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Üblicher Ablauf bei Verkauf eines noch angemeldeten Fahrzeugs

Themenstarteram 7. Juni 2014 um 13:33

Wenn man ein noch angemeldetes fahrbereites älteres Fahrzeug mit gültiger HU und vielen km an einen der unzähligen kleinen Händler verkaufen will, was ist dann das übliche Vorgehen bzgl. Abmeldung und Fahrzeug/Schlüsselübergabe unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer das Fahrzeug nach Zustandekommen eines Kaufvertrags selbst abmelden will?

Der Verkäufer kann das Fahrzeug ja dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegen oder abstellen. Wie geht es - ohne Verzicht auf Sicherheit - am unkompliziertesten und was ist normalerweise üblich?

Beste Antwort im Thema

Problematisch bei der vorherigen Abmeldung ist wieder, dass - ausgehend von einem Privatkäufer, der nicht noch einmal extra ein zweites Mal zur Übergabe anreist - bei Besichtigung keine Probefahrt möglich wäre. Und damit wird es schon wieder so gut wie unmöglich, einen Käufer zu finden.

Ich habe bisher die in den meisten standardmäßigen Formularen enthaltenen schriftlichen Nebenabreden zur unverzüglichen Ummeldung durch den Käufer genutzt und auch bei Vertragsabschluss den Personalausweis vorzeigen lassen. Der genaue Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe wurde jeweils mit Uhrzeit und Unterschrift beider Vertragsparteien dokumentiert.

Gleich nachdem er abgefahren ist, habe ich mich dann an den PC gesetzt und die Versicherung - in meinem Fall über das Onlineportal - mit Angabe der Verkaufszeit abgemeldet, außerdem das Formular Veräußerungsanzeige mit dem unterschriebenen Übergabeprotokoll an die zuständige Zulassungsstelle gefaxt.

Meines Erachtens bin ich mit Absendung der Veräußerungsanzeigen an Versicherung und Zulassungsstelle nicht mehr haftbar, da auch der Übergabezeitpunkt nachweisbar dokumentiert wurde.

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am 7. Juni 2014 um 13:43

Im Kaufvertrag ist vermerkt, dass sich der Käufer innerhalb eines festgelegten Zeitraums um die Abmeldung kümmert.

Desweiteren werden Datum und Uhrzeit der Übergabe von beiden Seiten unterschrieben, damit das Auto im Bedarfsfall dem richtigen (neuen) Halter zugeordnet werden kann.

Wahlweise kann man das Auto auch abmelden, dem Käufer nach Zahlung die Papiere zum Zulassen übergeben und dann nochmal antanzen lassen. Ist aber wenig praktikabel.

Am Tage der Abmeldung kann das Fahrzeug noch bis 24Uhr gefahren werden unter den Voraussetzungen des §14 Abs. 1 FZV. Von daher kann der Käufer das dann damit zu sich fahren oder er besorgt sich Kurzzeitkennzeichen. Bei einem Händler sind oftmals auch rote Kennzeichen vorhanden, mit denen das Fahrzeug dann überführt werden kann.

Sollte das Fahrzeug wirklich angemeldet verkauft werden sollen, wovon aber eigentlich abzuraten ist, dann auf jeden Fall die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle senden, das ist wichtiger als irgendwelche Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag zum Punkt Ab-/Ummeldung.

und in jedem Fall den Personalausweiß vorlegen lassen und die Daten notieren.

Gruß

am 7. Juni 2014 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Günter

und in jedem Fall den Personalausweiß vorlegen lassen und die Daten notieren.

Gruß

Die sollten im Kaufvertrag auch vermerkt werden, sofern man einen der gängigen Vordrucke nimmt.

Wir haben hier im Form nun schon oft genug gelesen: Fahrzeug angemeldet verkauft und Käufer meldet Fahrzeug nicht um oder ab, was nun?

Daher kommt nur eine Möglichkeit in Frage, ich melde das Fahrzeug ab und dann wird das Fahrzeug an den Käufer übergeben.

Gruß Manfredo

Wenn ich ein Fahrzeug nicht an eine mir bekannte Person veräußern würde, dann nur Übergabe im ab- oder umgemeldeten Zustand.

Kürzlich habe ich im Bekanntenkreis live "miterleben" dürfen, was passieren kann, wenn man ein Fahrzeug angemeldet nach der Veräußerung übergibt.

Die Zusicherung des Käufers, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden, war nichts wert und wurde längere Zeit nicht umgesetzt.

"Klimmzüge", den Käufer telefonisch zu kontaktieren, liefen ins Leere. Folge waren Telefonnate mit Zulassungsstelle(n), Versicherung und Ordnungsamt.

Zusätzlich hat der Verkäufer auch noch das Problem gehabt, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, aufgrund eines vom Käufer begangenen Parkverstoßes, lösen zu dürfen.

Der Käufer war dann auch nicht einmal unter der angegebenen Adresse gemeldet. Die Möglichkeit einer Zwangsstilllegung des Fahrzeugs von Amts wegen wurde damit zumindest mal deutlich erschwert bzw. aufgrund Nichtauffindbarkeit des Fahrzeugs unmöglich.

