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Übertrag Leasingvertrag an Vater - Fragen

Themenstarteram 22. Oktober 2021 um 8:03

Hallo zusammen,

ich habe ein Leasing bei der ALD, welches noch bis 07/22 läuft. Zum 01.12.21 fange ich einen neuen Job mit Dienstwagen an und brauche entsprechend mein Leasingfahrzeug nicht mehr. Da meinem Vater der BMW vor kurzem verreckt ist, trifft es sich ganz gut, da er momentan einen neuen Wagen sucht und ebenfalls leasen will.

Nun möchte ich mein Leasingfahrzeug an ihn übergeben. Hierbei frage ich mich, was zu beachten ist und ebenfalls wie es am geschicktesten anzustellen ist. Ich hatte dazu bereits bei der ALD angefragt und erfahren, dass eine Gebühr von ca. 60€ fällig wird und 2% des Nettolistenpreises bei Eintragung eines neuen Halters. Diese 2% wären knappe 1.000€, die wir natürlich gerne vermeiden möchten. Zu der Frage des Halters gibt es bei mir noch Verständnisprobleme, von daher hier einige Fragen, auf die hoffentlich jemand von euch eine Antwort hat:

1. Wenn der Vertrag auf meinen Vater übergeht, wird er dann automatisch Halter des Fahrzeugs oder gibt es eine Möglichkeit, dass ich Halter bleibe? Die E-Mail von ALD lautet wie folgt:

"Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass bei Eintragung eines zweiten Haltereintrages eine Wertminderung von 2% des Nettolistenpreises in Rechnung gestellt wird. Sollte kein zweiter Haltereintrag im Fahrzeugbrief erfolgen, entfällt diese Gebühr."

SCHEINBAR, kann also der Halter bei Übergabe des Vertrages gleich bleiben?

2. Mein Vater hat eine deutlich bessere SF Klassen als ich, von daher möchten wir natürlich auch die Vollkasko wechseln. Ich vermute, dass das unabhängig von der Thematik "Halter" ist, oder habe ich da ein falsches Verständnis?

3. Habt ihr irgendwelche Tipps, wie wir das am geschicktesten lösen können? Wenn wir gewisse hohe Kosten nicht umgehen können, würde ich eventuell weiterhin als Leasingnehmer auftreten, ihn in die Versicherung mit aufnehmen als Fahrer und ihm das Auto "einfach so" geben und es mit ihm "intern" verrechnen. Gibt es hier weitere Gefahren außer die "offensichtlichen", dass man sich verkracht o.ä.? Könnten wir in dem Fall trotzdem die Versicherung wechseln und ihn als VN auftreten lassen? Das sollte doch gehen, oder?

Ich bin über jeden Input dankbar!

Viele Grüße und danke im Voraus.

Tobias

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11 Antworten

Ich versuche mal eine Antwort:

0. mach nichts ohne es mit ALD genau abzustimmen.

1. Halter wird jemand genau dann, wenn man zur Zulassungsstelle geht und eine Halter-Umschreibung vornimmt. Dazu benötigt man u.a. auch die Zul.Bescheinigung Teil 2 ("Brief"), die ALD dann ggf. per Post der Zulassungsstelle direkt zukommen lässt.

2. Versicherungsnehmer kann eine andere Person als der Halter sein. Da müsst ihr nur aufpassen, dass der günstigere SF-Satz deines Vaters nicht zerschossen wird dadurch, dass gleichzeitig ein Zuschlag für abweichenden Halter erhoben wird. Aber ich würde durchaus bei Vaters Versicherung anfragen, ob die das machen und was das am Ende kostet. Vergiss nicht, dass Versicherungen am Ende in Euro bezahlt werden und nicht in Prozent.

