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Unfall 2010: M. Schadensregulierung d. akt. Versicherung nicht zufrieden - Beschwerdemöglichkeiten?

Themenstarteram 18. März 2010 um 11:59

Hallo Gemeinsam,

es liegt folgender Fall vor: Ein Unfallverursacher fährt aufgrund Glatteis mit ca. 30 km/h einem an der Ampel stehenden Fahrzeug (BWM Combi Baujahr ca. 1999) auf. Polizei wird gerufen, die den Unfall aufnimmt, aber keine Fotos machen, da keine offensichtlichen Schäden am Unfallfahrzeug zu sehen waren. Bei genauem Hinsehen sieht man natürlich den verursachten Schaden am BWM: Eine etwa handballen-große Aufschürfung der Oberfläche der hinteren Stoßstange an der linken Seite (Fahrerseite) - jedoch ist die Stoßstange weder gebrochen, noch aufgeplatzt.

Der Geschädigte fährt in eine BMW-Vertragswerkstatt, ein Gutachter schätzt den Schaden, und die Versicherung meldet dem Schädiger die Koster der Reparatur, die er übernehmen darf, falls er keine Rückstufung durch den Unfall haben möchte: 3.700 EUR!

Der Schädiger ist in keinster Weise mit diesem hohen Reparatur-Aufwand einverstanden, bzw. bezweifelt sogar diese hohen Reparaturkosten. Er sieht sich der Option beraubt, den Schaden selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

Welche Möglichkeiten gibt es für den Unfallverursacher hier Einspruch zu erheben? Sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, oder sollte ein schriftlicher Brief an die Versicherung ohne Rechtsanwalt geschickt werden?

Ich freue mich auf sachdienliche Antworten.

Viele Grüße,

Giuli

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Hallo Gemeinsam,

 

es liegt folgender Fall vor: Ein Unfallverursacher fährt aufgrund Glatteis mit ca. 30 km/h einem an der Ampel stehenden Fahrzeug (BWM Combi Baujahr ca. 1999) auf. 

Bei genauem Hinsehen sieht man natürlich den verursachten Schaden am BWM: Eine etwa handballen-große Aufschürfung der Oberfläche der hinteren Stoßstange an der linken Seite (Fahrerseite) - jedoch ist die Stoßstange weder gebrochen, noch aufgeplatzt.

Der Schädiger ist in keinster Weise mit diesem hohen Reparatur-Aufwand einverstanden, bzw. bezweifelt sogar diese hohen Reparaturkosten. Er sieht sich der Option beraubt, den Schaden selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

 

Allein hiermit ist schon eindrucksvoll dokumentiert, dass der Unfallverursacher nicht die geringste Ahnung von dieser Thematik hat.......:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

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stell doch die Frage in dem anderen Thema damit es nicht zu unübersichtlich wird - dann hat auch jeder den gesamten zusammenhang und es wird nicht all zu unübersichtlich

Hi,

m.M.n. hat er doch die Option den Schaden zu übernehmen und zwar in Höhe von 3.700,-€. Er kann seinen Anwalt fragen und seine Versicherung, denn diese ist ja nicht nur zum Zahlen der verursachten Schäden verpflichtet, sondern hilft auch bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

schönen Gruss

TazaTDI

Themenstarteram 18. März 2010 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

stell doch die Frage in dem anderen Thema damit es nicht zu unübersichtlich wird - dann hat auch jeder den gesamten zusammenhang und es wird nicht all zu unübersichtlich

Im anderen Thread handelt es sich um den gleichen Sachverhalt, doch die Fragestellung ist dort gänzlich ne andere. Dort geht es darum, eine Versicherung zu finden, die nicht so stark zurück stuft, hier geht es darum, welche Möglichkeiten der Geschädigte hat Einspruch gegen diese seiner Meinung nach zu hohen Reparaturkosten einzuleiten. Würde ich diese Frage im anderen Thread stellen, geht sie dort unter, weil diese Fragestellung nicht von Anfang an dort gestellt wurde.

Für die Schätzung der Reparaturkosten gibt es Fachleute. 

 

Das sind die sogenannten KFZ- Sachverständigen. Und die stellen die Schadenhöhe fest und dokumentieren diese auch in Ihrem Gutachten.

