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Umzug ins Ausland

Themenstarteram 27. Dezember 2013 um 0:54

Hallo Gemeinde,

ich mußte recht kurzfristig nach Österreich umziehen.

In all dem Streß geriet das Auto in den Hintergrund.

Ich habe bei VW vor einem Jahr den Wagen finanziert.

Nun bin ich umgezogen und habe echt keinen Plan ob ich den wagen überhaupt behalten kann.

Kooperiert VW Deutschland mit der VW-Bank in Österreich?

Ich müßte das Fahrzeug hier in Ö wohl komplett neu zulassen.

Deutsches Konto ist noch vorhanden. Oh man, Nerven liegen blank.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 27. Dezember 2013 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

... einen Vertrag mit der VW-Bank... und so lange Die ihr Geld bekommen, ist es denen Wurscht, ob Du in D,Ö oder in Russland lebst.

Auch dann, wenn Deine Anmerkung vermutlich nicht ganz ernst gemeint war: Mit der Bemerkung in Bezug auf Russland liegst Du falsch, das ist der Bank keinesfalls egal. Da es sich bei dem finanzierten Auto um ein Sicherungsobjekt handelt, kann dies nicht nach Belieben exportiert werden. Schließlich wäre es der Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht mehr möglich, über das Sicherungsobjekt zu verfügen, wenn sich dieses im Ausland befindet.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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Im Rahmen von SEPA :-) und vereinten Europa wüsste ich jetzt nicht, wo das Problem liegen soll. Teile der VW-Bank doch einfach deine neue Anschrift mit und melde das Auto normal um. Dann noch die Kontoänderung weitergeben und fertig. Sollte sich die VW-Bank an irgendetwas stören, dann werden die sich schon melden.

Hallo Zöllner,

ich würde da auch ganz entspannt bleiben. Innerhalb der EU, wird sich vermutlich da gar nix ändern, da Du ja, noch dazu keinen Vertrag mit VW-Deutschland hast, sondern einen Vertrag mit der VW-Bank... und so lange Die ihr Geld bekommen, ist es denen Wurscht, ob Du in D,Ö oder in Russland lebst. Der Form halber die neue Adresse mitteilen... aber das musst Du ja eh, bei mehreren Stellen- würde mir 1 Monat vor Umzug eine Liste machen, wen Du alles benachrichtigen mußt.... Versicherungen, Krankenkasse, Stromversorger, Banken etc. .... dann ein Formschreiben ohne pers. Anrede aufsetzten, in dem steht, daß Du umziehst ..... den jeweiligen Behörden/Stellen

per Einschreiben zukommen lassen ... und schon bist Du Deiner Mitteilungspflicht nachgekommen. Und mehr musst Du nicht tun. Sollten in dessen Folge noch formelle Dinge deinerseits nötig sein stehen zunächst einmal diese angeschriebenen Stellen in der Pflicht, und nicht mehr Du selbst. Bei mir steht auch bald ein Umzug an, weitersweg, und ich werde es genau so handhaben.

Gruß Berti

Und heb genug Geld für die NOVA auf - die kommt bei der Anmeldung in Österreich noch dazu.

am 27. Dezember 2013 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

... einen Vertrag mit der VW-Bank... und so lange Die ihr Geld bekommen, ist es denen Wurscht, ob Du in D,Ö oder in Russland lebst.

Auch dann, wenn Deine Anmerkung vermutlich nicht ganz ernst gemeint war: Mit der Bemerkung in Bezug auf Russland liegst Du falsch, das ist der Bank keinesfalls egal. Da es sich bei dem finanzierten Auto um ein Sicherungsobjekt handelt, kann dies nicht nach Belieben exportiert werden. Schließlich wäre es der Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht mehr möglich, über das Sicherungsobjekt zu verfügen, wenn sich dieses im Ausland befindet.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

... einen Vertrag mit der VW-Bank... und so lange Die ihr Geld bekommen, ist es denen Wurscht, ob Du in D,Ö oder in Russland lebst.

