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Umsatzsteuervoranmeldung und Fahrtenbuch

BMW 3er
Themenstarteram 1. März 2012 um 16:11

Hallo Freunde,

ich habe ja seit kurzem einen E90 LCI als Firmenwagen und frage mich gerade wie genau die Abrechnung übers Fahrtenbuch in der Praxis funktioniert.

Klar, die 1% Methode ist einfach zu verstehen ... es wird einfach 1% des Bruttolistenpreises monatlich versteuert.

Aber wie verhält es sich beim Fahrtenbuch.

Ich habe ja jetzt die Umsatzsteuer die im Fahrzeugkaufpreis enthalten war über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten. Was mache ich nun bei einem Fahrtenbuch. Sagen wir mal ich fahre nächsten Monat 50% privat und 50% gewerblich. Was versteuere ich denn jetzt? Versteuere ich 50% des Kaufpreises als Geldwerten Vorteil, oder versteuere ich prozentual nur die laufenden anfallenden Kosten?

Kann mir gerade nichts darunter vorstellen :-) Hoffe ihr wisst bescheid.

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2012 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Und wie führt man ein solches Fahrzeug ins Privatvermögen über?

Also soweit ich den Notar verstanden habe, darf ich laut GmbHG als Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich auch Verträge mit mir selbst abschließen. Theoretisch dürfte ich doch das Auto nun für 1 EUR von meiner Firma kaufen :-) Oder ist das wieder falsch? :confused:

Genau... Wieder falsch... :D

Es liegt an Dir, das Auto entsprechend zu bewerten - nur muss das im Falle einer Betriebsprüfung auch realistisch und nachvollziehbar sein. Das Auto für 1 Euro an Dich zu verkaufen kannst vergessen. Führt am Ende nur dazu, dass der Buchprüfer vom Finanzamt den Gewinn nachrechnet und schätzt - und zwar grundsätzlich zu Gunsten des Finanzamtes!

Du kannst aber davon ausgehen, wenn ein Fahrzeug auf 0 Euro abgeschrieben ist und noch einen Zeitwert von etwa 12.000 Euro hat, dann kann man einen Verkauf für 8.000 Euro Brutto durchaus realisieren. Dann war er halt besonders verbeult, verschmutzt oder zerkratzt...

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Wenn das mal kein böses Erwachen gibt, wenn man vor realen Finanzbeamten auftaucht und sagt: ich dachte aber ... Oder: man hat mir bei MT erklärt ...

Ich empfehle in dem Fall grundsätzlich den Gang zum Steuerberater. Selber machen bringt nix und führt nur zu teuren Fehlern. Entweder verschenkt man eine Menge Geld oder das teure Erwachen kommt nach der nächsten Buchprüfung... Gut, ich mach meinen eigenen Jahresabschluss natürlich auch selber, aber schließlich arbeite ich auch schon einige Jährchen auf dem Gebiet.

52 weitere Antworten
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52 Antworten
am 1. März 2012 um 16:34

Hi Rainer,

Ist ja kein E90-spezifisches Thema.

Such doch mal hier:

http://www.motor-talk.de/forum/auto-finanzierung-b12.html

Da werden einige solche Fragen angesprochen.

Gruß

Ben

am 1. März 2012 um 16:45

Oh mei... komplett falscher Ansatz, Meister Rainer... :D

hatte Dir das aber mal in einem anderen Thread schon komplett aufgeschlüsselt. Im Moment versteuerst Du auf jeden Fall erstmal gar nix ! ! !

Beim Fahrtenbuch klipp und klar auf den Kilometer genau "gewerbliche" und "private" Fahrten verzeichnen. Am Jahresende werden dann im Zuge des Jahresabschlusses die prozentualen Kosten als Nutzungsentnahme verbucht und auch versteuert.

Die anfallende Umsatzsteuer aus den Betriebskosten rechnest Du natürlich im Vorfeld schon regelmäßig über deine anfallenden Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich/vierteljährlich) ab.

Beispiel:

60% gewerbliche Fahrten

40% private Fahrten

Autoversicherung = 1000 Euro

Kraftfahrzeugsteuer = 300 Euro

Betriebskosten = 4500 Euro Netto

Reparaturen = 2500 Euro Netto

40% aus 1300 Euro (Steuer und Versicherung) = 520 Euro gewinnerhöhend verbuchen!

40% aus 7000 Euro (Betriebskosten und Reparaturen =2800 Euro gewinnerhöhend verbuchen!