 

Die Haftpflichtversicherung prüft dieses Gutachten und reguliert dann den Schaden oder Sie greift das Gutachten an, wenn etwas nicht in Ordnung scheint.

 

Ob der Schädiger hier als Laie etwas besser zu wissen meint, blos weil er vieleicht nichts sehen kann hat keine Bedeutung.

 

Im weiteren sollte sich der Unfallverursacher hier einmal dessen bewusst werden, das er verschiedenen an dieser Angelegenheit beteiligten Personen unter Umständen einen Betrugsversuch unterstellt.

 

Das kann nachhaltige Folgen haben.

 

Was bedeutet das im Resultat?

 

Die Schadensfeststellung und die Regulierung bitte Fachleuchten überlassen.

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Hallo Gemeinsam,

 

es liegt folgender Fall vor: Ein Unfallverursacher fährt aufgrund Glatteis mit ca. 30 km/h einem an der Ampel stehenden Fahrzeug (BWM Combi Baujahr ca. 1999) auf. 

Bei genauem Hinsehen sieht man natürlich den verursachten Schaden am BWM: Eine etwa handballen-große Aufschürfung der Oberfläche der hinteren Stoßstange an der linken Seite (Fahrerseite) - jedoch ist die Stoßstange weder gebrochen, noch aufgeplatzt.

Der Schädiger ist in keinster Weise mit diesem hohen Reparatur-Aufwand einverstanden, bzw. bezweifelt sogar diese hohen Reparaturkosten. Er sieht sich der Option beraubt, den Schaden selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

 

Allein hiermit ist schon eindrucksvoll dokumentiert, dass der Unfallverursacher nicht die geringste Ahnung von dieser Thematik hat.......:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 18. März 2010 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Hallo Gemeinsam,

 

es liegt folgender Fall vor: Ein Unfallverursacher fährt aufgrund Glatteis mit ca. 30 km/h einem an der Ampel stehenden Fahrzeug (BWM Combi Baujahr ca. 1999) auf. 

Bei genauem Hinsehen sieht man natürlich den verursachten Schaden am BWM: Eine etwa handballen-große Aufschürfung der Oberfläche der hinteren Stoßstange an der linken Seite (Fahrerseite) - jedoch ist die Stoßstange weder gebrochen, noch aufgeplatzt.

Der Schädiger ist in keinster Weise mit diesem hohen Reparatur-Aufwand einverstanden, bzw. bezweifelt sogar diese hohen Reparaturkosten. Er sieht sich der Option beraubt, den Schaden selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

 

Allein hiermit ist schon eindrucksvoll dokumentiert, dass der Unfallverursacher nicht die geringste Ahnung von dieser Thematik hat.......:rolleyes:

Gruß

Delle

Naturlich ist der Unfallverursacher ein Laie, aber dass bedeutet nicht, dass gesunder Menschenverstand eine solch hohe Reparatur anzweifelt, wenn man die Schäden, die am Fahrzeug vorliegen könnten, und nicht so offensichtlich sind, eingrenzt:

Stoßstange wechseln, lackieren, anbringen: 3.700 EUR?

Selbst bei Mercedes oder Audi ist der Ersatz einer Stoßstange niemals so teuer. Hier sind mit Lohn und Material und Lackierung um die ca. 1.100 EUR anzusetzen (eigene Recherche, neue Original-Teile direkt von vom Vertragshändler natürlich).

Was könnte noch defekt sein, was nicht offensichtlich ist? Hinteres Rücklicht? Packen wir nochmals mit Lohn und Material großzügige 400 EUR brutto drauf (Vertragswerkstattkonditionen). Wären wir bei 1.600 EUR.

Was könnte noch defekt sein? Sind wir noch großzügiger: Hinterer Kotflügel defekt. 2000 EUR, um auf die 3.700 EUR zu kommen?

Sorry, für micht ist ein solch hoher Reperatur-Aufwand aktuell nicht nachvollziehbar.

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Allein hiermit ist schon eindrucksvoll dokumentiert, dass der Unfallverursacher nicht die geringste Ahnung von dieser Thematik hat.......:rolleyes:

Gruß

Delle

Naturlich ist der Unfallverursacher ein Laie, aber dass bedeutet nicht, dass gesunder Menschenverstand eine solch hohe Reparatur anzweifelt, wenn man die Schäden, die am Fahrzeug vorliegen könnten, und nicht so offensichtlich sind, eingrenzt:

Stoßstange wechseln, lackieren, anbringen: 3.700 EUR?

