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Überholen im Überholverbot oder auch nicht?

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 16:02

Mir ist gestern etwas "Dummes" passiert. Ich war auf der Landstraße unterwegs, es hat leicht geregnet und es war dunkel. Plötzlich taucht vor mir ein Polizeiauto auf und fährt mit konstant 60 km/h gemächlich dahin. Irgendwann wurde es mir zu "bunt". Ich setzte zum Überholen an und gerade als wir etwa auf gleicher Höhe sind erscheint ein Schild "Überholverbot" Ich wollte den Überholvorgang nicht abbrechen und habe das Gaspedal durchgetreten und bin eingeschert. Dabei bin ich dann auch die weiße durchgezogene Linie überfahren. Ich habe "Blut und Wasser " geschwitzt, aber die die Polizei hat sich nicht gerührt und ich habe Gas gegeben. Das lässt mir keine Ruhe. Meint Ihr , da kommt noch eine Verwarnung o. ä. auf mich zu?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juli 2014 um 16:04

Ja, eine Denunzierung in diesem Forum.

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am 25. Juli 2014 um 16:04

Ja, eine Denunzierung in diesem Forum.

Zitat:

Original geschrieben von Circe93

Das lässt mir keine Ruhe. Meint Ihr , da kommt noch eine Verwarnung o. ä. auf mich zu?

Ob da etwas kommt oder nicht kann dir hier niemand genau sagen, wenn die Beamten weitere Schritte einleiten kann durchaus etwas kommen, wenn nicht dann nicht.

am 25. Juli 2014 um 16:14

Warscheinlich hätten sie dich direkt angehalten.

Da kommt nix mehr, vermutlich... :D

am 25. Juli 2014 um 16:23

Polizisten sind auch nur Menschen mit ihren spezifischen Eigenarten. Der Eine sabbert gleich los, wenn er einem Verkehrssünder eine saftige Strafe anhängen kann (Hab' ich erlebt, weil es dem Häuptling nicht in den Kram passte, dass ich den PolizeiBus überholt habe). Der Andere (und damit die überwiegende Mehrzahl) scheut den bürokratischen Aufwand für eine PillePalle Situation!

Welcher Fraktion die Polizisten nun angehörten überlasse ich dir zu Entscheiden

Plötzlich auftauchende Polizeiautos, just als das Polizeiauto überholt wird schnellt ein Überholverbotsschild aus dem Asphalt.

Ich mag solche Gruselgeschichten

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Warscheinlich hätten sie dich direkt angehalten.

Da kommt nix mehr, vermutlich... :D

Danke, das ist ein gutes Argument. Sonst kann an ja nicht den Fahrer feststellen. Jetzt geht s mir schon besser.

Mal rein logisch?

Ein Überholverbotsschild besagt doch nur, daß ab diesem Schild kein Überholvergang mehr gestartet werden darf, sofern das zu überholende Fahrzeug ein mehrspuriges Fahrzeug ist? das übliche Überholverbotsschild, (Pkw neben Pkw), gilt bekanntermaßen nicht für einspurige Fahrzeuge, die auch da überholen und überholt werden dürfen.

Das Überholverbotsschild besagt nicht, daß ein vorher bzw. weit vorher gestarteter Überholvorgang nicht zu Ende geführt werden darf?

Man darf aber fragen, warum ein Überholvorgang gestartet wird, wenn so ein Schild bereits in Sichtweite ist und es abzusehen ist, daß ein Einscheren vor dem zu überholenden Fahrzeug vor dem Schild nicht mehr möglich ist.

am 25. Juli 2014 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Circe93

Jetzt geht s mir schon besser.

Du könntest z.B. beim nächsten Kirchenbesuch 10 Euro spenden um dir deine Sünden vergeben zu lassen.

Von der Polizei wird da nichts mehr kommen. Die haben wohl gemerkt, dass du vor dem Schild angefangen hast zu überholen.

am 25. Juli 2014 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Man darf aber fragen, warum ein Überholvorgang gestartet wird, wenn so ein Schild bereits in Sichtweite ist und es abzusehen ist, daß ein Einscheren vor dem zu überholenden Fahrzeug vor dem Schild nicht mehr möglich ist.