19% Umsatzsteuer aus 2800 Euro = 532 Euro gewinnneutral verbuchen!

am 1. März 2012 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Oh mei... komplett falscher Ansatz, Meister... :D

hatte Dir das aber mal in einem anderen Thread schon komplett aufgeschlüsselt. Im Moment versteuerst Du erstmal gar nix ! ! !

Beim Fahrtenbuch klipp und klar auf den Kilometer genau "gewerbliche" und "private" Fahrten verzeichnen. Am Jahresende werden dann im Zuge des Jahresabschlusses die prozentualen Kosten als Nutzungsentnahme verbucht und versteuert.

Beispiel:

60% gewerbliche Fahrten

40% private Fahrten

Autoversicherung = 1000 Euro

Kraftfahrzeugsteuer = 300 Euro

Betriebskosten = 4500 Euro Netto

Reparaturen = 2500 Euro Netto

40% aus 1300 Euro (Steuer und Versicherung) = 520 Euro

40% aus 7000 Euro (Betriebskosten und Reparaturen =2800 Euro

19% Umsatzsteuer aus 2800 Euro = 532 Euro

Was ist mit dem Posten Abschrebung? Also Kaufpreis /5 Jahre und davon dann 40 %, oder täusche ichmich da?

am 1. März 2012 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von diman3

Was ist mit dem Posten Abschrebung? Also Kaufpreis /5 Jahre und davon dann 40 %, oder täusche ichmich da?

Also in dem Punkt täuscht Du Dich tatsächlich. Die Abschreibung hat in dem Zusammenhang nichts verloren. Sie wird weder bei der 1% - noch bei der Fahrtenbuchmethode in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt.

Trotz privater Nutzung kann die Abschreibung grundsätzlich in voller Höhe am Jahresende im Jahresabschluss / der Bilanz geltend gemacht werden. Für PKW's gelten übrigens schon seit längerer Zeit 6 Jahre (Neuwagen). Bei Gebrauchten kann man ein wenig variieren und das ganze auf 3 bis 5 Jahre verkürzen.

am 1. März 2012 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Zitat:

Original geschrieben von diman3

Was ist mit dem Posten Abschrebung? Also Kaufpreis /5 Jahre und davon dann 40 %, oder täusche ich mich da?

Also in dem Punkt täuscht Du Dich tatsächlich. Die Abschreibung hat in dem Zusammenhang nichts verloren. Sie wird weder bei der 1% - noch bei der Fahrtenbuchmethode in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt.

Trotz privater Nutzung kann die Abschreibung grundsätzlich in voller Höhe am Jahresende im Jahresabschluss / der Bilanz geltend gemacht werden. Für PKW's gelten übrigens schon seit längerer Zeit 6 Jahre (Neuwagen). Bei Gebrauchten kann man ein wenig variieren und das ganze auf 3 bis 5 Jahre verkürzen.

Aha! Die Frage ist zwar etwas OT und eigennütz aber ich fahre auch einen Gebrauchtwagen als Angestellter nach der Fahrtenbuchmethode. Und bei mir hat die Buchhaltung neben der laufenden Kosten auch die Abschreibung mit in die Gesamtkosten einbezogen und davon halt den privaten Anteil als zu versteuernden geldwerten Anteil errechnet. Demnach wäre das also nicht richtig?

Ohman da raucht einem ja echt der Kopf. Am besten einfach alles korrekt ins Buchhaltungsprogramm eingeben, Privatanteil eintragen und auf EXPORT FÜR WISO SPARBUCH drücken ;)

am 1. März 2012 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von diman3

Aha! Die Frage ist zwar etwas OT und eigennütz aber ich fahre auch einen Gebrauchtwagen als Angestellter nach der Fahrtenbuchmethode. Und bei mir hat die Buchhaltung neben der laufenden Kosten auch die Abschreibung mit in die Gesamtkosten einbezogen und davon halt den privaten Anteil als zu versteuernden geldwerten Anteil errechnet. Demnach wäre das also nicht richtig?

Ich kann Dir versichern, dass deine Firma in der Bilanz / zum Jahresabschluss die volle Abschreibung beim Finanzamt geltend macht, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt. Ob das Fahrzeug nun an Mitarbeiter weitergegeben oder selbst genutzt wird, spielt absolut keine Rolle.

