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Über rot gefahren hilfe!!!

Hyundai i30 3 (PDE)
Themenstarteram 10. Juni 2019 um 19:17

Hallo leute, ich hatte vor 4 Woche ca. einen Unfall gehabt, es war leider meine Schuld. Ich bin über Rot gefahren, doch leider habe ich ein Auto "Knapp" getroffen :( das Auto hatte nichts doch mein Hyundai i30 war ziemlich kapput vorne. Das Problem ist das ich noch in der Probezeit bin und wirklich angst habe von den Folgen was ich jetzt kriegen kann. Klar renne ich nicht weg und werde auch die Verantwortung tragen aber ich kann nicht ohne Fürerschein bleiben da ich ein kleines Kind habe. Ich brauche nicht jetzt leute die mich zu sau machen und mich runter ziehen ich möchte nur erfahren was mir passieren kann. Denkt ihr ein Monat Fahrverbot oder Führerschein komplett weg? Habt ihr da erfahreng? Ich bedanke mich scjon mal.

Beste Antwort im Thema

Natürlich bekommst Du auch zwei Punkte. Deine Straftat ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Deine Fahrerlaubnis ist nicht in Gefahr (letztes Mal).

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Hast du eine Rechtsschutz-Versicherung oder bist durch einen Automobilclub in diese Richtung abgesichert? Auch wenn ich kein Freund davon bin, immer gleich zum Anwalt zu rennen. Aber in dem Fall ist es glaube ich wichtig. Nicht, um dich rauszuhauen aus der Sache, straffrei wird das nicht abgehen. Aber vielleicht findet ja ein seriöser Fachmann Möglichkeiten zur Strafmilderung. Vor Jahren half mir das mal, ein Fahrverbot abgewendet zu bekommen; dafür wurde vereinbart, die Geldstrafe zu verdoppeln. War aber "nur" ein Tempoverstoß und ohne Probezeit...

Leider musst du dir im klaren sein das ein Rotlicht Verstoß absolut kein Spaß ist und hart bestraft wird. Der verursachte Sachschaden macht es noch schlimmer.

Kannste ja mal hier reinschauen wo alles genau beschrieben ist

https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

Ich habe mal selber reingeschaut was dich mindestens so erwartet und es sieht wohl so aus.

1 Monat Fahrverbot, 200-360€ Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Deine KFZ-Versicherung wird sich bestimmt ebenfalls zu Wort melden und dich runterstufen.

Wenn die Ampel länger als eine 1 Sekunde Rot war was nicht unwahrscheinlich ist wenn du ein anderes Auto getroffen hast könnte dich auch ein gerichtliches Verfahren erwarten. Ob das wirklich passiert wirst du aber leider selber sehen müssen. Zumindest hast du keiner Person geschadet was vielleicht schon genug ist das ein Verfahren gegen dich sich nicht lohnt.

Rotlichtverstoß mit Unfallfolge... Alleine der Rotlichtverstoß bedingt Fahrverbot und Nachschulung... Der Unfall macht es nur schlimmer. Denke nicht, du kommst an der Nachschulung inkl. Fahrverbot vorbei

(Bis die Nachschulung "bestanden" wurde.) Wahrscheinlich dürfte trotzdem noch nen Monat extra drauf kommen.

 

Gerichtliches Strafverfahren wird wohl nicht drohen. Rotlicht ist immernoch nur ne OWi. Kein Personenschaden, keine Straftat! Da dürftest du sicher sein.

 

Hast du vor der Haltelinie gebremst? Dann kann es ggf. als Haltelinienverstoß gewertet werden. Der Unfall ist natürlich dabei sehr hinderlich bei der Auslegung.

 

MfG

Ich gehe mal davon aus aber ich frage trozdem............ wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen ?

