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Übernahme Fzg und SF durch Witwe? -> günste VS gesucht

Themenstarteram 20. August 2021 um 16:21

Hallo zusammen

zu ähnlichen Themen gibt es zwar schon viele Jahre alte Threads, aber ich erlaube mir mal einen neuen aufzumachen.

Mein Vater ist vor einem Monat verstorben.

Es existiert ein Toyota Prius, Bj 2004 (2005 gebraucht gekauft) der auf meinen Vater zugelassen war.

Versichert Vollkasko bei der Toyota-Versicherung. 2017 steht hier für Haftpflich SF30 und VK SF30 (habe mom. kein neueres Schreiben, da ich mich durch Kisten von Unterlagen wühlen muss die seit etlichen Jahren nicht mehr einsortiert wurden. Habe zwar schon mit der Toyota Vs. telefoniert, aber wieder vergessen wie die aktuelle SF ist. Soweit ich weiß kein Schaden eingetreten, dürfte also SF32-33 oder sowas haben).

Ehepartner war mit angegeben in der VS. Zuletzt ist eh nur noch meine Mutter gefahren. Früher auch regelmäßig natürlich.

Es gibt noch 2 Kinder, meine Schwester und mich.

Es gilt die gesetzl. Erbfolge, also meine Mutter, meine Schwester und ich erben. Wir wollen alles (viel ist es eh nicht) der Mutter überlassen. Das Amtsgericht teilte mir mit, dass wir das Erbe annehmen müssen, danach aber alles unter uns regeln können.

Die Zulassungsstelle teilte mir mit, dass man das Auto einfach auf die Mutter/Witwe ummelden könnten. Sowas wie ein Erbschein (der sehr teuer ist...) sei nicht nötig. Nicht mal die Sterbeurkunde sei nötig.

Allerdings werde ich da nochmal anrufen, denn ich hatte eine neue noch unerfahrene MA am Tel. die ständig bei den Kollegen nachfragen musste.

-> hier frage ich mich halt ob das wirklich so unkompliziert mögilch sein wird, denn eigentlich gibt es ja 3 Erben. Eine Erbenaufstellung des Gerichts wird auch erst noch kommen, da ich das Schreiben auch erst heute losgeschickt habe.

Zulassungstelle sagte mir wir sollten das aber möglichst bald machen. So habe ich den frühest möglichen Termin gebucht, der aber sowieso (coronabedingt) "erst" (oder schon...) der 31.8. ist.

Meine Mutter könnte natürlich bei der Toyota-Versicherung bleiben und einen neuen Vertrag machen. Nur sind die ein wenig teuer, meine Mutter wird jetzt ziemlich sparen müssen.

Die Toyota VS sagte mir sie kann die SF meines Vaters übernehmen, bzw. sagte die mir wenn meine Mutter über 50 Jahre den FS hat (was der Fall ist) könne sie die SF 50 bekommen (was mir aber mehr als seltsam vorkommt).

Aber selbst mit SF50 liegt das Angebot das mir zugeschickt wurde deutlich höher als bei anderen VS wo ich das online durchgerechnet habe mit SF30.

Wobei ich bei den Online-Rechnern tlw. nicht weiß, was ich angeben muss. Es kein reiner Versicherungswechsel, es ist aber auch keine Neuversicherung. -> obwohl nach allem was ich weiß bisher kein Auto auf meine Mutter versichert war (nicht 100% sicher, aber was ich aus unserer Familie weiß ist dass zeitweise bis zu 4 Fzg auf meinen Vater liefen, Vater, Mutter und 2 Kinder).

Beim Rechner der HUK bspw. kann man das alles genau eingeben, dass SF vom Ehepartner übernommen werden soll, mit der Frage nach Führerscheinbesitz (klar, wenn der FS kürzer besteht als die SF könnte diese nicht voll übernommen werden).

-> also es stellen sich mir zunächst 2 Fragen (die ich zwar auch noch mit den zuständigen Stellen hoffentlich kläre, aber vll. haben Leute hier Erfahrungen und können diese hier kundtun):

- Kann das mit der Übertragung des Fzg. auf meine Mutter zutreffen wie mir das die Zulassungstelle geschildert hat, obwohl wir 2 Kinder auch noch als Erben vorhanden sind? (ich hatte das alles so geschildert am Tel.)

- Passt das mit der Übernahme des SF (also des aktuellen SF, nicht die 50) und v.a. was muss ich da tlw. bei den verschiedenen Rechnern angeben (tlw. kann man nur Versicherungswechsel bspw. angeben)

 

-> Und letztlich suche ich natürlich eine günstige VS für meine Mutter, die aber auch im Schadensfall zahlt....

Ich habe jetzt im Zuge meiner Recherchen fast über jede VS negatives gelesen, sobald es mal zur Schadensbegleichung kommt....

