Umbau von H7 auf Xenon
Hallo bin neu hier und bitte um Eure Hilfe. Ich bekam vor kurzen zwei Xenonscheinwerfer vom Bekannten, komplett mit Steuergerät,Stellmotor ect. Er fuhrt einen A4 B5 wie ich Bj. 9/2000 nur weniger PS. Was mich bedrückt, würde diese Dinger gern bei mir einbauen habe aber Bedenken, wenn ich sie einschalte das eventuell ein Elektronik-Teil kaputt geht oder im Kombiinstrument Fehlermeldung kommt. Kann mir jemand genaue Hinweise geben, ob ich es machen kann?
Danke
Beste Antwort im Thema
Das ganze legal zu verwirklichen ist sehr kostspielig, sofern man die Arbeiten nicht selbst erledigen kann und/oder eine Quelle für günstige Ersatzteile hat.
Du brauchst die beiden Xenonscheinwerfer, Leuchtmittel, zwei Vorschaltgeräte, zwei SRA Hubzylinder, einen Stossfänger vorne mit SRA Aussparungen, zwei Abdeckungen für die SRA Aussparungen an der Frontschürze, ALWR Sensor für die Vorderachse (evtl. sogar für die Hinterachse?), Anschlußkabel für ALWR, Steuergerät ALWR, evlt. noch ein entsprechendes Komforsteuergerät und einen größeren Wischwasserbehälter.
Hab ich was vergessen? Oder stimmt was nicht? Verbessert mich bitte!
Ma ebent kurz son Xenon Nachrüstsatz einbasteln ist nämlich nich. Auf jedenfall nicht legal und jedes mal vorm TüV Termin alles wieder um basteln kanns ja auch nicht wirklich sein.
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17 Antworten
Hi,
hast du eine Scheinwerferwaschanlage? Die brauchst du wenn du legal mit Xenon fahren willst.
Außerdem benötigst du eine Sensor für die Stellmotoren.
Wenn beides vorhanden bzw. Nachgerüstet wird sollte es keine Probleme geben.
Gruß Tobias
Hab ich beides nicht. Nur manuelle LWR. möchte es aber mal ausprobieren. Oder?
Das ganze legal zu verwirklichen ist sehr kostspielig, sofern man die Arbeiten nicht selbst erledigen kann und/oder eine Quelle für günstige Ersatzteile hat.
Du brauchst die beiden Xenonscheinwerfer, Leuchtmittel, zwei Vorschaltgeräte, zwei SRA Hubzylinder, einen Stossfänger vorne mit SRA Aussparungen, zwei Abdeckungen für die SRA Aussparungen an der Frontschürze, ALWR Sensor für die Vorderachse (evtl. sogar für die Hinterachse?), Anschlußkabel für ALWR, Steuergerät ALWR, evlt. noch ein entsprechendes Komforsteuergerät und einen größeren Wischwasserbehälter.
Hab ich was vergessen? Oder stimmt was nicht? Verbessert mich bitte!
Ma ebent kurz son Xenon Nachrüstsatz einbasteln ist nämlich nich. Auf jedenfall nicht legal und jedes mal vorm TüV Termin alles wieder um basteln kanns ja auch nicht wirklich sein.
Also kein Komfortsteuergerät sondern ein passendes Wisch-wasch-steuergerät. Einen neuen Wischwaschbehälter mit nem 2.Loch für die 2. Pumpe der Scheinwerferreinigung. entsprechende Kabel und Schlauch. Die ALWR besteht aus 2 Sensoren, VA und HA, Kabelbaum und Steuergerät. gibt da Sets von Kufatec. Alles für den legalen Betrieb notwendig.
Die Scheinwerfer an sich funktionieren nach einfachem Tausch angeschloßen an den vorhandenen Originalkabelbaum. Einzig die Sicherungen könnten kommen, die H7 sind teils mit 10A abgesichert, die Xenon mit 15A. bei mir tat sich da aber auch nix nach dem Tausch. Die sollten nur bei dauerhaftem Betrieb getauscht werden damit sie nicht mal unterwegs kommen und man im "dunkeln" steht. Einem "Test" steht also nichts im Weg.
mfg
Soweit ich weiß, aber solche Vorschriften ändern sich ja auch mal, muss mann den ganzen Aufwand nur betreiben, wenn es bei der ab Werk Version auch schon Vorschrift war.
