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Unbekanntes Fahrzeug, keine Papiere, kein Schlüssel, keine Fahrgestellnummer, unklarer Besitzer

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 3:42

Guten Morgen,

ich möchte mich vorab schon mal entschuldigen, dass ich den Beitrag im Forum "Verkehr und Sicherheit" eröffne. Ich fand keine bessere Kategorie und in "Aktuelles Thema Forum" kann ich kein Thema eröffnen, da es keinen Button zum Erstellen gibt.

Zum Problemfall:

Ein Bekannter von mir hat ein Problem mit einem "unbekannten" Fahrzeug und wir sind so ein bisschen ratlos, was nun die korrekte Vorgehensweise wäre.

Ein alter Alfa Romeo, dessen Fahrgestellnummer nicht außen sichtbar ist, steht in einer Tiefgarage, dessen Stellplatz vermietet war. Der Mieter des Stellplatzes ist verstorben und mein Bekannter ist der Erbe vom besagten Mieter. Der Mietvertrag ist somit mit dem Tod des Mieters erloschen, nur steht da auf dem Stellplatz eben der besagte Wagen, verschlossen. Im Hab- und Gut des Verstorbenen finden sich keinerlei Hinweise zum Fahrzeug, zu den Papieren oder gar zu einem Schlüssel. Möglicherweise ist der Verstorbene gar nicht der Besitzer des Wagens. Die Vermieterin möchte ihren Stellplatz frei haben. Mein Bekannter fühlt sich nicht wirklich dafür verantwortlich, da er den Besitz des Wagens nicht nachweisen kann.

Die Polizei hilft nicht, da das Fahrzeug auf einem Privatgrund steht. Niemand bricht das Auto auf, um über die Fahrgestellnummer den Besitzer ermitteln zu können, weil weder mein Bekannter noch die Vermieterin des Stellplatzes nachweisen kann, dass ihnen das Fahrzeug gehört.

Habt ihr vielleicht irgendwelche Ratschläge und Tipps?

Ich habe das Internet schon nach ähnlichen Fällen durchsucht, kann allerdings keinen Fall finden, bei dem sämtliche Daten unklar sind (Besitzer, Fahrgestellnummer, keine Papiere, kein Schlüssel).

Ich denke der einzige Weg ist über die Identifikation der Fahrgestellnummer einen Eigentümer ausfindig zu machen. Aber wenn niemand das Fahrzeug öffnet oder gar anfasst, ist das schwierig.

Besten Dank.

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122 Antworten

Als Laie würde ich beim Fundbüro nachfragen.

am 15. Januar 2022 um 4:11

Also ist der Bock nicht angemeldet bzw hat keine Nummernschilder? Ich denke da du der Erbe bist und das Erbe angetreten hast, musst auch die Mietwohnung und den Stellplatz ordentlich geraeumt dem Vermieter uebergeben. Ob der Karren darauf nun dem Verstorbenen gehoert hat, oder er den Stellplatz einem anderen nur zur Verfuegung stellte, ist Wurst. Die Karre muss weg. Wenn sich keiner findet dem sie gehoert und der sie entfernt, muss du sie erstmal Abschleppen lassen und den Platz raeumen.

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 4:52

Zitat:

@mattalf schrieb am 15. Januar 2022 um 05:11:49 Uhr:

Also ist der Bock nicht angemeldet bzw hat keine Nummernschilder?

Korrekt, Auto ohne Schilder.

Nicht ich bin der Erbe, ein Bekannter von mir.

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod, es sei denn, dass das Erbe ausgeschlagen wird.

https://www.berliner-mieterverein.de/.../...d-familienangehoerigen.htm

Zitat aus dem Link: "Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod des Mieters. Stirbt der Mieter, dann vererbt er auch seinen Mietvertrag; dieser endet nicht automatisch. Für die Rechtsfolgen bei Tod des Mieters kommt es vor allem darauf an, wer Partei des Mietvertrages war und wer die Wohnung nutzte."

Meine laienhafte Meinung ist, dass in diesem Fall der Mieter das Recht hat, den Eigentümer des KFZ über die FIN zu identifiezieren. Möglicherweise hat der Erbe Anspruch auf Mieteinnahmen. Aber wie gesagt... Laie...

