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Überholverbot auf Autobahnen

Themenstarteram 1. November 2009 um 19:23

Moinsen!

Da ich das nirgends sonst zuordnen kann, hoffe ich mal, dass ich hier richtig bin...:

Also, wer auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg in letzter Zeit gefahren ist weiß, dass in den Baustellen ein recht "komisches" Schild aufgestellt wurde:

Überholverbot

Die Baustellen sind 2-spurig und es ist keine Ergänzung unten drunter eingefügt (sprich: LKW, Busse, PKW mit Anhänger). Somit gilt: genereller Überholverbot. Dazu noch Tempo 60-80 (je nach dem in welcher Baustelle man sich befindet).

Was heißt das jetzt!?

Heißt es, wenn ich links in der Spur bin darf ich nicht schneller fahren als der Verkehr rechts von mir, obwohl Platz vorhanden wäre und der Verkehr neben mir langsamer fährt als ich, dass ich nicht passieren darf? Oder gilt das für Spurwechsel, dass diese nicht erlaubt sind, weil man dabei Gefahren heraufbeschwören könnte?

Ich komme damit überhaupt nicht klar! Also, kann mir nicht ganz einbilden was man damit "bezweckt" - und dabei bin ich nicht auf den Kopf gefallen ;)

Also, das Schild kenne ich ansonsten nur von einspurigen Straßen (klar, Überholverbot weil gefährlich etc.). Aber von einer 2-spurigen Straße ohne Zusatzschilder?

Nochmal zur genauen Differenzierung: dieses SCHILD ist es nicht sondern so ein SCHILD... Dazu keine Beschränkungen. Auf 2-spuriger Autobahn mit unterbrochene Fahrbahnmarkierungen (also, nicht durchgehend).

Was gilt da jetzt?

Grüße

Damien

Beste Antwort im Thema
am 1. November 2009 um 19:43

Ich glaube, die Antwort hierzu ist im Aufreger-Fred zu finden, als sich ein versierter Autobahnvielfahrer über jene aufgeregt hatte, die nicht wussten, wie sie sich dort (selber BAB-Abschnitt?) verhalten sollten.

Allerdings hatte dieser User, soweit ich mich erinnere, ein Zusatzschild erwähnt, welches versetztes Fahren symbolisiert.

Dies hat den Sinn, dass man zwar nicht überholt, weil es einfach zu eng ist, aber auch nicht treudoof am Rechtsfahrgebot hängt und die rechte Spur überfüllt, wärend die linke Spur unbesiedelt bleibt.

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am 1. November 2009 um 19:43

Ich glaube, die Antwort hierzu ist im Aufreger-Fred zu finden, als sich ein versierter Autobahnvielfahrer über jene aufgeregt hatte, die nicht wussten, wie sie sich dort (selber BAB-Abschnitt?) verhalten sollten.

Allerdings hatte dieser User, soweit ich mich erinnere, ein Zusatzschild erwähnt, welches versetztes Fahren symbolisiert.

Dies hat den Sinn, dass man zwar nicht überholt, weil es einfach zu eng ist, aber auch nicht treudoof am Rechtsfahrgebot hängt und die rechte Spur überfüllt, wärend die linke Spur unbesiedelt bleibt.

Themenstarteram 1. November 2009 um 19:50

Hmmm, das Schild am Anfang war gegeben, das ist richtig, jedoch nicht überall...

So erinnere ich mich ganz gut am Schild bei Abschnitt 9. Da war dieses versetztes Fahrenschild nicht ersichtlich...!? (oder ich habe gepennt).

Da es nicht zu eng war und ich sowieso in der linken Spur war, habe ich wo es natürlich sicher war überholt... Und zwar nicht wenig...

Okay, diese "Ausrede" klingt Scheiße aber: alle anderen Machen es auch, sogar die Polizei die mir über 6 Kilometer folgte macht das, wie auch alle anderen Autofahrer.

Klar, bei einem LKW kommt man bei der Fahrbahnbreite nicht vorbei, aber wenn ein PKW neben einem war...

Hallole

Ich kenne ähnliche Situationen hier im Süden , Generelles Überholverbot in engen

Baustellen, für alle. Nach dem Schild Ende aller Streckenverbote muß die nächste

Abschnittbaustelle seperat gekennzeichnet sein . Ist die beendigung der Begrenzung

nicht gekennzeichnet so gilt das Schild meineswissens bis zur nächsten Zufahrt.

Oft sind diese Schilder - Begrenzungen nicht nachvollziehbar, begründen ihre Existenz

aber auf bestehende Fahrbahnbreiten und wenn LKW die Restliche Fahrbahn sosehr

verengendas kein sicheres vorbeikommen möglich ist so ist die beschilderung doch

gerechtfertigt.

