Brief kommen vom Anwalt, indem klug umschrieben wird, was alles passieren kann, aber nie wird. Das ist alles nur Geleier, sonst würde da was definitives drinstehen. Aber der Anwalt freut sich auch mal eben für 100 Euro nur son Leierbrief zu dir schicken zu müssen.

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Ne Rechtsberatung wirst du hier sicher nicht bekommen.

Hast du denn die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen?

am 28. Juni 2012 um 18:56

hallo,

bin zwar weder sachverständiger noch anwalt.

1. Wenn Sie bieten, verzichten Sie auf Gewährleistung, Sachmängelhaftung und Umtausch.

das wäre nur unwirksam, wenn es sich um einen vorsätzlich verschwiegenen mangel handelt

2. vermute mal, das der zahnriemen in einer werkstatt gewechselt wurde,

sowie auch die anderen reparaturen.

entweder hat die werkstatt irgendwas verbockt und wollte es vertuschen,

dann wäre aber ein solches verkleben äußerst dämlich

oder

der käufer will dich über den tisch ziehen (welchen eindruck macht er denn?)

notfalls wirst du dir einen anwalt nehmen müssen.

bist du im adac oder rechtschutz etc?

 

Hast du den Käufer schon mal selbst kontaktiert? Es gibt im Moment eine Masche bei der sich fremde Leute als Käufer ausgeben und Schäden melden welche es gar nicht gibt um schnelle Kohle zu machen.

Da du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, muss dir der Käufer arglistige Täuschung beweisen um etwas geltend zu machen. Hier musst du selbst entscheiden ob dir was vorgeworfen werden kann. Allerdings muss sich der Käufer an dich wenden, auch wenn du bereits vorher mal von deinem Vorbesitzer oder einer Werkstatt getäuscht wurdest. Meist geht das dann vor Gericht und kostet zumindest Zeit und Nerven.

Eine echte Rechtsberatung dürfen nur Anwälte, von daher kann das ein Forum nicht leisten.

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Ne Rechtsberatung wirst du hier sicher nicht bekommen.

Hast du denn die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen?

Ich habe geschrieben ohne Sachmängellhaftung und Rücknahme....halt das was andere auch schreiben?!

Rechtsberatung möchte ich auch nicht, dafür gehe ich zum Anwalt, der hat Feierabend um diese Zeit. Aber ein paar Anregungen bzw. was nun passiert wäre interessant.

Trotzdem Danke!

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hast du den Käufer schon mal selbst kontaktiert? Es gibt im Moment eine Masche bei der sich fremde Leute als Käufer ausgeben und Schäden melden welche es gar nicht gibt um schnelle Kohle zu machen.

Da du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, muss dir der Käufer arglistige Täuschung beweisen um etwas geltend zu machen. Hier musst du selbst entscheiden ob dir was vorgeworfen werden kann. Allerdings muss sich der Käufer an dich wenden, auch wenn du bereits vorher mal von deinem Vorbesitzer oder einer Werkstatt getäuscht wurdest. Meist geht das dann vor Gericht und kostet zumindest Zeit und Nerven.

Eine echte Rechtsberatung dürfen nur Anwälte, von daher kann das ein Forum nicht leisten.

Grüße

Steini

Vielen lieben Dank, ich möchte auch keine Rechtsberatung sondern einfach nur Infos......

Ja der Käufer hat sich selbst gemeldet, hat sogar seinen Vater anrufen lassen. Das tut mir ja auch alles sehr leid, aber wie gesagt für mich war es nach der Trennung als Übergangsfahrzeug gedacht, da man mir den Wagen unterm Hintern von heute auf morgen genommen hat. Und ich hatte keine Probleme, das ist ja das kuriose?!

am 28. Juni 2012 um 21:49

da man mir den Wagen unterm Hintern von heute auf morgen genommen hat.

frechheit (insbesondere wegen dem kind)!

sei froh, dass du den kerl los bist!

würde mich auch mal an die werkstatt wenden.

glaubhafte zeugen sind immer gut.

lg

und halt uns auf dem laufenden

Zitat:

Original geschrieben von mamavonzwei

 

Ja der Käufer hat sich selbst gemeldet, hat sogar seinen Vater anrufen lassen.