Darüber hinaus, wo ich bisher keine Zeit hatte, was auch wahnsinnig aufwändi ist, die AVBs genau zu studieren, insbesondere die Rückstufungstabellen -> ich vermute hier gibt es auch starke Unterschiede?

Als Anhaltspunkte für die VS:

Laufleistung: müssen wir dann noch rausfinden, denke aber 10.000, eher weniger. Bin jetzt halt mit 10.000 in die Rechnungen gegangen.

Garage: ja. Kein Wohneigentum. Rentnerin (kein ÖD)

Nun wird ja oft gesagt bei so alten Autos sollte man nur TK machen. Allerdings wird meine Mutter nicht viel Geld haben. Wenn sie mal einen größeren Eigenschaden hätte, hätte sie ein massives Problem.

Daher würde ich eigentlich bei VK bleiben.

Auf jeden Fall mit Werkstattbindung, da es nur drauf ankommt dass das Auto wieder flott ist nachher.

Ich würde evtl. auf spezielle Leistungen für Hybridfahrzeuge achten, da der halt ne HV-Batterie an Bord hat (auch wenn die wahrscheinlich kaum noch Kapa hat) und die ja auch schon so alt ist (weiß gar nicht wie es da aussieht mit So Dingen wie Swelling etc.)

Ich habe schon etliche Onlinerechner bemüht. Die HUK ist natürlich recht günstig, ich bin selbst bei der HUK (nicht 24), lese aber halt im Schadensfall viel schlechtes von anderen. Meine eigene jüngste Erfahrung war auch eher befriedigend.

Noch günstiger scheint allerdings die VHV zu sein. Google ich danach, kommen fast noch mehr schlechte bis schlechteste Erfahrungsberichte...

Allerdings hatte mein Vater schon Versicherungen bei der VHV bei einem Versicherungsbüro vor Ort. Mit denen hatte ich letztens noch telefoniert (wg. was anderem) und die scheinen ganz nett zu sein (Ehepaar).

Daher war mein Gedanke wenn meine Mutter da ein nettes Büro vor Ort hätte, wäre das vll. von Vorteil? Trotz schlechter Bewertungen der VHV allgemein...

Zumal lt. VHV Online-Rechner die Vertragslaufzeit sowieso erstmal nur bis 1.1.22 wäre.

Dann könnte man sich bis dahin evtl. noch nach was besserem umsehen.

Wie sind denn so die Erfahrungen mit der VHV?

Oder gibts hier nur die HUK-"Basher"...? ;)

Eine Direktversicherung käme eher nicht so in Frage, ich hätte gern dass meine Mutter ein Büro vor Ort hat. Vorausgesetzt die sind auch für die Schadensregulierung zuständig. Ist das so?

 

Jetzt habe ich noch gelesen dass es bei SF-Übertragung von einer VS zur anderen anscheinend zu tlw. massiven Verzögerungen kommen kann (Hinhaltetaktik??) und man für die Zeit bis zur Übertraung dann die schlechteste SF zahlen müsste!? -> das wäre natürlich dann extrem fatal für meine Mutter!

 

So, enorm viel Text, ich hoffe es liest jemand, bin für jede Hilfe dankbar.

Der Papierkram nach so einem Todesfall ist eh schon die Hölle... :(

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40 Antworten

Du solltest erst mal klären, wieviele schadenfreie Jahre dem Vertrag zugrunde liegen.

Dass der in SF 30 eingestuft war, sagt nichts aus, weil die Rabattstaffeln sich geändert haben.

Heute gehen die bis SF 50, früher aber nicht, da wurden die Jahre aber im Hintergrund weitergezählt, auch wenn die SF lt. AKB nur bis SF 30 gingen.

Wenn die Versicherung sagt, dass SF 50 möglich sei, dann werden wohl 50 oder mehr Jahre schadenfrei sein.

https://www.friday.de/magazin/autoversicherung-todesfall

Ich würde das Auto auf die Mutter ummelden, Probleme wird es wohl keine geben.

Erstmal Beileid.

Wenn sich alle einig sind, dass Muttern alles bekommen soll, sollten die Kinder die Erbschaft in der 6-Wochenfrist ausschlagen. Dann beantragt Muttern einen Erbschein. Kostet ca. 100,- € / 120,- € und wird für die Banken, Behörden und Vermieter etc.. benötigt. Alles halb so wild.

Die Umschreibung des Autos und der Versicherung auf Muttern sieht nach einem Selbstläufer aus. Ein Wechsel der Versicherung geht aber erst zum Ende des Versicherungsjahres.

Themenstarteram 20. August 2021 um 17:04

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. August 2021 um 18:30:04 Uhr:

Du solltest erst mal klären, wieviele schadenfreie Jahre dem Vertrag zugrunde liegen.

