Umschlüsseln, steuern sparen....? m111
Mahlzeit,
Ich weis nicht in wie fern ich durch diesen beitrag darauf hingewiesen werde "lies ma hier such ma da bla bla..."... deshalb frag ich einfach mal.
Es geht um die umschlüsselung von euro1 auf euro2.
Ich habe nen mopf 1 aber schon den m111(200) motor des mopf2.
Bisher habe ich schon sachen gelesen wie: ja man kann ohne kaltlaufregler umschlüsseln, dann wieder: ne ohne KLR geht da garnix....dann sachen wie: für den motor gibbet keine KLR mehr etc etc...
Jetzt meine frage geht es oder geht es nicht, wenn ja wie...oder was für möglichkeiten gibts?
Denn 147 anstatt 302 tacken ist schon nen unterschied was!
Wäre dankbar für jegliche auskunft zum thema.
Danke
Gruß johnny
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43 Antworten
Hallo, meiner ist damals mit einer Bescheinigung von MB auf Euro2 umgetragen worden.
Mit KLR von GAT war er dann auf D3 umgeschlüsselt worden.
Gruß Carsten
Hallo,
vielleicht hilft Dir das hier
Grüße
hallo!
wäre schon schön gewesen, wenn du das forum richtig durchgestöbert hättest.
dann wüßtest du, was ich jetzt nochmal sage:
die M111 motoren lassen sich teilweise umschlüsseln (ab einer bestimmten fahrgestellnummer, die aus dem oben angehängten dokument hervorgeht, dieses gibt es auch für die limousine).
die grenze dieser fgst-nr. liegt etwa bei anfang 1994.
alle vorherigen können nur durch einen KLR etc. auf euro 2 gebracht werden
wenn du noch einen mopf 1 hast, geht also ohne einen einbau nichts.
nogel
Das ist so nicht ganz richtig Nogel
Ich habe mit meinem Anfang 93er T nen Mopf 1,5 und ich konnte ihn problemlos umschlüsseln lassen.
Wo du Recht hast, dass es an der Fahrgestellnummer festgemacht wird, aber dies gilt für die Mopf 1,5 schon, welche z.T. für Fahrzeuge die im September 92 vom Band gerollt sind.
Mfg Johannes
hallo johannes,
ja, das mit den baujahren habe ich ja auch als grobe schätzung angegeben. allerdings hatte ich mal eine 93er limousine 220E (kann aber nicht mehr sagen, wann genau die EZ war), da ging umschlüsseln nicht.
bei einem 94er 220E (t-modell) EZ 04/1994 ging es bereits. daher meine "schätzung"
aber eigentlich sind die produktionsjahre bzw. die erstzulassung völlig egal (ein auto kann ja auch beim händler lange gestanden haben), weil letzlich nur die fgst.-nr. zählt, und die muß der fragesteller eben mit dem gutachten vergleichen.
im übrigen hänge ich mal das gutachten für die limousine an. dort steht übrigens, daß fzg. mit dem ABE-nachtrag ab 19.05.1993 betroffen sind, also dürfte ich mit meiner zeitraum-schätzung doch ganz gut liegen
grüße vom nogel!
deshalb gebe ich dir ja absolut Recht, dass man es einfach mit der FIN abgleichen muss!
Alles andere ist Rätselraten
Mfg Johannes
Ok also was sollte ich jetzt am besten tun?
Vielleicht mal nach MB fahren und da nachfragen?
Oder wie bekomme ich jetzt raus ob es ohne KLR geht?
KLR habe Ich anzubieten, einmal gebraucht, einmal neu.
Mich würde wrstmal interessieren ob ich den brauch oder nicht?
Aber schon,al gut zu wissen das du einen hast, danke!
Schaue in deine Papiere, kontroliere die Vin und du weist es.
Wo ist jetzt da das Problem...
Da ruft man in Hockenheim beim Verkäufer an, fragt nach, ob der noch Euro 1 ist und wenn ja, baut man sich einen KLR ein und gut ist...
Mfg Johannes
Zitat:
Original geschrieben von johnnyw124
Mich würde wrstmal interessieren ob ich den brauch oder nicht?
hä??????
wir haben dir doch die gutachten von MB alle hochgeladen, jetzt schau nach, ob deine FIN dort hineinfällt oder nicht?
ich versteh die frage nicht
nogel
Ok sorry war verwirrt also sinds echt nur die paar FIN die da stehen.....manoman meine ist nicht dabei scheinbar......mist
Ist doch irgendwie sau blöd gemacht oder?..... ich mein bei dem einem gehts bei dem anderen nicht obwohl ein und der selbe motor oder wie soll ich das verstehen?
Alle mopf2 200er haben ja schließlich den motor wie ich bzw ich habe den selben wie die.....