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Unangemeldetes Auto - > Fahrt zur Zulassungsstelle erlaubt?
Halli Hallo,
ich habe am Donnerstag meine Praktische Prüfung und hoffe dass ich sie bestehe. Ich würde mein Auto gerne direkt nach der Prüfung anmelden. Nun habe ich von Bekannten gehört, dass man mit seinem UNangemeldeten Auto EINE Fahrt bis zur Zulassungsstelle tätigen darf. Stimmt das? Wenn ja, was muss ich berücksichtigen?
Gruß Martin
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21 Antworten
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... dürfen ...
1. mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat,
2. innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks
3. mit ungestempelten Kennzeichen
durchgeführt werden,
4. sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... dürfen ...
1. mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat,
2. innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks
3. mit ungestempelten Kennzeichen
durchgeführt werden,
4. sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
zu 1: soll heißen, wenn ich schon ein Nummernschild habe?
zu 2: soll heißen, wenn ich MZ habe, darf ich im Bezirk MZ- Bingen fahren?
zu 3: ich noch keine Zulassung habe?
zu 4: reicht da diese Deckungskarte, oder was meinst du?
Gruß Martin
Man darf nicht ohne Nummernschild fahren.
Da könnte ja jeder behaupten, er wolle zur Zulassungsstelle fahren.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso Du Dein Auto erst nach der bestandenen Prüfung anmelden willst. Man kann ein Auto auch auf der Zulassungsstelle anmelden, wenn man keinen Führerschein hat. Wenn Du noch minderjährig bist, brauchst Du eine Einverständniserklärung der Eltern und die üblichen Unterlagen (Deckungskarte, Fahrzeugbrief, Tüv-Bescheinigung, AU-Bescheinigung, Einzugsermächtigung)
Ich habe doch noch Nummernschilder, von der Vorbesitzerin. Bloß ist das Auto im Moment noch abgemeldet.
Ich habe vor das Auto am 19. anzumelden, da ich da Urlaub habe und 2. wollte ich erstmal die Prüfung abwarten, kann ja immernoch sein dass ich durchfalle, und dann ist das Auto erstmal umsonst angemeldet.....
Meine Frage war, ob die EINE Fahrt von zu Hause mit den alten Nummernschildern bis zur Zulassungsstelle erlaubt ist.
Ich habe doch noch Nummernschilder, von der Vorbesitzerin. Bloß ist das Auto im Moment noch abgemeldet.
Ich habe vor das Auto am 19. anzumelden, da ich da Urlaub habe und 2. wollte ich erstmal die Prüfung abwarten, kann ja immernoch sein dass ich durchfalle, und dann ist das Auto erstmal umsonst angemeldet.....
Meine Frage war, ob die EINE Fahrt von zu Hause mit den alten Nummernschildern bis zur Zulassungsstelle erlaubt ist.
Wenn Du das Nummernschild übernehmen kannst ja.
Sonst musst Du vorab ein Kennzeichen reservieren lassen (geht online) und dieses ungestempelt am Wagen anbringen.
Hey, das ist ja Spitze! Ich kann das alte Nummerschild von der Vorbesitzerin übernehmen, da ich ja den Bezirk nicht wechsle!
Seit ihr euch auch ganz ganz ganz sicher? Nicht dass ich dann angehalten werde und gleich Streß mit der Polizei bekomme.
Reicht es also wenn ich die Deckungskarte mitnehme?
Hiho,
ich war heute um mich nochmal abzusichern bei der Polizei.
Ergebnis:
Wenn die Deckungskarte mitgeführt wird, darf man auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren.
Ist das nicht geil?
Gruß Maddin
Das Du noch Nummernschilder hast, wusste ich nicht.
Dann drücken wir Dir erst Mal die Daumen für die morgige Prüfung!
Vielen Dank fürs Daumendrücken, ich hoffe ich erwische nen fairen Prüfer!
Wie war es denn?
Auto zugelassen oder Prüfungsfrust?
Habe die Prüfung bestanden, es lief alles Spitze. Bis auf die Sache, dass ich einmal im 3. Gang anfahren wollte.... ^^
Das hat das Prüfungsergebnis aber nicht beeinträchtigt, hab jetzt endlich den Labbe....bzw. Karte -.-
Zulassen konnte ich die Karre noch nicht, weil die auf der Zulassungsstelle schon 12 Uhr Feierabend haben (Frechheit!), war erst um 14 Uhr zu Hause....
Gruß Martin
Glückwunsch.