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Überführung von alten KFZ zum abholen des neuen

Audi
Themenstarteram 30. November 2019 um 20:42

Hallo zusammen,

ich habe mir den Q7 4M letzte Woche bei Freundlichen gekauft.

Dieser erzählt mir das ich die Papiere vom neuen zugeschickt bekomme um ihn anzumelden. Was mich stutzig macht ist seine Aussage das ich meinen alten abmelden kann und trotzdem das alte Auto zu Ihm fahren kann (möchte mein altes Nummernschild behalten). Sprich mein altes wird abgemeldet...

Ich fragte nochmal nach ob ich nicht Kurzzeitkennzeichen brauche. Er meinte nein, das geht auch so.

Kennt sich da einer aus?

Gruß

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11 Antworten

Geht in D nicht. Höchstens illegal.

Vor 10 Jahren habe ich sowas gemacht. Nicht rumfahren sondern zum abstellen nach hause. Aber ob es jetzt gehen würde weiß ich nicht

Ich meine da ging mal in Verbindung Zulassungsstelle...

Man musste die Versicherungskarte dabei haben oder so....

Zitat:

@Dimiphone schrieb am 30. November 2019 um 21:42:46 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mir den Q7 4M letzte Woche bei Freundlichen gekauft.

Dieser erzählt mir das ich die Papiere vom neuen zugeschickt bekomme um ihn anzumelden. Was mich stutzig macht ist seine Aussage das ich meinen alten abmelden kann und trotzdem das alte Auto zu Ihm fahren kann (möchte mein altes Nummernschild behalten). Sprich mein altes wird abgemeldet...

Ich fragte nochmal nach ob ich nicht Kurzzeitkennzeichen brauche. Er meinte nein, das geht auch so.

Kennt sich da einer aus?

Gruß

Du kannst dein Auto morgens mittags wie auch immer abmelden , und am selbigen Tag der Abmeldung bis 0 Uhr damit noch (Fahren) zum Händler. Bei der Abmeldung kannst du dein Kennzeichen vor Ort reservieren ! Mehr geht nicht . Nächsten oder übernächsten Tag kannst du dann deine Kuh anmelden . (Deutschland)

Wenn das Auto abgemeldet ist, dann ist es nicht mehr versichert. Mit roter Nummer oder Kurzzeit ist es wieder versichert. Mit Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug hingegen nicht. Wird wahrscheinlich keiner merken, solange nichts passiert.

Zitat:

@Twinni schrieb am 30. November 2019 um 23:40:30 Uhr:

Wenn das Auto abgemeldet ist, dann ist es nicht mehr versichert. Mit roter Nummer oder Kurzzeit ist es wieder versichert. Mit Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug hingegen nicht. Wird wahrscheinlich keiner merken, solange nichts passiert.

Nein stimmt nicht , der Versicherungsschutz ist bis zum Ende des Tages gewährleistet! Gerne nachfragen bei der Versicherung bzw. Zulassungsstelle. Weis ich 100% da selber schon oft gemacht! Es muss nur am selbigen Tag noch die Überfahrt geschehen !

Steht auch überall auf den Seiten !

Es gibt einige Fahrten die man machen darf ohne gestempelte Kennzeichen HU z.B. auch direkter weg .

 

Wenn eine EVB für das neue Fahrzeug vorliegt um es anzumelden, hast du eine Haftpflicht Zusage aus der generierten HSN TSN (EVB , Elektronische Versicherungs Bestätigung ) und wenn das Amt in der Region am selbigen Tag eine Ummeldung auf das gleiche Kennzeichen durchführt , praktisch abmelden und das neue anmelden kannst du praktisch mit dem Alten Fahrzeug zum Händler fahren da das neue Fahrzeug auf eine andere Haftpflicht erstmal läuft bis du im Nachhinein deine Konditionen bei deiner Versicherung unterschreibst . Aber !!! das weis ich nicht ob das innerhalb eines Tages geht . Das musst du vorher abklären , Versicherung und Zulassungsstelle.

Das habe ich noch nicht gemacht , würde mich auch interessieren . Aber ich bin der Meinung zwischen Abmeldung und Anmeldung müssen 24 std . liegen auf das gleiche Kennzeichen .

 

 

 

https://www.autozeitung.de/...eichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html

.jpg

Okay, am selben Tag mag funktionieren, da bei Versicherungen immer der Zeitpunkt 0 Uhr genannt wird.

Abmelden und Anmelden mit demselben Kennzeichen kann in einem Atemzug von der Zulassungsstelle erfolgen (Niedersachsen). Erst im Oktober gemacht, als ich mein altes Auto ab- und mein neues angemeldet habe.

Zitat:

@krypt0n schrieb am 1. Dezember 2019 um 19:16:11 Uhr:

Abmelden und Anmelden mit demselben Kennzeichen kann in einem Atemzug von der Zulassungsstelle erfolgen (Niedersachsen). Erst im Oktober gemacht, als ich mein altes Auto ab- und mein neues angemeldet habe.

Ja cool , danke für die Info . Sollte eigentlich im heutigen digitalen Zeitalter auch machbar sein :cool:

Zitat:

@Dimiphone schrieb am 30. November 2019 um 21:42:46 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mir den Q7 4M letzte Woche bei Freundlichen gekauft.

Dieser erzählt mir das ich die Papiere vom neuen zugeschickt bekomme um ihn anzumelden. Was mich stutzig macht ist seine Aussage das ich meinen alten abmelden kann und trotzdem das alte Auto zu Ihm fahren kann (möchte mein altes Nummernschild behalten). Sprich mein altes wird abgemeldet...

Ich fragte nochmal nach ob ich nicht Kurzzeitkennzeichen brauche. Er meinte nein, das geht auch so.

Kennt sich da einer aus?

Gruß

Hallo - anbei ein Auszug aus aktuellen Versicherungsbedingungen einen großen deutschen Versicherers:

Wann besteht Versicherungsschutz mit ungestempelten

Kennzeichen?

Wenn wir Versicherungsschutz zugesagt haben, versichern

wir auch Zulassungsfahrten mit ungestempelten

Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die Sie ein

rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen führen

müssen .

Zulassungsfahrten sind Fahrten im Zusammenhang

mit dem Zulassungsverfahren. Sie dürfen nur innerhalb

des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und

eines angrenzenden Zulassungsbezirks erfolgen. Solche

Fahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsstelle

nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem

sind dies Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung,

Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung oder

Zulassung. Voraussetzung ist, dass die Zulassungsstelle

vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat

(z. B. durch Reservierung).

Entscheidend ist also, wo der Sitz des Händlers ist. Ist er außerhalb Deines und Deines angrenzenden Zulassungsbezirkes, dann gilt es nicht.

Entscheidend sind nur die Bedingungen Deines Versicherungsvertrages und keine mündlichen Aussagen von einem Mitarbeiter der Gesellschaft. Ferne auch keine gefährliches Halbwissen eine Forums.

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 21:48

Danke für eure zahlreichen Antworten.

Heute kamen die Papiere von der Quh, werde sie morgen oder übermorgen anmelden und dann im Landratsamt Anfragen. Schaumamal was die dort sagen...

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