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Überhöhte Gutachterkosten zahlen?
Hallo zusammen,
neulich war ich Geschädigter in einem Haftplficht Schaden, woraufhin mir von einem Bekannten ein Gutachter empfohlen wurde, welchen ich dann auch in Anspruch genommen habe.
Das Gutachten selbst war soweit auch in Ordnung. Kleine Schrammen am Stoßfänger sowie am Kotflügel, alles in einem ein normales 08/15 Gutachten.
Rep.-Kosten netto: 1.020 EUR
WBW: 1.300 EUR
Restwert: 0 EUR
Die gegnerische Vers. hat die Rep.-Kosten um 150 EUR gekürzt, was ich verschmerzen kann. Allerdings hat der Gutachter sein Honorar mal auf satte 691 EUR brutto gesetzt, was ich doch ziemlich viel finde. Bei meinem Bekannten hat er vor gut einem Jahr für einen Schaden/Gutachten in ähnlicher Höhe lediglich 290 EUR Honorar berechnet.
Problem ist nun, dass die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten lediglich mit 430 EUR begleichen will, was ich irgendwo nachvollziehen kann. Bei ähnlichen Schäden in der Vergangenheit war das auch so das übliche Honorar was ein Gutachter bei Schäden dieser Größenordnung verlangt, aber 691 EUR finde ich dann doch happig.
Was meint Ihr wie ich nun am besten vorgehe?
Beste Antwort im Thema
Genau solche "Kollegen" bringen die Branche des KFZ- Sachverständigen in Verruf.
Wenn an dann auch noch so dreist behaupten kann, die Rechnung ist Ordnung ist echt an Frechheit nicht mehr zu überbieten.
Und wenn der Knabe klagt, wir er auch noch gewinnen, weil seine Rechnung keinen Wucher darstellt.
Manman.......der sollte sich echt was schämen.
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23 Antworten
Vielleicht mal mit dem Gutachter reden. Fragen wie er dazu steht.
Ja, das ist natürlich auch der nächste Schritt. Würde nur gerne wissen, ob sich hier jemand mit Gutachter Honoraren auskennt, denn die Rg. kommt mir schon ziemlich hoch vor.
Hallo,
das Grundhonorar beträgt nach BVSK 211,00 € bis 273,00 € Netto. Dazu kommen noch Nebenkosten wie Fahrtkosten, Datenabruf, Foto usw. + MwSt.
Die 430,00 € erscheinen mir angemessen.
Es wäre hilfreich wenn Du die einzelnen Rechnungspositionen hier auflistest.
Welche Positionen im Gutachten wurden denn gekürzt?
Gruß
fordfuchs
Selbst wenn die GA-Kosten objektiv zu hoch sind, sind sie Dir als Geschädigtem in voller Höhe zu erstatten. Hält die Versicherung die Vergütung für überhöht, kann sie von Dir nach § 255 BGB die Abtretung Deiner Abtretungsansprüche gegen den Sachverständigen verlangen. Es ist grundsätzlich allein Sache des Versicherers, sich mit dem Sachverständigen wegen dessen Rechnungsforderung auseinanderzusetzen.
Genauso solltest Du die Kürzung der Reparaturkosten nicht einfach hinnehmen. Diese Kürzungen werden leider inzwischen obligatorisch vorgenommen, in den meisten Fällen rechtswidrig. Also die Kürzungsbegründung prüfen, gegebenenfalls widersprechen und den Betrag einfordern.
MfG
Also die Kürzung des Gutachtens hat mir mein RA nur telefonisch mitgeteilt, das kommt dann noch schriftlich.
Die Rechnung des Gutachters setzt sich wie folgt zusammen:
Grundhonorar 430 EUR
Fotokosten 35 EUR
Fahrtkosten 61 EUR
Porto/Telefon/Schreibkosten 55 EUR
Alles netto + MwSt. dann 691 EUR. Auf der Rg. steht auch "Die Gutachtenkosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert unter Berücksichtigung der BVSK-Befragung 2013, wie dies seitens der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen erfolgt."
Soeben auch Rücksprache mit ihm gehalten. Die Rechnung ist laut ihm korrekt, da die BVSK Tabelle wohl nur Anhaltspunkte bietet, aber für Gutachter nicht bindend sei.
Wie es genau rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, ich frage in solchen Fällen für Kunden immer bei unserem Vertragsanwalt an und bekomme da dann eine "Orientierung".
Generell gehe ich solche Sachen aber eigentlich lieber "aus dem Bauch heraus" an. Die Kürzung der Reparaturkosten würde ich mir nur mit einem ganz hervorragenden Argument von der Versicherung gefallen lassen (z.B. Vorschaden).
Die Gutachterkosten dagegen empfinde ich, soweit man das hier aus den Angaben beurteilen kann, für frech und würde mich für diesen Teil eher erst mal an den Gutachter wenden.
