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Umrüsten, obwohl Abgasgutachten erst in 3 Wochen kommt?
Hallo,
kann mein Auto morgen zum umrüsten geben. Allerdings wird das Abgasgutachten erst in 3 Wochen vorliegen, d.h. ich kann die Anlage erst in 3 Wochen eintragen lassen.
Aber der TÜV nimmt den Einbau schonmal vorab ab....
Kann ich problemlos morgen umrüsten oder muss ich mir Gedanken machen? z.B um Versicherungsschutz?
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28 Antworten
Hab dasselbe "Problem".
Aber mein Umrüster hat gemeint, dass es ausreichen würde, wenn man die Rechnung mitführt und eben sagt, dass es schon abgenommen wurde und alle nötigen Schritte für die Eintragung eingeleitet wurden.
Zitat:
Aber mein Umrüster hat gemeint, dass es ausreichen würde, wenn man die Rechnung mitführt und eben sagt, dass es schon abgenommen wurde und alle nötigen Schritte für die Eintragung eingeleitet wurden.
die umrüster können iM die taschen nicht voll genug bekommen. ist eine grauzone. im zweifel stellen sich die versicherungen quer. legal ist die ganze ist erst mit der vollen abnahme.
Eine Versicherung kann und wird sich bei Vorliegen der TüV-Abnahme nicht querstellen.
Die Verkehssicherheit wird durch die ZÜV-Abnahme indiziert.
Werden entsprechend EU-zertifizierte Bauteile verwendet, so besteht letztlich mit Ausnahme der Gasdruckprüfung keinerlei Abnahmepflicht mehr.
Die Eintragung ist in jedem Fall relevant für die EU-Schadstoffklasse,
Zitat:
Eine Versicherung kann und wird sich bei Vorlage der TüV-Abnahme nicht querstellen.
ohne abgasgutachten wird ja ein erheblicher mangel in den tüv-bericht geschrieben, dass bedeutet ein eröschen der BE -> deswegen darf das kfz eigentlich nicht im straßenverkehr betrieben.
Das ist schon in ordnung so! Lass es den TÜV begutachten und dann stellt dir der TÜV ne Mängelliste mit fehlendem Abgasgutachten aus!
Mit der Mängelliste kannst du dann 1 Jahr fahren oder das dir einer was kann!
Nach den drei Wochen wird das Gutachten halt nachgreicht und vollens Eingetragen und gut!
was denn nun????
Irgendwie redet ihr alle in unterschiedliche Richtungen...
Sorry, aber würd mich auch interessieren..
Das sagt der TÜV Nord dazu.
Zitat:
Wir empfehlen zur Nachrüstung eines Fahrzeugs, die oftmals auch im Ausland erfolgen soll, nur Gasanlagen zu verwenden, für die
eine Genehmigung nach ECE- Regelung Nr. 115, „Nachrüstsysteme für Flüssiggas- (LPG) zum Einbau in Kraftfahrzeuge zur Verwendung von Flüssiggas in ihrem Antriebssystem“
vorliegt, in der das betreffende Fahrzeug aufgeführt ist.
alternativ:
Zitat:
Einzelabnahme nach § 19 II StVZO
- Genehmigung aller einzelnen Komponenten der Anlage nach der ECE- Regelung Nr. 67 mit Änderung 01 (ECE-R 67.01), „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der speziellen Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden“ oder nationale deutsche Bauartzulassungen für die Komponenten
- Abgas-Nachweis eines dafür akkreditierten Technischen Dienstes, in dem bestätigt wird, dass die am Tag der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs geltenden Abgasvorschriften nach der Umrüstung weiter eingehalten werden
- Bei einem Tank mit nationaler Genehmigung ist eine gültige Bescheinigung über die Prüfung der Flüssiggastanks erforderlich, sie ist aber nicht erforderlich bei einem Tank mit Genehmigung gemäß ECE- R67.01
- Betriebsanleitung für den Fahrer (Benutzerhandbuch) in deutsch
Kurz und knapp:
Entweder Genehmigung nach ECE- Regelung Nr. 115 oder
Einzelabnahme mit Abgasgutachten, d.h. ohne Abgasgutachten kein TÜV.
Ohne TÜV auch keine Eintragung.
Zitat:
Mit der Mängelliste kannst du dann 1 Jahr fahren oder das dir einer was kann!
wo steht das denn? auf dem tüv-wisch steht nur, dass die mängel unverzüglich zu beseitigen sind. unverzüglich heißt ohne schuldhaftes zögern. man hätte ja auch auf eine entsprechende bescheinigung warten können.
nach § 19 II Nr. 3 stvzo erlischt die betriebserlaubnis, wenn das abgas- oder geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das ist nicht mit der Normalen Mängelliste bei der HU zu vergleichen!
So sagt es der TÜV bei uns! Und er ist sehr pingelich!
Zitat:
Das ist nicht mit der Normalen Mängelliste bei der HU zu vergleichen!
was soll man auch als umrüster anderes sagen?! ;-)
...also darf claudili ohne Abgasgutachten fahren oder nicht?
wenn dir ein gutachten für eine felge (mir fällt nichts besseres ein)fehlt, dann nimmt der der tüv diese auch nicht so einfach ab, sondern trägt einen mangel ein. jetzt hast du die wahl. entweder du besorgst dir ein gutachten vom hersteller (importeur) oder du lässt die felge per einzelabnahme abnehmen. -> das wird teuer!
was ich damit sagen will, du darfst nachher ohne das gutachten auch nicht weiter rumfahren, nur weil der tüv dir einen mangel bescheinigt hat.
Der TÜV bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau.
Dass das Fahrzeug schlimmstenfalls die Abgasnorm nciht mehr einhält ist keien Versicherungsfrage, sondern eine Steuerfrage.
Sobald technisch alles i.O. ist, stellt sich auch die Versicherung nicht quer - mit welcher Begründung auch?
Und im Fall des Falles weiß die Versicherung noch nichtmal, dass der Wagen eine Gasanlage drin hat, die noch nicht eingetragen ist ...
Gruß, Frank
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Und im Fall des Falles weiß die Versicherung noch nichtmal, dass der Wagen eine Gasanlage drin hat, die noch nicht eingetragen ist ...
Diese Sicht der Dinge ist blond und sehr gefährlich.
Rappelt es richtig, dann kommt die KTU und die Versicherung.
Bitte verwende einen solchen Satz nicht so leichtfertig,
auch wenn er bei einer abgenommenen Gasanlage irrelevant ist.
P.S.:
Weiter oben stand eindeutig und mit Link zur TÜV-Seite,
dass entweder
- eine Genehmigung nach ECE-Regelung Nr. 115 vorliegt, in der das betreffende Fahrzeug aufgeführt ist,
oder
- eine Einzelabnahme nach § 19 II StVZO mit Abgasgutachten vorliegen muss,
da es andernfalls keinen "Segen" gibt.