Man darf auch einfach den Thread lesen, bevor man sinnfrei was daherstammelt. Dann beantworten sich viele Sachen wie von selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Ein Überholverbotsschild besagt doch nur, daß ab diesem Schild kein Überholvergang mehr gestartet werden darf, sofern das zu überholende Fahrzeug ein mehrspuriges Fahrzeug ist?

Nein das Schild untersagt Überholvorgänge.

Überholvorgänge beginnen spätestens mit dem Ausscheren zum Überholen, bis hin zum Ende des Wiedereinordnens incl. ausreichenden Sicherheitsabstand.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Das Überholverbotsschild besagt nicht, daß ein vorher bzw. weit vorher gestarteter Überholvorgang nicht zu Ende geführt werden darf?

Der Gesetzgeber und Behörden sehen dies aber so, und untersagt ab dem Schild ein Überholvorgang, das zu Ende führen zählt natürlich auch als Überholvorgang und ist nicht erlaubt ab dem Schild.

Ob es tatsächlich besser ist den Vorgang abzuschließen oder nicht lässt sich drüber streiten, ich würde nach fast abgeschlossenen Überholvorgang diesen dann auch nicht abbrechen.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Mal rein logisch?

Ein Überholverbotsschild besagt doch nur, daß ab diesem Schild kein Überholvergang mehr gestartet werden darf, sofern das zu überholende Fahrzeug ein mehrspuriges Fahrzeug ist? das übliche Überholverbotsschild, (Pkw neben Pkw), gilt bekanntermaßen nicht für einspurige Fahrzeuge, die auch da überholen und überholt werden dürfen.

Das Überholverbotsschild besagt nicht, daß ein vorher bzw. weit vorher gestarteter Überholvorgang nicht zu Ende geführt werden darf?

Man darf aber fragen, warum ein Überholvorgang gestartet wird, wenn so ein Schild bereits in Sichtweite ist und es abzusehen ist, daß ein Einscheren vor dem zu überholenden Fahrzeug vor dem Schild nicht mehr möglich ist.

Nein, da irrst du dich. Der Überholvorgang muss bis zum Überholverbotsschild BEENDET sein. Die durchgezogene Linie entfaltet ihre Wirkung ebenfalls da, wo sie anfängt. Kannst du nicht überholen, ohne die Mittelline zu überqueren, so muss der Überholvorgang vor Beginn besagter Linie abgeschlossen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Circe93

....und gerade als wir etwa auf gleicher Höhe sind erscheint ein Schild "Überholverbot"...

wie kann so ein schild einfach 'erscheinen'?! :confused:

 

wurde das schild während der fahrt vom polizeiauto aus aufgestellt? :eek:

konntest du die für den überholvorgang benötigte strecke nicht in ganzer länge (und somit auch nicht das schild) einsehen? :D

Oftmals gibt es ein Vorankündigungsschild - Überholverbot 200 Meter o.ä.. genauso wie man vor einer durchgezogenen Linie oft diese dezenten Pfeile nach rechts sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Mal rein logisch?

Ein Überholverbotsschild besagt doch nur, daß ab diesem Schild kein Überholvergang mehr gestartet werden darf, sofern das zu überholende Fahrzeug ein mehrspuriges Fahrzeug ist? das übliche Überholverbotsschild, (Pkw neben Pkw), gilt bekanntermaßen nicht für einspurige Fahrzeuge, die auch da überholen und überholt werden dürfen.

Ein Überholverbotsschild besagt, dass vor diesem Schild der Überholvorgang abgeschlossen zu sein hat.

Das Überholverbotssschild besagt mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden.

Einspurige Fahrzeuge dürfen von PKW überholt werden.

Umgekehrt dürfen aber PKW nicht von Einspurigen überholt werden.

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