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Überführungskosten - Abholung Neuwagen

Seat Arona 1 (KJ)
Themenstarteram 17. Oktober 2018 um 8:01

Hallo liebe Motor Talk Community,

ich hole mir derzeit Angebote von verschiedenen Händlern ein für einen Arona Neuwagen. Die Überführungskosten liegen dabei bei 780€. Kann man irgendwie günstiger kommen und das Auto zB selbst abholen? Ich habe schon gelesen, dass man es in Spanien nicht abholen kann, aber in der Autostadt. Jedoch sei es für Seat Abholer teurer als für VW Abholer. Habt ihr da Erfahrungen?

Danke für eure Antworten!

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6 Antworten

Halllo,

nach meinen Erfahrungen sind die Überführungskosten immer und bei jedem Händler zu zahlen. Sie fallen nur unterschiedlich aus, man kann evtl. ca. 50,- bis 300,- € sparen, sollte dann aber den Gesamtendpreis im Auge behalten, da evtl. die Nachlässe auf den Neuwagen geringer sind!

Selbst wenn man das Fahrzeug in Spanien abholen will - was äusserst schwierig ist - sind keine Nachlässe auf die Überführung möglich.

Ich war in der gleichen Situation wie Du und habe mich mit rund 1 Dutzend Händler im In- und Ausland unterhalten. Der günstigste war in den Niederlanden mit 380,- € Überführungskosten, dafür lag der Gesamtpreis weit über den der anderen Anbietern.

Übrigens mein neuer Arona Xcellence 1 Liter, 7 Gang DSG wurde am 15.10.2018 zugelassen. Ich hatte darauf seit Anfang März 2018 - wo er bestellt wurde - gewartet.

Laut Verkäufer ist es ein 2019 Modell - es gibt nur 1 Bordbuch in dem der Erstkundendienst und alle Betriebsanleitungen eingetragen sind.

Der erste Eindruck ist gut, ich finde er ist auf der Autobahn nicht so laut wie damals das Vorführfahrzeug.

Viele Grüße von Gerd

Nach wie vor sind die Überführungskosten Bestandteil der Kalkulation des Händlers. Sie fallen unterschiedlich aus und das ist nicht nur mit dm Standort der Auslieferung begründet. Jeder Händler wird vom Hersteller mit einem Btrag XX belastet, reicht iihn in gleicher Höhe in der Kalkulation durch, schlägt etwas auf, .... Deswegen auch noch ein kleiner Verhandlungsspielraum. Einfach bei einem Vermittler die Kosten ansehen, dann hat mein einen Maßstab. Beim gleichen Händler oft unterschiedliche Überführungskosten. Und das kann so nicht sein. Also auch da Teil der Kalkulation, um einen kleinen Teil des Rabattes wieder aufzufangen, da auf die Überführungskosten als angeblich fixer Teil kein Nachlass gewährt wird.

Also auch vergleichen und letztlich den zu zahlneden vollständigen Endpreis zur Entscheidung nehmen.

Bei den Überführungskosten kommt auch noch dazu, dass der Händler da auch seine Arbeitszeit für den Wagen (Übergabe-Inspektion) ggfl. mit einkalkuliert. Das gleiche für die Gebühren für die Anmeldung des Fahrzeugs, das ist auch eine kleine Mischkalkulation - so war es z.B. preislich egal, ob ich ein Wunschkennzeichen nehme oder nicht.

Und mal so zum Vergleich: Wenn ich im Internet Sachen kaufe, dann ist es ja auch von Händler abhängig, ob und wieviel Versandkosten ich bezahlen muss. Da schaue ich ja letztendlich auch auf den Gesamtpreis am Ende der Bestellung inkl. Versandkosten.

Wenn der Händler die Anmeldung unter dieser Position verbucht: Unseriös. Dann müsste er sie bei Eigenanmeldung ausgewiesen abziehen.

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass mein Händler bei der Anmeldegebühr keinen Aufschlag mehr für das Wunschkennzeichen genommen hat.

Themenstarteram 20. Oktober 2018 um 16:38

Vielen Dank für all eure antworten! Werde mich demnach nach dem Endpreis in Summe richten und den mit anderen Händlern vergleichen.

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