Die E-Klasse (W-210 VFL) meines Vaters z.B. hatte auch Xenon, hatte damals aber weder ALWR noch Scheinwerferreinigung, weil es damals wohl noch nicht Pflicht war. So einen darf man meines Wissens einfach so umbauen, da die Xenons ja bei dem Modell auch ohne diesen Schnick-Schnack zugelassen waren. Er müsste ja bei Xenon ab Werk jetzt auch nicht auf einmal den ganzen Kram nachrüsten, nur weil es heute Pflicht ist.
Das durfte man nur bis irgendwann 2000, heute ist auch bei einem solchen Fahrzeug ALWR und SWRA Pflicht.
PS: Mein alter Audi 100 war auch son Fall, gabs mit Xenon ab Werk, bei manchen sogar Serienmäßig ohne ALWR (z.B. S6 Plus)
Daher weiss ich das.
Ja aber du musstest deinen Audi 100 ja auch nicht nachträglich umrüsten, oder?
Woher will der TÜV wissen, wann die Xenons nachgerüstet wurden bzw. ob die nicht ab Werk drin waren?
Ergo kann man bis Bj. 99 umrüsten ohne ALWR und SWRA nachzurüsten.
Außer der B5 hatte auch vor 99 schon AWLR und SWRA, oder? Und hatte er?
Zitat:
Original geschrieben von nvrmr
Außer der B5 hatte auch vor 99 schon AWLR und SWRA, oder? Und hatte er?
Jein. Es kommt ja nicht drauf an, ob der A4 das damals schon hatte. Es geht darum ob es zu dem Zeitpunkt Pflicht war. Und das war es erst ab 2000.
Das hast Du selbst eben ja noch anders gesagt, dass es dabei nämlich auch auf die Zulassung ab Werk ankäme. Und das ist ja irgendwie auch logisch, wenn es vor 2000 schon keine ABE für Xenon ohne AWLR und SWRA gab weil das zB bei dem Modell nicht vorkam, dann wird man wohl jetzt kaum eine erfinden können.
Nur weiß ich halt weder was genau in welcher ABE für den B5 drinsteht bzgl Xenon noch ob unter irgendeiner ABE überhaupt Xenons ohne AWLR und SWRA gebaut wurden.
Ich hab nie was anderes behauptet.
Wenn es den A4 ab Werk mit Xenon ohne ALWR und SWRA gab dann kannst du nachrüsten. Mein letzter Post bezog sich darauf, das es egal ist ob man damals schon ALWR und SWRA optional dazu bestellen konnte. Es geht darum gab es ihn mit Xenon ohne SWRA und ALWR ab Werk. Und eben das weiß ich leider auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von heppler
Ich hab nie was anderes behauptet.
Wenn es den A4 ab Werk mit Xenon ohne ALWR und SWRA gab dann kannst du nachrüsten. Mein letzter Post bezog sich darauf, das es egal ist ob man damals schon ALWR und SWRA optional dazu bestellen konnte. Es geht darum gab es ihn mit Xenon ohne SWRA und ALWR ab Werk. Und eben das weiß ich leider auch nicht.
Den A4 gabe es NIE mit Xenon ohne ALWR und SWRA.
Der Rest kann hier nachgelesen werden.
Es sind die AKTUELLEN Bestimmungen ausschlaggebend, nicht die Bestimmungen des Zeitpunktes der Erstzulassung, es sei denn, für das Fahrzeug gäbe es eine Ausnahmegenehmigung.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von heppler
Ich hab nie was anderes behauptet.
Wenn es den A4 ab Werk mit Xenon ohne ALWR und SWRA gab dann kannst du nachrüsten. Mein letzter Post bezog sich darauf, das es egal ist ob man damals schon ALWR und SWRA optional dazu bestellen konnte. Es geht darum gab es ihn mit Xenon ohne SWRA und ALWR ab Werk. Und eben das weiß ich leider auch nicht.
Den A4 gabe es NIE mit Xenon ohne ALWR und SWRA.
Der Rest kann hier nachgelesen werden.
Es sind die AKTUELLEN Bestimmungen ausschlaggebend, nicht die Bestimmungen des Zeitpunktes der Erstzulassung, es sei denn, für das Fahrzeug gäbe es eine Ausnahmegenehmigung.
Die ersten neuen S4 ab anfang 1998 hatten auch Xenon
Zitat:
Es sind die AKTUELLEN Bestimmungen ausschlaggebend, nicht die Bestimmungen des Zeitpunktes der Erstzulassung, es sei denn, für das Fahrzeug gäbe es eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn das so wäre, das die aktuellen Bestimmungen gelten, dann müsste jeder der ein Auto (älter als Bj. 2000) mit Xenon, aber ohne ALWR und SWRA fährt dieses ja nachrüsten. Und das obwohl das Auto so ab Werk geliefert wurde.