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 5:22

Zitat:

@mattalf schrieb am 15. Januar 2022 um 05:11:49 Uhr:

Die Karre muss weg. Wenn sich keiner findet dem sie gehoert und der sie entfernt, muss du sie erstmal Abschleppen lassen und den Platz raeumen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 15. Januar 2022 um 06:03:43 Uhr:

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod, es sei denn, dass das Erbe ausgeschlagen wird.

Sorry, ich muss etwas weiter ausholen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Es geht beim Mietverhältnis nur um einen Stellplatz. Es gibt da keine Wohnung.

Dass es dieses Mietverhältnis gibt, ist erst rund 4 Jahre später bekannt geworden, weil sich die Vermieterin nie gemeldet hat, obwohl sie keine Miete mehr bekam. Dabei kam natürlich auf, dass da ein Auto rumsteht.

Bei reinen Stellplätzen endet der Mietvertrag mit Tod, anders als bei Wohnungen. Eine Nachforderung von Mieten ist schon verjährt (ich meine 3 Jahre ist die Frist). Unabhängig davon, hat die Vermieterin den Mietvertrag gekündigt.

Auch für die Räumung gibt es Fristen, die ist auch schon verjährt (ich meine 2 Jahre).

Eine Vermutung ist, dass das Fahrzeug einem Bekannten des Verstorbenen gehört. Das wird aktuell versucht herauszufinden. Aber solange passiert halt überhaupt gar nichts. Und einen gerichtlichen Beschluss einzuholen, um das Auto zu öffnen ist halt auch mit ziemlichen Aufwand und Geld verbunden.

Nun... wenn es nicht so ein Typ ist

https://de.wikipedia.org/wiki/Alfa_Romeo_4C

Würde ich die Vermieterin den Wagen verwerten lassen....

Hat ggf. die Zulassungsstelle zum Namen des Verstorbenen noch Daten über ein ehemals angemeldetes Fahrzeug?

Sofern es eine Tiefgarage ist, die nur mit Schlüssel (o.ä.) zu benutzen ist, muss der Eigentümer im Umfeld derer sein, die zum Zeitpunkt des Ablebens einen Schllüssel hatten. Das grenzt die Suche ein.

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 7:13

Zitat:

@NDLimit schrieb am 15. Januar 2022 um 06:39:25 Uhr:

Nun... wenn es nicht so ein Typ ist

https://de.wikipedia.org/wiki/Alfa_Romeo_4C

Würde ich die Vermieterin den Wagen verwerten lassen....

Also meiner Meinung nach, müsste die Vermieterin eine Anzeige gegen unbekannt machen, zur Räumung ihres Stellplatzes, da sie die offizielle Räumung gegenüber dem ursprünglichen Mieter und dessen Erben absolut versäumt hat.

Und über die Anzeige kann dann via Gericht entschieden werden, dass das Auto geöffnet wird, um den Besitzer ausfindig zu machen, mittels FIN.

Würde mein Bekannter (der Erbe, was ja nun schon 4 Jahre zurückliegt) nun das Fahrzeug einfach abholen, macht er ja so gesehen Diebstahl. Der Bekannte kann ja nicht mal sagen, ob das Fahrzeug damals schon auf dem Stellplatz stand, als das Erbe angetreten wurde, weil die Vermieterin des Stellplatzes sich ja nie gemeldet hat.

Dass die Vermieterin das einfach verwertet, wäre zwar durchaus möglich, aber sie macht sich halt dann auch strafbar, sollte wirklich mal der tatsächliche Besitzer aufkreuzen.

Die Vermieterin könnte den Wagen auch abschleppen und Einlagern lassen. Rechtlich gesehen wäre das in Ordnung. Nur bleibt sie dann ggf. auf den Kosten sitzen, falls kein Eigentümer ausfindig gemacht werden kann. Die gleiche Möglichkeit hätte dein Bekannter mit identischen Folgen.

