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umbau mit gelben schildern fahren
hi,
fahre hin und wieder meinen umbau mit gelben schildern weil der immernoch net ganz fertig ist. jetzt hat mir eben jemand gesagt das man das garnicht darf. stimmt das?
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15 Antworten
Das fragst du am besten deine Versicherung.
Wenn Du schon mal Kurzzeitkennzeichen gehabt hast weisst Du ja was Du unterschrieben hast.
Hinweise zur Verwendung von Kurzzeitkennzeichen
1. Kurzzeitkennzeichen werden aufgrund der Vorschriften des § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei nachgewiesenem Bedürfnis zeitlich
befristet zugeteilt für
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs,
- Prüfungsfahrten: Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort
und zurück,
- Überführungsfahrten: Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.
2. Die Dauer der Gültigkeit ist auf diesem besonderen Fahrzeugschein festgelegt.
3. Der besondere Fahrzeugschein ist vor Antritt der Fahrt genau und vollständig auszufüllen und von dem Inhaber des Kurzzeitkennzeichens zu
unterschreiben. Er ist bei der Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
4. Der Inhaber des Kurzzeitkennzeichens ist bei Benutzung des Kennzeichens für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Fahrzeugs gemäß § 30 StVZO
und dessen Betrieb gemäß § 31 StVZO verantwortlich.
5. Der Verlust des Kennzeichens oder Scheines ist unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe der Zulassungsbehörde anzuzeigen.
6. Die missbräuchliche Verwendung des Kennzeichens, insbesondere zu anderen Fahrten als unter Nr. 1 genannten, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann
mit Geldbuße geahndet werden. Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Pflicht zur ordnungsmäßigen Ausfüllung des Scheins
Zitat:
Original geschrieben von kuroidoitsujin
hi,
fahre hin und wieder meinen umbau mit gelben schildern weil der immernoch net ganz fertig ist. jetzt hat mir eben jemand gesagt das man das garnicht darf. stimmt das?
Wenn das Auto in NL zugelassen ist und eine AHK hat ist das völlig legal
Zitat:
Original geschrieben von kuroidoitsujin
hi,
fahre hin und wieder meinen umbau mit gelben schildern weil der immernoch net ganz fertig ist. jetzt hat mir eben jemand gesagt das man das garnicht darf. stimmt das?
Wenn deine Umbauten noch nicht vom SV abgenommen worden sind und du dich nicht gerade auf dem Weg dorthin befindest, bewegst du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Was der Bußgeldkatolog vorsieht und welche (Zwangs)Maßnahmen an Ort und Stelle von der Rennleitung vorgenommen werden können, ist wohl allgemein bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Zitat:
Original geschrieben von kuroidoitsujin
hi,
fahre hin und wieder meinen umbau mit gelben schildern weil der immernoch net ganz fertig ist. jetzt hat mir eben jemand gesagt das man das garnicht darf. stimmt das?
Wenn deine Umbauten noch nicht vom SV abgenommen worden sind und du dich nicht gerade auf dem Weg dorthin befindest, bewegst du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Was der Bußgeldkatolog vorsieht und welche (Zwangs)Maßnahmen an Ort und Stelle von der Rennleitung vorgenommen werden können, ist wohl allgemein bekannt.
das du für rote und gelbe nummern keine be brauchst ist bekannt?
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
......
4. Der Inhaber des Kurzzeitkennzeichens ist bei Benutzung des Kennzeichens für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Fahrzeugs gemäß § 30 StVZO
und dessen Betrieb gemäß § 31 StVZO verantwortlich.
......
Auch deswegen haben die Ordnungshüter ein Auge darauf, wenn sie bei den Verkehrskontrollen Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen anhalten. Denn die sind i. d. R. mit diesem Kennzeichen unterwegs, weil sie keine herkömmliche Zulassung erhalten (können). Inzwischen kommen die meisten dieser Fahrzeuge daher auf 'nem Trailer und nicht mehr auf eigener Achse angerollt.
Edit: Habe gerade nochmal gegockelt.....Du darfst zwar ohne BE zu Prüfungs- oder Überführungszwecken fahren, aber nur solange das Auto verkehrssicher ist. Wie wird das definiert. Über die Regelungen zur Betriebserlaubnis? Müsste ja wohl eigentlich oder?
Das Fahrzeug hat sich nämlich in TÜV fähigen verkehrssicheren Zustand zu befinden.
