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Umrüstung Xenon Scheinwefer auf D2S

Audi S4 C4/4A
Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 16:35

 Hallo Leute, 

 

Vor kurzem hat Marco ein Photo von einem neuen Original Xenon Scheinwefer gezeigt, der jetzt wohl ein D2S Sytem enthällt. 

 

Es ist tatsächlich so, das Audi Hella wohl den Auftrag erteilt hat ein D2S System in die Originalen Xenon Scheinwefer zu verpflanzen. Diese Bilder seine keine Fakes sondern wohl jetzt Realität. 

 

Am 7.01.2010 erhielt ich von der Fa. Hella diese Mail :

 

 

das Thema D1 / D2S ist uns bekannt. Aus diesem Grund arbeiten wir gerade an einer technischen Lösung und werden in Kürze einen entsprechenden Nachtrag zur Bauartgenehmigung einreichen. Leider kann ich Ihnen keine Freigabe zum Umbau auf D2S geben. Eine von Ihnen durchgeführte „Umrüstung“ würde zum Verlust der Bauartgenehmigung / Betriebserlaubnis führen. Ab wann Scheinwerfer mit D2S –Brennern im Handel erhältlich sind ist mir leider nicht bekannt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen trotz alledem geholfen habe.

 

Für weitere Frage, stehe ich Ihnen weiterhin zu Verfügung

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

 

 

 

xxx

 

Hella KGaA Hueck & Co. Lichttechnik Typprüfung / LI-K Light Engineering Type Test / LI-K Rixbecker Str.75 59552 Lippstadt / Germany

Tel: + 49 2941 38-6894 Fax: + 49 2941 38-476894

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Internet: www.hella.com

 

Hella KGaA Hueck & Co., Rixbecker Str. 75, 59552 Lippstadt, Handelsregister Amtsgericht Paderborn HRB 6857 Komplementäre: Dr. Jürgen Behrend und Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Lippstadt, (Amtsgericht Paderborn, HRB 5650) und Hella Beteiligungs GmbH & Co.KG ( Amtsgericht Paderborn HRB 5418) Geschäftsführer der Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH: Dr. Rolf Breidenbach (Vorsitzender), Carsten Albrecht, Martin Herbst, Dr. Wolfgang Ollig, Stefan Osterhage, Bernd Spies Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking Dieses Dokument ist vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe sowie Vervielfältigung, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Schutzrechtsanmeldung. This document has to be treated confidentially. Its contents are not to be passed on, duplicated, exploited or disclosed without our express permission. All rights reserved, especially the right to apply for protective rights.

 

So...so nun ist einige Zeit ins Land gegangen und diese Photos von Marco ( s6v8freund ) erschienen.

Ich also nochmal das KBA ( Kraftfahrt Bundesamt ) angeschrieben um zu erfahren was jetzt ist und ob diese Photos evl. ein Fake sind.

 

Offensichtlich hat Helle Wort gehalten und einen Nachtrag zur Bauartgenemigung erteilt in dem klar steht, das D2S Brenner in Xenon Scheinwerfer ERLAUBT sind !

 

mit den mir jetzt zugegangenen Informationen kann ich Ihnen Ihre Anfrage beantworten.

 

Die der Firma Hella KGaA Hueck & Co. (Hella) erteilte Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. K 44517  enthält den Hinweis, dass die Scheinwerfern auch einer D2S-Gasentladungslichtquelle betrieben werden dürfen.

 

Ich hoffe, dass Ihre Frage hiermit hinreichend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

xxx

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Fahrzeugtechnik

DE-24932 Flensburg

Tel.:
Fax: 

mailto:   xxx@kba.de

 

 

 

Internet: www.kba.de

 

 

 

Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseiteitigt :D

 

Nun ist auch klar, warum Osram und Phillips Ihre D2S Brenner beim Xenon des C4 aufführen. 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AEL Fahrer

Hat jemand erfahrung mit diesem Austauschsatz??

Gruß Andre

Bevor du deine originalen Xenons da zum Austausch hin schickst, schick sie lieber an Marco, da haste mehr von, finde ich...

PS: War heute wieder voll begeistert von der Ausleuchtung meiner reparierten Xenons, Danke nochmal an dich Marco :)

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Mist jetzt bin ich ja wieder Legal auf der Strasse.......... und das Dank Marco!!!!!!!:D

Peter vielen Dank für deine mühen....

Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 17:15

Auch wenn ich Marco mit der ersten Mail in seinem Blog auf die Füsse getreten bin, so hat das ganze jetzt doch einen positiven Abschluß gefunden. 

Ob da noch weiteres drin steht im Bezug auf den Verbau dieser Brenner weiß ich nicht. Bei Marco braucht man sich da aber keine Sorgen zu machen. Seine Umbauten sind sicher....:D

 

Er bekommt das sicher auch so hin, das die Brenner dann mal so tauschbar sind. Das wäre echt der Hammer.... 

 

 

Peter ich arbeite daran.Lass dich überraschen.

 Werde sehen das man das noch schriftlich bekommt mit Stempel.

 

 

 mfg. Marco

Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 17:44

Du willst da noch ein Stempel haben. Ich habe die Mail gespeichert, genau wie die anderen von Hella und auch noch eine vom KBA. Ich bin nicht sicher, ob dir das KBA da was schrifftliches zukommen lassen wird. Wecke keine schlafenden Hunde und halte lieber den Ball flach. Sonst kommt da oben noch jemand auf dumme Ideen und verschäfen noch die Vorschrifen des Umbaus. Bisher steht darüber noch nichts drin.... 

Na dann eben von Audi ich will das schriftlich haben.

Ich besorge mir das schreiben.

 

 

mfg. S6V8Freund

Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 19:14

Ich habe beim KBA auch nochmal dezent nachgefragt.

Glaube aber eher weniger daran, das ich was bekommen werde. Obwohl...ich habe mich ja schon einmal getäuscht. :D

Meinte von Audi:D

 

 

mfg.

Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 19:33

Klar, da hast Du auch besser Kontakte hin. 

Ich ganz gute zum KBA. Ich habe da ein ganz fähigen Menschen am anderen Ende :D

Die Frage ist halt, was er für Möglichkeiten hat. Jeder hat halt seine Vorgaben und Vorschriften, die er einzuhalten hat. 

Mein bekannter ein Mann vom Tüv hat gesagt, die KBA,s kann man ausdrucken, er will mal schauen ob er die findet und dann mir einen Ausdruck geben.

Leider hat er bis zum 15 Januar Urlaub.

In besagter ABG zum Scheinwerfer unter obiger Nummer steht lediglich, dass -wie schon erwähnt- ein D2S Brenner( Gasentladungslichtquelle....) verwendet werden darf und dass sich der Name von Hella KG etc auf Hella KGaA etc geändert hat. Datiert ist dieser Nachtrag auf den 03.03.2010.

Die Ursprungs ABG kann ich leider nicht einsehen.

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4

Die der Firma Hella KGaA Hueck & Co. (Hella) erteilte Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. K 44517  enthält den Hinweis, dass die Scheinwerfern auch einer D2S-Gasentladungslichtquelle betrieben werden dürfen.

Bin mal gespannt ob sie auch was von den geänderten Linsen inkls. Aufnahmen in dem Dokument vermerken ;)

Na wenn die nicht noch ne Zeichnung der beiden Scheinwerfer anhängen damit man sieht was der Unterschied ist , heiße ich Emil. ;):D

So ein Schmarn.

Themenstarteram 27. Dezember 2011 um 15:28

Irgenwas muss da noch beistehen, damit die Leute jetzt nicht anfangen irgendie die Brenner da reinzufummeln. Da gibts ja schon Umbauten, wo einem die Haare zu Berge stehen. Sollte sich durch so ein Umbau jemand verletzten haftet ja das KBA bzw. Hella für den Schaden. 

Daher gehe ich davon aus, das die sich da noch ne Hintertür offen gelasen haben. 

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4

Irgenwas muss da noch beistehen, damit die Leute jetzt nicht anfangen irgendie die Brenner da reinzufummeln. Da gibts ja schon Umbauten, wo einem die Haare zu Berge stehen. Sollte sich durch so ein Umbau jemand verletzten haftet ja das KBA bzw. Hella für den Schaden. 

Daher gehe ich davon aus, das die sich da noch ne Hintertür offen gelasen haben. 

Was wiederum jeglichen Privatenumbau unmöglich macht!

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