Die Vermieterin kann ggf. die Miete nicht mehr nachfordern, aber unter Umständen könnte sie Nutzungsausfall geltend machen (sie kann den Stellplatz ja nicht anderweitig vermieten). Dies natürlich nur, wenn dein Bekannter Eigentümer ist.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist mal dort anfragen; dort gibt es meist eine Beratungsmöglichkeit. Ggf. könnte man das Fahrzeug als "Herrenlose Sache" betrachten...

Verstehe das Problemchen nicht.....ist es so schwer einen Wagen zu öffnen?

 

 

Hausfriedensbruch wird's ja nicht gleich sein.

 

Ich bin für pragmatische Lösungen.

 

Viel Erfolg.

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 7:33

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Januar 2022 um 08:13:12 Uhr:

Hat ggf. die Zulassungsstelle zum Namen des Verstorbenen noch Daten über ein ehemals angemeldetes Fahrzeug?

Sofern es eine Tiefgarage ist, die nur mit Schlüssel (o.ä.) zu benutzen ist, muss der Eigentümer im Umfeld derer sein, die zum Zeitpunkt des Ablebens einen Schllüssel hatten. Das grenzt die Suche ein.

Die Zulassungsstelle erteilt keine Auskünfte allein zum Namen. Auch nicht wenn man den Nachweis erbringt, dass man der Erbe ist. Man muss immer ein konkretes Fahrzeug (z.B. durch FIN) benennen. Jedenfalls war das schon ein konkreter Versuch. Um diese Auskunft zum Namen zu erhalten, benötigt man einen richterlichen Beschluss.

Den Ansatz mit dem Schlüssel hatten wir auch schon. Vermieterin behauptet, der Verstorbene hatte einen Schlüssel, der nie zurückgegeben wurde. Es konnte aber kein Schlüssel im Besitz des Verstorbenen festgestellt/ gefunden werden.

Laut alten Unterlagen soll der Verstorbene sogar zu Lebzeiten das Mietverhältnis des Stellplatztes gekündigt haben. Dies wurde aber von Vermieterseite nie bestätigt, bzw. finden sich dazu auch keine Unterlagen. Daher ist das beliebig schwierig. Teils steht hier Aussage gegen Aussage zwischen Vermieterin und Erben.

Die Tiefgarage hat grundsätzlich viele Stellplätze und somit viele Vermieter/Mieter, die alle einen Schlüssel haben, weshalb man diese Art Einschränkung nicht vornehmen kann, weil es niemanden gibt, der einen Überblick über alle Schlüssel hat. Die Eigentümer verantworten ihre Schlüssel. D.h. es könnte sogar irgendjemand aus dem Haus dort den Wagen abgestellt haben. Vermutlich nicht sehr wahrscheinlich, aber wäre möglich.

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 7:35

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 15. Januar 2022 um 08:29:46 Uhr:

Verstehe das Problemchen nicht.....ist es so schwer einen Wagen zu öffnen?

 

Hausfriedensbruch wird's ja nicht gleich sein.

Ich bin für pragmatische Lösungen.

Viel Erfolg.

Wie stellst du dir das vor? Scheibe einschlagen?

Schlüsseldienst, ADAC, etc. öffnen kein Fahrzeug ohne Nachweis des Besitzers. Ansonsten könnte ja jeder jedes Fahrzeug einfach öffnen lassen.

leicht an der Scheibe ruckeln, dann kommt die bei älteren Fahrzeugen bestimmt ein zwei Zentimeter runter, dann mit einem Draht den Knopf, den er hoffentlich noch hat hochziehen.

Leicht ruckeln?

Klar, wer kennts nicht bei alten Autos.

Kaum ist die Straße etwas uneben und schon muss man die Scheibe wieder 2 cm hochdrehen.

Bei Kopfsteinpflasterstrecken lass ich die Kurbel schon garnicht mehr los, da nach 500m die Scheibe sonst komplett offen steht.

Ich würde im vorliegenden Fall den Wagen durch die Vermieterin entfernen lassen.

Sollte es doch ein ''innerhalb der Tiefgaragengemeinschaft falsch platzierten Wagen'' sein wird sich da schon jemand an sie wenden.

Sollte der Wagen einem Bekannten des Verstorbenen gehören scheint das Interesse ja mal ziemlich klein sein oder warum meldet sich 4 Jahre keiner?

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