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Das Fahrzeug hat sich nämlich in TÜV fähigen verkehrssicheren Zustand zu befinden.
nochmals:
fahrzeuge mit roter oder gelber nummer brauchen KEINE be!
@pipd
reifen schleifen weil zu breit und zu tief: nicht verkehrssicher.
reifen schleifen nicht aber trotzdem breiter und tiefer: verkehrssicher nur eben keine be.
auspuff zu laut: nicht verkehrssicher. wobei man sich da streiten könnte....
auspuff nicht original, nicht eingetragen aber von der lautstärke her ok: verkehssicher nur eben keine be.
alles was man eintragen könnte aber eben nicht macht is in meinen augen verkehrssicher.
NE Onkelhowdy. So wie Du das schilderst könnte ich mir auch vier Räder an ne Europalette tackern, Bremsen dran, Lenkung dazu, das ganze mit 125 ccm befeuert und ne Klo als Sitzgelegenheit drauf.
Das ist auch verkehrssicher meines erachtens hat garantiert keine BE und die Rennleitung wird entsprechend drauf reagieren wenn ich mir an sowas Kurzzeitkennzeichen schraube. §30 der STVZO sagt auch einiges dazu aus.
Genauso verhält es sich mit einem halbfertigen Umbau z.B Golf 2 VR6 auf 55 PS aufgebaut , Bremsen nicht umgebaut und Spassfahrt gemacht. Dumm gelaufen. Aber nicht nur die Rennleitung wird einschreiten auch das Finanzamt mag so Spassfahrten nicht. Es gibt auch Sondergenehmigungen für Prototypen die im öffentlichen Strassenverkehr genutzt werden damit haste Narrenfreiheit aber das kostet.
Sofern eine nicht den vorgegebenen Verwendungszwecken entsprechende Verwendung des Fahrzeugs vorliegt, ist eine widerrechtliche Benutzung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG gegeben. Damit wird das Fahrzeug zulassungspflichtig und unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG der Kfz-Steuerpflicht. Die Dauer der Steuerpflicht ergibt sich dabei aus § 5 KraftStG. Steuerschuldner ist nach § 7 KraftStG der Fahrzeughalter. Die Höhe der zu zahlenden Steuer bemisst sich nach §§ 8,9 KraftStG.
Zitat:
Original geschrieben von H1B
Zitat:
Original geschrieben von kuroidoitsujin
hi,
fahre hin und wieder meinen umbau mit gelben schildern weil der immernoch net ganz fertig ist. jetzt hat mir eben jemand gesagt das man das garnicht darf. stimmt das?
Wenn das Auto in NL zugelassen ist und eine AHK hat ist das völlig legal
Aber dann muß das Auto hinten noch das Zeichen "NL" tragen. Das bedeutet: "NUR LINKS!!!"
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Das Fahrzeug hat sich nämlich in TÜV fähigen verkehrssicheren Zustand zu befinden.
nochmals:
fahrzeuge mit roter oder gelber nummer brauchen KEINE be!
@pipd
reifen schleifen weil zu breit und zu tief: nicht verkehrssicher.
reifen schleifen nicht aber trotzdem breiter und tiefer: verkehrssicher nur eben keine be.
auspuff zu laut: nicht verkehrssicher. wobei man sich da streiten könnte....
auspuff nicht original, nicht eingetragen aber von der lautstärke her ok: verkehssicher nur eben keine be.
alles was man eintragen könnte aber eben nicht macht is in meinen augen verkehrssicher.
Ich denke das Auto ist solange verkehrssicher, bis ein (fremder) SV was anderes feststellt.
Wo ist denn das Problem? Anstatt sich auf so dünnem Eis zu bewegen, mach alles ordentlich, fest und sauber, ab zum TÜV und der freien Fahrt steht nichts mehr im Wege , ist doch kein Problem den Vr6 einzutragen
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Ich denke das Auto ist solange verkehrssicher, bis ein (fremder) SV was anderes feststellt.
oder so
fakt ist das ein nicht eingetragenes fahrwerk den bock nicht fett macht wens eben net schleift. deshalb gibts ja auch keinen "fahrzeugschein" sondern nur ein rotes zettelchen. das sollte man sich mal genau durchlesen...vorallem die rückseite.
Fakt ist aber auch, dass diese Kurzzeitkennzeichen nicht dazu gedacht sind, mit "illagalen" Fahrzeugen Treffen anzufahren, denn das ist keine Überführung- oder Probefahrt.