und die ersten probs fangen schon an ;D
aber jetzt erstmal gaaanz ruhig
nun zum problem:
heut ist mir beim starten des motors die servotronic ausgefallen.
servoflüssigkeit ist auf max. welche farbe hat denn das servoöl normalerweise? sieht irgendwie gelblich aus und riecht etwas verbrannt ;P
kann man die komplett mal wechseln lassen? wenn ja, wie funkt das in etwa? und woran merkt man, ob die servopumpe noch tut?
bin mal gespannt!
p.s.: ich hab das fahrzeug ja von einem gewerbetreibenden gekauft... wäre hier evtl. etwas machbar, dass der verkäufer den schaden behebt?
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23 Antworten
Hallo, das Servosystem hat ein ATF-Öl, welches meines Wissens rot ist.
Du merkst, ob die Flügelpumpe (Servopumpe) funktioniert, indem dein Servo funktioniert, sprich das Lenkrad sich leicht drehen lässt und nicht wie bei ausgeschaltetem Fahrzeug (ohne Servo).
Ist dein Keilriemen in Ordnung?
Es gibt, glaube ich, am Lenkgetriebe eine Ölablassschraube, die man öffnet, das Fahrzeug startet und das Lenkrad dreht, wodurch Druck aufgebaut wird, das Öl fließt heraus. Danach Ablassschraube schließen und neues Öl reinfüllen. Sollte so gehen - habe es an meinem E60 nie gemacht, aber gelesen, dass es so funktionieren soll!
BMW_Verrückter
danke für deinen beitrag... werde morgen mal danach schauen!
wie verhält es sich denn nun wegen der gewährleistung, da ich das fahrzeug ja von einem gewerbetreibenden gekauft habe?
Zitat:
Original geschrieben von ColaMix
danke für deinen beitrag... werde morgen mal danach schauen!
wie verhält es sich denn nun wegen der gewährleistung, da ich das fahrzeug ja von einem gewerbetreibenden gekauft habe?
Hast du eine Gebrauchtwagengarantie?
ein Händler hat die gesetzlich vorgeschriebene Händlergewährleistung von einem Jahr,ich würde es mal versuchen und nachfragen kostet nichts.(bin mir aber nicht sicher ob sich da nicht was geändert hat)
nein, garantie nicht... ich habe das auto privat von einem gewerbetreibenden gekauft. er hatte das fahrzeug zuvor als firmenfahrzeug genutzt.
Zitat:
Original geschrieben von ColaMix
nein, garantie nicht... ich habe das auto privat von einem gewerbetreibenden gekauft. er hatte das fahrzeug zuvor als firmenfahrzeug genutzt.
Achso,also von keinem Händler sondern privat.ich denke kaum,das der privat Verkäufer dir was gibt,weil er es nicht muß
kein privat Verkäufer gibt eine gewährleistung/garantie raus.
Zitat:
Original geschrieben von ColaMix
er hatte das fahrzeug zuvor als firmenfahrzeug genutzt.
Steht das im Kaufvertrag? Wenn nein, kannst es gleich vergessen.
ja, steht im kaufvertrag...
" Fahrzeug wurde gewerblich genutzt - JA "
Zitat:
Original geschrieben von ColaMix
ja, steht im kaufvertrag...
" Fahrzeug wurde gewerblich genutzt - JA "
Das eine hat mit dem anderen gar nix zu tun,das bedeutet nicht mehr,als das es ein Firmenwagen war.
Dann kommt es darauf an, ob der Wagen überwiegend privat oder geschäftlich genutzt wurde.
Überwiegend = <50%, ist klar
Du trägst übrigens die Beweislast.
Fazit: Hast Du keine Rechtsschutzversicherung, lass die Finger davon, weil niemand wissen kann wie
das ausgeht.
Mal ne Frage am Rande,verstehe ich das richtig,wenn ich ein gewerblich genutztes Fhz von privat kaufe,das mir der Verkäufer eine gewährleistung geben muß,weil es gewerblich genutzt wurde?
habe damals mein Auto auch von einem Selbstständigen gekauft,der den 5er als firmenwagen genutzt hat.beim kaufvertrag stand aber nix mit gewähleistung oder änlichem drin..(gut,wär eh egal gewesen,an dem 5er hat auch nix gefehlt)
Aber verstehe ich das richtig?das wäre mir neu,weil es ja von Privat an Privat verkauft wurde.
Grundsätzlich gibt es bei einem Privatkauf keine Gewährleistung.
Gewährleistung muss aber jeder Unternehmer geben, wenn er mit einem Verbraucher kontrahiert.
Das Paradebeispiel im Studium war der Fall, dass eine Zahnärztin ihren Porsche an eine Freundin verkauft hat. Der Porsche war ein Firmenwagen, also auf die Praxis (Parnterschaftsgesellschaft) angemeldet.
Es kam wie es kommen musste. Die Kiste erlitt einen "Mittelwellenbruch" (wie ich mir habe sagen lassen üblich beim Boxter). Schaden runde 17.000 EUR.
Grundsätzlich ist ein Gewährleistungsauschluss zwischen Unternehmer und Verbaucher unwirksam.
Das bedeutet 2 Jahre Gewärhleistung bestehen. Jetzt tat sich natürlich ein Problem auf, dass jeder
Nichtjurist nachvollziehen kann. Der "Es kann doch nicht sein - Grundsatz". Eben das Rechtsempfinden,
dass besagt, dass es nicht sein kann, dass eine Zahnärztin, die Ihren Wagen verkauft und absolut keine Ahnung von Autos hat, jetzt dafür haften muss, nur weil sie Unternehmerin ist. In diesem Fall wurde dann mit der "überwiegenden Nutzung" argumentiert. Eine Zahnärztin macht i.d.R. keine Hausbesuche. Das bedeutet wohl, dass sie mit ihrem Porsche max. Kongresse o.ä. besuchte, sie folglich den Wagen kaum geschäftlich nutzte.
So kam sie dann aus der Nummer raus.
Daher sind solche Fälle sehr problematisch, zumal der Kläger hier die Beweislast trägt.
Ich würde so einen Fall nur durchziehen, wenn die Kostenübernahmegarantie der RS-Versicherung
vorliegt. Sonst zu heiß, da es eine absolute 50/50 Angelegenheit ist.
Danke für die Info
Kein Ding
Ganz heiß werden solche Fälle, wenn z.B. ein Autohausbesitzer seinen Privatwagen verkaufen möchte.
Ds glaub ich,aber andererseits sollte man annehmen,das dieses Auto tadellos ist.