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Übernimmt die Gebrauchtwagen Gewährleistung nach 170t km einen kaputten Bremskraftverstärker?

Hallo,

bin ein wenig verzweifelt, weshalb ich mich jetzt in diesem Forum angemeldet habe um nach Rat zu fragen :)

Habe mir vor 4 Monaten einen E46 318i bei einem Händler gekauft, der auf den ersten Blick ganz gut aussah, dann aber nach dem Kauf schon mehrere Probleme aufwies. War aber auch zu erwarten bei 175t km Laufleistung. Da ich bei dem (etwas zwielichtigen) Händler nur eine Runde um den Block drehen durfte ist mir leider nicht aufgefallen (ja ich weiß hätte mir trotzdem auffallen müssen) dass man sehr stark Bremsen muss um Bremskraft zu haben. Da war meine erste Vermutung dass es an der Vakuumpumpe liegt, diese kontrolliert, war undicht, die Werkstatt hat auch gemeint das es daran liegt, also habe ich sie dann selber gewechselt, weil mir die Werkstatt zu teuer war und ich mir nicht sicher war ob die Gewährleistung es übernimmt. Das Problem ist aber immer noch da. Man hört ein Zischen beim Bremsen und das Pedal wird auch nicht weicher wenn man den Motor startet. Also ist das ja dann der Bremskraftverstärker der kaputt ist, richtig?

Habe mich über die Reparatur informiert und es wurde davon abgeraten dass selber zu machen und lieber zu einer Werkstatt zu gehen. Die Reparatur würde dann so angeblich 800 Euro kosten. Jetzt ist meine Frage ob ich damit zum Händler gehen kann und er es reparieren muss, da der Bremskraftverstärker ja eigentlich kein Verschleißteil ist? oder gilt ab 175t km alles als Verschleißteil?

Kann jetzt schon sagen dass sich der Händler auf jeden Fall sträuben wird und ich mir deswegen vorher sicher sein will, bevor ich ihn anspreche. Im Kaufvertrag stehen auch so Sachen wie "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" obwohl er ja ein Händler ist und somit Gewährleistung geben muss....

Bitte um Hilfe

mfg Freddy :)

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11 Antworten
am 9. Januar 2020 um 15:25

Hallo Freddy. Also wenn es ein richtiger Händler ist kannst du zu ihm gehen und sagen das dass kaputt ist. Innerhalb von 6 Monaten muss er es definitiv tauschen. Danach musst du beweisen das dass schon vor Kauf kaputt war. Mfg Steve

bei der Laufleistung wird der Händler ganz sicher argumentieren, dass bei der Laufleistung auch ein defekter Bremskraftverstärker auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Da kann man gerichtlich streiten, aber ob sich das lohnt? Es bietet sich immer als Kompromiss an, dass Du das Teil beschaffst und der Händler es Dir kostenfrei einbaut.

Probieren und dem Händler die Mängelrüge faxen (oder anderweitig sicherstellen dass diese ankam) und Nachbesserung verlangen wenn der Schaden schon bei Verkauf vorlag.

Mehr als Nein sagen kann er nicht.

Am besten helfen kann dir aber ein Anwalt.

Sofern du das Auto nicht mit deinem Gewerbe gekauft hast, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen.

Für die Zukunft am besten Abstand nehmen von Händlern die so etwas in einen Vertrag für Privatpersonen schreiben (vielleicht war es auch ein Versehen und er hat die Vorlage für Gewerbe genommen, ohne böse Absicht unterstellen zu wollen).

Viel Glück.

Geh zum Händler und rede erst einmal mit ihm (brauchst in diesem Moment auch nichts zusagen, ausmachen) dann hat er die Möglichkeit es selber zu regeln. Lass dich nicht auf "Ja lass das reparieren, ich Zahl das dann" ein, wenn du mit der Rechnung bei ihm stehst schaut es wieder ganz anders aus (unter Umständen). Also Auto abstellen und abholen wenn das Problem repariert ist.

Wenn der Händler sich quer stellt, eine ordentliche Mängelrüge schreiben und wie oben schon steht faxen (einschreiben kommen gerne wieder zurück).

Wenn das auch nichts bringt, kannst du dir überlegen ob du einen Haufen Zeit, Nerven und Geld in einen Rechtsstreit stecken willst, der nicht unbedingt sicher zu gewinnen ist.

