- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- übernehme gebühren bezahlen nach leasing?
übernehme gebühren bezahlen nach leasing?
hy ...
war heute bei meinem händler der nun schon mehrmals mich drauf angesprochen hat wegen evtl neuen oder so... nach langem hin und her ....----->NEIN<----- ich behalte mein baby...
nun sagte er dann was von wegen ich lasse dann alles herkommen und mache dann alles fertig .... und dann kommen da noch die ca 150€ übernahme und umschreibungsgebühren dazu?!?!?!??! HALLO???? wo steht das ? habe meinen vertag leider in der firma und nicht dabei will morgen mal nachsehen hat einer evtl soetwas schonmal gelesen, gehört, oder bezahlen müssen? ich kenne diesen posten nicht drum lasse ich mich gerne eines besseren belehren .....
gruß floh
Ähnliche Themen
13 Antworten
Re: übernehme gebühren bezahlen nach leasing?
Zitat:
Original geschrieben von FLOH16380
nun sagte er dann was von wegen ich lasse dann alles herkommen und mache dann alles fertig .... und dann kommen da noch die ca 150€ übernahme und umschreibungsgebühren dazu?!?!?!??! HALLO????
Es kommt ganz auf die Leasingform und Ausgestaltung des Leasingvertrages an.
Ich empfehle eine direkte Anfrage bei der Leasinggesellschaft. Denn der Vertrag wurdde dem Endkunden (LEasingnehmer) udn der Leasinggesellschaft geschlossen. Der Kfz-Händler tritt nur als Vermittler gegen Provision auf.
Sollte es ein "normales" Leasing anstatt einer Finanzierung sein, also ohne kalkulierten Restwert des Fahrzeuges bei dessen möglicher Rückgabe nach Ende der Leasingzeit, so verkauft der Leasinggeber das Fahrzeug an den Interessenten für einen Erwerbspreis (normalerweise = Höhe einer Monatsmiete) gegen entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung des geforderten Betrages an die Leasinggesellschaft übersendet diese dann den Kfz-Brief an den Käufer.
Umschreibungsgebühren sind mir nicht bekannt.
Allerdings kommt es auf den Inhalt des geschlossenen Leasingevertrages an.
Ich empfehle, sich auf keine Diskussion mit dem Händler einzulassen. Der bisherige Vertragspartner ist maßgebend.
Greetings
twimc
Standard ist, dass der Händler nach Ende der Leasinglaufzeit das Auto an den bisherigen Leasingnehmer verkaufen kann, aber nicht muss. Im Leasingvertrag dürfte eine Klausel stehen, die einen Verkauf des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer ausschließt. Der Händler sitzt also in dieser Sache am längeren Hebel. Die 150 EURO sind im übrigen recht human - viele Händler berechnen weit höhere Beträge, wenn nicht schon beim Leasingabschluss gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden.
Gruß, Wolf.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Standard ist, dass der Händler nach Ende der Leasinglaufzeit das Auto an den bisherigen Leasingnehmer verkaufen kann, aber nicht muss. Im Leasingvertrag dürfte eine Klausel stehen, die einen Verkauf des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer ausschließt. Der Händler sitzt also in dieser Sache am längeren Hebel. Die 150 EURO sind im übrigen recht human - viele Händler berechnen weit höhere Beträge, wenn nicht schon beim Leasingabschluss gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden.
Gruß, Wolf.
der händler hätte ja nicht mal erwähnen müssen, dass er gebühren drauf schlägt ... er kann dir jeden preis nennen ... du wirst den richtigen nie erfahren
die vw-leasing darf ihn dir nicht mitteilen
viele verwechseln leasing immer mit finanzierung ... da liegen aber welten dazwischen
vergleicht das mal mit einer wohnung ... wenn man 5 jahre in einer wohnung wohnt und fleißig miete zahlt, dann kann man die wohnung ja auch nicht um einen reduzierten preis kaufen ... der preis richtet sich immer nach dem marktwert ... und so ist es auch beim auto
wenn der händler merkt, dass das fahrzeug sehr gefragt ist und einen hohen gewinn erziehlen kann, dann ist er nicht verpflichtet, dass fahrzeug an den leasing-nehmer zu verkaufen
Zitat:
Original geschrieben von QuattroFlitzer
der preis richtet sich immer nach dem marktwert ... und so ist es auch beim auto
Das mag in einigen Fällen zutreffend sein, in vielen trifft es jedoch nicht zu. Es hängt immer von dem Inhalt des geschlossenen Leasingvertrages ab. Zudem ist das Vertragswerk bei den Leasinggesellschaften für gewerbliche Unternehmen und Privatpersonen unterschiedlich.
