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Ummelden mit abgelaufenem TÜV?

Themenstarteram 28. Februar 2010 um 19:02

Hallo,

ich hab mir einen 125er Roller gekauft der noch angemeldet ist aber seit 06/2009 kein TÜV mehr hat.

Ist es möglich den Roller auf meinen Namen umzumelden obwohl der TÜV abgelaufen ist? Oder muß ich erst TÜV machen?

Danke für Tips

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13 Antworten

Hallo,

kurze Frage , kurze Antwort:

Erst zum TÜV, sonst gibt es keine Ummeldung !

Die Zulassungsbehörde will auf alle Fälle einen gültigen TÜV-Bericht sehen.

Gruß

Reimund

Themenstarteram 28. Februar 2010 um 20:50

Danke für die Info!

Hab ich mir schon gedacht.

Zwei Tipps an dieser Stelle:

1.) Lass den Vorbesitzer die Abmeldung durchführen. Sollte es zu Problemen wegen dem abgelaufenen TÜV kommen -> hat er sie.

2.) Du kannst mit dem noch nicht zugelassenen Roller legal zum TÜV fahren. Wichtig ist jedoch, dass du eine Versicherung bzw. die Bestätigung dafür von deiner Versicherung hast (früher: "Doppelkarte").

Ganz sicher wäre natürlich der Transport in einem Fahrzeug oder auf einem Hänger zum TÜV - ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Fahrten, welche direkt mit der Zulassung zusammenhängen - dazu gehört auch die Fahrt zum TÜV - dürfen auch ohne Zulassung vorgenommen werden. Aber: Ein Versicherungsschutz muss auch auf dieser Fahrt gewährleistet sein.

Grüße, Martin

Themenstarteram 1. März 2010 um 6:22

Danke für die Tips,

wollte gerade fragen wegen dem TÜV und der fahrt dorthin.

Ich habe es jetzt so geplant:

1. Ich hol den Roller noch angemeldeten morgen früh, fahr direkt zum TÜV so Gott will bekomme ich die Plakette und melde ihn direkt nebenan um.

2. Ich hol den Roller noch angemeldeten morgen früh, fahr direkt zum TÜV und bekomme keine Plakette fahr heim und melde ihn dann ab.

Wieso könnte es zu Problemen beim abmelden ohne TÜV kommen?

Danke

Gruß Patrick

Man braucht keine gültige HU/AU, um ein Fahrzeug abzumelden. Einfach die "normalen" Fahrzeugpapiere vorlegen und das Fahrzeug wird abgemeldet.

Eine Anmeldung ohne gültige HU/AU kannst du vergessen...

Was hmk73 schreibt ist prinzipiell richtig:

Ein Fahrzeug braucht keinen bestandenen TÜV bzw. eine bestandene HU um abgemeldet werden zu können. Wäre ja noch schöner wenn man zum Verschrotten erst noch alles reparieren müsste. ;)

Aber: Wenn mehr als 2 Monate seit dem Termin für die HU vergangen sind, kann ein Bußgeld fällig werden. Normalerweise wird - anscheinend je nach Bundesland - der Halter automatisch nach 2 Monaten angeschrieben oder aber erst wenn eine Kontrolle durch Ordnungsamt oder Polizei auf der Straße erfolgt.

Ob nun der Fahrzeughalter dafür aufkommen muss (Eigentümer) oder aber derjenige, welcher das Fahrzeug gerade bewegt -> hängt wohl davon ab wo es auffällt?

Wenn du mit dem Fahrzeug im jetzigen Zustand (abgelaufener TÜV) angehalten wirst -> ich weiß nicht wer dann zahlen muss bzw. ob dies auch noch als "direkte Fahrt zum TÜV" anerkannt wird.

Immerhin ist der TÜV nun schon seit acht Monaten abgelaufen...

Grüße, Martin

Themenstarteram 1. März 2010 um 19:38

Ja gut, daß ein Bußgeld beim abmelden kassiert kann ich mir nicht vorstellen, in diesem Fall stand der Roller 1 Jahr im Schuppen und wurde nicht bewegt, das kann man ja nicht bestrafen?

Das mit den 2 Monaten ist soweit richtig, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. Meistens das Ordnungsamt geht rum und macht dir dann ein Knöllchen ran - wenn es prinzipiell noch zum Verkehr zugelassen ist. Ohne Zulassung darfst du eh nicht im öffentlichen Bereich stehen.

Wenn das Fahrzeug aber auf privaten Raum steht, dann kann die Plakette schon 10 Jahre abgelaufen sein. Die Plakettenfarben wiederholen sich alle paar Jahre - vielleicht passt es wieder? - :) - nein, ist natürlich verboten - das Jahr muß schon stimmen.