Grundsätzlich frage ich vor dem Auftrag aber den Gutachter mit welcher "Hausnummer" man denn rechnen muss... so umgeht man auch das eine oder andere Problem.
Ich kenne hier in der Region auch 3 Gutachter die zu "Versicherungsliebling" zählen und hier in den regionalen Schadenabteilungen wohl auf der "schwarzen Liste" stehen. Ganz egal ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, den Kampf muss ich nicht unbedingt ausfechten. Also Augen auf, auch bei der Gutachterwahl.
Wobei wir hier auch immer wieder Fälle von Kürzungen bei Gutachterrechnungen haben die ich auch von Seiten der Versicherung als unverschämt erachte. Der Königsweg liegt wohl wie fast immer in der Mitte.
Immerhin hat der Gutachter mir zugesichert die Differenz zu erstatten und er wird den dann offenen Betrag bei der Versicherung ggf. selber einklagen.
Zitat:
Original geschrieben von hotte70
Also die Kürzung des Gutachtens hat mir mein RA nur telefonisch mitgeteilt, das kommt dann noch schriftlich.
Die Rechnung des Gutachters setzt sich wie folgt zusammen:
Grundhonorar 430 EUR
Fotokosten 35 EUR
Fahrtkosten 61 EUR
Porto/Telefon/Schreibkosten 55 EUR
Alles netto + MwSt. dann 691 EUR. Auf der Rg. steht auch "Die Gutachtenkosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert unter Berücksichtigung der BVSK-Befragung 2013, wie dies seitens der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen erfolgt."
Soeben auch Rücksprache mit ihm gehalten. Die Rechnung ist laut ihm korrekt, da die BVSK Tabelle wohl nur Anhaltspunkte bietet, aber für Gutachter nicht bindend sei.
Hallo,
es ist korrekt das die Honorartabelle des BVSK nicht bindend ist, dennoch ist die Vergütung für einen 1.000,00 € Netto Schaden mehr als überzogen.
Nur zur Info:
bei einem 3.000,00 € Netto Schaden wäre dieses Grundhonorar von 430,00 € ein Mittelwert.
Wenn es solche Idioten unten den freien SV's gibt, die meinen hier noch zu Klagen müssen gehören diese weg vom Markt.
Denn genau diejenigen sorgen dafür, das das System systematisch kaputt gemacht wird.
"Die Gutachtenkosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert unter Berücksichtigung der BVSK-Befragung 2013, wie dies seitens der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen erfolgt."
Das sollte sich der Herr SV noch mal durchlesen.
Man kann viel in das Gutachten schreiben. Nur dann sollte es auch richtig sein und vor allem sollte man es vor Gericht vertreten können.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Selbst wenn die GA-Kosten objektiv zu hoch sind, sind sie Dir als Geschädigtem in voller Höhe zu erstatten.
@VersVor:
das ist nicht dein Ernst, oder!?
Gruß
fordfuchs
Fotokosten 35,- € und Porto/Telefon 55,- €
Für das Geld kaufe ich ein neues Telefon und eine neue Kamera.
Typischer Fall, wo sich mal wieder jemand auf Kosten der Versichertengemeinschaft bereichern will.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Fotokosten 35,- € und Porto/Telefon 55,- €
Für das Geld kaufe ich ein neues Telefon und eine neue Kamera.
Und die Schreibkraft bezahlst du davon auch, und den Laserdrucker, ...
Wie auch immer, für einen 1000€-Schaden einfach nur Wucher
Genau solche "Kollegen" bringen die Branche des KFZ- Sachverständigen in Verruf.
Wenn an dann auch noch so dreist behaupten kann, die Rechnung ist Ordnung ist echt an Frechheit nicht mehr zu überbieten.
Und wenn der Knabe klagt, wir er auch noch gewinnen, weil seine Rechnung keinen Wucher darstellt.
Manman.......der sollte sich echt was schämen.
Original geschrieben von fordfuchs
Zitat:
das ist nicht dein Ernst, oder!?
Doch, siehe z.B. OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-1 U 246/07.
Das heißt nicht, dass ich wie andere auch das Honorar bei dieser Schadenhöhe nicht für reichlich überzogen halte.
MfG
Hallo,
naja, ich habe mir vorhin mal die BVSK Honorartabelle von 2013 angesehen.
Der besagte SV hat überall den angegebenen bzw. den möglichen Höchstbetrag genommen.
Bei dem Grundhonorar wurden noch 5,00 € dazu gerechnet.
Die Honorare sind schon höher geworden, nur das hilft alles nichts wenn die Versicherer diese Beträge nicht anerkennen.
Ich nehme immer den Mittelwert und bin bis jetzt da meist auch gut gefahren.
Was nicht bedeuten soll das auch hier keine Kürzungen vorgenommen wurden.
Man sollte schon noch die Kirche im Dorf lassen.
Gruß
fordfuchs