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Überbreite - Ist das legal ?
Mal kurz Themawechsel:
Ich will demnächst auf meiner 813er Pritsche einen Wohn-Container Transportieren.
Der hat eine Breite von 2,50 m (Länge 4 m paßt).
Meine Ladefläche hat aber nur eine Breite von 2,25 m
Ist das legal, wenn ich die bordwände runterklappe und der Container seitlich jeweils ca. 15 cm übersteht, wenn ich diese seitlichen zusätzlichen Begrenzungsleuchten anbringe (wie heißen die nochmal gleich )?
Und wo gibts die ggf. günstig zu kaufen ?
Dürfen die Bordwände seitlich runterhängen, wenn sie befestigt sind ?
Danke für Eure Kommentare.
Beste Antwort im Thema
Ausnahmegenehmigung? Wozu, @wschraub?
Die Abmessungen befinden sich innerhalb der vorgeschriebenen Höchstmasse!! Also bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung!!
Das haben wir auf der 1.Seite durchgekaut!
Grüsse, motorina.
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54 Antworten
Zu Deinen Fragen kann ich nicht 100%ig antworten, also lass ich da andere ran.
Ein Punkt fällt mir aber noch ein: Du solltest Dich vergewissern, dass du in den Spiegeln auch noch was siehst (ausser der Ladung) sonst könnte die POL da was gegen haben. Notfalls brauchst Du ne Spiegelverlängerung (wie die PKW mit Wohnwagen)
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Notfalls brauchst Du ne Spiegelverlängerung (wie die PKW mit Wohnwagen)
Ja stimmt. Ich hoffe aber,daß bei nur je 15 cm Überbreite auch sonst nach hinten noch ausreichend Sicht ist. Das wird man dann sehen. Aber die anderen Fragen wäre schon von Bedeutung.
Man sieht sie ja oft fahren, mit leichter Überbreite, aber brauchen die evtl. sonst noch eine schriftliche Erlaubnis von irgendwoher ?
????
Wiso Überbreite?
2,50 m ist doch legal,nur richtig befestigen und nicht nur mit Hundeleine oder ähnliches weil gerade zur Hand, sondern mit richtige Gurte
Zitat:
Original geschrieben von opa111
????
Wiso Überbreite?
2,50 m ist doch legal,nur richtig befestigen und nicht nur mit Hundeleine oder ähnliches weil gerade zur Hand, sondern mit richtige Gurte
NAja, für mein Fahrzueug ist nur 2,25 m vorgesehen (= Breite der Ladefläche)
Das steht auch in den Papieren.
Wenn ich nun den Container drauf habe, bin ich breiter als das, was in den PApieren steht.....
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Zitat:
Original geschrieben von opa111
????
Wiso Überbreite?
2,50 m ist doch legal,nur richtig befestigen und nicht nur mit Hundeleine oder ähnliches weil gerade zur Hand, sondern mit richtige Gurte
NAja, für mein Fahrzueug ist nur 2,25 m vorgesehen (= Breite der Ladefläche)
Das steht auch in den Papieren.
Wenn ich nun den Container drauf habe, bin ich breiter als das, was in den PApieren steht.....
aber es ist doch von der STVO legal da ist es doch egal was in deinen Papieren steh..
Wo ist das Problem?
Du veränderst nicht dein Fahrzeug bzw. den Aufbau (eintragungspflichtig), sondern du transportiert nur etwas.
Dein Ladegut ist 2,50m breit und somit fällt es nicht unter Überbreite. Beleuchtungseinrichtung entsprechend den Vorschriften "aufrüsten".
... und am einfachsten ist es, die Ladebordwände auszuhängen. Somit wird bei einer Kontrolle die Diskussion um korrekt befestigte+gesicherte Ladebordwände ausgeschlossen.
... und Händler für Nutzfahrzeugteile (u.a. auch Sicherungs- u Beleuchtungszubehör) findest du im Netz (Europart, Winkler usw.).
Grüsse, motorina.
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Wo ist das Problem?
Du veränderst nicht dein Fahrzeug bzw. den Aufbau (eintragungspflichtig), sondern du transportiert nur etwas.
Dein Ladegut ist 2,50m breit und somit fällt es nicht unter Überbreite. Beleuchtungseinrichtung entsprechend den Vorschriften "aufrüsten".
... und am einfachsten ist es, die Ladebordwände auszuhängen. Somit wird bei einer Kontrolle die Diskussion um korrekt befestigte+gesicherte Ladebordwände ausgeschlossen.
... und Händler für Nutzfahrzeugteile (u.a. auch Sicherungs- u Beleuchtungszubehör) findest du im Netz (Europart, Winkler usw.).