Auch dann, wenn Deine Anmerkung vermutlich nicht ganz ernst gemeint war: Mit der Bemerkung in Bezug auf Russland liegst Du falsch, das ist der Bank keinesfalls egal. Da es sich bei dem finanzierten Auto um ein Sicherungsobjekt handelt, kann dies nicht nach Belieben exportiert werden. Schließlich wäre es der Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht mehr möglich, über das Sicherungsobjekt zu verfügen, wenn sich dieses im Ausland befindet.

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo Chaosmanager,

ich bin mit den Vertragsinhalten der Bank zwar nicht vertraut, denke aber daß Du falsch liegst.

Immerhin ist es ein Grundrecht der BRD, die freie Wohnortswahl, wenn damit keine anderen Gesetzte verletzt werden.

Da ein PKW zu den beweglichen Gütern gehört, kann es eine Bank m.M.n. nicht untersagen, dieses Gut mit nach Russland oder den Iran ;) zu nehmen, wenn sie es zuvor als Sicherheit annerkannt hat.

Ich denke nicht, daß ein Finanzierungsvertrag ein Grundrecht (im weitesten Sinne) schlagen kann.

Vorausgesetzt ist natürlich immer, daß die raten weiter bezahlt werden. Aber wäre interresant, ob in den Verträgen so was steht, wie ' der Wohnort muß im europäischen Raum bleiben- sonst erlischt der Vertrag' ?

Gruß Berti

am 27. Dezember 2013 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Immerhin ist es ein Grundrecht der BRD, die freie Wohnortswahl, wenn damit keine anderen Gesetzte verletzt werden.

Ich habe überhaupt nicht davon gesprochen, dass eine Bank dieses Grundrecht einschränkt.

Zitat:

Da ein PKW zu den beweglichen Gütern gehört, kann es eine Bank m.M.n. nicht untersagen, dieses Gut mit nach Russland oder den Iran ;) zu nehmen, wenn sie es zuvor als Sicherheit annerkannt hat.

In dem Augenblick, in dem ein bewegliches Gut sicherungsübereignet wird, ist der Kreditgeber Eigentümer des Sicherungsobjekts und kann sehr wohl die Verfügungsgewalt durch den Besitzer einschränken.

Im übrigen ist unser Diskurs sowieso theoretischer Natur, da es praktisch nicht möglich ist, ein Fahrzeug in ein Drittland einzuführen ohne dass die Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt (die als Eigentumsnachweis gilt) und das Fahren mit deutscher Zulassung z. B. in Russland nur zeitlich beschränkt möglich ist.

Ich kenne die AGB der Volkswagenbank nicht, es würde mich aber sehr wundern, wenn der Fall "Ausfuhr eines Sicherungsobjekts in ein Drittland" nicht geregelt wäre.

Zitat:

ob in den Verträgen so was steht, wie ' der Wohnort muß im europäischen Raum bleiben- sonst erlischt der Vertrag'

Auch davon habe ich nicht gesprochen - es ging um die Ausfuhr des Sicherungsobjekts und nicht um den Wohnort des Kreditnehmers.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Und heb genug Geld für die NOVA auf - die kommt bei der Anmeldung in Österreich noch dazu.

Schon deshalb würde ich empfehlen, dass der Threadersteller vorher mit der VW-Bank spricht.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

...

Im übrigen ist unser Diskurs sowieso theoretischer Natur, da es praktisch nicht möglich ist, ein Fahrzeug in ein Drittland einzuführen ohne dass die Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt (die als Eigentumsnachweis gilt) und das Fahren mit deutscher Zulassung z. B. in Russland nur zeitlich beschränkt möglich ist.

...

Genau, ich glaube auch, dass das Problem darin liegen wird, dass der TE an die "große" Zulassung gar nicht rankommt, die Bank wird sie ihm wohl nicht zusenden...

Aber mal 'ne andere Frage - was passiert, wenn der TE in Ö weiterhin mit einem deutschen Kennzeichen rumfährt? Und jetzt frage ich nicht nach dem rechtlichen Sachverhalt, danach ist es natürlich nicht erlaubt, bzw. nur übergangsweise. Ich meine - ahndet das in Ö wirklich jemand? Ich hatte z.B. meinen vorherigen Focus auch nicht aus Tschechien nach Deutschland umgemeldet und das hat (die fast 3 Jahre) keine Sau interessiert. Erst den Mondeo habe ich in D angemeldet, weil auch in D gekauft/finanziert...