Konntest du, zb anhand der Tel Nr im Display, sicher sein das hier der wirkliche Käufer dich angerufen hat?

Letztlich sind alle Forderungen schriftlich an dich zu richten, ansonsten würde ich nicht reagieren.

Gibt es noch einen zusätzlichen Kaufvertrag?

Grüße

Steini

am 28. Juni 2012 um 22:05

Abwarten, Tee trinken, entspannen. Wenn der Tag lang ist erzählen manche Leute viel.

Fakt ist doch, dass du offensichtlich ein gebrauchtes Auto mit eingen Macken, die du als Laie erkannt und genannt hast unter Ausschuss jeglicher Gewährleistung zum Verkauf angeboten hast. Dem Käufer ist das vor Gebotsangabe bewusst gewesen und mit der Gebotsabgabe hat er diese von dir aufgestellten Bedingungen akzeptiert.

Mehr noch er hat eine Probefahrt gemacht, mit dem ihm eigenen Sachverstand weitere Mängel festgestellt und das Auto trotzdem gekauft. Wie er nun von Essen nach Remscheid gefahren ist, weiß nur er und der liebe Gott, was dabei kaputt gegangen ist ebenfalls.

Wenn ich es drauf anlege, schaffe ich es sogar bei einem Neuwagen das Getriebe auf einer Strecke von 10km kaputt zu reißen.

Also ist die Lage aus meiner Sicht recht eindeutig. Das Auto hatte zum Übergabezeitpunkt die vertraglich zugesicherten Eigenschaften, nicht mehr und nicht weniger. Etwaige andere, nicht auf Anhieb erkennbare Mängel, kannst du als Laie gar nicht erkennen und beurteilen. Der Verkäufer hätte ja auch zum Beispiel einen Gebrauchtwagencheck beim ADAC in Auftrag geben können.

Ich könnte eine Wette eingehen, dass wenn du stur schaltets, du von dem Verkäufer nicht viel hören wirst.

P.S. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern basiert auf eigener Erfahrung. Ich hatte selbst mal ein Auto mit einer kaputten Zylinderkopfdichtung von privat gekauft (Wagenpreis 8.000 € Schaden 1200€). Schaden konnte nur festgestellt werden, wenn der Motor entsprechend belastet wurde, sprich auf auf die Bahn und gibt ihm. Bei 170km ging das Kühlwasser dann flöten. Aussage des Verkäufers: "Ich bin nie mehr als 120km/h gefahren, kenne den Schaden gar nicht" Und ich hatte keine Chance ihm das Gegenteil zu beweisen und Schadensersatz zu erlangen.

am 29. Juni 2012 um 18:40

Lass dich nicht verar...en vom Käufer. Das ist nur ne Masche um dich abzuzocken. Kenne ich genug aus Eigenerfahrung. Kaufen dir 15 jahre alte Gurken fürn Appel und´n Ei ab, fahren los und später kommt das Geheule was alles defekt ist und man den vollen rechtlichen Rahmen ausschöpfen wolle, wenn man nicht am Preis noch was ablässt.

Gar nichts brauchst du machen. Er wird auch nicht klagen, da deren Anwalt ihm schon sagen wird, das er selber Schuld ist. Sag ihm knallhart, das er dir ja viel erzählen kann und wenn er schon mit Anwalt droht, willst du ihm den Gang dahin auch nicht ersparen. Es wird maximal ein Brief kommen vom Anwalt, indem klug umschrieben wird, was alles passieren kann, aber nie wird. Das ist alles nur Geleier, sonst würde da was definitives drinstehen. Aber der Anwalt freut sich auch mal eben für 100 Euro nur son Leierbrief zu dir schicken zu müssen.

