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Unfall - Achsvermessung, Sturz nicht ok - Schadenserweiterung? - Anwalt andere Sicht wie ich&Gutach

BMW 3er E46
Themenstarteram 22. Mai 2016 um 21:32

Guten Abend,

folgende Angelegenheit habe ich.

Vor rund 2 Monaten hatte ich einen unverschuldeten Unfall, mir wurde die Vorfahrt weggenommen, sodass eine Kollission nicht mehr vermeidbar war.

Der Wagen hat vorne rechts den Schlag bekommen, die Schäden sind allerdings auch noch im hinteren Karosseriebereich zu sehen.

Jedenfalls war die Schuldfrage schnell geregelt, der Anwalt wurde ebenso schnell eingeschaltet und zu meiner Überraschung handelte die gegenerische Versicherung auch äußerst zügig.

Der Wagen war trotz des Unfalls noch Fahrttüchtig, mit dem bin ich deshalb auch die ganze Zeit weitergefahren, ohne die Behebung des Schadens, da ich mir noch nicht sicher war, ob ich den Wagen veräußern möchte oder eher wieder richten lassen möchte.

Da der Wagen nach wie vor fahrtüchtig ist, habe ich den Wagen dauerhaft benutzt, ohne an der Karossie was zu ändern.

Vor etwa 3 Wochen hatte ich meine Winterfelgen gegen die Sommerfelgen umgetauscht, dabei sah ich, dass vorne rechts der Reifen von innen extrem abgefahren war.

Am gleichen Tag noch bin ich zur Achsvermessung gefahren, das Protokoll ist im Anhang.

Die gelb unterstrichenen Werte wurden von dem Mechaniker eingestellt, mehr nicht.

Die Frage hierzu:

Hat er soweit alles gut hinbekommen?

Jedenfalls meinte er, dass der Sturz nicht eingestellt werden kann, der Wert vorne rechts wäre auch zu groß, hier geht er von einem Schaden am Bauteil (konnte nicht sagen was genau) aus, näheres müsste eine Werkstatt im Rahmen der Untersuchung feststellen.

Frage hierzu:

Die Antwort des Mechanikers plausibel?

Welches Teil könnte dafür verantwortlich sein? Kann eine Werkstatt den Schaden diagnostizieren (wenn von außen nichts ersichtlich ist) ?

Als der Wagen noch auf der Bühne war, kontaktierte ich den Gutachter, er meinte, dass der Schaden an die gegnerische Versicherung gemeldet werden muss, diese Meldung sollte professionell durch den Anwalt geschehen.

Im Anschluss rief ich bei meinem Anwalt an, er meint, dass der Wagen bis dato nicht repariert wurde, der Wagen wurde von mir nach dem Unfall bis zur Vermessung ca. 3.200km gefahren (stand heute etwas mehr).

Er hat mir eingeprügelt, dass es kein Sinn macht, weil der Schaden so aufgenommen wurde wie am Unfalltag vom Gutachter, jetzt kann man nicht sagen, dass durch den Unfall noch mehr kaputt ist?

Ich will ihm da nicht ganz glauben, zumal der Gutachter das auch sagte was ich Glaube.

Fragen hierzu:

Eine Erweiterung des Schadens ist doch auch jetzt noch möglich, oder?

Wie schlimm ist es, dass ich 3.200km bis zur Vermessung nach dem Unfall abgespult habe?

Wie schlimm ist es, die gegnerische Versicherung jetzt noch darüber zu informieren, wo gute 3 Wochen schon vergangen sind nach der Vermessung (hätte der Anwalt mich nicht verunsichert, wäre alles früher passiert).

Wie sollte man jetzt im besten Fall vorgehen und vor allem mit welchem Argument?

Wie könnte es nun weiter gehen?

Vielen Dank im Voraus.

 

 

 

 

 

Vermessungs-protokoll-4
20160522-183006
20160522-183012
+2
Beste Antwort im Thema

Du hast vor 3 Wochen die Winterreifen gegen die Sommerreifen getauscht?

