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Überführung Import mit Kurzzeitkennzeichen
Hallo liebes US-Car Forum!
Entweder hat das in der Form noch keiner im Forum gefragt oder ich finde es nicht. Darum lasst mich meine Frage mit euch teilen
Ja, ich habe es getan. Ich habe mir so einen Schlitten zugelegt und lasse ihn gerade importieren.
Da das Fahrzeug bis zuletzt gefahren wurde, dachte ich: Mensch, dann hole ich den persönlich in Bremerhaven ab, wozu einen Transporteur bestellen... .
Eigentlich wollte ich mir dafür ein Kurzzeitkennzeichen holen und ab dafür. Dachte ich - bis ich die neuen Voraussetzungen für das Kennzeichen mitbekommen habe.
Man bekommt das Kennzeichen jetzt nur noch für Fahrzeuge, die entweder eine gültige HU haben oder eben für die Überführung direkt zum nächstgelegenen HU-Prüfpunkt. Also ohne gültige HU keine Tour quer durch die Republik. Zumindest legal.
Die HU zu bestehen halte ich für aussichtslos, da ja noch einige Änderungen am Fahrzeug erforderlich sind. Stichworte: Scheinwerfer, Brems- & Blinklicht, Reflektoren, ggf. Abschleppöse, ggf. Reifen
Was ich mir jetzt überlegt habe:
- Wir fahren nach Bremerhaven, holen das Fahrzeug ab und machen einen obligatorischen Checkup (Schließlich wollen wir, dass wir und das Auto in unverändertem Zustand heim kommen)
- Dann geht es zu einer nahegelegenen Prüfstelle und es wird eine HU gemacht.
- Im HU Papier werden dann die oben genannten Punkte bemängelt, ABER:
- Es wäre bescheinigt, dass das Fahrzeug grundsätzlich keine Gefährung darstellt (insb. Funktion der Bremsen)
- Mit diesem Papier treten wir dann die Heimfahrt an und könnten dies bei einer Kontrolle vorweisen.
Und jetzt seid ihr gefragt: Geht das so, wie ich mir das vorgestellt habe?
Sollte es wider Erwarten doch schon einen Thread zu dem Thema geben, bitte einfach verlinken. Dankeschön
Maik
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25 Antworten
Hallo , alles Nein !
Du musst ihn mit Hänger abholen , TÜV bzw. Vollabnahme machen , Betriebserlaubnis gibt dann die Zulassungsstelle, erst dann wäre es möglich mit Kurzzeitkennzeichen zu fahren.
Vorher ohne Betriebserlaubnis aber mit TÜV, darfst du nur in den Nachbarkreis fahren oder zur Zulassungsstelle in dem Bezirk, in deinem Fall dann in Bremen.
Alternativ wäre das fahren in Deutschland nur möglich wenn das Fahrzeug noch in den USA angemeldet und versichert ist und natürlich noch die Kennzeichen hat. Max.dauer 6 Wochen soweit ich weiß. Gruß
Auch nicht , ausser du bist US Bürger oder hast nen zweitwohnsitz dort. Aber als deutscher auf keine Fall.
Richtig
Da hilft nur Trailer oder rote 06er Nummer.
Okay - sowas hatte ich fast befürchtet :O
Dann heißt es wohl Hänger und ein passendes Zugfahrzeug leihen. Schade schade...
Ja, seit April 2015 geht das nicht mehr.
Ich habe das vorher mit drei Autos gemacht: In Holland mit Kurzzeit-Kennzeichen abgeholt und selber heimgefahren.
Aber selbst wenn es noch erlaubt wäre, ich würde es nicht mehr machen. Grund: siehe Bilder.
Wenn das Fahrzeug noch in Amerika zugelassen ist, dann kannst Du auf Deinen Namen beim ADAC eine Grenzversicherung abschließen. Kostet ca. 110,- € und ist gültig für 29 Tage. Bedingung: vorn (!) und hinten sind das Ami-Kennzeichen dran.
Ich habe meinen in Bremerhaven so abgeholt. Das Nummernschild für vorn habe ich mir vorher hier bei einer Werbefirma machen lassen, da die Amis vorn nichts haben. Da war nicht mal eine Befestigungsmöglichkeit vorhanden. Ich habe das Schild hinter die Windschutzscheibe geklemmt, damit hat man mich fahren lassen.