Solange du keine Brief von einem Anwalt bekommen hast, nichts machen. Ihm sagen das du die Gewährleistung ausgeschlossen hast und nicht nachgeben. Zu 99,9% wird nichts mehr kommen, so einen Spaßvogel hatte ich auch schon. Sollte ein Breif von Anwalt kommen, genau lesen und wenn er eine Klage androht auch weiterhin nichts machen bis die Klage vorliegt. Allerdings kannst du zumindest mal einen Anwalt zu dem Brief befragen, ist über den ADAC meines Wissens kostenlos als Erstberatung.

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:16

Hallo,

also heute habe ich nichts gehört, aber trotzdem gar nicht schön weder für mich noch für den Käufer. Ich habe zwar gestern die e-mails bekommen mit der Kopie eines Gerichtsurteiles in welchem der "Verkäufer" zahlen konnte: Schaden, Gericht und Anwalt und ich sollte es mir doch noch mal in Ruhe überlegen, das ich doch die Hälfte der Reparatur bei Renault dazu steuere.

Nicht schön gelaufen und ich wollte mir mein neues Auto(ein Kombi=besser mit zwei Mäusen) am Sonntag holen, da vergeht einem echt alles! Klar mir kann im Grunde das gleiche passieren, aber dann kann ich ja nicht den Verkäufer verantwortlich machen.

Vielen Dank noch einmal für die freundliche Resonanz................

viele Grüsse Carmen

 

Bitte tu das nicht! Du belohnst einen Betrüger wenn du zahlst, denn an dem Fahrzeug wird wahrscheinlich kein Mangel sein. Es ist eine Masche um von dir Geld abzuzocken und ich unterstelle den allermeisten sogar kriminelle Energie. 

Du wirst von ihm nie wieder etwas hören wenn du standhaft bleibst, er wird weiter versuchen dich einzuschüchtern und angeblich ähnlich gelagerter Urteile anführen. Die Urteile halten aber einer geneuan Betrachtung nicht stand, da ist immer ein wesentlicher Sachverhalt anders.

Ich kann dir nur raten auf KEINEN FALL zu bezahlen und abzuwarten!

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

da man mir den Wagen unterm Hintern von heute auf morgen genommen hat.

frechheit (insbesondere wegen dem kind)!

sei froh, dass du den kerl los bist!

würde mich auch mal an die werkstatt wenden.

glaubhafte zeugen sind immer gut.

lg

und halt uns auf dem laufenden

Da kann ich nur sagen, war nicht schön. Aber es gibt zwei Sichtweisen:

ER: Auto weg-sich selbst einen BMW gekauft und im Urlaub fliegen.

Ich:kein Auto, Umzug, neue Wohnung, alte Wohnung von Tapeten/Fliesen etc. befreien, Schulbeginn, Kigabeginn

UND JA ich bin froh dass ich den Herrn los bin, heute belächel ich ihn, denn es geht auch so, wenn auch in kleinen Schritten!!

Leidtragende bin aber nicht ICH!!! Sondern immer die Kinder!!!

Viele liebe Grüsse Carmen

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von mamavonzwei

 

Ja der Käufer hat sich selbst gemeldet, hat sogar seinen Vater anrufen lassen.

Konntest du, zb anhand der Tel Nr im Display, sicher sein das hier der wirkliche Käufer dich angerufen hat?

Letztlich sind alle Forderungen schriftlich an dich zu richten, ansonsten würde ich nicht reagieren.

Gibt es noch einen zusätzlichen Kaufvertrag?

Grüße

Steini

Hallo, nein es gibt keinen zusätzlichen Kaufvertrag, ich habe mir nur die Fahrgestellnummer auf die Abmeldebescheinigung geschrieben und die Uhrzeit der Übergabe mit Unterschrift, da er meine alten "entwerteten"Kennzeichen zur Überführung mitgenommen hat.

Gruss Carmen

 

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