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Überholverbot per Blitzer überwacht?
Moin moin!
Wird ein LKW Überholverbot auch per Blitzer festgehalten?
Kurz zur Vorgeschichte. T4 vor mir bremst beim ersten 80er Schild (Baustelle) auf "seine" 80, für mich ca. 74km/h... ok, muß ich halt durch wegen üv. Ca. 5km nach der Baustelle kommt die nächste Baustelle, gleiches Spiel vom T4 aber noch kein üv also wollte ich kurz vorbeischlüpfen (Baustelle noch weit genug weg).
Bin fast vorbei da kommt das üv-Schild und zack sofort danach Blitz es vom benachbarten Parkplatz...
Zu schnell waren wir Beide ja garantiert nicht...
PS: ich heul ja nicht rum o.ä., es ist wie es ist. Wenn es denn so ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Trotzdem darfst du einen Überholvorgang beenden, trotz Üv
Wo steht das?
Das Verbot gilt, wie übrigens auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen ab dem Schild. Der Rest sind Verwaltungsvorschriften ob und wie zb geblitzt wird, das ist aber eine andere Baustelle
Grüße
Steini
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34 Antworten
Ich tippe hier auf eine mobile Überwachung mit Foto als Beweis.
Trotzdem darfst du einen Überholvorgang beenden, trotz Üv
Warte erst mal ab wenn was kommt und was... dann kannst du ggf noch immer reagieren.. Jol.
Ja das werde ich wohl müssen...
Die standen aber auch nur ca. 50 - 100m hinterm Überholverbotschild, aber wie soll man so etwas nachweisen?
Und nach Baustelle Nr. 1 wurde das Überholverbot nicht mehr wiederholt, nur die Geschwindigkeit auf 100km/h gesetzt. Kennt ihr evtl., war auf der A1 hinter HH Richtung Lübeck bei der Rastanlage... wie heißt sie noch?
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Trotzdem darfst du einen Überholvorgang beenden, trotz Üv
Wo steht das?
Das Verbot gilt, wie übrigens auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen ab dem Schild. Der Rest sind Verwaltungsvorschriften ob und wie zb geblitzt wird, das ist aber eine andere Baustelle
Grüße
Steini
http://www.fahrschule.de/.../dt.asp?...
Beim Z. 276 StVO muss das Überholen im Wesentlichen mit richtigem Abstand und zulässiger Geschwindigkeit abgeschlossen sein (OLG Karlsruhe VRS 53 291). Andernfalls ist der Überholvorgang, soweit dies gefahrlos möglich ist, sofort abzubrechen (OLG Hamm VRS 46 387; BGHSt NJW 74 1205; OLG Düsseldorf VRS 59 152). Der Überholer muss bis zum Z. 276 StVO zum Überholten ausreichenden Abstand hergestellt haben. Dies gilt selbst dann, wenn er sich z. B. auf einer mehrstreifigen Fahrbahn nicht wieder nach rechts einordnen muss (BGHSt NJW 74 1205).
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Trotzdem darfst du einen Überholvorgang beenden, trotz Üv
Selten eine Signatur gelesen, die so gut zu ihrem Verfasser passt
Was an diesem Satz verstehst Du nicht ??
Beim Z. 276 StVO muss das Überholen im Wesentlichen mit richtigem Abstand und zulässiger Geschwindigkeit abgeschlossen sein (OLG Karlsruhe VRS 53 291).
Zitat:
Original geschrieben von JayCe
Ja das werde ich wohl müssen...
Die standen aber auch nur ca. 50 - 100m hinterm Überholverbotschild, aber wie soll man so etwas nachweisen?
Und nach Baustelle Nr. 1 wurde das Überholverbot nicht mehr wiederholt, nur die Geschwindigkeit auf 100km/h gesetzt. Kennt ihr evtl., war auf der A1 hinter HH Richtung Lübeck bei der Rastanlage... wie heißt sie noch?
Die Frage ist ja nicht, ob das Überholverbot nach Baustelle 1 noch mal wiederholt wurde ( muss ja auch nicht ), sondern ob es durch eines dieser Schilder wieder aufgehoben wurde nach der 1. Baustelle.
Wenn nicht, besteht weiterhin Überholverbot und du hast mit Vorsatz vor der 2. Baustelle überholt. Das kann viel Geld Kosten. Bist du Kraftfahrer und warst mit LKW unterwegs? Dann kommt was!
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Zitat:
Original geschrieben von JayCe
Ja das werde ich wohl müssen...
Die standen aber auch nur ca. 50 - 100m hinterm Überholverbotschild, aber wie soll man so etwas nachweisen?
Und nach Baustelle Nr. 1 wurde das Überholverbot nicht mehr wiederholt, nur die Geschwindigkeit auf 100km/h gesetzt. Kennt ihr evtl., war auf der A1 hinter HH Richtung Lübeck bei der Rastanlage... wie heißt sie noch?
Die Frage ist ja nicht, ob das Überholverbot nach Baustelle 1 noch mal wiederholt wurde ( muss ja auch nicht ), sondern ob es durch eines dieser Schilder wieder aufgehoben wurde nach der 1. Baustelle.
Wenn nicht, besteht weiterhin Überholverbot und du hast mit Vorsatz vor der 2. Baustelle überholt. Das kann viel Geld Kosten. Bist du Kraftfahrer und warst mit LKW unterwegs? Dann kommt was!
MFG Thomas
Es ist nicht richtig, ein Überholverbot muß nicht unbedingt wieder aufgehoben werden, kommt immer drauf an.
Unter bestimmten voraussetzungen hebt es sich sozusagen selbst auf.
Hab ich auch so gelernt. Wenn am Bahnübergang 20km/h ist muß es danach nicht aufgehoben werden.
Wenn ein Schild für eine eindeutige Situation aufgestellt wurde gilt es auch nur dafür. Ich glaube zw. Baustelle 1 und 2 ist sogar noch ne Ab- /Auffahrt.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Trotzdem darfst du einen Überholvorgang beenden, trotz Üv
Das lese ich nach 33 Jahren Fahrerlaubnisbesitz zum ersten Mal....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Trotzdem darfst du einen Überholvorgang beenden, trotz Üv
Das lese ich nach 33 Jahren Fahrerlaubnisbesitz zum ersten Mal....
Ja,ja dann hast du 33 Jahre alles falsch gemacht
Der Überholvorgang muss nicht, wegen eines Überholverbotes abgebrochen werden, man kann und darf ihn natürlich fortsetzen.
Schwierig wird es, wenn das Überholverbot mit einer durchgezogenen Linie einhergeht.
Dann wird es teuer, wenn man bis dahin nicht vorbei ist, zumal das ÜV in dem Fall, rechtzeitig angekündigt wird..