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Übernahme durch Ankauf nach Ende der Leasingzeit

Themenstarteram 6. März 2018 um 19:34

Hallo! Im Juni läuft mein 36monatiger Privat-Leasingvertrag für meinen CLA Shooting Brake aus. Während der Leasingzeit ist mir jemand ins Auto gefahren. Der Schaden wurde von der Mercedes-Werkstatt repariert. Nun möchte ich das Auto nach dem Leasing übernehmen bzw. ankaufen. Da der Wagen aber nicht mehr unfallfrei ist, müsste sich das doch mindernd auf den von mir zu bezahlenden Ankaufspreis auswirken? Und ganz generell: muss ich den Ankaufspreis, den mir Mercedes angegeben hat, akzeptieren (er erscheint mir nämlich relativ hoch)? Vielen Dank!

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Die Bank legt fest zu welchem Preis sie verkauft. <- Punkt

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Die Leasinggesellschaft wird von dir den zuvor festgelegten Restwert verlangen. Egal ob Unfall oder nicht. Das wurde hier schon öfter diskutiert. Die Bank interessiert nicht, ob der Käufer das fair findet oder nicht. Man muss es ja nicht übernehmen. Den Preis musst du akzeptieren. Das Fahrzeug gehört der Bank und du kaufst es entweder oder du lässt es bleiben. So sieht das die Bank.

Wie wäre es, wenn die TEin nach dem Unfall einen Gutachter eingeschaltet hätte und dieser einen Minderwert von 500 € bei der gegnerischen Versicherung erwirkt hätte.

Wenn diese 500 € dann an die Bank geflossen wären, müsste dann der Ankaufspreis um 500 € sinken?

Die Bank legt fest zu welchem Preis sie verkauft. <- Punkt

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 7. März 2018 um 07:47:38 Uhr:

Wie wäre es, wenn die TEin nach dem Unfall einen Gutachter eingeschaltet hätte und dieser einen Minderwert von 500 € bei der gegnerischen Versicherung erwirkt hätte.

Wenn diese 500 € dann an die Bank geflossen wären, müsste dann der Ankaufspreis um 500 € sinken?

Nein, die Bank ist frei, wie sie den Verkaufspreis berechnet. Deswegen ist es ja auch Leasing und keine Finanzierung. Wenn man vorher schon plant, das Fahrzeug zu kaufen, dann ist Leasing i.d.R. nicht sinnvoll, da gerade Wertminderungen nicht späteren Kaufpreis senken.

Zitat:

@alsdorfer schrieb am 6. März 2018 um 20:41:47 Uhr:

Die Leasinggesellschaft wird von dir den zuvor festgelegten Restwert verlangen. Egal ob Unfall oder nicht.

Nein, die Bank wird vom TE irgendeinen Preis verlangen, nämlich den den sie für angemessen hält.

Ob der höher, gleich oder niedriger als der ursprünglich mal als kalkulatorischer Restwert angenommene Wert liegt, hat der TE nicht in der Hand.

Deshalb ist eine Finanzierung mit Restrate in der Regel die bessere Methode, wenn geplant ist das Fahrzeug zu übernehmen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. März 2018 um 09:43:04 Uhr:

Nein, die Bank wird vom TE irgendeinen Preis verlangen, nämlich den den sie für angemessen hält.

Wenn sie ihm das Fahrzeug überhaupt zum Kauf anbietet - wozu sie nicht verpflichtet ist.

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. März 2018 um 09:43:04 Uhr:

Deshalb ist eine Finanzierung mit Restrate in der Regel die bessere Methode, wenn geplant ist das Fahrzeug zu übernehmen.

Nebenbei streiche ich bei der Finanzierung die Entschädigung für den merkantilen Minderwert ein, womit darüber am Ende der Laufzeit nicht mehr verhandelt werden muss.

 

Wow, Wahnsinn wie viele hier den genauen Inhalt der Privat(!!!)leasingverträge von Mercedes kennen. Wenn die nicht vor kurzem alles geändert haben ist da selbstverständlich eine Übernahmeoption zu einem vorher (bei Abschluss) festgelegten Preis drin.

Und dann ist die Frage durchaus berechtigt, ob dem Leasingnehmer bei Kauf nicht die Erstattung bzw. Anrechnung eines ggf. gezahlten Minderwertes zusteht, da die Wertminderung für den Leasinggeber ja nicht eingetreten ist...

:handvordenkopfschlag:

Wenn man keine Ahnung hat ...

Dir ist schon klar, dass eine Übernahmeoption im Leasingvertrag für die Anerkennung als Leasing bei der Steuer tödlich ist?

am 9. März 2018 um 6:49

Das ist doch beim Privatleasing völlig Latte?! Das ist nur für's gewerbliche Leasing von Bedeutung. Privat kannst du dein Geld ausgeben wie du willst.

Nein, das hat auch für den Leasinggeber Relevanz, wie dieser das Fahrzeug aktiviert.

Bei der Finanzierung steht der Kaufpreis fest, nämlich in Form der letzten Rate.

Dass das besser sein soll als die Verhandlungen am Ende der Leasingzeit, lasse ich mal dahingestellt. Ich habe da andere Erfahrungen gemacht. Gerade wenn Hersteller Fahrzeuge an den Mann bringen wollen, setzen sie bzw. der Händler die letzte Rate recht hoch an, sodass die Raten gering sind. Da lohnt es sich doch eher, am Ende der Leasingzeit den marktüblichen Preis zu bezahlen. Dieser wird im Übrigen mit dem Händler ausgehandelt, die Bank spielt dabei nur eine Nebenrolle (sie gibt den Rahmen vor).

Aber: am Ende ist das beim Leasing reine Glückssache (wenig Einfluss auf Marktentwicklung), während man bei der Finanzierung eine feste Größe hat, mit der man rechnen kann.

Zitat:

@hydrou schrieb am 9. März 2018 um 08:17:02 Uhr:

Nein, das hat auch für den Leasinggeber Relevanz, wie dieser das Fahrzeug aktiviert.

:daumenhoch:

Schauen wir doch mal in die Broschüre der Mercedes-Benz Bank -> klick

Dank schlauer Menschen auf Motor Talk schwitzen da wahrscheinlich jetzt alle und fragen sich in ihrer Ahnungslosigkeit, ob Sie die Privatleasingverträge seit Jahren falsch bilanziert haben...

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 8. März 2018 um 22:43:26 Uhr:

 

Und dann ist die Frage durchaus berechtigt, ob dem Leasingnehmer bei Kauf nicht die Erstattung bzw. Anrechnung eines ggf. gezahlten Minderwertes zusteht, da die Wertminderung für den Leasinggeber ja nicht eingetreten ist...

Du mietest das Auto doch nur, Eigentümer ist ja jemand anders. Warum sollte Dir dann Geld zustehen für etwas, was Dir nicht gehört? Du unterschreibst ja vorher den fest vereinbarten Zins. Die Rate.

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