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Unfall an parkendes Fahrzeug mit Altschaden verursacht

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 7:50

Hallo - habe beim Einparken ein parkendes Fahrzeug mit Altschaden beschädigt. Bei mir an der Beifahrertür waren nur Spuren von dem anderen Fahrzeug etwa einen halben Meter lang und 10 cm breit. Nachdem polieren ist jetzt aber nichts mehr zu sehen.

Der geschädigte PKW hat genau an der Stelle einen Altschaden siehe Foto. Durch mein vorbeistreifen sind die kleinen hellen Kratzer entstanden.

Wir wollen das ganze nicht über die Versicherung laufen lassen. Der Geschädigte möchte, laut Rückfrage bei seiner Werkstatt, von mir 250 Euro als anteiligenr Schadensausgleich. Ist die die 250,00 Euro gerechtfertigt?

Beste Antwort im Thema
am 3. Juli 2012 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@bitsbissle "doofer" vergleich ;)

Nö, in beiden Fällen liegt keine Schadenserweiterung vor, weswegen der TE nicht haftpflichtig sein dürfte.

 

Ist natürlich schön für den Unfallgegner, dadurch sinkt seine finanzielle Belastung um 250 EUR, die in der Höhe auch ohne den Rempler durch den TE gleich geblieben wäre.

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am 3. Juli 2012 um 7:58

...und wofür will er 250€ haben :confused:

Was kaputt ist, ist Kaputt :confused:

Lass es über deine Versicherung laufen, genau mit deinem Hinweis + Bild und kaufe die Summe (falls eine entsteht) zurück!

So würd ich es machen...

ähhh ob da ein altschaden war oder nicht lasse ich mal aussen vor....fakt ist das du mit 250 mehr als gut bedient bist! man könnte sich jetzt wirklich streiten was alt und was neu ist bzw was hier die richtigen kosten sind. die stosstange hängt ja schon auf halb 8. und entweder hast du die schwarzen kratzer auf der stange oder die weissen oben am koti verursacht. beides würde meiner meinung nach mehr als 250€ kosten.

nur als beispiel: ein abgefahrenen aussenspiegel an einem kleinstwagen wie einem 106er nur auszutauschen ohne lackieren etc schlägt schon mit 200€ zu buche. deshalb finde ich die summe fair.

jetzt liegt es an dir den von meinem vorposter eingeschlagenen weg (der versicherung melden, ggf die regulieren lassen und dann den schaden zurück kaufen WOBEI das dann auch durchaus MEHR sein kann) oder eben die 250€ abzulatzen und schriftlich festzuhalten das der drop dann gelutscht ist.

das is wie bei ebay. entweder 250€ sofort kauf ODER das lotto spielchen es günstiger ODER teurer zu ersteigern ;)

am 3. Juli 2012 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

nur als beispiel: ein abgefahrenen aussenspiegel an einem kleinstwagen wie einem 106er nur auszutauschen ohne lackieren etc schlägt schon mit 200€ zu buche.

Wenn der Außenspiegel jedoch bereits abrasiert war und nur noch am Seilzug/Kabel hing, sieht's schon etwas anders aus…

Also ich finde 250 Euronen sind ein bisschen happig, die Karre ist ja wohl ziemlich ungepflegt, gelinde gesagt!

Das Problem wird nur sein, dass du kaum den Vorschaden beweisen könntest!

Viel Glück!!!

am 3. Juli 2012 um 9:11

Dies soll Aufgabe eine GA sein, nicht die des TE...

Ich würd es immer noch über die Versicherung laufen lassen...

Was defekt ist, bleibt auch defekt...

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 9:13

Danke für eure Meinung.

Wir schauen uns heute nochmal das geschädigte Fahrzeug an, es handelt sich um ein Leasingfahrzeug was kurz vom Ende des Vertrages steht.

Falls ich die 250,00 Euro zahle, muss ich mir was bestätigen lassen?

