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Übernahme SF-Rabatt im Todesfall

Themenstarteram 28. Dezember 2007 um 7:07

Hallo,

habe mal wieder 'ne Frage an unsere Versicherungsfachleute. Mein Schwiegervater ist im November verstorben :( und meiner Schwiegermutter wurde beim Abmelden seines Wagens seitens der HUK erzählt, dass es möglich sei, erworbene SF-Rabatte an direkte Angehörige zu "vererben". Da meine Frau bei 70% steht, mein Schwiegervater bei 30% stand, wäre das natürlich eine interessante Option, die ich hier mal hinterfragen wollte, um nicht allzu blauäugig in das Telefonat mit der Versicherung meiner Frau (Züricher V. -nicht HUK!) zu laufen.

Was steht hinter dieser Auskunft der HuK? Gibt es wirklich so einen (auch versicherungsübergreifend) Rechtsanspruch oder handelt es sich dabei vielleicht nur um eine GoodWill-Aktion der HUK innerhalb ihrer eigenen Klientel?

Danke für eure Antworten!

Gruß Tom

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16 Antworten

Zunächst erstmal mein Beileid zu diesem Ereignis!

Es gibt die Möglichkeit der Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes nach TB 28 ( Tarifbestimmung 28 ). Hier wird per Unterschrift versichert, dass ein Angehöriger ersten Grades ( würde bei dir also passen ) das Fahrzeug immer bzw. nicht nur gelegentlich gefahren hat und demnach darum bittet den Schadenfreiheitsrabatt zu übernehmen. Düfte bis hierhin also erstmal nichts im Wege stehen und funktionieren.

Zu beachten ist folgendes:

Es können nur soviele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie man selbst hätte erfahren können. Häufig passt es wenn man mal grob Anzahl der Führerscheinjahre minus 1 rechnet um zu sehen wieviele Jahre man übernehmen kann. Sofern auf dem Vertrag in der Vergangenheit ein Schadenfall war, ist vorsicht angesagt, weil der Schaden dann nochmals mit eingerechnet werden kann - was somit ein gänzlich anderes Ergebnis bringen kann.

Weiterhin gibt es Fristen zu beachten, binnen welcher die Übertragung erfolgt sein muß. Dies dürfte i.d.R. ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr sein -habe ich nicht mehr so im Kopf.

Ob es sich tatsächlich um einen Rechtaanspruch handelt ist mir nicht bekannt aber zumindest bei Verwandschaft ersten Grades macht es jede Gesellschaft. Die Zürich wird dann mit dem ausgefüllten Formular das Rabattgrundjahr bei der HUK anfordern.

Ganz nebenbei würde ich ggf. über einen Wechsel des Versicherers nachdenken ( nicht umbedingt zur HUK aber es gibt ja auch noch andere hübsche und günstige Versicherer . . . ) wenn irgendwann mal wieder Zeit dazu gekommen ist ( 30.11 bzw. Fahrzeugwechsel ). Habe zwar schon ein paar Tage nichts mehr mit KFZ Versicherungen zu tun, kann mir allerdings kaum vorstellen, dass die Zürich binnen 2-3 Jahren das Rad völlig neu erfunden hat. Aber dies nur am Rande.

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 12:11

Hat prima geklappt, Formular wurde uns schon zugesandt, danke!

Gruß Tom

am 19. Februar 2010 um 8:58

Hallo

Vorsicht im Todesfall.

Das Verwandschaftsverhältnis 1.Grades scheint nicht allein auszureichen.

In unserem Falle hat die Versicherung einen Nachwies gefordert, daß Tochter das Fahrzeug permanent gefahren hat, nicht nur gelegentlich.

Schwierig weil 500 Km dazwischenlagen.

Also obacht beim Beantragen.

Wie es ausgeht weiß ich noch nicht.

Hast Du evtl. schon gelesen, dass dieses Thema drei Jahre alt ist und der Threadersteller schon erfolgreich den Tip umsetzen konnte?

...und herzlich willkommen...

 

Zitat:

Original geschrieben von reneblndwt

Hallo

Vorsicht im Todesfall.

Das Verwandschaftsverhältnis 1.Grades scheint nicht allein auszureichen.

In unserem Falle hat die Versicherung einen Nachwies gefordert, daß Tochter das Fahrzeug permanent gefahren hat, nicht nur gelegentlich.

Schwierig weil 500 Km dazwischenlagen.

Also obacht beim Beantragen.

Wie es ausgeht weiß ich noch nicht.

am 19. Februar 2010 um 13:22

Hi

habe ich nicht bemerkt, aber es ist ja für den nächsten auch ein guter Hinweis

Muß erstmal rausbekommen ob man nicht sogar einen Rechtsanspruch darauf hat, denn schließlich hat sich dies der Erblasser "erarbeitet"

Vielleicht weiß ja auch einer mehr darüber.

hallo,das macht nichts,erbe bleibt erbe. auch wenn 1000km dazwischen liegen.mfg fritz

Also mein Großvater ist vor 15 Monaten gestorben und im März 2009 hat mein Vater die SF 25/25 auf seinen Zweitwagen übernommen der auf mich zugelassen wurde. Das ging relativ problemlos trotz ca. 300km Wohnsitzentfernung. Zum Jahreswechsel haben wir dann auch noch einmal die Versicherung gewechselt.