Grüsse, motorina.
Ja danke, das ist soweit nachvollziehbar.
Ich scheue mich nur etwas davor, die Bordwände auszuhängen. Ist halt eine Sauarbeit, noch nie gemacht, die Splinte vermutlich eingerostet und wenn ich sie aushänge, möchte ich sie trotzdem mitnehmen, um sie am Ziel,(in Berlin) wieder einhängen zu können, denn dort brauch ich sie wieder.
Heißen diese Zusatzleuchnten Traversenbeleuchtung ?
Seitlich darf deine Ladung überstehen bis zur Gesamtbreite von 2,55 m. Sichern mit Beleuchtung brauchst du erst, wenn der Abstand der Aussenkante der Ladung bis zur Position deiner Begrenzungsleuchten am Fahrzeug über 40 cm liegt.
Bordwände abklappen ist auch kein Problem, aber sie dürfen nicht von selbst aus den Scharnieren rutschen und du darfst damit keine Beleuchtung Abdecken, also Seitenmarkierung ( sofern vorhanden ) und Rückleuchten.
Und das allerwichtigste: LADUNGSSICHERUNG!!!! Da steht die Rennleitung besoders drauf.
Am besten mit min. 3 dicken Gurten quer rüber und 1 Gurt als Reserve unterm Sitz. Sollte dann schon klappen.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Seitlich darf deine Ladung überstehen bis zur Gesamtbreite von 2,55 m. Sichern mit Beleuchtung brauchst du erst, wenn der Abstand der Aussenkante der Ladung bis zur Position deiner Begrenzungsleuchten am Fahrzeug über 40 cm liegt.
Super wenn das so ist. Dann bräuchte ich in dem Fall ja nichtmal eine Zusatzbeleuchtung ! :-)
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Seitlich darf deine Ladung überstehen bis zur Gesamtbreite von 2,55 m. Sichern mit Beleuchtung brauchst du erst, wenn der Abstand der Aussenkante der Ladung bis zur Position deiner Begrenzungsleuchten am Fahrzeug über 40 cm liegt.
Super wenn das so ist. Dann bräuchte ich in dem Fall ja nichtmal eine Zusatzbeleuchtung ! :-)
Rrrrrrrrrrrrichtiiiiiiiiiiiig!!!! Aufschnallen und ab dafür.
Das der Überhang auf beiden Seiten gleich sein sollte, brauche ich nicht erwähnen, oder??
Viel Erfolg, Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Rrrrrrrrrrrrichtiiiiiiiiiiiig!!!! Aufschnallen und ab dafür.
Das der Überhang auf beiden Seiten gleich sein sollte, brauche ich nicht erwähnen, oder??
Viel Erfolg, Thomas
Auch richtig, das brauchste nicht extra zu erwähnen, hältst du mich denn wirklich für so doof ?
Ich bin sicher in Sachen LKW zugegeben, realtiv unwissend, aber nicht ganz doof ! ;-)
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Rrrrrrrrrrrrichtiiiiiiiiiiiig!!!! Aufschnallen und ab dafür.
Das der Überhang auf beiden Seiten gleich sein sollte, brauche ich nicht erwähnen, oder??
Viel Erfolg, Thomas
Auch richtig, das brauchste nicht extra zu erwähnen, hältst du mich denn wirklich für so doof ?
Ich bin sicher in Sachen LKW zugegeben, realtiv unwissend, aber nicht ganz doof ! ;-)
jetzt ''Laberst'' du schon so lange über deinen 813er kannst du mal en Bild von deinem Lkwchen einstellen? Würd mich freuen
Grüsse Domi
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
jetzt ''Laberst'' du schon so lange über deinen 813er kannst du mal en Bild von deinem Lkwchen einstellen? Würd mich freuen
Grüsse Domi
Bilder vom Motor hab ich ja schon drinnen, aber ganz ehrlich, nach allem was ich schon geschrieben habe und die teilweisen Reaktionen darauf, hätte ich da echt angst, daß mich irgendeiner von den grßen Trucks der mich evtl. erkennt (was bei der Farbe und der Eigenart des Fzgs. sehr einfach ist), glatt aufspießt !
Und das, obwohl mich doch eigentlich jeder Trucker zu meinen Aussagen bzw. Forderungen lieben müßte, weil ich doch letztendlich für die Interessen der Trucker hier spreche bzw. Schreibe.
Was einer der meine Postings falsch versteht, z.B. von der Lustrettung machen würde, der mich von oben ausmacht, das wag ich mir garnicht erst vorzustellen..... ;-)
also von wirst du ganz bestimmt nicht aufgespießt hätte mich über ein Bild gefreut na dann