Probleme gab es dann auch bei der Beendigung der Kfz-Versicherung, da das Fahrzeug ja noch nicht abgemeldet und die Versicherung somit die Beendigung des Versicherungsverhältnisses zunächst einmal nicht durchführen wollte.

Wie (oder ob) sich das Ganze inzwischen vollständig geregelt hat, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. So oder so - nicht gerade wenig Ärger für und aufgrund der Gutmütigkeit des Verkäufers.

Mag für den Verkäufer ja vielleicht etwas umständlicher zu sein, das Fahrzeug selbst abzumelden und für den Käufer auch etwas mehr Aufwand bedeuten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen oder erst nach der Anmeldung zu sich zu überführen, aber das ist immer noch die einfachste und für den Verkäufer am wenigsten problembehafte Verfahrensweise. Und, wo ein Käufer ein erworbenes und nicht angemeldete Fahrzeug abstellt bzw. abstellen darf, ist einzig und allein sein Problem.

Wenn dann doch unbedingt eine Veräußerung eines Fahrzeuges ohne vorherige selbst durchgeführte Abmeldung, dann unbedingt schriftliche Zusicherung des Käufers geben lassen, dass dieser das Fahrzeug unverzüglich ab- bzw. ummeldet (hier würde ich auf Erledigung am nächsten Werktag bestehen und das auch so schriftlich fixieren!).

Eine solche Ummeldevereinbarung ist meiner Kenntnis nach auch Bestandteil eines guten Formularvertrages.

Diese Zusicherung des Käufers würde ich dann eigenhändig unverzüglich an die zuständige Zulassungsstelle und eigene Kfz-Versicherung zur Kenntnis vorlegen bzw. übersenden.

Personenangaben des Verkäufers durch Personalausweis belegen lassen und Ausweisdaten (auch Nummer des Ausweises) in den schriftlichen Kaufvertrag übernehmen, sollte auch selbstverständlich sein. Je nachdem würde ich den Personalausweis auch sicherheitshalber eincannen oder fotografieren.

Mag vielleicht überzogen wirken, im oben geschilderten Fall hätte hieraus besser Nutzen durch den Verkäufer gezogen werden können und sich die Angelegenheit vermutlich unproblematischer gestaltet. Personalausweis wurde hier natürlich auch nicht vom Verkäufer zur Einsicht und Übernahme der Daten in den Kaufvertrag erbeten.

Hat nur noch gefehlt, dass der Käufer im Kaufvertrag 'Max Mustermann" hieß :D.

Zitat:

Original geschrieben von puls130

 

Wenn dann doch unbedingt eine Veräußerung eines Fahrzeuges ohne vorherige selbst durchgeführte Abmeldung, dann unbedingt schriftliche Zusicherung des Käufers geben lassen, dass dieser das Fahrzeug unverzüglich ab- bzw. ummeldet (hier würde ich auf Erledigung am nächsten Werktag bestehen und das auch so schriftlich fixieren!).

Eine solche Ummeldevereinbarung ist meiner Kenntnis nach auch Bestandteil eines guten Formularvertrages.

Diese Zusicherung des Käufers würde ich dann eigenhändig unverzüglich an die zuständige Zulassungsstelle und eigene Kfz-Versicherung zur Kenntnis vorlegen bzw. übersenden.

Und auch hier zum x-Ten Mal: was soll diese Zusicherung bringen? Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, dann juckt das niemanden. Es mag vielleicht die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht sein, aber mehr auch nicht... Auch die Übersendung dieser Zusicherung an die Zulassungsstelle hat keinerlei Relevanz. Die FZV schreibt nicht umsonst die Veräußerungsanzeige vor und nur damit kann man rechtlich etwas bewirken. Und nein, der Kaufvertrag ist keine Veräußerungsanzeige.

Warum muss man eigentlich immer irgendeinen Murks außenrum machen, anstatt den einfachen und rechtlich einwandfreien Weg zu gehen?

am 14. Juni 2014 um 6:44

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Warum muss man eigentlich immer irgendeinen Murks außenrum machen, anstatt den einfachen und rechtlich einwandfreien Weg zu gehen?

Warum, nachdem das Internet voll ist mit dem daraus entstehenden Theater, verkaufen immernoch Leute ihr Auto angemeldet? Der einfachste Weg ist die Karre abzumelden vor dem Verkauf. Das wissen im Jahr 2014 immernoch nicht alle. Wie sollen die dann den rechtlichen Weg kennen?

Problematisch bei der vorherigen Abmeldung ist wieder, dass - ausgehend von einem Privatkäufer, der nicht noch einmal extra ein zweites Mal zur Übergabe anreist - bei Besichtigung keine Probefahrt möglich wäre. Und damit wird es schon wieder so gut wie unmöglich, einen Käufer zu finden.