Irgendwann werd ich die SF dann ganz übernehmen... wenn ich dann alt genug bin :D

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,das macht nichts,erbe bleibt erbe. auch wenn 1000km dazwischen liegen.mfg fritz

leider absolut falsch.

Dies hat am wenigsten mit dem Erbanspruch zu tun.

TB28 verlangt u.a. den Nachweis der Vorversicherung, des Todeszeitpunkzes (Todesurkunde), die Verzichtserklärung anderer Berechtigter und eben auch der Erklärung dass der Übernehmende das entsprechende Fahrzeug eine Zeit lang mit gefahren ist.

Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Letztgenannter Punkt ist nicht zu vernachlässigen...

Bitte also derart pauschale Aussagen in Zukunft vermeiden, die führen nur in die Irre.

Grüße

Schreddi

am 12. April 2013 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,das macht nichts,erbe bleibt erbe. auch wenn 1000km dazwischen liegen.mfg fritz

leider absolut falsch.

Dies hat am wenigsten mit dem Erbanspruch zu tun.

TB28 verlangt u.a. den Nachweis der Vorversicherung, des Todeszeitpunkzes (Todesurkunde), die Verzichtserklärung anderer Berechtigter und eben auch der Erklärung dass der Übernehmende das entsprechende Fahrzeug eine Zeit lang mit gefahren ist.

Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Letztgenannter Punkt ist nicht zu vernachlässigen...

Bitte also derart pauschale Aussagen in Zukunft vermeiden, die führen nur in die Irre.

Grüße

Schreddi

Hallo Zusammen,

ich weiß, dass dieses Thema hier schon älter ist, aber leider haben wir einen solchen Fall jetzt aktuell in der Familie :-(

Mein Vater ist letzten Monat verstorben - Fahrzeug und Versicherung liefen auf seinen Namen, allerdings ist meine Mutter das Fahrzeug immer gefahren, da mein Vater keinen Führerschein mehr hatte.

Soweit ich das jetzt überblicke, könnte meine Mutter ja die Versicherung und den Schadensfreiheitsrabatt übernehmen - allerdings, wie kann man nachweisen, dass Sie das Fahrzeug immer gefahren ist?

Hat jemand von Euch eine Idee hierzu?

Vielen Dank schon mal & Gruß,

Christoph

am 12. April 2013 um 10:23

Den Nachweis brauchts nicht bei Ehegatten.

Moin,

 

dass stimmt, was Hackl geschrieben hat, es gibt ein Formular, dass nach Ummeldung des KFZ auf den Namen Deiner Mutter ausgefüllt werden muß und zusammen mit einer Kopie des FS dann an die Versicherung geleitet werden.

 

Der SFR kann dann Deiner Mutter übertragen werden, maximal aber nur die Jahre, wie der FS bestand.

 

Mal bei der Vers. nachfragen wegen Formular, mache Versicherer sollen die Übertragung aber nicht machen (warum auch immer). Mit der Ummeldung des KFZ muß Deine Mutter aber nicht den Versicherer nehmen, bei dem Dein Vater versichert war.

 

am 12. April 2013 um 12:06

Alles klar, vielen Dank an Euch beide schon mal, die Infos helfen weiter :)

Also besteht auch die Möglichkeit, die bisher angesammelten SF zu einem anderen Versicherer zu übernehmen...sehr schön, dann können wir uns mal auf die Suche machen.... ein Thema von der "ToDo" wenigstens schon mal abgehakt...

Mein Fall ist relativ jung.

Ich gebe Euch ein Paar Infos zum Mitdenken.

Meine Frau ist im Mai 2021 mit 66 Jahren und gestorben.

Den FS hatte sie schon 40 Jahre ihr letzter SF war 38.

Wir haben uns 2007 kennen gelernt und 2019 geheiratet.

Ich bin heute 70. - Mein FS stammt aus 1969

Ich hatte seit 1992 nur Geschäftswagen bzw. hatte länger im Ausland gewohnt. Mein früherer, privater SF ist somit schon lange verjährt.

Anfangs (2008) wurde deshalb das neue Auto auf sie angemeldet. Beim aktuellen, seit 2018, bin ich von Anfang an Halter, die Versicherung aber läuft, wegen dem SF, auf meine Frau.

Nach ihrem Tod wollte ich die bestehende Versicherung auf mich umschreiben lassen, das war technisch nicht möglich. Auch einer neuer Abschluss war nicht möglich, weil unser Auto bei dieser Versicherung (FRI:DAY) neuerdings nicht mehr versicherbar ist. (Cadillac Seville 2002) Ich fand eine andere Versicherung (VHV), erledigte auch das TB28 und erfahre nun, dass der SF 38 meiner Frau nicht in vollem Maß an mich übertragen werden kann, weil ich unser Auto erst seit 2008 bis heute überwiegend gefahren bin. Man räumt mir also nur den theoretisch angesammelten SF seit 2008 ein. Ich muss mich sehr wundern, dass ich heute fast wie ein Fahranfänger geführt werde. Ich kann das nicht glauben. Wer hat so etwas auch schon erlebt, oder, noch besser, wer kann diese Regel widerlegen?

Dann würde ich mir eine andere Versicherung suchen, die die ganzen Jahre überträgt.

Manche Versicherung regeln das halt nicht so kundenfreundlich

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