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Unfall als Vorfahrtsunfall zu handeln?????? oder wie?????
Hallo liebe Motor-Talk Freunde,
folgendes da Bilder mehr alles 1000 Worte sagen hab ich (wie auch manch Vorgänger von mir) es mal mit Paint zeichnerisch dargestellt.
Ist hier das Auto das abbiegt denn wirklich schuld? Denn es war ja wie zu sehen hinten (da hat man ja bekantlich keine Augen^^) und der andere Fahrer hat nicht mal den Anschein einer kleinen Lenkbewegung bzw. Bremsen´s gemacht (oder veranstalltet^^)
Dank euch schon mal im vorraus
Gruß
Christian
Beste Antwort im Thema
Der Fall ist sonnenklar.
Zitat:
§ 9 StVO, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Also selbst wenn der entgegenkommende Rechtsabbieger wäre, muss der Linksabbieger warten.
Nun kommt im dargestellten Fall noch hinzu, dass der Anstoß beim Abbieger hinten geschehen ist. Hier müsste geprüft werden, ob der bevorrechtigte Geradeausfahrer den Unfall nicht hätte verhindern können. Denn für ihn gilt immer noch das Fahren auf Sicht (jederzeit innerhalb der einsehbaren STrecke anhalten können) und er darf nicht auf sein Vorrecht pochen. Ist der Linksabbieger jedoch so knapp oder zügig abgebogen, dass der Geradeausfahrer keine Chance hatte zu reagieren, ist eine Schuld beim Geradeausfahrer ausgeschlossen.
Aber selbst wenn der Geradeausfahrer hätte reagieren können und müssen, an der "Hauptschuld" des Linksabbiegers ändert das nichts.
@ConvoyBuddy
Wie kommst du darauf, dass der Geradeausfahrer aus Sicht des Abbiegers von rechts kommt? Das ist doch eindeutiger Begegnungsverkehr, wo die Fahrtrichtung des Bevorrechtigten keinerlei Rolle spielt.
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10 Antworten
Bild 2
Irgendwie kann ich dir nicht folgen mit dem "hinten" und "keine Augen".
Entweder er ist linksabbieger , dann hat das mit "hinten" nix zu tun und die Schuldfrage ist unstrittig, oder er hat hinten keine Augen und ist rechtsabbieger. Dann biegt er über 2 Spuren ab , und wenn die Stichstrasse keine Einbahnstrasse ist, biegt er sogar auf die falsche Spur in den Gegenverkehr ein. Auch hier ist die Schuldfrage unstrittig.
Edit:
Mit Bild 2 wirds deutlicher. War ich wohl zu schnell.
Bleibt die Frage bei welchem Tempo es scheppert.
Ein absichtlich herbeigeführter Unfall wäre wohl nur mit Zeugen zu beweisen.
Danke,
erstmal für deine schnelle (fast schon zu schnelle^^) antwort ... also ich weiß LEIDER nicht wie schnelle er fuhr (aber aus sagen wa mal "neutraler" sicht ca 60 KM/h) sonst hätt ich ihn bestimmt scho früher erkannt. Joa und des mit dem "absichtlich herbeigeführt" des ist so ne sache ich weiß echt net was in den seinem kopf abgegangen ist. Als Otto normalverbraucher (und mit nem IQ über ner Kartoffel) wär ja wohl JEDER (okee...fast jeder) AUGEWICHEN des warnen vllt 20 cm oder hätte für ne SEKUNDE (NICHTMAL eine SEKUNDE) gebremst und es wär nichts passiert
Gruß
Chris
Ps: außer das er sich vllt zu tote geärgert hätte
Wenn keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen aufgestellt sind, ist doch alles klar.
Der Abbiegende ist als Linksabbieger im Gegenverkehr wartepflichtig.
(In der Abbiegesituation kommt für ihn das geradeaus fahrende Fahrzeug von rechts.)