HU/AU ist nur was für den öffentlichen Bereich. Auf dem (abgeschlossenen) Privatgrundstück kannst du es halten wie du willst - gibt keine Knöllchen. Wenn du es weiterhin angemeldet läßt und somit deine Steuern bezahlst, ist dass dein privates Problem. Viele schaffen sich so die Versicherungsprozente runter. Einfach eine angemeldete 125er in den Keller gestellt Bei der 125er fallen nicht mal Steuern an.

Ein bundesweites HU/AU-Register mit automatischer Weiterleitung an die Ordnungsämter gibt es noch nicht...

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

Das mit dem 2 Monaten ist soweit richtig, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. Meistens das Ordnungsamt geht rum und macht dir dann ein Knöllchen ran - wenn es prinzipiell noch zum Verkehr zugelassen ist.

Da sich ein Zweirad häufig gut "verstecken" lässt (Schuppen oder unter einer netten Abdeckung) fällt dies natürlich weniger auf.

Per Google habe ich als ersten Treffer das hier gefunden:

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5835

Vermutlich stand das Fahrzeug gut sichtbar in einer Garageneinfahrt oder so? Wie auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

[...]Wenn das Fahrzeug aber auf privaten Raum steht, dann kann die Plakette schon 10 Jahre abgelaufen sein. HU/AU ist nur was für den öffentlichen Bereich. Auf dem (abgeschlossenen) Privatgrundstück kannst du es halten wie du willst - gibt keine Knöllchen. Wenn du es weiterhin angemeldet läßt und somit deine Steuern bezahlst, ist dass dein privates Problem. Viele schaffen sich so die Versicherungsprozente runter. Einfach eine angemeldete 125er in den Keller gestellt

Wobei er nun vor hat, das Fahrzeug zu bewegen - auf der Straße. Da sehe ich ein Risiko auf ihn Zukommen.

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

Ein bundesweites HU/AU-Register mit automatischer Weiterleitung an die Ordungsämter gibt es noch nicht...

Ich finde leider nicht mehr den Beitrag, in welchem jemand angab, für seinen PKW in der Garage nach mehr als 2 Monaten abgelaufenem TÜV einen Brief vom Amt erhalten zu haben.

Evtl. war da ja noch mehr mit im Spiel, jedoch habe ich es so in Erinnerung, dass der Wisch sozusagen "automatisch" kam.

_____

Ich hatte im August wegen meiner 125er geschaut ob ich sie ohne TÜV zum nächsten TÜV fahren kann und dann in einem fremden Kreis zulassen kann/darf. (Gebraucht abgemeldet gekauft, stand dann aber rund 100 km von meinem Wohnsitz entfernt und TÜV war kurz davor abzulaufen).

Dabei bin ich über den oben geannten Fall von wegen "melden sich automatisch nach 2 Monaten überfälligem TÜV" gestolpert.

Grüße, Martin

Themenstarteram 1. März 2010 um 20:17

Oha !!!

Dann bin ich morgen mal gespannt was die in der Zulassungsstelle sagen!

Ich hol den Roller nun morgen in Hessen fahr direkt zum TÜV bei mir in Bayern und hoffe das ich TÜV bekomme, wenn ja geht es direkt zur Zulassungsstelle und der Roller wird umgemeldet.

Gruß

Patrick

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

 

Ich finde leider nicht mehr den Beitrag, in welchem jemand angab, für seinen PKW in der Garage nach mehr als 2 Monaten abgelaufenem TÜV einen Brief vom Amt erhalten zu haben.

Evtl. war da ja noch mehr mit im Spiel, jedoch habe ich es so in Erinnerung, dass der Wisch sozusagen "automatisch" kam.

Grüße, Martin

Da war ganz sicher noch mehr im Spiel oder der hatte einfach nur Müll geschrieben,wer bitteschön sollte denn einen Überblick haben welches Fahrzeug bis wann eine gültige HU/AU hat?Die prüfenden Institutionen sind mit keiner Behörde diesbezüglich vernetzt,folglich können auch keine Ortnungsämter irgendwelche Infos haben und werden auch sicher nicht son Wisch auf Verdacht raushauen! Mein letzter AG hatte soeine Datenbank,wenn jemand bei ihm einen Neuwagen gekauft hatte,so bekam der Kunde 3 Jahre später vom Autohaus einen Brief mit dem Hinweis auf eine bald fällige HU/AU ebenso Kunden die ihre Autos zur HU/AU in die Werkstatt brachten,die bekamen alle 2 Jahre Post,sonderlich gut angekommen ist dies aber nicht bei den Kunden,die meisten meinten man würde nun von ihnen verlangen das sie bei "uns" ihren Wagen tüven lassen und witterten Abzocke und warfen dies auch teilweise lautstark vor!

Themenstarteram 2. März 2010 um 21:11

So war heut beim TÜV und beim Ummelden, alles ohne Probleme!

am 3. März 2010 um 8:48

Hallo,

na dann viel Spass und eine unfallfreie Saison.

Gruß

Reimund

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