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Umkehr der Beweislast bei mitgebrachtem Öl

Themenstarteram 29. November 2005 um 9:01

Mein freundlicher teilte mir heute mit bei selbst mitgebrachtem Öl würde DC bei eventuellen Schäden am Motor keine Gewährleistung oder Kulanz gewähren. Es sei denn ich könnte per Gutachten beweisen das Schäden nicht durch

ein von mir angeliefertes Öl entstanden sind.

Was sagt ihr dazu??

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21 Antworten
am 29. November 2005 um 9:23

Servus alle miteinander,

interessante Frage - ich denke, dass bei einem selbst mitgebrachten Öl, welches der MB-Spec. für das jeweilige Fahrzeug entspricht, es normalerweise keine Probleme geben dürfte. Ausserdem sollte man darauf bestehen, dass im Serviceheft und allen anderen Dokumenten bis hin zu diesem kleinen Anhänger im Motorraum die Ölsorte dokumentiert wird und nicht der lapidare Hinweis "v. Kunden beigestellt" oder irgend ein anderer Firlefanz...

HAND,

Rolf

Hallo! Das meint er vielleicht,aber so ist es nicht.Wenn du dir im Handel ein von DC freigegebenes Markenöl kaufst und das Gebinde noch nicht angebrochen ist,sehe ich keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung der Kulanz bzw. Garantie.Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Verweigerung denn beruhen?Öl im Serviceheft eintragen lassen,ist wichtig wenn es zu Problemen kommt.Gruss Knullerich.

Die KULANZ kann problemlos abgelehnt werden, weil sie eine FREIWILLIGE Leistung ist.

Hellmuth

Wie He2lmuth ganz richtig schreibt, gibt es keinen Anspruch auf KULANZ, weil eine solche ja eben nur kulanterweise gegeben wird.....oder auch nicht. ;)

Anspruch jedoch hat man, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen oder vertraglich vereinbarten Frist, auf GEWÄHRLEISTUNG.

Und zwar natürlich auch dann, wenn man das - den Hersteller-Spezifikationen entsprechende (!) - Öl selbst BEIGESTELLT hat.

Nicht, wenn man es selbst EINGEFÜLLT hat oder anderswo als in einer authorisierten MB-Fachwerkstätte einfüllen hat lassen.

Wie schon weiter oben erwähnt darf man sich allerdings nicht mit dem schriftl. Vermerk "eigenes Öl" oder dergleichen im Kundendienszheft zufriedengeben. Man muß darauf bestehehen, daß die Ölmarke und - sorte mit Stempel und Unterschrift von MB ins Scheckheft eingetragen wird.

Freundliche Grüße

CAMLOT

Ich sehe das schon etwas differenzierter. Bei der Selbstanlieferung des Öls geht es um zwei Verträge. Der eine umfasst die Dienstleistung "Assyst", der andere den mängelfreien Kauf von Öl.

Der DC-Händler befüllt nur auf dein Geheiß den Motor mit Öl. Er braucht hierbei nicht umfassend zu prüfen, ob das Öl wirklich der geforderten Spezifikation entspricht (z.B. bei Produktpiraterie=minderwertige Ware in Markenkanistern).

Geht dann etwas in die Grütze, muss der Öllieferant im Rahmen der Produkthaftung Regress leisten.

Und schon hast du die Beweislast und damit jede Menge Probleme.

Dies läuft im übrigen auch nicht anders bei falschem vom DC gelieferten Öl. Nur wird das alles im Innenverhältnis abgewickelt und der Kunde merkt davon nichts.

pewie

@pan_2

Suche Dir eine andere Werkstatt - den Unterschied zwischen Kulanz und Gewährleistung sollte ein "Freundlicher" kennen.

Und wenn man da schon keine Ahnung hat (oder noch schlimmer, den Kunden bewußt falsch informiert) - wie sieht es dann in einem Schadensfall bzw. bei einer komplizierteren Reparatur aus ?

Ich war vor einigen Wochen beim Assyst - eigenes Öl natürlich Mobil 1 TD 0W40 (Camlot schau weg) mitgebracht - ohne jeder Diskussion korrekt eingetragen.

Falls Du keine Werkstätte findest, kommst halt auf einen Kurzurlaub nach Wien und erledigst das Service bei der Werkstätte meines Vertrauens. :D :D

Der Punsch am Christkindlmarkt ist wieder hervorragend *ggg

( dann allerdings besser nicht mehr mit dem Auto fahren ).

Abschließend hätte ich noch eine Frage:

Wie viele Motrschäden sind hier im Forum in den letzten Jahren bekannt geworden ?

Und wie viele Reparaturen infolge defekter Elektronik/Steuergeräte ?

Übrigens, Einspritzpumpen, Injektoren, LMM,... wewrden nicht mit Motoröl geschmiert. :D :D :D

 

Mit Gruß aus Wien

Die Rechtslage hat Camlot oben bereits klar dargestellt.

