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Unfall auf Betriebsgelände/ Bike stand im Halteverbot
Hi Alle zusammen,
ich habe mein Motorrad, vor ca. 2 Wochen, auf einem Krankenhausgelände im Halteverbot abgestellt. Ganz dicht am Bordstein und viel Platz zu den anderen KFZ´s gelassen, die die Parkplätze belegten. Bin dann ins Gebäude, um meine Sache zu erledigen. Das KKH ist nicht mehr an der Einfahrt durch Schranke oder Wachpersonal bewacht und jeder kann aufs Gelände.
Einige Zeit später kam jemand und sagte mir, unten wäre ein Auto gegen ein Motorrad gefahren, ob es denn meins wäre.
Beim rückwärts ausparken, ist mir ein Arzt mit seinem Dienstwagen, ins Heck gefahren. Polizei geholt, Unfall aufgenommen...... Keiner hat was wegen dem Halteverbot gesagt. Die vom KKH taten recht schuldbewusst. Wollten es auch gleich ihrer Versicherung melden. Bis jetzt kam da garnichts.
Durch viel rumtelefonieren, habe ich den KKH-Versicherer herrausgefunden und erreichen können. Jetzt habe ich eine SchadenNr. und einen Ansprechpartner. Nur zur Kostenübernahme wird sich noch nicht geäußert. Schaden bei mir ca. €1450,- lt. KVA meiner Werkstatt. KVA und Fotos hat die Werkstatt denen gemailt. Repa kann durchgeführt werden, denn die VS hat mir in einer Email mitgeteilt, ein Gutachter ist nicht nötig und es könne mit der Repa begonnen werden. Die Repa dauert ca. 2-3h, sofern das Schutzblech (Fender), alleine schon €800,-, vom Hersteller ca. zum 20.09.08 eintrifft. (da von Yamaha das Teil kommt, wird´s wohl auf einem Dampfer hierher schippern :-) ).
Meine Fragen dazu:
-inwiefern kann sich der KKH-VS querstellen und die Zahlung mindern, weil mein Bike auf einem Betriebsgelände im Halteverbot gestanden hat?
-kann ich mir ein Mietfahrzeug nehmen, auch wenn auf meine Emails an den KKH-VS mit Dringlichkeit zum 06.09.08, nicht geantwortet wurde? Ich habe kein Auto.
Bisschen viel getippt, sorry.
Für Meinungen, Tipps und Ratschläge wäre ich sehr Dankbar.
Gruß Dropzone
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DucFan 900SS
Als Beteiligter steht Dir Akteneinsicht zu..
Also kannst den kompletten Bericht anfordern von der Rennleitung!
Eine Email-zusage wird ähnlich einer schriftlichen Form behandelt.
Aber Du kannst auch ganz simpel alles an deine Werkstatt abtreten und diese kümmern sich um die Kompl. Abwicklung.
Würde auch gar nit lang rumfackeln, die Maschine zur Werkstatt:
Jungs, hier gecrasht, hier email von Gegnervers., was meint Ihr?
Dann werden die Dir erklären ob Übernahme geht und was wo wie!
( Du trittst deine Rechte an die Werkstatt ab, diese Regelt alles.)
Ab WE-tarif einen Leihwagen (z.B. Golf 60Ps bei Si-t im WE tarif sind 65Euronen..)
Und dann auf das Wiedersehn mit dem Mo freuen.
Greeds
Oder auch nicht....
Akteneinsicht berkommt, wenn überhaupt hier nur ein Rechtsanwalt.
"Rechte" kann der TE hier auch nicht abtreten, wenn überhaupt dann Ansprüche. Und die Werkstatt "regelt" hier gar nix
Wenn man keine Ahnung hat, Zitat von Dieter Nuhr:
einfach mal die Fresse halten....
echt zum Kotzen, was mache hier mit Stammtisch- Wissen posten
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30 Antworten
Hey
lass Dich nicht bange machen.Der ,der Dir reingefahen ist hat die nötige Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
In ein stehendes Fahrzeug reingefahren.Halteverbot spielt keine Rolle.Was steht im Unfallbericht der Polizei?
Vorsicht bei eier Zusage der Kostenübernahme per Mail.Sollte richtig schriftlich sein.
mfg
Turbonix
Thread auf Wunsch TE verschoben.
