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Umweltplakette nicht angebracht?
Hallo Leute,
Folgendes Problem hat sich vor ein paar Tagen ereignet: ich habe meinen schönen BMW E30 auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt, als ich ich wieder zurück kam sah ich einen grünen Zettel an der Windschutzscheibe stecken (die Beamten müssen somit zu 100% die vorhandene Plakette erkannt haben) Fazit: Fahren ohne Umweltplakette. Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist). Nun kam auch das Schreiben der Stadt an, Strafe sind 40€ + 1 Punkt. Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendwie vorgehen, mit einem Verwarnungsgeld wäre ich ja noch einverstanden gewesen aber die gleiche Strafe zu bekommen wie ein Kraftfahrzeug das überhaupt keine Plakette besitzt find ich meiner Meinung nach total übertrieben und reine Geldabzockerei.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Scordus
Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist).
Die Plakette muß an die Scheibe geklebt werden, wenn nicht kannst Du sie dir auch aufs Klo legen da Sie dann exakt die gleiche Gültigkeit hat.
Es gibt nun mal gewisse Spielregeln und wer dagegen verstößt bekommt eine Rechnung.
Kratz den komischen Fetzen von der Scheibe und kleb die Plakette an diese Stelle und Du hast deine Ruhe.
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138 Antworten
Ist auf der Plakette denn dein Kennzeichen notiert? Ist auf dem Bild nicht zu sehen.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Scordus
Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist).
Die Plakette muß an die Scheibe geklebt werden, wenn nicht kannst Du sie dir auch aufs Klo legen da Sie dann exakt die gleiche Gültigkeit hat.
Es gibt nun mal gewisse Spielregeln und wer dagegen verstößt bekommt eine Rechnung.
Kratz den komischen Fetzen von der Scheibe und kleb die Plakette an diese Stelle und Du hast deine Ruhe.
Aufs Armaturenbrett gelegt oder an die Scheibe geklebt? Es sieht aus, wie geklebt, aber du sagst, du hast sie gelegt.
Sie muss jedoch angeklebt sein. Sinn oder Unsinn mal dahingestellt (von dem ganzen System). Du kannst zum Anwalt gehen, es wird früher oder später vor Gericht landen, vielleicht findest du ja einen netten Richter, der für dich entscheidet, oder - was ich persönlich besser fände - das betreffende Gesetz mal zur abstrakten Normenkontrolle zum BVerfG schickt.
Zitat:
Original geschrieben von Scordus
Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendwie vorgehen, mit einem Verwarnungsgeld wäre ich ja noch einverstanden gewesen aber die gleiche Strafe zu bekommen wie ein Kraftfahrzeug das überhaupt keine Plakette besitzt find ich meiner Meinung nach total übertrieben und reine Geldabzockerei.
Nein, ein Einspruch wäre hier zwecklos, da die Umweltplakette ihre Gültigkeit erst erhält, wenn sie an die Scheibe des Fahrzeugs, für welches sie ausgestellt ist, geklebt wurde. Somit hast du dein Fahrzeug ohne gültige Umweltplakette in der Umweltzone geparkt und den Tatbestand für die 40 € und den 1 Punkt erfüllt.
Sehe ich auf dem Foto Klebestreifen, die die Plakette an der Scheibe halten?
Dann sei froh, wenn dir nicht noch jemand einen Betrugsversuch unterstellt. Richter können da ganz böse werden...
Hast du ernsthaft einen Bußgeldbescheid bekommen über 40 €?
Wurdest du fahrend erwischt oder hast zugegeben, daß du abgestellst hast?
Wenn nein könntest du über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Sachbearbeiter nachdenken.
Auf jeden Fall würde ich wenn das mein Auto wäre Einspruch einlegen, daß ich leider nicht mehr weiß wer da gefahren ist. Ich würde außerdem noch meine Mithilfe anbieten und nach einem Foto des Abstellers fragen zwecks Identifizierung. Ich helfe eben gern.
Dann läuft das ganze nach 3 Monaten in die "Halterhaftung" (auch etwas umstritten, aber immerhin kein Punkt) im ruhenden Verkehr.
