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Überholverbot in Baustelle bei Getrennter Fahrbahn ?

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 8:28

Hi.

Die Frage ist Blöd zu stellen.

Wir hatten neulich in der Firma eine Diskussion über das Überholverbot für LKWs in einer Baustelle.

Vollgendes:

Es ist eine Baustelle mit 2 Spuren ,wir haben ein LKW Überholverbot und KEINE Fahrbahnbreite Begrenzung. Die Rechte Spur läuft auf der "Normalen" Fahrbahn und die Linke Spur läuft auf der Gegenfahrbahn. Zwischen beiden Spuren ist halt die Alte Leitplanke.

Jetzt haben wir Kollegen die meinen das man trotzdem auf der Linken Spur Überholen darf, da man durch die Leitplanke zwischen beiden Spuren eine Bauliche Trennung hat.

Sagt mal eure Meinung.

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2015 um 8:33

Bei einem LKW Überholverbot hat der LKW gar nichts auf der linken Spur verloren.

Es gilt Rechtsfahrgebot, und da überholen verboten ist gibt es keinen Grund die rechte Spur zu verlassen.

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am 5. Juni 2015 um 8:33

Bei einem LKW Überholverbot hat der LKW gar nichts auf der linken Spur verloren.

Es gilt Rechtsfahrgebot, und da überholen verboten ist gibt es keinen Grund die rechte Spur zu verlassen.

Wie soll denn da ein LKW überhaupt in die Verlegenheit kommen, auf die linke Spur zu geraten? Das LKW-Überholverbot beginnt ja schon einige hundert Meter vor der Fahrbahntrennung.

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 9:22

Die meine ich jetzt nicht, aber so die Art.

am 5. Juni 2015 um 10:25

Auf dem Beispiel mit der A7 ist es erlaubt, da es ein Modellversuch zur besseren Verkehrslenkung ist.

Generell ist das Linksfahren auf den Bausellen in D für LKW verboten

Die rechten Spuren sind von der Breite her für LKW ausgelegt, die linken Spuren haben meist nur ca. 250 cm Breite.

Viele Grüße

Thomas

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 5. Juni 2015 um 12:25:49 Uhr:

die linken Spuren haben meist nur ca. 250 cm Breite.

Viele Grüße

Thomas

Hallo,

das wäre schön, denn oftmals sind es nur 2 Meter.

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 11:15

Das steht aber ja auf den Baustellen Schilder, wenn die nur 2 Meter hat.

Zitat:

@diezge schrieb am 5. Juni 2015 um 13:12:32 Uhr:

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 5. Juni 2015 um 12:25:49 Uhr:

die linken Spuren haben meist nur ca. 250 cm Breite.

Viele Grüße

Thomas

das wäre schön, denn oftmals sind es nur 2 Meter.

Die Spur ist dann nur für Fahrzeuge mit maximal 2 m Breite erlaubt, tatsächlich ist sie aber deutlich breiter.

Ansonsten würden nicht sogar Sprinter auf genannten 2m-Spuren unfallfrei überholen können, immer wieder in diversen Baustellen zu beobachten...

@diezge

Naja, eher doch wohl begrenzt für Fahrzeuge >2m Breite (neuerdings 2,10m), als eine tatsächliche Breite von 2m.

Du meinst: Die rechte Spur bleibt rechts der Mittelleitplanke auf der ursprünglichen Fahrbahn, wird dort aber in die linke Spur verschwenkt und die linke Spur wird über die MLP in die Gegenfahrbahn verschwenkt? Im Verlauf ist dann der Grünstreifen zwischen den beiden Spuren?

Dann baulich getrennt, "rechts" überholen also möglich, was aber gar kein Überholen mehr ist, weil sich die Fahrzeuge gar nicht mehr auf derselben Fahrbahn befinden.

Also, fassen wir mal zusammen:

Da baulich getrennt, handelt es sich nicht mehr um dieselbe Fahrbahn.

Folglich ist es auch kein Überholen. Demnach darf rechts wie links im Rahmen der Zulässigkeit beliebig gefahren werden.

ABER (in der Volks-Interpretation):

Ein LKW darf aufgrund des LKW-Überholverbotes VORHER schon überhaupt nicht auf die linke Fahrspur. Und gelangt damit auch überhaupt nicht auf die baulich getrennte linke Spur.

ABER:

Darf ein LKW trotz Überholverbot links fahren, wenn er NICHT überholt?

DAS bezweifele ich.

Aber DANN wäre dieses Szenario möglich.

Keine Ahnung, was Verkehrsjuristen dazu sagen.

k-hm

wo steht denn, dass LKW wegen eines LKW-Überholverbotes nicht auf die linke Fahrspur dürfen? So lange da kein Schild steht, dass die Fahrspur für LKW sperrt, dürfen sie das selbstverständlich.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Juni 2015 um 10:27:15 Uhr:

wo steht denn, dass LKW wegen eines LKW-Überholverbotes nicht auf die linke Fahrspur dürfen? So lange da kein Schild steht, dass die Fahrspur für LKW sperrt, dürfen sie das selbstverständlich.

Naja, wenn dort kein Hindernis o.ä. wäre, wäre es zumindest mal ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Aber hast recht, hier besteht wohl eine Gesetzeslücke.

naja bei einer baulichen Trennung gibt es logischerweise auch nur eine Spur. Also fährt der LKW rechts. Kann also auch nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.

Sofern vorher kein Überholverbot für LKW eingerichtet wurde, kann er auch überholenderweise links gefahren sein und automatisch auf die verschwenkte Spur auf der Gegenfahrbahn gekommen sein.

Mit Ausnahme der bereits angesprochenen A7 ist mir aber bisher keine Baustelle aufgefallen, wo kein LKW Überholverbot vorher eingerichtet wurde.

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