Dass der in SF 30 eingestuft war, sagt nichts aus, weil die Rabattstaffeln sich geändert haben.

Heute gehen die bis SF 50, früher aber nicht, da wurden die Jahre aber im Hintergrund weitergezählt, auch wenn die SF lt. AKB nur bis SF 30 gingen.

Danke, guter Hinweis. Die HUK hat mir das wohl auch versucht zu erklären, aber ich habs auf die Schnelle nicht ganz verstanden.

Allerdings denke ich nicht dass wirklich 50 Jahre schadensfrei vorhanden sind. Ich kläre das. Muss nur nebenzu auch mal was arbeiten, habe diese Woche schon über 20 Telefonate geführt, und jedesmal hängt man ja in den Warteschleifen...

 

Zitat:

Wenn sich alle einig sind, dass Muttern alles bekommen soll, sollten die Kinder die Erbschaft in der 6-Wochenfrist ausschlagen. Dann beantragt Muttern einen Erbschein. Kostet ca. 100,- € / 120,- € und wird für die Banken, Behörden und Vermieter etc.. benötigt. Alles halb so wild.

Nein, wenn wir Kinder das Erbe ausschlagen, kommen die nächsten in der Erbfolge dran, da gibt es noch welche, und das wollen wir explizit nicht.

Daher wurde mir vom Gericht mitgeteilt wir sollen das Erbe annehmen, danach könnten wir alles unter uns ausmachen (ich denke wenn dann jemand was erben will, der berechtigt ist, müsste er das im Falle eines Falles dann einfordern, was wir Kinder ja nicht tun werden).

Es geht eh um keine großen Werte, da meinte die vom Amtsgericht machen die erst gar kein Verfahren auf.

Ein Erbschein wird bisher von niemandem benötigt, wo ich anrief (inkl. Banken), was gut ist, weil der selbst bei kleinen Erbvermögen schon schnell teuer wird. Das richtet sich nach der Höhe des Erbvermögens. Und selbst bei ich glaube 10.000 wäre man da schon bei 150€ Kosten für Erbschein+eidesstattliche Versicherung.

Wir wären froh wenn wir darauf verzichten könnten.

Zitat:

Die Umschreibung des Autos und der Versicherung auf Muttern sieht nach einem Selbstläufer aus. Ein Wechsel der Versicherung geht aber erst zum Ende des Versicherungsjahres.

Tja, hier hat mir die Zulassungstelle und die bisherige Vs was anderes mitgeteilt.

Bei der Zulassungsstelle ist ein ab- und neu anmelden, dazu bräuchte ich eine eVB und die bisherige Vs. sagt wir könnten dann bei der Umschreibung auch zu einer anderen Vs. wechseln.

Toll, wenn man dann auch noch unterschiedlichste Auskünfte bekommt. :rolleyes:

Uhps ... hatte ich falsch verstanden. Lief ja beides (Halter+VN) auf den Vater. Klar, dann geht ein Wechsel mit der Ummeldung.

Also die Ummeldung geht ganz ohne Probleme, da fragt niemand danach, ob der Vorbesitzer damit einverstanden ist, sofern die Papiere und die Kennzeichen vorhanden sind.

Lediglich die Versicherung könnte, für die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes, eine Sterbeurkunde verlangen.

Das wird sie aber vermutlich nicht tun, lediglich eine entsprechende Erklärung wird benötigt.

Hier ein Beispiel der HUK24:

https://www.huk24.de/.../huk77p.pdf

PS: bitte die Frist von 12 Monaten beachten

Richtig, beim Halterwechsel kenne ich es auch nur so, dass eine neue Versicherung genommen werden kann. Und der Zulassungsstelle ist es vollkommen egal, warum das Fahrzeug umgemeldet wird. Da reichen die Vorlage der ZB I und II, der eVB, des gültigen Personalausweises (ggfls. noch eine Vollmacht, wenn jemand anders das Auto für die Mutter zulässt) und das SEPA-Mandat für die Kfz.-Steuer (Internet, kannst du dort direkt ausfüllen). Kennzeichen kannst du am Auto lassen. Das Auto muss aber noch eine nicht abgelaufene HU haben, sonst erst neu machen.

Erbschein wird eigentlich nur benötigt, wenn:

a) das Konto bei der Bank nur auf den Verstorbenen läuft und keine Bankvollmacht vorhanden ist. Und selbst dann kann man manchmal der Bank klarmachen, dass es kein Testament gibt, die gesetzliche Erbfolge gilt und gesetzliche Erben nur die Witwe und die drei Kinder sind;

b) Grundbesitz vorhanden ist;

c) eine Lebensversicherung vorhanden ist und kein Begünstigter für den Todesfall eingetragen ist.

