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Überholen mit Gespann bei "7.5t LKW Überholverbot" erlaubt?
Hallo Forum,
Beispiel A6 Nürnberg-Heilbronn (oder umgekehrt): Hier gibt es oft das Zusatzschild Schild 7.5t zum Überholverbotsschild für LKW.
Ich verstehe das allein stehende LKW-Überholverbotsschild so, dass ich als PKW-Wohnwagen Gespann (zulässige Gesamtmasse 3950kg) keinerlei LKW überholen darf, weil ich quasi als LKW zähle.
Auf der A6 steht immer die Kombi: LKW-Überholverbot und Zusatzschild 7.5t.
Jetzt gilt das Überholverbot nur noch für Fahrzeuge oder Gespanne mit über 7.5t zul Gesamtmasse.
Also verstehe ich das Schild dann richtig, dass ich jetzt mit meinem Gespann von 3950kg zulGM jeden überholen darf, natürlich nur mit max 100kmh (habe die 100er Zulassung für die Wohnwagen-PKW Kombination) und natürlich nur maximal auf der zweiten Spur von rechts (dritte und vierte Spur sind ja immer für Gespanne tabu!) ?
Gruss
W.
Beste Antwort im Thema
Du bist kein LKW mit deinem Gespann.
Wenn Gespanne nicht überholen dürfen, dann gibt es das Schild mit PKW mit Anhänger welches unter dem Überholverbotsschild hängt.
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41 Antworten
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 20. Juli 2015 um 13:04:24 Uhr:
Ich verstehe das allein stehende LKW-Überholverbotsschild so, dass ich als PKW-Wohnwagen Gespann (zulässige Gesamtmasse 3950kg) keinerlei LKW überholen darf, weil ich quasi als LKW zähle.
Du darfst auch keine Autos überholen, ansonsten ja da du über 3,5t (zulässige Masse) bist, darfst du nicht überholen.
Du zählst nicht als LKW, das Schild ist ein Überholverbot für Fahrzeuge ab 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (incl. Anhänger).
Zitat:
Auf der A6 steht immer die Kombi: LKW-Überholverbot und Zusatzschild 7.5t.
Jetzt gilt das Überholverbot nur noch für Fahrzeuge oder Gespanne mit über 7.5t zul Gesamtmasse.
Also verstehe ich das Schild dann richtig, dass ich jetzt mit meinem Gespann von 3950kg zulGM jeden überholen darf, ...
Ja du darfst überholen (erst ab 7,5to nicht mehr), aber nicht "jeden" sondern nur welche die deutlich langsamer sind (also keinen der 98km/h fährt).
Gruß Metalhead
Hallo Metalhead !
Ist das nicht etwas verwirrend, was du schreibst ?
Dies in Einem formuliert ???
Du darfst auch keine Autos überholen, ansonsten ja da du über 3,5t (zulässige Masse) bist, darfst du nicht überholen.
Du zählst nicht als LKW, das Schild ist ein Überholverbot für Fahrzeuge ab 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (incl. Anhänger).
Ich hätte jetzt geschrieben, da er ja nicht die 7,49T überschreitet, darf er mit der zul. Geschwindigkeit überholen, wär aus meiner Sicht besser/einfacher
Du bist kein LKW mit deinem Gespann.
Wenn Gespanne nicht überholen dürfen, dann gibt es das Schild mit PKW mit Anhänger welches unter dem Überholverbotsschild hängt.
Zitat:
@querys schrieb am 20. Juli 2015 um 13:46:44 Uhr:
Du bist kein LKW mit deinem Gespann.
Wenn Gespanne nicht überholen dürfen, dann gibt es das Schild mit PKW mit Anhänger welches unter dem Überholverbotsschild hängt.
Ich bin kein LKW. Stimmt.
Darf aber bei dem normalen einfachen LKW-Überholverbotsschild auch nicht überholen, weil es schon für alle ab 3.5t zul. Gesamtmasse gilt.
Das einfache SCHILD ist verwirrend, weil es in der Kindersprache bedeutet: "LKW dürfen nicht überholen"
Zitat:
@querys schrieb am 20. Juli 2015 um 13:46:44 Uhr:
Du bist kein LKW mit deinem Gespann.
Wenn Gespanne nicht überholen dürfen, dann gibt es das Schild mit PKW mit Anhänger welches unter dem Überholverbotsschild hängt.
Danke, das ist noch Einfacher ausgedrückt !
Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Kleiner Blick in den Gesetzestext reicht oftmals zur Beantwortung aus.
Gruß
Peter
Zitat:
@trixi1262 schrieb am 20. Juli 2015 um 13:50:39 Uhr:
Zitat:
@querys schrieb am 20. Juli 2015 um 13:46:44 Uhr:
Du bist kein LKW mit deinem Gespann.
Wenn Gespanne nicht überholen dürfen, dann gibt es das Schild mit PKW mit Anhänger welches unter dem Überholverbotsschild hängt.
Danke, das ist noch Einfacher ausgedrückt !
Ist zwar korrekt aber nicht vollständig, denn auch die Schilder auf denen keine Gespanne abgebildet sind, betreffen Gespanne.
Es gibt hier ein Urteil, der sogar die PKW-Gespann Fahrer vom Überholverbot ausnimmt, bei dem einfachen Zeichen 277.
Sehr interessant. Hmm.
Zitat:
@trixi1262 schrieb am 20. Juli 2015 um 13:45:25 Uhr:
Ich hätte jetzt geschrieben, da er ja nicht die 7,49T überschreitet, darf er mit der zul. Geschwindigkeit überholen, wär aus meiner Sicht besser/einfacher
Ja, wäre aber für den ersten Fall (auf den sich der fragliche Teil meine Antwort bezog) leider falsch.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 20. Juli 2015 um 13:59:39 Uhr:
Es gibt hier ein Urteil, der sogar die PKW-Gespann Fahrer vom Überholverbot ausnimmt, bei dem einfachen Zeichen 277.
Sehr interessant. Hmm.
Hm, gerade nochmal gesucht und je nach Seite ist es für "PKW und Kraftomnibusse" dann explizit nicht gültig, oder halt doch.
Evtl. gabs da mal eine Änderung.
Gruß Metalhead
Zitat:
@trixi1262 schrieb am 20. Juli 2015 um 14:06:25 Uhr:
http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...
PS:
Es geht hier um das Zusatzschild 7,5t
Ja. Stimmt.
Also darf ich überholen.
Wenn Überholverbot LKW+Zusatzschild 7,5t, siehe Link dann ja, ansonsten gilt ohne das Zusatzschild das Verbot ab 3,5 t
So deute Ich zumindest diesen Link, inkl. dem Zusatzschild !
PS:
Du denkst aber immer daran, dein Gespann per Gewichtsverteilung (Bsp.:Stützlast) richtig zu beladen und achtest gut auf dein Zul. Gesamtgewicht !?
In den letzten Jahren wird vermehrt auch auf Gewichtskontrollen bei Gespannen geachtet.
Falsch geladen, oder gar zuviel ist kein Seltenheitsfall
Du darfst bei beiden Kombinationen überholen (sofern der Link oben stimmt).
Gruß Metalhead