Selbst bei Mercedes oder Audi ist der Ersatz einer Stoßstange niemals so teuer. Hier sind mit Lohn und Material und Lackierung um die ca. 1.100 EUR anzusetzen (eigene Recherche, neue Original-Teile direkt von vom Vertragshändler natürlich).

Was könnte noch defekt sein, was nicht offensichtlich ist? Hinteres Rücklicht? Packen wir nochmals mit Lohn und Material großzügige 400 EUR brutto drauf (Vertragswerkstattkonditionen). Wären wir bei 1.600 EUR.

Was könnte noch defekt sein? Sind wir noch großzügiger: Hinterer Kotflügel defekt. 2000 EUR, um auf die 3.700 EUR zu kommen?

Sorry, für micht ist ein solch hoher Reperatur-Aufwand aktuell nicht nachvollziehbar.

wenn man mit 30 (!) km/h getroffen wird IST etwas kaputt. das muss man nichtmal zwingend sehen,

hinter dem stoßfänger ist ja auch noch was verbaut ;)

mir kann ehrlich gesagt auch keiner erzählen das nach nen 30km/h unfall nur mit genauem hinsehen was zu erkennen ist...BMW schmückt sich bei aktuellen Modellen damit das die Stoßfänger bis zu 6 km/h angeblich spurlos verkraften können (rückverformungsmöglichkeit). selbst das halte ich für mutig, aber 30km/h sind ein guter bumms. das ist nicht nur leicht anticken....

der delle ist vom fach und wenn er sagt bei 30km/h sind 3700Euro nicht utopisch, auch wenn man meint das es nicht so dramatisch ausieht, dann hat er in 99,999997% aller fälle auch recht ;)

am 18. März 2010 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

.............Sorry, für micht ist ein solch hoher Reperatur-Aufwand aktuell nicht nachvollziehbar.

Muss es auch nicht. Hauptsache die Versicherung kann das Gutachten nachvollziehen. Wenn denen was seltsam vorkommt, werden die das schon prüfen.

Gruß

Frank, der den SV seine Arbeit machen läßt und nicht den Hobby SV spielt. ;)

@Giuli

 

ich, dass Delle guckt seit 20 Jahren jeden Tag verbeulte Autos an........:D

 

Und ich, dass Delle sagt dir, wenn mit 30 KM/h jemand auf den BMW drauf gefahren wäre, dann würden wir hier von einem Totalschaden sprechen und nicht von 3.700 Euro. 

 

Und was hier neu muss, dass kann ich dir auch sagen ohne das Auto gesehen zu haben:

 

-Stoßfänger hinten nebst Anbauteilen

-Querträger hinten

-Pralldämpfer hinten

-Heckabschlußlech neu und Lack

 

Dann bist du bei deinen 3.700 Euro. 

 

Glaub es mir oder lass halt bleiben. ;)

 

Das passt schon, sonst hätte deine Versicherung hier nicht reguliert. Mach hier kein Fass auf, der Schuss kann eigentlich nur nach hinten losgehen.

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 18. März 2010 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

@Giuli

ich, dass Delle guckt seit 20 Jahren jeden Tag verbeulte Autos an........:D

Und ich, dass Delle sagt dir, wenn mit 30 KM/h jemand auf den BMW drauf gefahren wäre, dann würden wir hier von einem Totalschaden sprechen und nicht von 3.700 Euro. 

Und was hier neu muss, dass kann ich dir auch sagen ohne das Auto gesehen zu haben:

-Stoßfänger hinten nebst Anbauteilen

-Querträger hinten

-Pralldämpfer hinten

-Heckabschlußlech neu und Lack

Dann bist du bei deinen 3.700 Euro. 

Glaub es mir oder lass halt bleiben. ;)

Das passt schon, sonst hätte deine Versicherung hier nicht reguliert. Mach hier kein Fass auf, der Schuss kann eigentlich nur nach hinten losgehen.