 

am 3. Juli 2012 um 9:15

natuerlich solltest du dir bestaetigen lassen, dass mit der einmaligen zahlung alle forderungen abgegolten sind.

sonst hast du doch nichts in der hand, wenn derjenige sich an deine VS wendet.

was mir dazu aber noch einfaellt:

ist derjenige denn auch der geschaedigte?

nicht dass sich der eigentuemer/leasinggeber noch an dich wenden wird.

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

...und wofür will er 250€ haben :confused:

Was kaputt ist, ist Kaputt :confused:

Lass es über deine Versicherung laufen, genau mit deinem Hinweis + Bild und kaufe die Summe (falls eine entsteht) zurück!

So würd ich es machen...

Die ganzen Reparaturkosten inklusive Altschaden belaufen sich auf 3000,00 Euro und ich soll einen kleinen Anteil zahlen. Der Altschaden wird auch nicht über die Versicherung laufen.

am 3. Juli 2012 um 9:28

Nochmal, was defekt ist, ist wohl durch dich nicht weiter beschädigt worden da es bereits defekt war...

Jedoch musst ganz alleine Du wissen, was du mit deinem Geld machst...

Ich würde für paar Kratzer an einer bereits defekten Stossi keinen müden € zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Nochmal, was defekt ist, ist wohl durch dich nicht weiter beschädigt worden da es bereits defekt war...

Jedoch musst ganz alleine Du wissen, was du mit deinem Geld machst...

Ich würde für paar Kratzer an einer bereits defekten Stossi keinen müden € zahlen...

naja finde ich nicht. die frage is eben immernoch welchen schaden der te verusacht hat. nur weil eine stosstange "kampfspuren" hat kann und darf man die eben NICHT noch mehr kaputt fahren und dann sagen "ääääätsch war ja schon im sack"....es ist richtig das der te nicht die volle reperatur der stange bezahlen muss. das steht natürlich ausser frage.

ich persönlich finde die 250€ beteiligung vertretbar.

 

@bits

bissle "doofer" vergleich ;)

@topic

NATÜRLICH MUSST du dir eine bestätigung geben lassen das der schaden mit der zahlung von 250€ beglichen ist. und zwar zum eigentümer des wagens. wen das jetzt angenommen ne pizza kurier kiste ist und guiseppe den karren beim torjubel gegen deutschland rausgelegt hat, sein chef die kosten für die reperatur bezahlt und guiseppe eben clever ist und von dir nochmals 250€ cash auf kralle einsackt weil chefchen ja den schaden eh bezahlt....das wäre ja nicht im sinne des erfinders ;)

am 3. Juli 2012 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@bitsbissle "doofer" vergleich ;)

Nö, in beiden Fällen liegt keine Schadenserweiterung vor, weswegen der TE nicht haftpflichtig sein dürfte.

 

Ist natürlich schön für den Unfallgegner, dadurch sinkt seine finanzielle Belastung um 250 EUR, die in der Höhe auch ohne den Rempler durch den TE gleich geblieben wäre.

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 10:04

Das scheint wohl das Problem vom Geschädigten zu sein.

Er ist Leasingnehmer und will das Fahrzeug zum Jahresende übernehmen.

Leasingfahrzeuge müssen beim Unfall generell über die Versicherung laufen oder?

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

natuerlich solltest du dir bestaetigen lassen, dass mit der einmaligen zahlung alle forderungen abgegolten sind.

sonst hast du doch nichts in der hand, wenn derjenige sich an deine VS wendet.

was mir dazu aber noch einfaellt:

ist derjenige denn auch der geschaedigte?

nicht dass sich der eigentuemer/leasinggeber noch an dich wenden wird.

am 3. Juli 2012 um 10:56

Das wird mir hier zu dümmlich...

Ich bin raus...

Sorry!

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Das wird mir hier zu dümmlich...

Ich bin raus...

Sorry!

Was ist denn hier dümmlich???

Ich bin der Unfallverursacher und möchte zu diesem besonderen Fall mit Altschaden ein paar Meinungen einholen - vielleicht gibt es ja Erfahrungsbericht oder so.

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