Dein Arbeitgeber minimiert die Kosten für sich auf diese Art erheblich... ;)

Man muss aber auch sagen, es ist nicht verboten. Zwischen deinem Arbeitgeber und Dir besteht rechtlich Vertragsfreiheit - aber das hat mit der steuerlichen Variation nichts zu tun. Im Moment kassiert dein Arbeitgeber jedenfalls doppelt...

am 1. März 2012 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von Addicted

Ohman da raucht einem ja echt der Kopf. Am besten einfach alles korrekt ins Buchhaltungsprogramm eingeben, Privatanteil eintragen und auf EXPORT FÜR WISO SPARBUCH drücken ;)

Alles pillepalle - wenn man es gelernt hat... :D

Ich fang auch nicht an einen Motor zu reparieren oder eine Karosse zu lackieren... :p

am 1. März 2012 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

 

Ich kann Dir versichern, dass deine Firma in der Bilanz / zum Jahresabschluss die volle Abschreibung beim Finanzamt geltend macht, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt. Ob das Fahrzeug nun an Mitarbeiter weitergegeben oder selbst genutzt wird, spielt absolut keine Rolle.

Dein Arbeitgeber minimiert die Kosten für sich auf diese Art erheblich... ;)

Man muss aber auch sagen, es ist nicht verboten. Zwischen deinem Arbeitgeber und Dir besteht rechtlich Vertragsfreiheit - aber das hat mit der steuerlichen Variation nichts zu tun. Im Moment kassiert dein Arbeitgeber jedenfalls doppelt...

Danke für den Hinweis! Da muss ich mich wohl noch etwas schlauer lesen und gegebenfalls mit AG reden ob es evtl auch etwas anders geht. Fakt ist, dass es ein relativ günstiger Gebrauchtwagen ist, welcher bei einer Abschreibungsdauer von 4 Jahren inkl. Wertverlust und Betriebskosten ca. 10.000€ an Kosten pro Jahr belegbar verursacht. Da mein Anteil an Privat- und Wohnung/Arbeit-Fahrten bei 46% liegt, habe ich das als geldwerten Vorteil versteurn müssen. Ist auf den Monat gesehen immer noch viel günstiger als die 1+0,03% Methode vom Listenneupreis, aber wenn da noch mehr geht? Ich glaube, ich sollte mir langsam einen Steuerberater suchen (nachdem ich KONZ: 1000 legale Steuerstricks auswendig gelernt habe ;))

Danke!

 

Wieso macht man eigentlich als Angestellter eine USt-Voranmeldung?

am 1. März 2012 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut

Wieso macht man eigentlich als Angestellter eine USt-Voranmeldung?

Als Angestellter (ohne eigenes Gewerbe) macht man eine solche natürlich nicht... :D

Themenstarteram 1. März 2012 um 18:39

Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann man nur dann machen wenn man eine Firma hat, die auch im Handelsregister eingetragen ist und man darüber hinaus nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Danke auf jedenfalls schonmal für die netten Ausführungen.

Verstehe ich das richtig, dass ich nur die Laufenden Kosten nachversteuer ... nicht aber den Kaufpreis des Autos?

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann man nur dann machen wenn man eine Firma hat, die auch im Handelsregister eingetragen ist und man darüber hinaus nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Auch Freiberufler und Selbstständige machen so etwas, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein.

Wäre nicht das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll?

am 1. März 2012 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann man nur dann machen wenn man eine Firma hat, die auch im Handelsregister eingetragen ist und man darüber hinaus nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Danke auf jedenfalls schonmal für die netten Ausführungen.

Verstehe ich das richtig, dass ich nur die Laufenden Kosten nachversteuer ... nicht aber den Kaufpreis des Autos?

Wieder falsch Meister Rainer... :D

Die Umsatzsteuer hat nix damit zu tun, ob Du im Handelsregister eingetragen bist oder nicht. Jeder Gewerbetreibende ist umsatzsteuerpflichtig, sofern er nicht die Regelungen des §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) in Anspruch nimmt - oder von Gesetzes wegen von der Umsatzsteuer befreit ist (verschiedene Berufsgruppen und Ausnahmen).

Das andere stimmt aber so, mit dem Kaufpreis des Autos hast Du im Zuge der Privatnutzung nix zu schaffen. Ich rate Dir nur an, das Fahrzeug im Falle eines beabsichtigten Verkaufs möglichst frühzeitig und günstig ins Privatvermögen zu überführen und dann "privat" zu verkaufen (zwecks Gewährleistung und eines etwas niedrigeren Kaufpreises).

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut

Wäre nicht das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll?

Kann ich auch nur empfehlen. Rainer, komm bloß nicht auf die blöde Idee, deinen Jahresabschluss selber zu machen. Unsereins kennt sich von Berufs wegen damit aus und fährt von Fortbildung zu Fortbildung. Hat schon seine Gründe... :D

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