Nicht vergessen; Öl, Wasser und Werkzeug mitnehmen!
Ich werde es das nächste mal genauso machen
Zitat:
@W_M_124 schrieb am 26. August 2016 um 08:04:21 Uhr:
Das Nummernschild für vorn habe ich mir vorher hier bei einer Werbefirma machen lassen, da die Amis vorn nichts haben. Da war nicht mal eine Befestigungsmöglichkeit vorhanden.
Das stimmt so nicht. Es kommt immer auf den jeweiligen Staat an. In einigen wird vorne keins benötigt, in anderen jedoch schon.
Zitat:
@scorpio-driver schrieb am 25. August 2016 um 21:25:47 Uhr:
Auch nicht , ausser du bist US Bürger oder hast nen zweitwohnsitz dort. Aber als deutscher auf keine Fall.
Doch geht da das Fahrzeug ja zum freien Verkehr abgefertigt wird, die Einschränkung das in der EU-ansässige nicht mit im Drittland zugelassenen Fahrzeugen fahren dürfen bezieht auf die Vorübergehende Verwendung, klassischer Fall Touristen
Zitat:
@scorpio-driver schrieb am 25. August 2016 um 20:59:04 Uhr:
Hallo , alles Nein !
Du musst ihn mit Hänger abholen , TÜV bzw. Vollabnahme machen , Betriebserlaubnis gibt dann die Zulassungsstelle, erst dann wäre es möglich mit Kurzzeitkennzeichen zu fahren.
Vorher ohne Betriebserlaubnis aber mit TÜV, darfst du nur in den Nachbarkreis fahren oder zur Zulassungsstelle in dem Bezirk, in deinem Fall dann in Bremen.
Als ich meinen Anfang 2014 bei Aachen gekauft habe,
habe ich vom Heimatort Überführungskennzeichen bekommen.
An Papieren hatte ich nur ausgedruckte Fotos von:
- den NL-Papieren
- TÜV-Gutachten zur Erteilung der BE
- TÜV-Gutachten für H-Kennzeichen
dabei.
+ Versicherungs-Driss
Ich denke mal, das Kennzeichen bekomme ich auch heute, wenn ich die Versicherungskarte und den Title auf den Tisch lege.
Der Grund, warum es dann trotzdem nicht geht - wenn ich das nach der neuen Regelung richtig verstehe - ist, dass ich keine Deutsche (oder EU) Zulassung habe. Damit darf ich dann eigentlich nicht aus dem Bezirk Bremen raus fahren.
Richtig?
Zum Thema Grenzversicherung gab es hier auch schon einige Themen. Scheinbar ist das wohl doch nicht so problemlos, wie es erst aussieht? Mich hat das jedenfalls verunsichert.
Die letzten Kennzeichen sind im Fahrzeug, es wurde ja bis zum Export genutzt. Von daher besteht die Möglichkeit, dass der Wagen noch registriert ist. Woran kann ich das prüfen?
Zitat:
Zum Thema Grenzversicherung gab es hier auch schon einige Themen. Scheinbar ist das wohl doch nicht so problemlos, wie es erst aussieht? Mich hat das jedenfalls verunsichert.
Die letzten Kennzeichen sind im Fahrzeug, es wurde ja bis zum Export genutzt. Von daher besteht die Möglichkeit, dass der Wagen noch registriert ist. Woran kann ich das prüfen?
Auf dem Kennzeichen ist ein Versicherungsaufkleber, der aussagt, bis wann das Fzg. versichert ist. Ich hatte auch noch die Versicherungskarte vom Vorbesitzer.
Okay ... ich habe gerade nochmal mit dem Verkäufer gesprochen.
Kleine Richtigstellung: Die Kennzeichen sind noch vom Vorvorbesitzer (seinem Bruder) und waren zuletzt vor 10 Jahren registriert. Der Verkäufer hat den Wagen auch nur mit Überführungskennzeichen bewegt.
Damit ist das Thema Grenzversicherung wohl durch.