Ich habe bisher die in den meisten standardmäßigen Formularen enthaltenen schriftlichen Nebenabreden zur unverzüglichen Ummeldung durch den Käufer genutzt und auch bei Vertragsabschluss den Personalausweis vorzeigen lassen. Der genaue Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe wurde jeweils mit Uhrzeit und Unterschrift beider Vertragsparteien dokumentiert.

Gleich nachdem er abgefahren ist, habe ich mich dann an den PC gesetzt und die Versicherung - in meinem Fall über das Onlineportal - mit Angabe der Verkaufszeit abgemeldet, außerdem das Formular Veräußerungsanzeige mit dem unterschriebenen Übergabeprotokoll an die zuständige Zulassungsstelle gefaxt.

Meines Erachtens bin ich mit Absendung der Veräußerungsanzeigen an Versicherung und Zulassungsstelle nicht mehr haftbar, da auch der Übergabezeitpunkt nachweisbar dokumentiert wurde.

am 14. Juni 2014 um 9:06

Sind diese "Theaterstücke" nicht aber eher die Ausnahme?

Wir haben unseren verkauften Wagen beim neuen Besitzer in zugelassenem Zustand persönlich vorbei gebracht, den Kaufvertrag samt Übergabe und Vermerk der Personalausweisnummer haben wir in seiner Wohnung gemacht, am nächsten Tag kam ein PDF per Mail mit den "entwerteten" Fahrzeugpapieren.

War eine junge Dame bei der wir keine Sekunde daran gedacht haben, dass hier irgendwas vorsätzlich schief läuft.

am 14. Juni 2014 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Sind diese "Theaterstücke" nicht aber eher die Ausnahme?

Wir haben unseren verkauften Wagen beim neuen Besitzer in zugelassenem Zustand persönlich vorbei gebracht, den Kaufvertrag samt Übergabe und Vermerk der Personalausweisnummer haben wir in seiner Wohnung gemacht, am nächsten Tag kam ein PDF per Mail mit den "entwerteten" Fahrzeugpapieren.

War eine junge Dame bei der wir keine Sekunde daran gedacht haben, dass hier irgendwas vorsätzlich schief läuft.

Genau, das hast du in einem anderen Thread schon mal beschrieben. Es gibt gewissen verhaeltnisse wo man das machen kann. Aber wenn ich die Karre an jemanden verkaufe den ich nicht kenne und der von was weiss ich wieviel km her kommt, dann geht der Handel abgemeldet uebern Tisch.

Wer ein Auto von Privat kaufen will, der soll sich Ueberfuehrungskennzeichen besorgen. Das geht auch problemlos und ist kein Argument dafuer das der Verkaeufer dann kaum eine Chance hat das Fahrzeug zu verkaufen.

Naja, das ist sicherlich auch von Käufer zu Käufer verschieden. Ich würde mir keine Kurzzeitkennzeichen besorgen, um dann ein Fahrzeug zu besichtigen, was ich eventuell kaufe. Hatte allerdings selbst schon einen Kunden, der mit Kurzzeitkennzeichen kam.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Sind diese "Theaterstücke" nicht aber eher die Ausnahme?

Wir haben unseren verkauften Wagen beim neuen Besitzer in zugelassenem Zustand persönlich vorbei gebracht, den Kaufvertrag samt Übergabe und Vermerk der Personalausweisnummer haben wir in seiner Wohnung gemacht, am nächsten Tag kam ein PDF per Mail mit den "entwerteten" Fahrzeugpapieren.

War eine junge Dame bei der wir keine Sekunde daran gedacht haben, dass hier irgendwas vorsätzlich schief läuft.

Genau, das hast du in einem anderen Thread schon mal beschrieben. Es gibt gewissen verhaeltnisse wo man das machen kann. Aber wenn ich die Karre an jemanden verkaufe den ich nicht kenne und der von was weiss ich wieviel km her kommt, dann geht der Handel abgemeldet uebern Tisch.

Wer ein Auto von Privat kaufen will, der soll sich Ueberfuehrungskennzeichen besorgen. Das geht auch problemlos und ist kein Argument dafuer das der Verkaeufer dann kaum eine Chance hat das Fahrzeug zu verkaufen.

Wir kannten die Dame auch vorher nicht. Manchmal hilft aber auch einfach gesunder Menschenverstand. Ich wll nicht ausschließen, dass es auch pöse Purschen gibt, aber ich glaube immer noch an das Gute im Menschen und dass es bei der Mehrheit der Geschäfte korrekt zugeht.

am 8. August 2015 um 13:26

Zitat:

@mattalf schrieb am 14. Juni 2014 um 13:58:06 Uhr:

 

Wer ein Auto von Privat kaufen will, der soll sich Ueberfuehrungskennzeichen besorgen. Das geht auch problemlos und ist kein Argument dafuer das der Verkaeufer dann kaum eine Chance hat das Fahrzeug zu verkaufen.

Ein Überführungskennzeichen besorgen geht problemlos? Ganz sicher nicht. Mittlerweile braucht man einen Nachweis der letzten HU. Mit höheren Kosten ist es ebenfalls verbunden. Als Käufer würde ich den Aufwand nicht betreiben.

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