3. ich wurde es - mit Rücksicht auf die 2%-Forderung - dabei belassen, dass du Leasingnehmer und Halter bleibst und die Leasingraten von deinem Vater beglichen werden. Und dann schauen, wie man das am besten versicherungstechnisch löst. Wenn es sich nur um ein paar Monate handelt (bis 07/22) kann man durchaus überlegen, einfach alles so zu lassen wie es ist und Vater statt du bezahlt. Wenn sich aus Vaters besseren SF trotz eventueller Zuschläge für abweichenden Halter ein deutlich besserer Preis für die Versicherung erigibt, kann man über einen Wechsel nachdenken. Bedenke aber die Kündigungsfrist für deine jetzige Versicherung. Wahrscheinlich musst du dann zum 30.11.2021 eingehend deine Versicherung ordentlich kündigen. Da hilft nur ein Blick in deine Versicherungsunterlagen.

Grüße

SpyderRyder

am 22. Oktober 2021 um 9:28

Ihr werdet euch wahrscheinlich nicht während der restlichen Vertragslaufzeit verkrachen.

Bei der Rückgabe des Autos kann es aber dazu kommen, dass eine Nachzahlung wegen Beschädigungen verlangt wird. Dann stellt sich die Frage, wer diese Nachzahlung leisten muss. Es wird sich nachträglich nicht mehr vollständig feststellen lassen, wer von euch beiden welche Beschädigung verursacht hat. Auf diesen Fall müsst ihr euch vorbereiten. Auch wenn ihr denkt, dass das Auto schadenfrei ist oder ihr alle Schäden kennt - ein professioneller Gutachter findet bestimmt mehr...

Der sicherste Weg wäre ein Zwischengutachten bei Übergabe. Das wird man aber wohl innerhalb der Familie auch nicht machen wollen, zumal man es selbst bezahlen müsste.

Die Vorab-Verrechnung von Mehr- oder Minderkilometern bei Übergabe dagegen bekommt ihr leicht selbst hin.

Es ist wie bereits von den zwei Anderen beschrieben mit Variante 3 das Beste. Was hast Du vor, in den nächsten 8 Monaten einen neuen Vater finden? Wenn ihr jetzt damit vernünftig umgehen könnt, wird das wohl noch länger halten. Selbst die Verwirrung mit der Versicherung würde ich sparen(wohl 2-300 €), in der kurzen Zeit wird auch der günstige Vertrag nicht hochgestuft und selbst brauchst Du einen günstigen Vertrag, falls der Dienstwagen mal nicht mehr ist. Den weiteren Fahrer muss man natürlich bei der aktuellen Versicherung angeben. Und wenn die dann erhöht wird kann man immer noch den anderen Vertrag ziehen. Viel Glück und Gesundheit, allzeit gute Fahrt!

Was spricht dagegen, selber Leasingnehmer und Halter zu bleiben und lediglich das SEPA-Mandat und die Versicherung auf den Vater zu ändern? Bzgl. letzterem muss noch nicht mal die Leasing gefragt werden.

Themenstarteram 22. Oktober 2021 um 13:39

Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich habe in meiner ersten Naivität erstmal gedacht, dass das Umschreiben kein Problem sein sollte. Aber klar, wenn man bissl drüber nachdenkt ist ein weiterer Halter durchaus ein Wertverlust. Ob der jetzt 2% des NLP sein muss sei mal dahingestellt.

Das Verhältnis zu meinem Vater ist extrem gut, also da brennt sicher nichts an. Ich wollte nur einmal nachfragen ob ich hier eventuell irgendwas übersehe bzw. mich absichern, dass meine Denkweise passt.

Momentan tendiere ich zu folgender Lösung:

Ich bleibe Halter, wir wechseln die Versicherung und mein Papa wird Versicherungsnehmer und selbstverständlich als Fahrer mit eingetragen. Ich bin in der Haftpflicht SF12 und in der Vollkasko SF5 nach (HUK24). Ich zahle momentan 777 Euro für die Vollkasko mit 500 SB.

Mein Papa (Cosmos) jeweils SF34. Von daher gehe ich davon aus, dass es schon deutlich günstiger wird und v.a. die SB rausfällt. Er hatte das mal probehalber für einen BMW X2 durchkalkuliert und da kam er auf knappe 500€ ohne SB. Klar, der Skoda hat deutlich mehr PS und wird deshalb teurer, aber das mein Vater unter den 777€ mit 500€ SB bleibt wird ganz sicher so sein. Und richtig, Kündigungsfrist für die HUK24 ist 1 Monat zum Jahresende. Von daher habe ich da noch bissl Zeit alles genau zu planen. Ich spreche nächste Woche nochmal mit dem Autohaus und schaue was die für Input haben. Dort ist so ein Fall schon häufiger vorgekommen.