Hier

https://www.google.com/url?...

 

Kannst du Mal schauen was für Gerichtsentscheidungen getroffen wurden, wie es bei dir aus geht ist wohl nicht ganz sicher.

Wurde eigentlich vorher frisch TÜV gemacht?

Nein habe ihn mit noch einem Jahr TÜV gekauft.

Das war auch so eine Sache.... Habe mit ihm ausgemacht das er TÜV neu macht, dann nach Abwicklung des Kaufvertrages hieß es aber er macht doch keinen TÜV neu wenn das Auto noch ein Jahr TÜV hat, ich soll ich einen Jahr wieder kommen. Habe es aber schriftlich im Kaufvertrag stehen das er mir das Auto mit TÜV bis 2021 verkauft hat....

Aber an alle danke schonmal für die schnellen, vielen und hilfreichen Antworten :).

Fühle mich richtig unterstützt :)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Januar 2020 um 11:43:10 Uhr:

bei der Laufleistung wird der Händler ganz sicher argumentieren, dass bei der Laufleistung auch ein defekter Bremskraftverstärker auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist.

Bei 170.000KM??? Da ist der Wagen gerade mal eingefahren...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Januar 2020 um 11:43:10 Uhr:

bei der Laufleistung wird der Händler ganz sicher argumentieren, dass bei der Laufleistung auch ein defekter Bremskraftverstärker auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist.

Eher nicht, defekte/verschlissene Bremskraftverstärker sind kein üblicher Verschleiß bei der geringen Laufleistung. Vorausgesetzt das ist die Ursache. Bekannt sind eher undichte Leitungen oder Anschlüsse als wirklich defekte Bremskraftverstärker.

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Januar 2020 um 14:01:37 Uhr:

 

Bei 170.000KM??? Da ist der Wagen gerade mal eingefahren...

Kommt auch drauf an, welches Baujahr. Lass den mal 20 Jahre alt sein. Da darfst von viel Stadtverkehr ausgehen.

am 11. Januar 2020 um 13:12

Zitat:

@.ky schrieb am 11. Januar 2020 um 13:04:23 Uhr:

Nein habe ihn mit noch einem Jahr TÜV gekauft.

Das war auch so eine Sache.... Habe mit ihm ausgemacht das er TÜV neu macht, dann nach Abwicklung des Kaufvertrages hieß es aber er macht doch keinen TÜV neu wenn das Auto noch ein Jahr TÜV hat, ich soll ich einen Jahr wieder kommen. Habe es aber schriftlich im Kaufvertrag stehen das er mir das Auto mit TÜV bis 2021 verkauft hat....

Da hat dich der Verkäufer ja schon mit der HU über den Tisch gezogen.

Da liegt der erste Fehler.

2. Fehler war die eigenmächtige Reparatur in der 6 Monate Frist Das hättest du bereits beim Verkäufer reklamieren sollen.

Jetzt wird es ohne Anwalt nichts werden, denn der Verkäufer wird sich von dir zu nichts bewegen lassen. Verstehe es nicht falsch aber der hat dich als Opfer ausgemacht und muss jetzt merken, dass er nicht alles mit dir machen kann.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 11. Januar 2020 um 14:07:22 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Januar 2020 um 14:01:37 Uhr:

 

Bei 170.000KM??? Da ist der Wagen gerade mal eingefahren...

Kommt auch drauf an, welches Baujahr. Lass den mal 20 Jahre alt sein. Da darfst von viel Stadtverkehr ausgehen.

Bei der Laufleistung kann man nur spekulieren. Es kann von einem Bus&Bahn-Pendler kommen, der am Wochenende nur weitere strecken zurückgelegt hat. Es kann aber auch von einem Pendler kommen, der jeden tag 5 KM mit dem Auto gefahren ist. Man weiß es nicht... Ich finde die Laufleistung die unwichtigste Angabe, die man zu einem Wagen machen kann. Das hat schon den Grund, dass sie so leicht zu manipulieren ist.

Ich nehme an, dass es einfach nur altersbedingt ist. Man sagt ja gerne, dass mit 10 Jahren so langsam die Reparaturen losgehen. Dafür sind die Wagen nun mal günstig, und haben kaum noch Wertverlust.

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