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 8:55

Danke euch für die schnelle Antworten, ja Polizei hat aufgenommen und ja ich habe noch kurz vorher gebremst und nach links gelenkt so das ich wie gesagt das Auto knapp noch hinten seitlich erwischt habe. Ich nehme alles in kauf. Was mir am meisten angst macht wäre wenn sie mir den Führerschein komplett weg nehmen würden, das ist meine grösste Sorge. Der Rest nehme ich in kauf. Die Polizei konnte keine Aussage treffen. Ich lese oft im Internet das die Behörde mir den Schein komplett nehmen könnte und das macht mich fertig. MFG

In Deutschland ist es so, dass niemanden der Führerschein komplett abgenommen wird! Ich habe bisher noch nicht gehört, dass selbst wenn das Fahrzeug als Tatwaffe für einen Mord benutzt wird, dieser Person der Führerschein komplett abgenommen wurde.

 

Achja, jemand hier im Ort hatte ein 5 jähriges Kind tot gefahren. Die Haltestelle der Tram ist "mitten" in der Straße. Um den Fahrgästen das Ein/Aussteigen zu sichern, sind Ampeln aufgestellt. Der Typ hat nicht nur bewusst die rote Ampel missachtet sondern hat auch noch vor der roten Ampel stehende Autos umfahren. Beim Wiedereinscheren hat er das Kind erwischt.

Urteil: Eine Bewährungsstrafe und Fahrverbot für ein paar Monate.....

Also in dieser Hinsicht, keine Angst wegen kompletter Wegnahme des Scheins!

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 13:05

Mit Führerschein wegnahme meine ich jetzt das der Führerschein entzogen wird und ich dann z. B mpu machen müsste um es wieder zu bekommen. Ich bin ja wie bereits erwähnt in der Probezeit. Danke für die Antworten leute. Mache mich echt verrückt.

Ohh...das kann iDir wahrscheinlich erst nur ein Anwalt sagen ob Du den abgeben musst für eine Weile oder nicht.

Die Polizisten durften Dir nicht sagen ob Du den Schein abgeben musst für eine bestimmte Zeit oder nicht, denn sie sind die Exekutive und nicht die Legislative. Ist wie im Krankenhaus, da darf Pflegepersonal auch nichts sagen ob OP gelungen ist oder nicht. Falls das raus kommt, bekommt Polizei Rüffel von RichterIn und Pflegepersonal Rüffel von ArztIn.

Auch wenn Du noch während des Unfalls die Schuld auf Dich nimmst, hat das noch gar nichts zu sagen, denn alles was Du zu diesem Zeitpunkt sagst, kann in Frage gestellt werden, weil Du unter Schick gestanden hast.

Also, einfach abwarten! Ich habe auch von Fällen gehört (Person hat mir das selber gebeichtet), da konnten die Leute selber bestimmen wann sie den Führerschein abgeben wollen. So hatten sie die chance alles zu ihren Gunsten zu regeln wann das Fahrverbot eintritt. Bei Dir sind es "nur" Blechschäden.

am 11. Juni 2019 um 17:33

Wichtig wird auch noch die Schadensregulierung sein!

- Wenn dein Auto beschädigt ist - warum sollte das andere Auto ohne Schaden davon gekommen sein!?

Dein Großes Großes Glück war, dsas der Unfallgegner (und du!) nicht verletzt warst!

Bitte halte uns auf dem Laufenden.....

Hallo, Oyby17,

um mal ein wenig auszuholen:

Bei einem Unfall anlässlich einer Rotlichtfahrt kann es eine Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit geben oder wegen einer Straftat (Straßenverkehrsgefährdung).

Letzteres könnte dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen und erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu erteilt wird.

Für Dich ist jetzt erst einmal wichtig zu erfahren, was man Dir konkret vorwirft.

Sollte es "nur" eine Owi sein, kannst Du mit einem Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und als Probezeitler mit einer Nachschulung rechnen.

Ohne Fahrverbot wird es vermutlich kaum ausgehen, denn der Umstand, dass ein anderer schon in die Kreuzung eingefahren ist, dürfte es Dir schwer machen, nachzuweisen, dass die Ampel noch keine Sekunde auf Rot stand.