Ich kenne BAB Baustellen in Bayern die mit 80 KM/H Begrenzungen mal richtig gefährlich sind

andere wieder wo man sich fragt warum da überhaupt beschildert sind.

Ich denke das sind Haftungsgründe und irgendwelche Vorschriften oder Geseze die zu

derartiger beschilderung führen.

Im Zweifelsfall lieber langsammer aber sicherer. Jol.

am 1. November 2009 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Ist die beendigung der Begrenzung nicht gekennzeichnet so gilt das Schild meineswissens bis zur nächsten Zufahrt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Streckenverbote, derer Aufhebung es entsprechender Beschilderung bedarf. Eine Einmündung oder Kreuzung hebt keine Streckenverbote auf.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Ist die beendigung der Begrenzung nicht gekennzeichnet so gilt das Schild meineswissens bis zur nächsten Zufahrt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Streckenverbote, derer Aufhebung es entsprechender Beschilderung bedarf. Eine Einmündung oder Kreuzung hebt keine Streckenverbote auf.

so nicht richtig. sie müssen an der nächsten einmündung wiederholt werden.

wenn nicht= aufgehoben.

woher soll z.b. der ortsfremde fahrer nach einer einmündung wissen, daß eine beschränkung existiert?

und unterschiede zwischen ortsfremden und ortskundigen fahrern sind schon vom grundgesetz her nicht statthaft:p

willkürlich herausgegoogled...

Zitat:

....Dieser Auffassung vermag die Kammer nicht zu folgen. Sie führt zu der rechtlich nicht haltbaren Situation, dass auf dem gleichen Streckenabschnitt unterschiedliche Geschwindigkeitsregeln für den Durchgangsverkehr und den einbiegenden Verkehr bestünden. Denn gegenüber dem Einbiegenden soll nach der zitierten Auffassung die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gelten. Eine solche Differenzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit widerspricht den Regeln der StVO. Da diese auch regelt, inwieweit unterschiedliche Verhaltenspflichten verschiedener Gruppen von Verkehrsteilnehmern (z.B. Lkw´s, Motorräder) angeordnet werden können, ist die StVO als abschließende Regelung bezüglich der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch gegenüber Gruppen von Verkehrsteilnehmern anzusehen. Eine unterschiedliche Regelung der Höchstgeschwindigkeit je nachdem ob der Verkehrsteilnehmer geradeausfährt oder einbiegt, enthält die StVO nicht. Deshalb kann die Höchstgeschwindigkeit für Geradeausfahrer und Einbiegende nicht unterschiedlich gestaltet sein. Maßgeblich muss deshalb die höchste von mehreren in Betracht kommenden Geschwindigkeiten sein. Das sind hier 50 km/h. Dass die Gegenansicht nicht überzeugen kann, folgt auch daraus, dass sie die Geschwindigkeitsbeschränkung aufrechterhalten will, bis sie durch das Gegenzeichen 278 oder 282 aufgehoben wird (s. die Zitierten, ferner Jagow, in: Jagow/Burmann/Heß, aaO § 39 StVO Rdnr. 15b). Damit wird das Problem einer unrichtigen Beschilderung nicht gelöst.

am 1. November 2009 um 23:04

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

so nicht richtig. sie müssen an der nächsten einmündung wiederholt werden.

wenn nicht= aufgehoben.

Die Verwaltungsvorschrift verlangt zwar, dass Streckenverbote nach einer Einmündung wiederholt werden. Aber man kann sich nicht auf das Fehlen berufen, wenn man die Straße bereits vor der Einmündung befuhr und somit Kenntnis über das Streckenverbot hatte. Zumindest gibt es (vermutlich) genau so viele Urteile, die dieser Meinung folgen ;)

Ach, wie langweilig :rolleyes: . Ich empfehle mal eine Fahrt auf der A 31, da gibt es Überholverbotzeichen obwohl nur eine Spur für jede Richtung da ist. Diese Spuren sind auch noch durch massive Planken voraneinander getrennt. Wahrscheinlich gilt das Überholverbot für Schucoautos:D .

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Somit gilt: genereller Überholverbot. Dazu noch Tempo 60-80 (je nach dem in welcher Baustelle man sich befindet).

Was heißt das jetzt!?

Heißt es, wenn ich links in der Spur bin darf ich nicht schneller fahren als der Verkehr rechts von mir, obwohl Platz vorhanden wäre und der Verkehr neben mir langsamer fährt als ich, dass ich nicht passieren darf?

Kann es sich hierbei um eine falsche definition von "überholen" handeln?

