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übers Ohr gehauen.....

Themenstarteram 24. April 2006 um 7:04

Ich habe im Dez 04 bei einem Alfa Händler einen 156 selespeed EZ 10.99 mit 89 Tkm gekauft!

Habe dem Verkäufer die Bedingung gestellt, neue Zündkerzen, neues Öl und einen neuen Zahnriemen.

Zündkerzen und Öl sollten gemacht werden aber der Zahnriemen sei schon neu!

Im letztem Jahr hat sich dann heraus gestellt das die Zündkerzen nicht erneuert wurden. Hat die Alfa Werkstatt dann auf seine Kosten nach geholt!

Nun hat sich auch heraus gestellt das der Zahnriemen seit

98 Tkm und 6 Jahren läuft, wurde also auch nicht gemacht.

Der Werkstatt Meister hat nun gesagt das Alfa sagt 5 Jahre oder 100 Tkm und raus damit.

Nicht das die mich mit den ganzen Wechsel übers Ohr gehauen haben, nö die haben mir einen damals 5 jährigen mit altem Zahnriemen gekauft.

Frage nun: kann ich die Werkstatt belangen? Ein Kumpel war beim Verkaufsgespräch dabei.....

23 Antworten
am 24. April 2006 um 7:09

Ja, deine Chancen stehen ganz gut. Wenn du jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung hast, dann ab zum Anwalt.

am 24. April 2006 um 7:29

Hi,

das Problem tritt auf wenn du nichts schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast. Ich selbst hatte auch Probs in der Werkstatt, obwohl meine Frau auch dabei war. Mein Anwalt sagte nur " Das hättest Du Schriftlich vereinbaren müssen"

Wünsch die aber Trotzdem viel Glück und einen Guten Anwalt.

Gruß

Norman

Ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig. Mit einem glaubhaften Zeugen ist da schon was möglich.

Na ja ... das ist im Prinzip sicher so korrekt mit dem mündlichen Vertrag, doch in der Wirklichkeit nach der relativ langen Zeit ...

Pech hast Du auch wenn der VK einen Gegenzeugen mit anschleppen sollte, dann ist es wieder Aussage gegen Aussage ...

Schriftlich wär schon besser gewesen, hast Du gar nix im Vertrag vereinbart? Tja ... auf jeden Fall viel Glück.

Greetz

M.

am 24. April 2006 um 17:47

Mummins du solltest eigentlich wissen, dass er /du zwar Recht haben, aber in dieser Situation wohl nicht Recht bekommen wird. Immer nur schriftlich!!

Kommt auf die Werkstatt an.... bei mir klappt das au ohne.. und n Anwalt hilft manchmal wunder...

Die Frage ist doch inwieweit die mündlichen Vereinbarungen aus Dezember 2004 noch reproduzierbar sind.

Weit über 6 Jahre mit 1 Zahnriemen, das Auto würde ich nicht mehr anlassen!

Themenstarteram 19. Mai 2006 um 6:35

es gibt in H zwei Autohäuser mit dem gleichen Namen, bei dem einen im Stadtkern habe ich meinen Alfa gekauft und da der dortige Service und das Wissen über Alfa sehr schlecht ist bin ich mit meinem Anliegen zu dem am Stadtrand gefahren. Dort bin ich auf Service gestoßen !!!!!!!

Der dortige Werkstatt-Meister hörte sich mein Anliegen an und gab mir den Tipp, das ich die ganzen Sorgen die ich mit meinem Alfa hatte/habe schriftlich an die scheidende Geschäftsführung geben soll!

Gestern nach etwa einer Woche rief mich eine nette Dame vom Bentley House an, anscheinend die Hauptgeschäftsstelle der Autohäuser und entschuldigte sich für den schlechten Service der mir wieder fahren ist!

Um das Ganze ab zu kürzen..........

Nächste Woche habe ich einen Termin am Stadtrand und der Zahnriemen wird kostenlos gewechselt.

Ich muß wenn nötig nur die Wasserpumpe bezahlen...

am 19. Mai 2006 um 6:56

Zitat:

Original geschrieben von selespeed

Gestern nach etwa einer Woche rief mich eine nette Dame vom Bentley House an, anscheinend die Hauptgeschäftsstelle der Autohäuser und entschuldigte sich für den schlechten Service der mir wieder fahren ist!

Um das Ganze ab zu kürzen..........

Nächste Woche habe ich einen Termin am Stadtrand und der Zahnriemen wird kostenlos gewechselt.

Ich muß wenn nötig nur die Wasserpumpe bezahlen...

Hört sich doch nach ´ner guten und vor allem: friedlichen Lösung an.

Grüße

Mark

am 19. Mai 2006 um 7:18

Zitat:

s gibt in H zwei Autohäuser mit dem gleichen Namen, bei dem einen im Stadtkern habe ich meinen Alfa gekauft und da der dortige Service und das Wissen über Alfa sehr schlecht ist

Das hab ich nun schon öfters gehört, dass die keinen Zahnriemen wechseln wollen oder können. Abkassieren und einfach den alten drinlassen. Kein Witz.

am 19. Mai 2006 um 22:17

Sag mal Mummins, nur der Info wegen: Kann man nen Kaufvertrag über ein KFZ innérhalb ner gewissen Frist (bei Kauf von Privat von Händler innerhlab von 14 Werktagen????) rückgängig machen? Interessiert mich wegen meines Berufes. Danke

Zitat:

Original geschrieben von Volker PA

Sag mal Mummins, nur der Info wegen: Kann man nen Kaufvertrag über ein KFZ innérhalb ner gewissen Frist (bei Kauf von Privat von Händler innerhlab von 14 Werktagen????) rückgängig machen? Interessiert mich wegen meines Berufes. Danke

Das liegt an dem Vertrag. Außer der Händler ist zu dir nach Hause gekommen unangemeldet und er hat dir ein Auto aufgeschwazt, da hast du die 14 Tage oder du hast dir den Wagen aus dem Internet bestellt.

italo

am 20. Mai 2006 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Volker PA

Sag mal Mummins, nur der Info wegen: Kann man nen Kaufvertrag über ein KFZ innérhalb ner gewissen Frist (bei Kauf von Privat von Händler innerhlab von 14 Werktagen????) rückgängig machen? Interessiert mich wegen meines Berufes. Danke

Grundsätzlich nicht. Das geht nur bei Verträgen, die fernmündlich (Telefon, Internet) oder an der Haustür geschlossen wurden. Weitere Möglichkeit wäre eine im Vertrag eingearbeitete Klausel. Aber der Normalfall sagt keine Chance.

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