Gruß, Bartik

Zitat:

Original geschrieben von Bartik

 

Aber mal 'ne andere Frage - was passiert, wenn der TE in Ö weiterhin mit einem deutschen Kennzeichen rumfährt? Und jetzt frage ich nicht nach dem rechtlichen Sachverhalt, danach ist es natürlich nicht erlaubt, bzw. nur übergangsweise. Ich meine - ahndet das in Ö wirklich jemand? Ich hatte z.B. meinen vorherigen Focus auch nicht aus Tschechien nach Deutschland umgemeldet und das hat (die fast 3 Jahre) keine Sau interessiert. Erst den Mondeo habe ich in D angemeldet, weil auch in D gekauft/finanziert...

Gruß, Bartik

Das gilt als Steuerhinterziehung. Im Normalfall wird es wohl keinen interessieren/auffallen, aber wenn du z.B. in einen Unfall etc. verwickelt wirst, wird es wohl rauskommen und kann dann recht unangenehm werden.

Gruß Christof

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953

 

Das gilt als Steuerhinterziehung. Im Normalfall wird es wohl keinen interessieren/auffallen, aber wenn du z.B. in einen Unfall etc. verwickelt wirst, wird es wohl rauskommen und kann dann recht unangenehm werden.

Gruß Christof

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Der TE ist doch deutscher Staatsbürger, also hat er einen deutschen Personalausweis mit einem dort eingetragenen Wohnort in Deutschland. Oder wie wird das in Deutschland gehandhabt, wenn jemand ins EU-Ausland auszieht? In einen deutschen Perso kann doch kein Wohnort in Ö eingetragen werden, oder?

Falls das also so ist - was spricht dann dagegen, wenn er sein Auto an seinem Wohnort (laut Perso) weiterhin angemeldet lässt und weiterhin die deutsche KfZ-Steuer zahlt?

am 31. Dezember 2013 um 7:44

Lies mal diesen Artikel.

Sobald dein Lebensmittelpunkt in Österreich liegt muss das KFZ in Österreich zugelassen werden (inkl. NOVA Nachzahlung). Maßgeblich ist der Lebensmittelpunkt, der gemeldete Hauptwohnsitz ist irrelevant. Des weiteren gilt hier die Beweislastumkehr, du musst also nachweisen dass das Fahrzeug nicht überwiegend in Österreich verwendet wird

Die Sache mit dem Lebensmittelpunkt gilt auch innerhalb D. Ich bin von der Hauptstadt in ein anderes Bundesland umgezogen und habe nach drei Monaten ummelden ebenfalls den erhobenen Zeigefinger gesehen, weil ich nicht früher umgemeldet hatte.

 

Ich kann mir auch vorstellen, dass die finanzierende Bank Probleme macht.

am 1. Januar 2014 um 16:35

 

Das gilt als Steuerhinterziehung. Im Normalfall wird es wohl keinen interessieren/auffallen, aber wenn du z.B. in einen Unfall etc. verwickelt wirst, wird es wohl rauskommen und kann dann recht unangenehm werden.

Gruß Christof

im normalfall kommt es immer wieder zu grossflaechigen kontrollen der finanzpolizei. beim thema auslaendisches kennzeichen kennt man seit 2 jahren nicht wirkl. mehr einen spass in oesterreich. immerhin werden ja auch schon die werkstaetten abgefragt nach kunden mit auslaendischem kennzeichen.

ein neues urteil hat aber nun die lage ein wenig verbessert fuer halter eines auslaendischen autos:

http://diepresse.com/.../...icht-hilft-bei-der-Flucht-vor-der-NoVA?...

am 1. Januar 2014 um 16:37

im normalfall kommt es immer wieder zu grossflaechigen kontrollen der finanzpolizei. beim thema auslaendisches kennzeichen kennt man seit 2 jahren nicht wirkl. mehr einen spass in oesterreich. immerhin werden ja auch schon die werkstaetten abgefragt nach kunden mit auslaendischem kennzeichen.

 

ein neues urteil hat aber nun die lage ein wenig verbessert fuer halter eines auslaendischen autos:

 

http://diepresse.com/.../...icht-hilft-bei-der-Flucht-vor-der-NoVA?...

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