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Überführungskennzeichen
Hallo!
Muss am Wochenende ein Fahrzeug aus Kronach holen.
Frage!Was benötige ich alles um an Überführungskennzeichen zugelangen?
Habe mit der HUK telefoniert,und die meinten Sie könnten mir keine Deckungskarte für rote Nummern ausstellen.Sowas macht die HUK angeblich nicht.
Wer macht sowas!Man muss doch an sowas rankommen können.
Freue mich auf Antwort
Beste Antwort im Thema
Rote Nummerschilder sind für das Kfz-Gewerbe für Probe- und Überführungsfahrten.
Für den privaten Bereich gibt es Kurzzeitkennzeichen.
Vorgehensweise:
- Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen bei der HUK besorgen
(Kosten 50€ bzw. 30€ öffentl. Dienst)
- bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen holen (Personalausweis + Deckungskarte notwendig)
(Kosten ca. 10€ + 30€ für die Kennzeichen / Gültigkeit 5 Tage)
- zum neuen Auto fahren und dranschrauben
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10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von berberix
Hallo STO,
zum Überführen braucht Du ein Kurzkennzeichen. Es hat 5 Tage Gültigkeit.
Geh zu Deinen Versicherungsfritzen und laß Dir dort eine "Doppelkarte" für Kurzkennzeichen geben.
Damit gehst Du zum Straßenverkehrsamt.
Dort bekommt Du ein Kennzeichen zugeteilt und gleichzeitig eine Art Kfz-Schein in rot.
Dann noch zum Schildermacher und schon kannst Du 5 Tage lang "überführen".
PS: Viele Vesicherungsgesellschaften machen das quasi "kostenlos". Sie rechnen bei einer späteren normalen Anmeldung einfach die 5 Tage vorn hinzu.
Ansonsten sind die reinen Versicherungskosten bei den verschiedenen Gesellschaften sehr unterschiedlich. Also vergleichen.
Ich persönlich bin z.B. mit der HUK-Coburg immer gut zurecht gekommen.
mfG
Den Thread findest du hier:
http://www.motor-talk.de/t415732/f13/s/thread.htmlRote Nummerschilder sind für das Kfz-Gewerbe für Probe- und Überführungsfahrten.
Für den privaten Bereich gibt es Kurzzeitkennzeichen.
Vorgehensweise:
- Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen bei der HUK besorgen
(Kosten 50€ bzw. 30€ öffentl. Dienst)
- bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen holen (Personalausweis + Deckungskarte notwendig)
(Kosten ca. 10€ + 30€ für die Kennzeichen / Gültigkeit 5 Tage)
- zum neuen Auto fahren und dranschrauben
Hallo, mal kurz gefragt, gelten diese Überführungskennzeichen auch für Motorräder. Denke schon, aber die sichere Zusage fehlt mir.
Zitat:
Original geschrieben von poertner
Hallo, mal kurz gefragt, gelten diese Überführungskennzeichen auch für Motorräder. Denke schon, aber die sichere Zusage fehlt mir.
Klar gibts auch Kurzzeitkennzeichen für Motorräder...
Hallo,
haben aktuell auch das Problem mit einem Kurzkennzeichen. Wir möchten nächste Woche
unseren Jahreswagen überführen. Jetzt teilte die Versicherung mir mit, daß während der
Zeit des Kurzkennzeichens kein Vollkasko-Schutz besteht sondern nur Haftpflicht. Das ist
in unserem Fall aber sehr bedenklich, weil wir vom Händler noch 180 km nach Hause fahren
müssten.
Hättet Ihr vielleicht eine bessere Lösung? Sollte ich vielleicht den Händler kontaktieren, daß
er mir den KFZ-Schein zuschickt, damit ich das Fahrzeug gleich hier anmelden kann??
Gruß
Carsten
Zitat:
Original geschrieben von Carsten26
Hallo,
haben aktuell auch das Problem mit einem Kurzkennzeichen. Wir möchten nächste Woche
unseren Jahreswagen überführen. Jetzt teilte die Versicherung mir mit, daß während der
Zeit des Kurzkennzeichens kein Vollkasko-Schutz besteht sondern nur Haftpflicht. Das ist
in unserem Fall aber sehr bedenklich, weil wir vom Händler noch 180 km nach Hause fahren
müssten.