Erbausschlagung könnte zwar eine Alternative sein, aber die kostet Notargebühren. Da ist es einfacher, das Erbe der Mutter vollständig zu überlassen. Schenkungsfreibetrag beläuft sich auf 20.000,- € je Kind, wenn der Nachlass also maximal 120.000,- € beträgt, gibt es auch steuerlich keine Probleme. Lebensversicherung mit Bezugsberechtigung zählt nicht zum Nachlass.

Am besten meldet du das Auto auf dich an und wirst auch Versicherungsnehmer. Deine Mutter trägst du als Fahrer ein.

Du kannst soviel Jahre übernehmen, wie du den FS hast.

Gehe jetzt Mal davon aus, das deine Mutter über 70 ist.

Einfach Mal ausrechnen, was das Auto für dich kostet.

Musst halt eine Versicherung suchen, die nicht nach dem Alter des ältesten Fahrer fragt

Vermutlich gehen dann etliche Jahre verloren, warum also nicht erst mal auf die Mutter und irgendwann später auf eines der Kinder.

Einfach ausrechnen, eventuell hat die Mutter schon das versicherungsungünstige Alter erreicht, wo die Beiträge wieder steigen.

Aus der Erinnerung heraus fragt die HUK nur nach dem Alter des jüngsten Fahrer.

Da er ja günstige Beiträge sucht, soll er es sich einfach ausrechnen lassen.

Wenn man davon ausgeht, das ein 75 jähriger VN, mindestens 50% mehr bezahlt als ein 50 jähriger, kann man auf 20 SF verzichten

Man sollte im Hinterkopf behalten, dass auch Schadenfälle vorkommen können, die alle Berechnungen obsolet werden lassen.

Ich würde erst mal mit der bestehenden Versicherung verhandeln.

Es würde ja auch schon reichen, wenn die Toyotaversicherung darauf verzichten würde, das Datum Zulassung auf Halter anzupassen.

Das heißt, es bleibt das Datum stehen, wo es auf den Ehemann angemeldet wurde.

Bei Übernahme des Vertrages und Ummeldung auf die Witwe,

Verzichten manche Versicherungen auf die Anpassung des Datums

Hallo,

auch wenn ich jetzt wieder wahrscheinlich direkt geprügelt werde, würde ich es in Deinem Fall folgendermaßen machen:

Noch einmal bei der Toyota-Versicherung nachfragen, welche Typklasse für einen Nachversicherer (jeweils für Haftpflicht und Vollkasko) bestätigt würde.

Mit diesem Ergebnis würde ich zum örtlichen Büro der HUK gehen und die verschiedenen Alternativen (Ummeldung auf Deine Mutter / Ummeldung auf Dich oder evtl. Deine Schwester) einmal durchrechnen lassen.

Wieso HUK?

Man hat einen Ansprechpartner vor Ort und ich habe, ebenso wie viele Kollegen, die Erfahrung gemacht, dass man dort durchaus im Sinne des Kunden agiert, wenn es darum geht, die günstigste Vertragskonstellation zu finden.

Ich kann übrigens über die Schadensregulierung durch die HUK noch nichts negatives sagen. Wir hatten einen großen VK-Schaden und dieser wurde perfekt reguliert.

Eine VK kann übrigens in der konkreten Situation durchaus sinnvoll sein. Du solltest auch einmal über einen Rabattschutz nachdenken.

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 22. August 2021 um 10:54:35 Uhr:

Ich kann übrigens über die Schadensregulierung durch die HUK noch nichts negatives sagen. Wir hatten einen großen VK-Schaden und dieser wurde perfekt reguliert.

Gruß Rainer

Ob die Regulierung tatsächlich perfekt war, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube aber, Du auch nicht.

Ein Beispiel: Einer meiner Nachbarn hatte vor einiger Zeit einen Sturmschaden an seinem zweieinhalb Jahre alten Wohnmobil, Neupreis gut 80.000,- €. Ergebnis der Begutachtung: Totalschaden.

Auch mein Nachbar war begeistert von der Regulierung innerhalb von 8 Wochen und erzählte stolz, alles sei perfekt gelaufen und alles sei anstandslos bezahlt worden.

Weil mich die Geschichte interessierte, hatte ich einen mir bekannten GA, Fachgutachter für Wohnmobile und Wohnwagen, gebeten, sich das Fahrzeug mal anzusehen und zu bewerten.

Er stellte fest, dass der WBW im Versicherungsgutachten um mindestens 5.000,- €, eher um 7.000,- - 8.000,- € zu gering taxiert wurde.

Soviel zur Einschätzung eines Laien zu einer perfekten Regulierung...

Man sollte also sehr zurückhaltend bei der Empfehlung einer bestimmten Versicherung sein, denn es könnte für Jemanden, der dieser Empfehlung folgt, irgendwann üble Folgen haben...

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