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Unbekannte haben versucht mein Auto abzumelden

Ford
Themenstarteram 26. November 2024 um 12:28

Hallo zusammen,

mir wurde von der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass jemand versucht hat, mein Auto illegalerweise abzumelden. Es waren auch am Nummernschild Teile der Plakette abgekratzt. Kommt so etwas öfter vor bzw. hat jemand damit Erfahrung? Der Mann von der Zulassungsstelle meinte, dass das eigentlich nur bei teuren Autos vorkommt, die geklaut werden. Aber mein Ford Mondeo fällt da wohl nicht drunter. Also, warum macht jemand so etwas?

Wäre super, falls mir jemand weiterhelfen kann.

Danke vorab.

Viele Grüße

Kerstin

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6 Antworten

Um dich zu ärgern oder um es auszuprobieren.

Zitat:

@KerstinGiebel schrieb am 26. November 2024 um 13:28:55 Uhr:

Es waren auch am Nummernschild Teile der Plakette abgekratzt.

Damit könnten dumme Jungs (oder Mädels) einige Autobesitzer ärgern.

Theoretisch ist das Auto damit nicht mehr zugelassen. Aber ab- bzw. ummelden sollte ohne Zulassungsbescheinigungen und die dort vorhandenen Siegel nicht möglich sein.

Doch, der Wagen bleibt weiterhin zugelassen. Die Aufkleber dienen lediglich der vereinfachten Kontrolle durch Ordnungshüter*innen ob es überhaupt angemeldet ist.

Wichtig ist, dass die Papiere mit unbeschädigten Siegeln mitgeführt werden.

Bei einer Onlineanmeldung darf man (mit den ausgedruckten Bestätigungsdokumenten) bis zu 10 Tage ohne gültige Zulassungsbescheinogung und Aufkleber durch die Republik fahren. Innerhalb dieser Frist erhält man die Papiere und Aufkleber zugeschickt, und klebt letztere selber auf die Schilder.

 

@KerstinGiebel

Was der Mann von der Zulassungsstelle gesagt, wie geht es bei dir jetzt weiter?

Themenstarteram 26. November 2024 um 18:47

Hallo, vielen Dank! Die Zulassungsstelle verfolgt das nicht weiter. Ich stehe gerade mit einem befreundeten Polizisten in Kontakt, ob man sowas anzeigen soll oder kann Ich wollte nur mal herausbekommen, was die Täter oder Täterinnen eigentlich davon haben. Denn weit sind sie ja auch nicht gekommen. Einfach merkwürdig die ganze Geschichte.

Aber herzlichen Dank an Euch für Euer Feedback!

Um der weiteren Verbreitung von eventuellen Halbwahrheiten vorzubeugen:

Hier ein Auszug der gültigen Fassung der FZV:

Zitat:

§ 15d Sicherheitscodes

...

(3) Ein Kennzeichenschild, bei dessen Stempelplakette der Sicherheitscode sichtbar ist, gilt als ungestempeltes Kennzeichen im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 12.

Das ist eindeutig. Ein freigelegter Sicherheitscode entspricht einem nicht vorhandenen Siegel.

Zitat:

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

..

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

...

(12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.

Ich würde mit einem ungestempelten Kennzeichen nicht mehr herumfahren.

Themenstarteram 27. November 2024 um 8:31

Vielen Dank für die Recherche. Das Problem ist, dass ich es einfach gar nicht gesehen habe und auch wohl nicht hätte, wenn man mich nicht darauf hingewiesen hätte und das auch nur durch Zufall. Das Auto sollte nämlich nun umgemeldet werden. Es ist nicht so, dass die Zulassungsstelle sich gemeldet hat. Der Vorfall lag auch schon ca 3 Monate zurück. Also bin ich wahrscheinlich 3 Monate ohne gültige Kennzeichen gefahren. Es ist ja nochmal gut gegangen. In Zukunft achte ich darauf. Schon schlimm, was sich die Leute alles ausdenken. Also, den anderen hier zur Warnung.

VG

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