Aber auf den Fotos mit den abgefahrenen Reifen sind doch Sommerreifen.

Wenn dir beim Wechseln auf Sommerreifen dieser innenseitige abgefahrene Reifen aufgefallen ist,

dann ist der "Schaden" ja schon letztes Jahr/Saison gewesen.

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Du bekommst Du nur das was nach dem Gutachten festgestellt wurde. Was in der Zwischenzeit mit dem Auto passiert ist weiß nur Du das zahlt Dir aber keine Versicherung mehr. So was lässt man entweder direkt reparieren, verkauft den Wagen, oder rechnet nach Gutachten ab. Das Gutachten hätte dann beim feststellen des nachträglichen Schadens dann auch noch ggf. korrigiert werden können wenn mit dem Auto nicht mehr gefahren wurde.

Wenn der Gutachter, der den Schaden seinerzeit begutachtet hat, jetzt den ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall bescheinigt, wüßte ich keinen Grund, warum die Versicherung das nicht anerkennen sollte.

hallo,

also, eine Spurvermessung müsste doch bei diesem Unfall

bereits im Schaden-Gutachten mit enthalten sein, oder ?

 

good lack

am 23. Mai 2016 um 8:48

Dein Anwalt ist verpflichtet Dein Anliegen zumindest der Gegenseite vorzutragen. Wenn er also "nur" davon abrät es nicht zu machen weil er die Erfolgsaussichten gering einschätzt musst Du Ihn dazu drängen.

Der TE hat, soweit ich das verstehe, fiktiv abgerechnet und hat daher, sofern im Gutachten enthalten, vermutlich auch keine Vermessung vornehmen lassen.

Den möglicherweise, als Folgeschaden einer beim Unfall beschädigten Radaufhängung verschlissenen Reifen, wird es daher auch nicht ersetzt bekommen, wohl aber eine nachweislich beim Unfall beschädigte Radaufhängung.

Das alles gilt aber nur, wenn das Fahrzeug jetzt kein Totalschaden wird.

Hej,

beim TE steckt doch Blauäugigkeit oder mehr als nur Naivität dahinter.

Das nun entdeckte Problem liegt doch nicht allein am Fahrzeug, sondern maßgeblich am TE.

Nur durch den Zufall- Räder- Wechsel , ist es zu verdanken, dass er es nun bemerkt hat.

Reifen bis auf die Leinwand abfahren, also fahren bis ihm diese um die Ohren fliegen und jetzt jammern.

Steht denn nun, die Frage ist ja noch offen, im Gutachten eine Achsvermessung??

Hatte der Gutachter das Fz. auf der Hebebühne?

Der Sturz ist natürlich verstellbar. Hauptsache eine schnelle günstige Werkstatt.

Mit Halbwahrheiten hier um Rat fragen bringt auch nur Halbes.

Der Anwalt ist auch noch Spitze.

Hauptsache Fahren.

die versicherung wird damit argumentieren das bei über 3.000 gefahrenen km dir längst hätte auffallen müssen das was nicht stimmt.

oder vielleicht unterstellen das der schaden nach dem unfall geschehen ist.

aber versuch macht klug...

Du hast vor 3 Wochen die Winterreifen gegen die Sommerreifen getauscht?

Aber auf den Fotos mit den abgefahrenen Reifen sind doch Sommerreifen.

Wenn dir beim Wechseln auf Sommerreifen dieser innenseitige abgefahrene Reifen aufgefallen ist,

dann ist der "Schaden" ja schon letztes Jahr/Saison gewesen.

Das hast du eindeutig recht, auf die Erklärung bin ich gespannt.

Hej,

dieser Reifenabrieb kann genau so schon nach den gefahrenen Km seit dem Unfall eintreten.

Was eh wahrscheinlicher ist!

Für den TE, zählt vermutlich nur Fahren.