Das mit dem nicht angeklebt würde ziemlich sicher vor Gericht durchgehen, da es im Verweis auf das BIMSCHG/BIMSCHV drinsteht. Und es gibt inzwischen sogar ein OLG Urteil über das aktuelle Kennzeichen - obwohl das so nichtmal drinsteht im Gesetz...
Daher auf Richter würde ich mich nicht verlassen.
Ich würde Einspruch einlegen (außer die Abstelleigenschaft wäre bekannt) und dann läuft das normalerweise in die Halterhaftung.
Und ankleben würde ich die Plakette "molto subito pronto"...
Ein Einspruch muß nicht zwecklos sein!
Meine Freundin hatte noch ihre alte Umweltplakette an der Windschutzscheibe kleben, die neue im Handschuhfach. Da hatte sie dann auch einen Strafzettel bekommen. Naja, sie hat Einspruch eingelegt, daß sie die Plakette zwar schon hat, aber noch nicht drangeklebt hat, weil sie die alte Plakette nicht abbekommt. Und sie kam damit durch und musste nichts zahlen!
Man bekommt die alte Plakette recht gut mit Vignettenentferner und einem Vignettenkratzer ab. Ist aber trotzdem eine üble Arbeit -.- Die Dinger sind wohl für die Ewigkeit gemacht...
Im Gesetzestext steht folgendes:
BImSchV
§ 3 Kennzeichnung
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Steht dort irgendwas das die Feinstaubplakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt werden muss? Nein, die muss nur deutlich Sichtbar auf der Innenseite angebracht werden, das kann auch auf dem Armaturenbrett sein. Der wichtige Punkt ist hierbei deutlich sichtbar. Das mit dem Ablösen der Plakette könnte darauf deutden das du die hinter der Windschutzscheibe anzukleben hast, dieses kannst du aber erst nach dem ablösen wissen ob sich die Plakette so verhält
Nein, nicht wirklich.
Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Aber ein gutes Stichwort, sie muß nicht unten rechts kleben.
Man kann sie auch oben links kleben. Oder hinter dem Spiegel, dann sieht man sie bei vielen Fahrzeugen nicht von innen.
Es ist nur unten rechts "empfohlen" in gewissen Anleitungen.
Aber ich warte durchaus noch auf ein Amtsrichterurteil das die Anbringung so fordert. Zur Erleichterung der Überwachungskräfte. Immerhin das aktuelle Kennzeichen muß es schon sein inzwischen, auch wenn das nirgendwo steht.
Man stelle sich die arme Überwachungskraft vor - die muß ja die komplette Scheibe vom Eis befreien bis sie sicher ist, ob (k)eine Plakette da ist!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Steht dort irgendwas das die Feinstaubplakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt werden muss? Nein, die muss nur deutlich Sichtbar auf der Innenseite angebracht werden, das kann auch auf dem Armaturenbrett sein. Der wichtige Punkt ist hierbei deutlich sichtbar.
Und was ist jetzt an dem Text
Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
nicht zu verstehen???
Scheinbar müssen manche Leute unbedingt Mückensackhaare spalten nur damit sie sich gegenüber den Ordnungsämtern toll, schlau und überlegen vorkommen. Unter dem Strich werden dann auf Kosten aller anderen (wofür hat man schließlich eine Rechtsschutzversicherung) Gerichte beschäftigt weil man unbedingt quer im Stall stehen muss, damit man sich später am Stammtisch profilieren kann.
Ist doch ganz einfach:
- Plakette besorgen
- ganz unten rechts auf die Scheibe kleben
- seine Ruhe haben
Da steht aber auch so was wie:
Jepp.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das mit dem Ablösen der Plakette könnte darauf deutden das du die hinter der Windschutzscheibe anzukleben hast, dieses kannst du aber erst nach dem ablösen wissen ob sich die Plakette so verhält
Das muß man nicht selbst ausprobieren. Da kann man ruhig mal auf die Erfahrungen anderer Zeitgenossen vertrauen. Warum sollte jemand den Fehler, den Andere schon gemacht haben, nochmal selbst machen?
Sorry gelöscht!
Ist mir einfach zu blöd!!!