Hier dann vor Gericht gehen und zu versuchen, das Fahrverbot über das Gericht wegzubekommen dürfte kaum sinnvoll sein, denn Du würdest Gefahr laufen, dass der Richter aus der Owi eine Straftat nach § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) macht und Du dann sogar Deine Fahrerlaubnis verlierst.

Deshalb: Bekommst Du ein Bußgeld mit Fahrverbot, dann akzeptiere dies und überlege rechtzeitig, wie Du den einen Monat ohne KFZ herum bekommst.

Ggf. kannst Du das Fahrverbot ja in die Ferien - oder Urlaubszeit legen.

Sollte Dir allerdings eine Straßenverkehrsgefährdung zum Vorwurf gemacht werden, wäre auf alle Fälle ein kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht anzuraten.

Hallo, Fastback01,

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 11. Juni 2019 um 15:47:59 Uhr:

Die Polizisten durften Dir nicht sagen ob Du den Schein abgeben musst für eine bestimmte Zeit oder nicht, denn sie sind die Exekutive und nicht die Legislative.

das stimmt so nicht ganz.

Wenn bei einem Unfall, z. B. aufgrund einer Rotlichtfahrt, der begründete Verdacht einer Straßenverkehrsgefährdung gegeben ist, wird in den meisten Fällen gleich vor Ort der Führerschein einkassiert (meist nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt).

Und selbst, wenn dem nicht so sein sollte: Die Beamten dürfen aus ihrer Erfahrung heraus ohne Angst vor einem Rüffel eine Prognose abgeben, ob ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo. Noch ein wichtiger Punkt:

Hast Du einen Alkohol oder Drogentest machen müssen?

Wurde irgendwas in der Art konsumiert?

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 19:53

Ich habe nichts konsumiert, es wurden auch keine Tests durchgeführt, die waren sich wohl sicher das ivh nichts konsumiert habe, was auch der Warheit entspricht. Es war 7 Uhr morgens und wollte meine Freundin in die Schule bringen da Sie deutsch Prüfung hatte. Es war um die 4 sek rot wo ich drüber gefahren bin ich habe ca 40 meter vorher noch auf die Ampel geschaut und da nichts los war bin ich weiter gefahren ohne nochmal auf die Ampel geschaut zu haben. Ich weiss leute blöd, ich kann es mir auch nicht erklären. Es war eine lehre fürs Leben.

Für §315c StGB muss man schon aber grob verkehrswidrig und rücksichtslos handeln. Das dürfte bei kaum nem Richter durchgehen, wenn man sich reumütig zeigt und beteuert, dies nicht absichtlich gemacht zu haben. Dann ist es ggf. noch fahrlässig aber nicht bedingt vorsätzlich. Das ist dann schon mal strafmildernd. Aber selbst Fahrlässigkeit ist nicht so einfach durchgesetzt.

Ich würde sagen, wenn der Schaden nicht allzu hoch am gegnerischem Fahrzeug ist, wird ohne Strafanzeige davon kommen.

MfG

Dein Führerschein ist nicht in Gefahr. Die Tatsache, dass es einen Unfall gab, führt auch nicht zu einer Verschärfung der Strafe. Eine Verurteilung wegen Strassenverkehrsgefährdung ist nicht zu erwarten.

Was kommt ist ein Bußgeld über 200.- €, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot. Plus Probezeitmaßnahmen, 2 Jahre Verlängerung, Aufbauseminar und Du hast nur noch einen weiteren A-Verstoß gut, denn beim dritten ist die Fahrerlaubnis für 6 Monate weg. Außerdem wird die Vollkasko wegen grober Fahrlässigkeit den Schaden vermutlich nur anteilig regulieren (wenn Du eine hast). Die Haftpflicht zahlt voll, stuft aber Deinen Rabatt runter.

Ein Anwalt ist komplett sinnlos, da er an den Folgen null komma gar nichts ändern kann.

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