Bspl. des "Rechtsüberholens" gilt auch erst ab 80km/h.

bis dahin darf ich nämlich rechts "vorbeifahren", wenn ich max. 20km/h geschwindigkeitsunterschied habe (wäre ja sonst im zähfließenden verkehr auch blöde, wenn ich rechts stehen bleiben müsste).

evtl. giblt so eine regelung ja auch beim regulären linksüberholen?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ach, wie langweilig :rolleyes: . Ich empfehle mal eine Fahrt auf der A 31, da gibt es Überholverbotzeichen obwohl nur eine Spur für jede Richtung da ist. Diese Spuren sind auch noch durch massive Planken voraneinander getrennt. Wahrscheinlich gilt das Überholverbot für Schucoautos:D .

So wie du das jetzt geschrieben hast, wirds der eine oder andere Biker wohl auch sehen und munter vorbeibrettern, oder?

Oder kennst du ein Überholverbotsschild speziell für Biker?

Aber da die sich von den Schildern normalerweise auch selten angesprochen fühlen, wirds auf besagter Strecke kaum anders sein. ;)

Ich war da auch letztens unterwegs, zum Brechen die Strecke, Rückfahrt zudem im Regen bei Dunkelheit und einen nicht überholbaren Schwertransport. :kotz:

Dachte mir auch meinen Teil über die Schilder, bin die erlaubte V gefahren, vor allem da auch vor Radar gewarnt wurde. Ich dachte mir allerdings auch, daß es sinniger wäre, nur eine breite Spur zu machen mit Richtgeschwindigkeit 80 km/h, das packen die LKW und der Verkehr gleitet da risikolos durch.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ach, wie langweilig :rolleyes: . Ich empfehle mal eine Fahrt auf der A 31, da gibt es Überholverbotzeichen obwohl nur eine Spur für jede Richtung da ist. Diese Spuren sind auch noch durch massive Planken voraneinander getrennt. Wahrscheinlich gilt das Überholverbot für Schucoautos:D .

So wie du das jetzt geschrieben hast, wirds der eine oder andere Biker wohl auch sehen und munter vorbeibrettern, oder?

Oder kennst du ein Überholverbotsschild speziell für Biker?

Aber da die sich von den Schildern normalerweise auch selten angesprochen fühlen, wirds auf besagter Strecke kaum anders sein. ;)

Das landläufige Überholverbot heist wenn ich richtig informiert bin

Überholverbot für Mehrspurige Fahrzeuge, durch zusatzschild kann dies ausgedehnt werden

wenn ein zusatzschild ein Kraftrad zeigt.dann sind einspurige Fahrzeuge eingeschlossen oder liege ich falsch? Jol.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Kann es sich hierbei um eine falsche definition von "überholen" handeln?

Bspl. des "Rechtsüberholens" gilt auch erst ab 80km/h.

bis dahin darf ich nämlich rechts "vorbeifahren", wenn ich max. 20km/h geschwindigkeitsunterschied habe (wäre ja sonst im zähfließenden verkehr auch blöde, wenn ich rechts stehen bleiben müsste).

 

evtl. giblt so eine regelung ja auch beim regulären linksüberholen?

das probier mal, sollst mal sehen wie schnell du zum Fußgänger wirst

 

Das gilt nur bei Kolonnenverkehr wenn links langsamer gefahren wird

am 2. November 2009 um 17:59

Ich fahre die Strecke zwischen Hamburg und Bremen regelmäßig und kenne die Situation - anscheinend haben da einige Autofahrer ihre Probleme, was ich nicht wirklich verstehe, denn dieses Schild sollte jeder kennen! Es bedeutet, dass das Überholen mehrspuriger Kfz für alle Kfz untersagt ist.

Also ganz kurz: Man darf in der besagten Baustelle überhaupt nicht überholen - schlicht und ergreifend, weil dort extrem wenig Platz ist und es am Anfang sehr oft gekracht hat.

Themenstarteram 2. November 2009 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Hubertus Humba

Ich fahre die Strecke zwischen Hamburg und Bremen regelmäßig und kenne die Situation - anscheinend haben da einige Autofahrer ihre Probleme, was ich nicht wirklich verstehe, denn dieses Schild sollte jeder kennen! Es bedeutet, dass das Überholen mehrspuriger Kfz für alle Kfz untersagt ist.

Also ganz kurz: Man darf in der besagten Baustelle überhaupt nicht überholen - schlicht und ergreifend, weil dort extrem wenig Platz ist und es am Anfang sehr oft gekracht hat.

Das klingt einleuchtend, aber das hieße dann ja auch, dass, wie gestern, wenn der Nebenfahrer mit 30 km/h durch die Baustellen zuckelt (typischer Opa mit Hut im alten Jetta), darf ich, obwohl Platz usw. vorhanden war!

Das ist ja nicht nur Verkehrsflussbehindernd sondern auch einfach "unfug". Ich könnte es verstehen, wenn es nur greifen würde bei breiten Fahrzeugen... Ansonsten: Baustellen 1-spurig machen... Der meiste Verkehr führt jetzt eh über die A7 und A27 um eben dieses Teilstück zu umgehen...

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