Bei gewerblichen Unternehmen darf der Leasingvertrag keine Klausel über die Ankaufmöglichkeit des Leasinggegenstandes zum Leasingende enthalten. Dann käme es à priori einer Finanzierung gleich. In diesem Fall ist eine steuerliche Absetzbarkeit der Raten nur im Rahmen der Abschreibungsfristen in der Afa möglich. Leasingraten sind dagegen direkt steuermindernde Betriebsausgaben.
Naturgemäß ist es schwierig, eine zutreffende Antwort dem Fragesteller zu geben ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes und dessen Begleitumstände.
greetings
twimc
Leasing muß nicht zwingend bzw. automatisch über die konzerneigene Leasinggesellschaft des Fahrzeugherstellers erfolgen.
es hängt auch davon ab, ob man einen leasingvertrag "mit" gebrauchtwagenabrechnung hat, oder "ohne"
"mit" gebrauchtwagenabrechnung würde ich abraten ... denn wenn der kunde das auto nicht übernimmt (wer weiß schon, was in drei jahren so passiert) ... dann trägt er das volle risiko der wiedervermarktung und muss unter umständen auch den verlust begleichen
privatpersonen würde ich jetzt eher eine finanzierung empfehlen. da gibt es ja ähnliche modelle, wie beim leasing. auch da kann man nach einer gewissen laufzeit das auto zurückgeben. der klare vorteil liegt darin, dass man bereits bei vertragsabschluss den restwert vom auto zugesichert bekommt
zudem gibt es meist bei finanzierung bessere konditionen für privatleute
hy ...
dank euch für die antworten....
eg geht hierum geschäftswagenleasing ....
gruß floh
Ich hab schon häufiger gewerblich geleaste Fahrzeug übernommen und habe noch nie eine Gebühr zahlen müssen.
BM
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Ich hab schon häufiger gewerblich geleaste Fahrzeug übernommen und habe noch nie eine Gebühr zahlen müssen.
BM
Zumindest wurde nie eine extra Gebühr in Rechnung gestellt ???!!!
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Zumindest wurde nie eine extra Gebühr in Rechnung gestellt ???!!!
Lease bei Leasingunternehmen die nicht zu einem Autokonzern gehören. Autohändler hatt also nix mit Übernahmne zu tun. Daher auch keine Gebühr.
BM
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Lease bei Leasingunternehmen die nicht zu einem Autokonzern gehören. Autohändler hatt also nix mit Übernahmne zu tun. Daher auch keine Gebühr.
BM
Diese Vorgehensweise halte ich für den optimaleren Weg. Er bedeutet Unabhängigkeit von Autokonzernen und den Händlern, zumindest zum Zeitpunkt der Leasingbeendigung.
Die Form des konzerngebundenen Leasings sehe ich als Koppelprodukt und unter Umständen nicht problemfrei an.
greetings
twimc
Hallo, mein Händler will jetzt auch 150 € für den "erheblichen Aufwand"...
Ich hatte mein Fahrzeug für 3 Jahre im Leasing und möchte ihn zum kalkulierten Restwert übernehmen. Hatte mich an die Hersteller eigene Leasingbank gewendet und bekam die etwas unfreundliche Ansage, dass ich mich da an meinen Händler wenden müsste (zu dem ich schon geraume Zeit nicht mehr hingehe, weil der mich regelmäßig bei den Service- und Reparaturrechnungen über's Ohr gehauen hat). Welche Freude bei dem andackeln zu müssen.
Und vor allem, warum muss der das Auto noch begutachten und etwaige Mängel aufnehmen, wenn ich das Auto sowieso abkaufe? Das ist doch überflüssig wie ein Kropf, zumal Garantie und Haftung eh ausgeschlossen wurden.
Der soll mir ne Rechnung schreiben und ich überweis das Geld und bekomm dann den Brief, das würde doch ausreichen.
So einfach ist das im Leasing nicht. Der HA muss trotz Übernahme durch dich ein Rücknahmeprotokoll ausfüllen, da dass Geschäft erst mal ganz normal abgewickelt wird. Das ein HA das Fhz zum kalkulierten Restwert abgibt ist recht selten. Normalerweise wird meist 500 bis 1.000€ on top geschlagen.
Das Andienungsrecht liegt halt beim HA. Logisch das die Leasing dir nix sagen kann bzw. darf. Das hat nix mit unfreundlich zu tun.
gruß
Ich musste damals bei VW einen Betrag von (soweit ich mich noch erinnere) 500€ zahlen. Tief Luft geholt und gemacht. Das war dann halt so.