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Unfall 2014 wurde aber 3.12.2015 in klasse m runter gestufft
Hallo zum,
Ich hatte am 28.05.2014 einen Unfall gehabt.
Wurde aber erst 3.12.2015 in die Klasse m gesetzt 50% sind drauf gekommen.Normale Weise müssen die mich direkt nach den Unfall runter Steffen dann wäre ich jetzt in der Klasse sf mit 70 % wieder.
Ich habe mit dem Versicherungs Mann telefoniert weil ich ihn gefragt habe wieso ich nicht direkt nach denunfall runter gestufft bin,konnte er mir die Antwort nicht wirklich beantworten er sagte nur,, bei mir steht 3.12.2015 sind sie erst in der klasse m gelandet.So jetzt ist die Frage darf dieVersicherung sowas machen? Erst nach einem Jahr runter stuffen? Logisch gedacht direkt nach den Unfall!Jetzt kann ich nicht zu einer anderen Versicherung wechseln weil ich klasse m bin
Beste Antwort im Thema
Mit der Zahlweise hat die Hauptfälligkeit nichts zu tun.
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19 Antworten
Welche sf klasse hattest du denn in 2014?
Zum 1.1.2015 hättest du hoch gestuft werden müssen und somit im Jahr 2015 auch mehr bezahlen müssen!
Sf 1/2 70 %
Logisch gedacht ja haben die aber nicht die Frage ist haben die das Recht dazu sowas abzuziehen
Zitat:
@Novic90 schrieb am 17. Dezember 2015 um 17:46:41 Uhr:
Hallo zum,
Ich hatte am 28.05.2014 einen Unfall gehabt.
Wurde aber erst 3.12.2015 in die Klasse m gesetzt 50% sind drauf gekommen.Normale Weise müssen die mich direkt nach den Unfall runter Steffen dann wäre ich jetzt in der Klasse sf mit 70 % wieder.
Ich habe mit dem Versicherungs Mann telefoniert weil ich ihn gefragt habe wieso ich nicht direkt nach denunfall runter gestufft bin,konnte er mir die Antwort nicht wirklich beantworten er sagte nur,, bei mir steht 3.12.2015 sind sie erst in der klasse m gelandet.So jetzt ist die Frage darf dieVersicherung sowas machen? Erst nach einem Jahr runter stuffen? Logisch gedacht direkt nach den Unfall!Jetzt kann ich nicht zu einer anderen Versicherung wechseln weil ich klasse m bin
Das würde eigentlich nur dann richtig sein, wenn die Hauptfälligkeit der 3.12. eines Jahres und die Zahlweise jährlich ist.
Wann wurde der Schaden denn gemeldet?
Hallo,
ohne die zum Zeitpunkt des Schadens gültigen Vertragsbestimmungen lässt sich aus meiner Sicht kein abschließendes Urteil fällen.
Augenscheinlich hast Du den 03.12. als Hauptfälligkeit vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt wird gestuft.
Fraglich ist jedoch, warum nicht zum 03.12.2014 gestuft wurde.
Hier wird relevant sein, wann der Schaden gemeldet wurde und wann ein nach den Vertragsbestimmungen ein schadenfreier Verlauf vorliegt.
Gruß
Ich habe nichts vereinbart.
Ich habe den Schaden sofort gemeldet.Nach einer Woche habe ich Brief bekommen der Schaden wurde bezahlt!
Ist eventuell etwas an den Unfall unklar gewesen so das erst zum Jahr 2015 alles zu 100% geklärt wahr?
Schreib die Versicherung an und lass dir die Einstufung schriftlich erklären.
Alternativ benötigt man zusätzliche Angaben zur den jeweiligen Hauptfälligkeiten, den Einstufungen, den Schadenverläufen sowie den jeweils geltenden Rückstufungstabellen der letzten Jahre.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 17. Dezember 2015 um 18:11:28 Uhr:
Hallo,
ohne die zum Zeitpunkt des Schadens gültigen Vertragsbestimmungen lässt sich aus meiner Sicht kein abschließendes Urteil fällen.
Augenscheinlich hast Du den 03.12. als Hauptfälligkeit vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt wird gestuft.
Fraglich ist jedoch, warum nicht zum 03.12.2014 gestuft wurde.
Hier wird relevant sein, wann der Schaden gemeldet wurde und wann ein nach den Vertragsbestimmungen ein schadenfreier Verlauf vorliegt.
Gruß
Warum sollte zum 3.12.2014 zurückgestuft werden? Die Rückstufung erfolgt zur ersten Fälligkeit im neuen Kalenderjahr, somit zu ersten Fälligkeit in 2015. Und wenn er jährlich zahlt, ist das nun einmal bei Hauptfälligkeit 3.12. der 3.12.2015.
Ich bezahle halb jährlich
Mit der Zahlweise hat die Hauptfälligkeit nichts zu tun.
Aber mit der Zahlweise hat die Rückstufung zu tun. Deswegen verstehe ich nicht, wie bei halbjährlicher ZW eine Rückstfufung zum 3.12. erfolgen kann.