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Unfälle im Straßenverkehr
Weil der andere Thread kurzfristig geschlossen wurde und ich ein paar Fragen habe, hier ein neuer.
Mal angenommen ich niete durch Unachtsamkeit einen Poller um, der 40€ kostet. Muß ich nun eine Selbstanzeige machen? Soweit ich weiß, liegt die Bagatellgrenze bei 50€ Sachschaden und nicht bei >1€, wie einige im anderen Thread meinten. Jetzt ist auch wieder die Frage, ob ein Sachschaden nur den Schaden am Gegenstand oder auch die Dienstleistungskosten erfaßt (z.B. Handwerksarbeiten am Gegenstand).
Aus meiner Quelle heißt es auch: "Sachschaden an ungelebter Natur". Zu was zählt nun ein Baum?
Wäre ich an einem Baum angeeckt, wäre ich wohl einfach weitergefahren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Jetzt ist auch wieder die Frage, ob ein Sachschaden nur den Schaden am Gegenstand oder auch die Dienstleistungskosten erfaßt (z.B. Handwerksarbeiten am Gegenstand).
Wenn ich meine Rechtsvorlesung richtig im Kopf habe, ist der Geschädigte so zu stellen, als ob es nie einen Unfall gegeben hätte. Wenn du also einen Poller umnietest, musst du auch Aufstell/Liefer-kosten bezahlen, da der Gemeinde ein vor dir bezahlter Poller im Lager nicht viel bringt. Eigentlich müstest du aber nur den Zeitwert ersetzen, aber mit der Abschreibung und Abnutzung von Pollern kenne ich mich nicht aus.
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14 Antworten
Zitat:
Jetzt ist auch wieder die Frage, ob ein Sachschaden nur den Schaden am Gegenstand oder auch die Dienstleistungskosten erfaßt (z.B. Handwerksarbeiten am Gegenstand).
Wenn ich meine Rechtsvorlesung richtig im Kopf habe, ist der Geschädigte so zu stellen, als ob es nie einen Unfall gegeben hätte. Wenn du also einen Poller umnietest, musst du auch Aufstell/Liefer-kosten bezahlen, da der Gemeinde ein vor dir bezahlter Poller im Lager nicht viel bringt. Eigentlich müstest du aber nur den Zeitwert ersetzen, aber mit der Abschreibung und Abnutzung von Pollern kenne ich mich nicht aus.
Anzeigen braucht man sich nicht, da "einen Unfall bauen" keine Straftat ist. Aber Bescheid sagen, dass man etwas kaputt gemacht hat, das muss man. Und zwar bei einem Verkehrsunfall, bevor man den Unfallort verlässt. Wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist (weil er nicht neben seinem Poller steht und wartet), dann holt man sinnvollerweise die Polizei und lässt das ganze aufnehmen.
Zum Schaden gehört natürlich auch die Arbeitszeit sowie die Auslagen des Geschädigten. Einen Poller für 40€ wird es nicht geben inklusive Arbeitszeit - also ist ein umgefahrener Poller auch keine Bagatelle. Wo genau die Grenze ist weiß ich leider nicht.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Mal angenommen ich niete durch Unachtsamkeit einen Poller um, der 40€ kostet. Muß ich nun eine Selbstanzeige machen?
Nein, du must den Unfall nur beim Geschädigten oder bei der Polizei melden. Das ist wie beim Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz zu handhaben.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Anzeigen braucht man sich nicht, da "einen Unfall bauen" keine Straftat ist. Aber Bescheid sagen, dass man etwas kaputt gemacht hat, das muss man. Und zwar bei einem Verkehrsunfall, bevor man den Unfallort verlässt. Wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist (weil er nicht neben seinem Poller steht und wartet), dann holt man sinnvollerweise die Polizei und lässt das ganze aufnehmen.
So isses.
Das ging in dem anderen Thread etwas durcheinander.
Ich kann einen Baum auch komplett umfahren und muss das nicht der Polizei melden, solange ich den Eigentümer des Baumes unmittelbar, also bevor ich mich entferne, erreiche und ihm meine Personalien mitteile.
Da das aber bei Bäumen und Pollern usw. im öffentlichen Verkehrsraum schwer ist, ist es angebracht, die Polizei zu verständigen.
Strafrechtlich relevant wird das ganze erst, wenn ein Fremdschaden entstanden ist und ich mich keinem gegenüber als Verursacher zu erkennen gegeben habe.
Es gibt reihenweise Rechtsprechung, die die Grenze für einen strafrechtlich relevanten Fremdschaden bei 20 EUR (früher 40 DM) ansetzt.
Es dürfte unschwer zu erkennen sein, dass das praktisch alles umfasst, was man irgendwie kaltverformt.
Man braucht sich also als PKW Fahrer über die Schadenhöhe keine ernsthaften Gedanken machen.
20 EUR reicht ja gerade mal für die Kostenpauschale des Geschgädigten....
Hafi
Was heisst hier eigentlich Selbstanzeige ? Wofür ? Du weisst ja nicht ob es überhaupt ein Schaden geben hat, und die höhe kennst du auch nicht.
Es geht nur darum, dass die Polizei informiert wird, das du einen Schaden begangen hast, und du dafür verantwortlich bist, sollte der Besitzer Reparatur oder Ersatz verlangen. Mit Anzeigen hat das nichts zu tun.
Bei sowas musst du normalerweise die Polizei holen.
Du hast dann offensichtlich Eigentum der Stadt/Gemeinde beschädigt und die wird sicher nicht einfach einen Schaden bezahlen den du verursacht hast. Oder würdest du was zahlen was dir die Stadt kaputt macht ?
Wenn du einach gefahren bist, und jemand hat dich gesehen und zeigt dich an könnte man dir vieleicht Fahrerflucht vorwerfen.
Zitat:
Wenn du also einen Poller umnietest, musst du auch Aufstell/Liefer-kosten bezahlen
Ich denke damit sind meine Fragen beantwortet. Rein rechtlich gesehen habe ich vor 5 Jahren also mal eine Unfallflucht begangen.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Zitat:
Wenn du also einen Poller umnietest, musst du auch Aufstell/Liefer-kosten bezahlen
Ich denke damit sind meine Fragen beantwortet. Rein rechtlich gesehen habe ich vor 5 Jahren also mal eine Unfallflucht begangen.
jupp ! Aber so bestätigt sich mal wieder "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Och, Kläger (=Geschädigte) gibt´s bei Unfallflucht reichlich.
Am Täter fehlt es in aller Regel, wenn er unerkannt stiften gehen konnte.
Der "Parkplatzrempler" gilt hier als klassisches Beispiel...
Bei 5 Jahren wäre die Geschichte verjährt und könnte nicht mehr verfolgt werden. Das gilt aber nur strafrechtlich - zivilrechtlicher Schadenersatz beginnt erst am Ende des Jahres zu verjähren, in dem der Anspruchsgegner (also du) bekannt ist.
Die Zeit heilt alle Wunden.
*schnüff*
Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass du die auf dich geladene Schuld tragen kannst und irgendwann lernst, mit ihr zu leben.
Du könntest ja eine anonyme Spende an den städtischen Bauhof leisten, um den angerichteten Schaden wenigstens materiell wieder auszugleichen.
*schnüff*
Wenn nächstes Mal die GEZ klingelt, lasse ich nicht wieder den Hund los um meine Schuld zu sühnen