Tante Edith:
Wenn der Vorfahrtsberechtigte aber ungebremst in das schon fast abgebogene Fahrzeug hinein fährt, trifft ihn wegen Missachtung allgemeiner Sorgfaltspflichten mindestens eine Teilschuld !
Der Fall ist eigentlich sonnenklar: Der Linksabbieger hat dem geradeaus fahrenden Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Man kann von dem geradeaus fahrenden Fahrzeug auch nicht verlangen, daß der Fahrer ein Ausweichmanöver fährt und dabei u. U. in den Gegenverkehr gerät.
Der Fall ist sonnenklar.
Zitat:
§ 9 StVO, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Also selbst wenn der entgegenkommende Rechtsabbieger wäre, muss der Linksabbieger warten.
Nun kommt im dargestellten Fall noch hinzu, dass der Anstoß beim Abbieger hinten geschehen ist. Hier müsste geprüft werden, ob der bevorrechtigte Geradeausfahrer den Unfall nicht hätte verhindern können. Denn für ihn gilt immer noch das Fahren auf Sicht (jederzeit innerhalb der einsehbaren STrecke anhalten können) und er darf nicht auf sein Vorrecht pochen. Ist der Linksabbieger jedoch so knapp oder zügig abgebogen, dass der Geradeausfahrer keine Chance hatte zu reagieren, ist eine Schuld beim Geradeausfahrer ausgeschlossen.
Aber selbst wenn der Geradeausfahrer hätte reagieren können und müssen, an der "Hauptschuld" des Linksabbiegers ändert das nichts.
@ConvoyBuddy
Wie kommst du darauf, dass der Geradeausfahrer aus Sicht des Abbiegers von rechts kommt? Das ist doch eindeutiger Begegnungsverkehr, wo die Fahrtrichtung des Bevorrechtigten keinerlei Rolle spielt.
Ja, so kann es gehen wenn man sich die Vorfahrt erzwingt.
Vielleicht hat er ja noch beschleunigt um dich zu treffen weil dringend was ausgebeult werden muss.
Vielleicht war er auch nicht in höchster Alarmbereitschaft um schnellstens zu bremsen. Bin ich auch nicht immer.
Ich mag auch keine Autofahrer die mir die Vorfahrt nehmen und meinen ich müsste bremsen damit sie schneller vorwärts kommen
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Wenn der Vorfahrtsberechtigte aber ungebremst in das schon fast abgebogene Fahrzeug hinein fährt, trifft ihn wegen Missachtung allgemeiner Sorgfaltspflichten mindestens eine Teilschuld !
Mag sein, aber wie will man das beweisen? Dazu bräuchte man schon mehrere Zeugen, die aussagen, dass beim Vorfahrtsberechtigten keine Bremsleuchten angegangen sind.
Ein Ausweichmanöver kann man bei Gegenverkehr und gehobenem Tempo jedenfalls von niemandem verlangen.
An Stelle des TE wäre ich froh, dass nur das Heck touchiert wurde. Linksabbiegerunfälle können deutlich teurer und schmerzhafter enden.
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Der Fall ist sonnenklar.
Original geschrieben von teddy3
Zitat:
[url=http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html]§ 9 StVO, Abbiegen,
.......
@ConvoyBuddy
Wie kommst du darauf, dass der Geradeausfahrer aus Sicht des Abbiegers von rechts kommt? Das ist doch eindeutiger Begegnungsverkehr, wo die Fahrtrichtung des Bevorrechtigten keinerlei Rolle spielt.
Ich hoffe, das geht ohne Zeichnung
Wenn der Abbieger im Gegenverkehr bereits den Abbiegevorgang eingeleitet hat, kommt ihm der Geradeausfahrende doch von rechts, oder?
(Stelle Dir einfach den Abbiegenden im Winkel > 30° zur ursprünglichen Fahrtrichtung vor!)
Ok, jetzt versteh ich was du meinst. Das mag rein physikalisch von Interesse sein, aber rechtlich und auch tatsächlich bleibt es beim Begegnungsverkehr (sich in gleicher Richtung entgegenkommende Fahrzeuge).