Gruß

Delle

Danke für die Antwort. Vielleicht waren es auch nur 15-20 km/h, so genau kann man das nicht mehr sagen, da im Moment des Unfallhergangs alles sehr schnell ging. 30 km/h scheinen in der Tat wirklich zu viel zu sein.

Dankeschön auch für die Auflistung der möglichen Ersatzteile für die Reparatur.

Wieso kann der Schusss nach hinten losgehen? Was soll dem Schädiger passieren, der die Sache zunächst anzweifelt und um Klarstellung bittet?

Wei du damit den Geschädigten, dem Sachverständigen und der Werkstatt unterstellst, dass hier Schäden abgerechnet werden sollten, die nicht vom Unfall stammen.

 

Und das wäre dann versuchter Betrug oder sogar vollendeter Betrug. 

 

Und das sind Straftatbestände, Giuli

 

Gruß

 

Delle

@ Giuli: Egal, wie frustrierend es sich anhört, aber es ist wirklich so.

Du darfst nicht den Fehler machen und nur danach betrachten, was du auf der Stossstange siehst. Heck braucht sich ja nur etwas zu verziehen und schon geht die Heckklappe nicht mehr zu.

Und dein Einwurf mit dem evtl. Rücklicht, bzw. hinterer Kotflügel zeigt mir, dass du es etwas unterschätzt. Der hintere Kotflügel ist nicht wie der vordere Kotflügel: abschrauben - dranschrauben (Und selbst vorne ist das meist soviel Arbeit mit Stossstange demontieren, anmontieren, etc.)

Hinten ist kein normaler Kotflügel, sondern das ist ein Seitenteil, was sich bis zum Dach erstreckt. Und allgemein sind die Arbeiten nicht mehr so einfach wie früher. Ausbeulen, Spachtel drauf, etwas Spucke und das wars ;)

Ich kann dich aber voll und ganz verstehen, wenn du dich ärgerst. Eine günstigere Reparatur ist natürlich möglich, aber

- entspricht sie der Qualität einer Fachwerkstatt?

- entspricht der Umfang der einer Fachwerkstatt?

Er hat letztenendes den Anspruch darauf und sollte es andersherum mal sein, dann hast du es auch.

Hast du schon mal Unfäle/Schäden gehabt bzw. miterlebt? Dann siehst du manchmal wie minimal aussehende Schäden riesige Kosten verursachen können.

Ansonsten RA fragen oder deine Versicherung. Drück dir die Daumen.

schönen Gruss

TazaTDI

am 18. März 2010 um 14:48

Also Delle hat hier sehr schön schon alles erläutert (der Gute ist ja auch vom Fach ;)). Es ist wirklich so, dass man die Schäden die dahinter stecken als Laie nicht sieht und auch nicht erkennen kann.

 

Nur dazu:

 

 

Zitat:

Selbst bei Mercedes oder Audi ist der Ersatz einer Stoßstange niemals so teuer. Hier sind mit Lohn und Material und Lackierung um die ca. 1.100 EUR anzusetzen (eigene Recherche, neue Original-Teile direkt von vom Vertragshändler natürlich).

Das ist eine _krasse_ Fehleinschätzung. Ich habe mal einem VW Lupo die Heckstossstange beschädigt - neue Stoßstange samt Lackierung und Anbau kamen zu ~1200€... hab ich selbst bezahlt, und halte ich auch für einen realistischen Wert.

 

Wenn du bei einem modernen Audi, Mercedes oder BMW - am besten A8, 7er oder S-Klasse eine Stoßstange zerdellst (samt PDC, ggfs. Sensoren, Kameras, Infrarot etc.pp.) dann würde ein reiner Stoßstangenaustausch wohl gut und gerne in den fünfstelligen Bereich gehen...

Themenstarteram 18. März 2010 um 14:50

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wei du damit den Geschädigten, dem Sachverständigen und der Werkstatt unterstellst, dass hier Schäden abgerechnet werden sollten, die nicht vom Unfall stammen.

Und das wäre dann versuchter Betrug oder sogar vollendeter Betrug. 

Und das sind Straftatbestände, Giuli

Gruß

Delle

Jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Nur weil man die Reparatur-Kosten nicht nachvollziehen kann und um Klarstellung des Sachverhalts bittet, bedeutet das noch lange nicht, dass man jemanden des Betrugs verdächtigt.

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