Hättet Ihr vielleicht eine bessere Lösung? Sollte ich vielleicht den Händler kontaktieren, daß
er mir den KFZ-Schein zuschickt, damit ich das Fahrzeug gleich hier anmelden kann??
Gruß
Carsten
Per Kurzzeitkennzeichen gehts leider net anders....
Ansonsten gehts nur wenn der Händler dir vorab den KFZ-Schein zuschickt und du das KFZ anmeldest.
Bzw. anmelden geht nur mit Brief + Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
Also ich kann immernur reden was ich hier den ganze Tag erlebe.
Im Prinizip reicht ein Vorvertrag mit den relativ genauen Daten des Fahrzeugs, und dann auf dem "Vor-Antrag" vermerken dass das KFZ mit Kurzzeitkennzeichen geholt wird und die evB Nr. und eventl. Kennzeichen noch draufschreiben, kurz telefonieren.
und den Vollkaskoschutz vereinbaren, zu dem es danach auch richtig angemeldet werden kann.
Kannst mir gerne eine PN schreiben, wenn du Hilfe dabei brauchst.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Carsten26
Hallo,
haben aktuell auch das Problem mit einem Kurzkennzeichen. Wir möchten nächste Woche
unseren Jahreswagen überführen. Jetzt teilte die Versicherung mir mit, daß während der
Zeit des Kurzkennzeichens kein Vollkasko-Schutz besteht sondern nur Haftpflicht. Das ist
in unserem Fall aber sehr bedenklich, weil wir vom Händler noch 180 km nach Hause fahren
müssten.
Hättet Ihr vielleicht eine bessere Lösung? Sollte ich vielleicht den Händler kontaktieren, daß
er mir den KFZ-Schein zuschickt, damit ich das Fahrzeug gleich hier anmelden kann??
Gruß
Carsten
hallo,
ich habe da eine frage???
und zwar wolte ich gerne mit meinen pkw nach Polen/Danzig fahren um es dort komplett fertig zumachen.mein auto ist momentan abgemeldet!
jetzt habe ich telefoniert wie ein bekloppter beim verkehrsamt/zulassungstelle!
die sagen mir es giebt nur 3 möglichkeiten mit dem auto nach polen zu fahren.
1.auto aufm anhänger.(kommt nicht in frage weil ich keinen hab)
2.ausfuhrkennzeichen.(kommt nicht in frage weil ich keinen tüv hab,und weil ich damit nicht mehr nach deutschland einreisen darf)
und 3.
die letzte möglichkeit ist die,das ich mir einfach die 5 tageskurzkennzeichen hole,und mir eine haftpflichtversicherung zulege wo drinne steht das ich im ausland verischert(so im klein gedrucktensagte er mir) bin,
der büromensch,sagte zu mir es ist nicht sooo ganz legal da normalerweise die kenzeichen nur für deutschland gehen.
er sagte aber das es ja eh keine grenzen giebt und(er sagte das es viele kunden so machen)es denn Zoll eh nicht interessiert was man vorne drangeschraubt hat!
wichtig ist denen was im auto ist :-)) so schmuggelziggaretten oder sowas in der art!!
soo jetzt ,meine frage hat jemand von euch ne ahnung ob das gut gehen kann?können die mich an der (grenze )festhalten??
ich meine, es haben mir 3 verschiedene büromenschen erzählt von der zulassungstelle!!
P.S
bitte sagt nichts negatives das ich mit dem auto nach polen fahre okay ich bin pole mir passiert nix un der wagen wird nicht geklaut und ich schmuggel auch nix :-)
Hallo Leute,man darf mit Kurzzeitkennzeichen UND grüner Versicherungskarte auch ins EU-Ausland fahren!
Um uns - diese nicht ganz korrekte - Information mitzuteilen, gräbst du einen bald 3 Jahre alten Thread aus und schreibst dein allererstes Posting?!
Ob mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland gefahren werden darf, kann nicht pauschal beantwortet werden, denn dies ist abhängig von den Versicherungsbedingungen und auch von den Ziellandbestimmungen.