Unfall vor zwei Monaten, also mit Winterreifen.

Vor etwa 3 Wochen von Winter- auf Sommerräder gewechselt.

Dabei entdeckt, dass vorne rechts der Reifen von innen extrem abgefahren war.

Dieser abgefahrene Reifen ist aber kein Winterreifen sondern ein Sommerreifen.

Daraus folgt, dass der Reifenabrieb vor dem Unfall erfolgte.

Merkwürdig ist, dass das beim Reifenwechsel im Herbst nicht auffiel.

Hej,

der TE schreibt lediglich die Felgen gewechselt zu haben.

Darauf dann die Passenden Reifen darauf zu reden ist schon gewagt, muss zwar nicht falsch sein, aber das Richtig zu stellen, ist Sache des TE.

Das ganze bekommt doch Glaubwürdigkeit, wenn der TE, sich selbst dazu äußert???

Aber!!

So wie sein ganzer Beitrag widersprüchlich erscheint.

Themenstarteram 29. Mai 2016 um 11:14

@Sportler69

Ähnlicher Meinung ist mein Rechtsanwalt, womit ich mich nicht abgeben will ich allerdings die Tatsache, dass der Gutachter den Schaden rein äußerlich vorgenommen hatte, Achsschänden hat er nicht geprüft, meinte aber, sollte bei der Achsvermessung die Werte wie Sturz nicht eingestellt werden können, sofern die nicht mehr im Rahmen sind, sollte alles protokolliert werden und er Anwalt an die Versicherung verschickt werden.

Als ich diese Info an meinen Anwalt übersandte, kam wie erwähnt die gleiche Auffassung wie bei dir heraus, irgendwo kann ich es verstehen, doch ein Schreiben, wie vom Gutachter vorgeschlagen sollte doch möglich sein, er hat es als keine gute Idee empfunden.

@Cabriofreek

Ja klar, im Gutachten ist die reine Achsvermessung mit dabei, jedoch keine Achsteile wie z.B. der Querlenker o.ä.

Und ich denke darum geht es hier.

@ Oetteken

Ganz genau, wir haben eine fiktive Abrechnung vorgezogen. Erst nach dieser Prozedere mit der Versicherung und dem Anwalt, als auch die Kohle kam, habe ich eine Achsvermessung durchführen lassen.

@BMW Fahrer Fan

Korrekt, erst durch Zufall habe ich den Defekt an dem rechten Reifen erkannt.

Ich hatte seit letztes Jahr Winter bis zum Tag der Achsvermessung die Winterreifen drauf, an jenem Tag habe ich die Winterreifen samt Felgen gegen die Sommerreifen samt Felgen gewechselt. So bin ich auf den abgefahrenen Reifen ( nur seitlich, innen ) aufmerksam geworden.

Daraufhin habe ich die Sommerfelgen drauf geschraubt und bin zur Achsvermessung gefahren.

Ich ging davon aus, dass durch die Einstellung der Reifen nicht mehr einseitig extrem abgefahren wird.

Doch bei der Kontrolle habe ich feststellen müssen, dass auch der Sommerreifen stark abgefahren war von innen.

Dann habe ich Bilder gemacht und diese hier hochgeladen, d.h. die gezeigten Bilder sind die Sommerreifen, die Anfang Mai von mir montiert wurden.

Der Gutachter hatte den Wagen auf der Bühne.

Mir wurde gesagt, dass der Sturz nicht eingestellt werden kann, Fa. Quick.

 

 

Frage 1 : Was genau ist der Grund für die Abnutzung innen? Welches Bauteil?

Frage 2: Was stimmt denn nun? Kann der Sturz eingestellt werden oder nicht ?

 

Schöne Grüße

 

Der Schaden kann sowohl durch falsche Spur als auch durch falschen Sturz entstanden sein.

Bei falscher Spur sind i. d. R. beide Reifen betroffen, bei falschem Sturz kann es auch nur ein Reifen sein.

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