Von daher ist es einfach die einfachste Lösung. Ich bespreche das, wie das mit den Schäden handzuhaben ist. Momentan ist ein kleiner optischer Kratzer an der Seite, den man glaube ich aber rauspolieren kann - danke aber auf jeden Fall für den Input hier. Das werden wir auch irgendwie regeln.

Was jemand noch mehr Input hat, immer gerne her damit.

Danke und Gruß,

Tobias

Themenstarteram 22. Oktober 2021 um 13:42

Zitat:

@Wer-bin-ich schrieb am 22. Oktober 2021 um 15:38:09 Uhr:

Was spricht dagegen, selber Leasingnehmer und Halter zu bleiben und lediglich das SEPA-Mandat und die Versicherung auf den Vater zu ändern? Bzgl. letzterem muss noch nicht mal die Leasing gefragt werden.

Hi Wer-bin-ich,

genau so werde ich es wahrscheinlich auch machen. Für mich war die gesamte Fragestellung komplett neu und deswegen wollte ich mich "rückversichern" ob meine Gedanken korrekt sind oder ob jemand dazu schon Erfahrung hat.

Gruß,

Tobias

Wenn du das SEPA-Mandat änderst, sollte der dümmste Sachbearbeiter der Leasinggesellschaft wissen, dass da was läuft. Lass die doch von deinem Konto weiter abbuchen und Vater macht einen Dauerauftrag zu deinen Gunsten.

Und für die jetzt vorhandenen Schäden und km-Stand könnten doch anständige Fotos zur Dokumentation reichen.

Mach Dir eventuell Gedanken, wie Dein SF Rabatt erhalten bleibt. Man kann den Vertrag auch an Kinder übertragen z.B.

Themenstarteram 15. November 2021 um 19:40

Hallo zusammen,

also da es wirklich die "einfachste" Variante ist, dass wir die Versicherung von meinem Papa nehmen, bleibe ich Halter des Fahrzeugs und mein Papa wird als Fahrer mit eingetragen und die Karre bleibt die paar Monate entsprechend bei ihm.

Entsprechend wäre mein Plan wie folgt:

Ich kündige bei der HUK zum 31.12.2021

Meine Papa versichert das Auto bei der AXA, ich und er werden als Fahrer eingetragen

Ich bleibe weiterhin Halter, für die Leasinggesellschaft ändert sich nichts

Gibt es hier irgend etwas was ich nicht beachtet habe? Ich rufe nochmal bei der ALD an um nachzufragen ob beim Versicherungswechsel iwas zu beachten ist. Sollte aber sowieso nicht der Fall sein, momentan ist nämlich meine Freundin die VN, da sie von ihrer Mama die SF-Klassen übernehmen konnte (um sie dann wieder zu ruinieren weil sie das Auto gegen die Wand gesetzt hat ;) ). Als Fahrer eingetragen ist "Der Versicherungsnehmer und Lebenspartner im selben Haushalt". Wenn mein Papa jetzt der VN wird, dann muss hier natürlich er und ich als Kind von ihm eingetragen werden. Und entsprechend prüfen wir jetzt erstmal, was das kostentechnisch bedeuten wird.

Falls ich irgendwas (offensichtliches) Übersehen habe, bitte aufklären.

Danke und Gruß,

Tobias

Themenstarteram 15. November 2021 um 19:41

Zitat:

@roland44 schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:46:17 Uhr:

Mach Dir eventuell Gedanken, wie Dein SF Rabatt erhalten bleibt. Man kann den Vertrag auch an Kinder übertragen z.B.

Hi Roland,

danke für den Denkanstoss, sollte aber kein Problem sein, wenn ich das richtig im Kopf habe, bleibt das ja um die 12 Jahre erhalten nach Abmeldung.

Bei vielen Versicherer in der Regel nur 7 Jahre. Manche auch unbegrenzt.

Das würde ich auf jeden Fall nachfragen.

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