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Umweltprämie -> Erfahrungen. in welchem Zustand muss das Auto abgegeben werden?
Hallo,
ich werde demnächst einen neuen A4 B9 abholen. Dabei werde ich die Umweltprämie in Anspruch nehmen und meinen guten A4 B7 Avant TDI bei Händler zur Verschrottung abgeben.
Hat das schon jemand gemacht? In welchem Zustand muss das Auto übergeben werden?
Ich dachte: man könnte noch irgendwelche Teile ( Sitze, Anhängerkupplung, etc. ) versilbern.
Das (Radio Navi BNS 5.0) werde ich auf jeden Fall ausbauen lassen. Bringt bei ebay ca. 150€ :-)
Komme aus dem Ruhrgebiet. Hat noch jemand Ideen?
Gruß,
Robert
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20 Antworten
Wie groß ist die Gutschrift (Prämie)?
8500€
ich bezahle für den Neuen weniger als für einen 2 Jahre alten. Habe noch gut verhandelt :-)
Ah, danke.
Theoretisch reicht es ne fahrfähige karosse hinzustellen, sofern im Kleingedruckten nicht was anderes vereinbart wurde. Aber da ich immer auf teilesuche bin. Was hat er denn ausstattungstechnisch?. Komme aus Dortmund.
Solltest du vorher abklären. Da die Autos wohl kaum beim Verwerter landen werden, ist da nicht unbedingt was mit ausschlachten.
Der autohändler muss die zum verwerter geben. Und ein fähnchenhändler wird dir keine "umweltprämie" geben.
OK, ich mache es direkt bei Audi. Werde morgen aber trotzdem klären mit dem Verkäufer.
Zitat:
@Fatjoe 1 schrieb am 4. März 2018 um 15:14:53 Uhr:
Theoretisch reicht es ne fahrfähige karosse hinzustellen, sofern im Kleingedruckten nicht was anderes vereinbart wurde. Aber da ich immer auf teilesuche bin. Was hat er denn ausstattungstechnisch?. Komme aus Dortmund.
Kläre ich morgen ab.
Ist ein gewöhnlicher, schwarzer A4 B7 Avant 2.0 TDI. Parkhilfe hinten, Sitzheizung, Anhängerkupplung, Radio BNS 5.0. Alufelgen 8x. Original Audi Alufelge für Winterreifen. Räder sind drauf. Sommerräder mit Alufelge aus dem Zubehör.
Hat sich erledigt. Dem Auto darf nichts fehlen.
Damit die Verwerter noch etwas Kapital rausschlagen,...
Gab es gestern auch irgendwo ne kurze reportage drüber das die verwerter das als vollkommene Geldvernichtung bezeichnen, da an den meisten autos nix dran ist.
Trotzdem habe ich von verschiedenen hiesigen autohäusern auch die vorher von mir gemachte Aussage bekommen.
Ich würde mal nachfragen ob man den Verwertungsnachweis nachreichen kann. Man soll wohl teilweise 1 Monat zeit bekommen nach Erhalt des neuen. Sprich das Auto muss nie zum Autohaus. Wenn das noch geht, dann muss man wirklich nur noch die leere Karosse zum Verwerter bringen. Dann kann man nämlich alles ausbauen und verkaufen, Motor Getriebe, Achsen...
Wenn er zwingend zum Autohaus muss, dann geht gar nichts.
Da fragt man sich mit gesundem Menschen Verstand doch wirklich ob das ganze nicht nur ein Trick ist um den Absatz an Neuwagen wieder anzukorbeln. Ich würde es ja verstehen bei den mega alten Dieseln <EU4 aber nicht für Diesel mit DPF
Als ob die Ressourcen der Erde unendlich wären...
Zitat:
@robertnac schrieb am 5. März 2018 um 09:50:36 Uhr:
Hat sich erledigt. Dem Auto darf nichts fehlen.
Das will ich sehen, dass das Autohaus den Kaufvertrag für den B9 platzen lässt, weil an der zu verschrottenden Karre der Beifahrerseitz, das Radio oder andere Interieurteile fehlen sollten.