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Überholen auf der 3spurigen Autobahn PKW mit Anhänger
Hallo,
hab mal ne Frage an die Verkehrsexperten. Ist es erlaubt mit einem PKW + Anhänger (Opel Vectra+Anhänger ZGG 750KG,ungebremst) auf einer 3spurigen Autobahn auf der dritten Spur zu überholen, wenn die anderen 2 Spuren mit LKW voll sind?
Vorausgesetzt natürlich das die vorgeschriebe Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.
Danke.
MfG
Beste Antwort im Thema
Das Überholen auf der 3. Spur mit Anhänger ist verboten. Dies gilt für Gespanne mit einer Länge von mehr als 7 m und für/Kfz/Gespanne mit mehr als 3,5 to.
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52 Antworten
warum sollte das verboten sein?
wenn da kein überholverbot für pkw mit anhänger ist kannst du das klar tun....
ich würde halt nur dann überholen, wenn ich sicher bin, daß von hinten keiner mit 220 angeblasenkommt...
Ich war der Meinung das es auf den verschiednen Fahrspuren eine Mindestgeschwindigkeit gibt, die ich leider nicht weiß. Deshalb meine Frage.
Zitat:
Original geschrieben von ak1603
Ich war der Meinung das es auf den verschiednen Fahrspuren eine Mindestgeschwindigkeit gibt...
Eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt es nur dort, wo dies explizit durch Schilder (weiße Zahl auf blauem Grund) deutlich gemacht wird.
Aber ob es sinnvoll ist, mit 80 auf der 3ten Spur zu fahren ist eine andere Frage.
Normalerweise macht das niemand, der bei Verstand ist.
Eventuell hat der TE eine 100-km/h-Zulassung für seinen Anhänger.
Zitat:
Original geschrieben von ak1603
Ich war der Meinung das es auf den verschiednen Fahrspuren eine Mindestgeschwindigkeit gibt, die ich leider nicht weiß. Deshalb meine Frage.
es gibt eine bauartmindestgeschwindigkeit für fz, die beträgt 60km/h und bedeuted, dass fz zum befahren der bab mindestens eine geschwindigkeit von 60km/h erreichen müssen
Das heißt aber nicht, daß man min 60 fahren muss.
Es gibt auf KfZ die zwar >60km/h eingetragen sind aber an Steigunen schnell abfallen, auch diese dürfen auf die Autobahn.
zum Thema : dritte Spur ist erlaubt aber gefährlich
Re: Überholen auf der 3spurigen Autobahn PKW mit Anhänger
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eventuell hat der TE eine 100-km/h-Zulassung für seinen Anhänger.
Dafür?
Zitat:
Original geschrieben von ak1603
...Anhänger ZGG 750KG,ungebremst....
JA, es ist nicht verboten.
LKW und PKW mit Anhänger haben eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Wenn ganz rechts 80 km/h gefahren werden, dann kann keiner überholen ohne eine Geschwindigkeitsübertretung zu begehen.
Kommt der Blitz ermittelten 106 km/h, dann gibt es bereits drei Punkte.
Überholen auf der dritten Spur lohnt sich richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eventuell hat der TE eine 100-km/h-Zulassung für seinen Anhänger.
Der TE hat Fahrzeug und Hänger detailliert beschrieben, aber keine entsprechende Zulassung erwähnt.
Die 100 sind somit eine unbegründete Vermutung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt es nur dort, wo dies explizit durch Schilder (weiße Zahl auf blauem Grund) deutlich gemacht wird.
Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es auf deutschen Autobahnen nicht. Nur die o.g. Regel mit der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.
Weiße Zahl auf blauem Grund gibt die Richtgeschwindigkeit an. Kann man fahren, muss man aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.
bdie meinst die bauartbedingte MINDESTgeschwindigkeit.....
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Weiße Zahl auf blauem Grund gibt die Richtgeschwindigkeit an. Kann man fahren, muss man aber nicht.
Na dann aber guten morgen, sag ich nur.
Wir sprechen hier irgendwie aber nicht von einer richtgeschwindigkeit, denn auch die mindesgeschwingkeit ist ein blaues schild mit weißer zahl, jedoch ist die das schild dann rund nicht quadratisch.
Drahkke meint mit 100%iger warscheinlichkeit auch das runde schild, er hat es nur vergessen zu schreiben .
Gruss
Maik