Die Rechtsdurchsetzung (von Kulanz gar nicht zu reden) wird sicher einfacher, wenn man nicht versucht, das "System Mercedes" auszutricksen.

Klar verdient die Werkstätte am Öl unverhältnismäßig viel. Das ist aber Teil der Gesamtkalkulation, wie fast alle Unternehmen sie haben: You win some, you loose some.

Unterm Strich muss es passen. Bei Aldi genau so wie bei B&O.

Aber da gibt's halt den"Smartass"-Typ - den Kunden, der meint, sich überall die Rosinen herauspicken zu müssen …

Hand auf's Herz: Wer von uns, der mit Kunden arbeitet, hat sich in solchen Fällen noch nicht gedacht: "Wart ab, irgendwann kommst auch du in meine Gasse …"

Und bei einer Autowerkstätte ist diese Gefahr halt besonders groß.

@paquito

Ich weiß ja nicht, in welcher Branche du tätig bist.

In meinem beruflichem Umfeld ist es so, daß nicht der netteste, sondern der lästigste, unangenehmste Kunde die besten Konditionen erhält.

Die Bevorzugung dieser Kunden geht ganz klar zu Lasten der netten, freundlichen Kunden, die als Ertragsbringer geschröpft werden.

Was du "Smartass" nennst, heißt bei uns "Powershopper". :D :D

Mit Gruß aus Wien

 

PS:

Das Unheil dieser Welt wird nicht von den Bösen verursacht, sondern von den Dummen.

Denn erst diese ermöglichen den Erfolg der Bösen.

Zitat:

Original geschrieben von newC

In meinem beruflichem Umfeld ist es so, daß nicht der netteste, sondern der lästigste, unangenehmste Kunde die besten Konditionen erhält.

Die Bevorzugung dieser Kunden geht ganz klar zu Lasten der netten, freundlichen Kunden, die als Ertragsbringer geschröpft werden.

Das wird wohl (leider) in vielen Fällen so sein - bei dieser Wirtschaftslage kann sich kaum jemand seine Kunden aussuchen.

Aber hier geht es ja um die Situation, wo der Dienstleister mal am längeren Ast sitzt. Und das passiert bei einer Autowerkstatt relativ leicht.

Das erinnert mich an die Kinder, die immer den Hund hinterm Zaun reizen … irgendwann begegnen sie ihm auf der Straße … :p

Eine kleine Korrektur lieber Paquito - unsere Kunden konnten wir uns schon in den 70er Jahren nicht aussuchen - und da war die Wirtschaftslage eine gänzlich andere.

Und zu den Kids und dem Hund - diese Story wird heute anders geschrieben - der Zaun schützt den Hund vor den Kids. :D:D

Zitat:

Original geschrieben von newC

 

Und zu den Kids und dem Hund - diese Story wird heute anders geschrieben - der Zaun schützt den Hund vor den Kids. :D:D [/QUOTE

Leider sehr wahr, leider :( ist zwar überzeichnet dargestellt, aber die Richtung stimmt und gilt für viele Kids in bestimmten Bezirken der Großstädte.

Hellmuth

hallo zusammen,

wenn mir mein freundlicher nur 5 w 40 anbietet, ich aber 0 w 40 von mobil haben will, was dazu noch der mb spezi entspricht, dann ist es mir doch ziemlich egal was mit der beweislast ist, zumal wenn ich das noch ins kundendienstheft eintragen lasse. oder nicht?

wo sollen da die probleme entstehen. wenn sie später sagen das öl war falsch, dann müssen sie es doch mit einem gutachten beweisen.

haben wir keinen juristen im forum?

gruss, tom

@tom56

In meinem Fall hat die Werkstätte ausschließlich OMV-Öle.

Daher gab es nicht die geringste Diskussion über mein Mobil 1.

Übrigens:

Eine Ölanalyse (auch bei gebrauchtem Öl) kann jederzeit nachweisen, ob das Öl der Mindestanforderung entspricht.

Im Extremfall (beim Nachfüllen) wird ja bis zu 1/3 des Ölinhalts nachgefüllt - das dürfte dann ja auch nur eine MB-Werkstätte?

Lächerlich !

Und wie ich schon geschrieben habe - wie viele Motorschäden gibt es, bei denen man das Öl verdächtigen könnte ?

@newC

eben das sehe ich genau wie du.

wenn ich mein öl mitbringen will, dann mache ich das auch. und wenn, wie du schreibst was so gut wie nie vorkommt, ein motorschaden entsteht, sie den nicht auf garantie, später kulanz bzw. gewährleistung reparieren mit solchen aussreden wie falsches öl, dann sollen sie es mir nachweisen.

mache mich da auch nicht verrückt. dafür gibt es ja eine rechtschutzversicherung :-)

gruss, tom

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