Gruss
aurian
Zitat:
Original geschrieben von Dropzone
-inwiefern kann sich der KKH-VS querstellen und die Zahlung mindern, weil mein Bike auf einem Betriebsgelände im Halteverbot gestanden hat?
Kaum, da die StVO ganz besondere Vorsicht beim rückwärts fahren gebietet. Hätte ja auch ein Mensch dort stehen können, der nicht fit genug ist um mit Hechtsprung aus der Gefahrenzone zu flüchten (Krankenhaus!!!).
Zitat:
-kann ich mir ein Mietfahrzeug nehmen, auch wenn auf meine Emails an den KKH-VS mit Dringlichkeit zum 06.09.08, nicht geantwortet wurde? Ich habe kein Auto.
Jepp, wenn nötig. Also während der Reperatur oder bis zur Rep., wenn jetzt nicht fahrbereit. Bis zu 2 Wochen sind kein Problem.
Hallo und Danke für die Infos,
ich habe immer noch keine Rückmeldung von der KKH-VS, zur Kostenübernahme und auch keine Antwort zum mieten eines KFZ.
Ein Auto mieten bringt mir für Samstag nichts, da wollte ich schon mit einem Motorrad hin. Ein entsprechendes gibt es zum
Tagespreis Mo.-Fr. bei €59,- aufwärts. Wäre noch zu machen. Aber am Samstag nur zum WE-Tarif, ab €215,- Fr.-Mo.
Das ist mir zu heftig, sollte ich auf den Kosten sitzen bleiben. Ich brauche es ja eigentlich nur am Sa.
Na mal sehen, werde es weiter versuchen.
Danke nochmal an Euch
Noch zu den Fragen von turbonix
Zitat:
Zitat:
Was steht im Unfallbericht der Polizei?
Das weis nur die Polizei, denn die haben von mir nur meine Daten aufgeschrieben, mein Moped bedauert und den Verursacher beruhigen müssen, weil ihm ein Pünktchen wohl ins Haus steht. Mehr habe ich davon nicht mitbekommen.
Zitat:
Vorsicht bei eier Zusage der Kostenübernahme per Mail.Sollte richtig schriftlich sein.
Da muss ich aufpassen, haste recht. Am besten ist das wohl aufs Fax von der Werkstatt, dann weis die auch woran sie ist.
Aber eine Email von der VS, die beinhaltet, man benötigt "keinen Gutachter, nur einen KVA und Fotos von den beschädigten Teilen,...... mit der Reparatur kann begonnen werden", reicht doch aber aus um mit der Reparatur zu beginnen, oder?
Im Fusstext, vom Antrag der VS, den ich ja Prompt mit besagter Email erhalten habe, steht: "....die Reparatur ist zu veranlassen, um evtl. Kosten durch Verzögerungen zu vermeiden..... die Teile aufheben, für evtl. nachfragen....".
Also zumindest sollte das mit dem Reparaturbeginn OK. sein.
Die Haftung beruht auf dem Verursacherprinzip.
Halteverbot etc. haben keinen Einfluß auf die Haftung - wird aber gerne verwendet um den Geschädigten einzuschüchtern.
Gruß Peter
Als Beteiligter steht Dir Akteneinsicht zu..
Also kannst den kompletten Bericht anfordern von der Rennleitung!
Eine Email-zusage wird ähnlich einer schriftlichen Form behandelt.
Aber Du kannst auch ganz simpel alles an deine Werkstatt abtreten und diese kümmern sich um die Kompl. Abwicklung.
Würde auch gar nit lang rumfackeln, die Maschine zur Werkstatt:
Jungs, hier gecrasht, hier email von Gegnervers., was meint Ihr?
Dann werden die Dir erklären ob Übernahme geht und was wo wie!
( Du trittst deine Rechte an die Werkstatt ab, diese Regelt alles.)
Ab WE-tarif einen Leihwagen (z.B. Golf 60Ps bei Si-t im WE tarif sind 65Euronen..)
Und dann auf das Wiedersehn mit dem Mo freuen.
Greeds
Zitat:
Original geschrieben von DucFan 900SS
Als Beteiligter steht Dir Akteneinsicht zu..
Also kannst den kompletten Bericht anfordern von der Rennleitung!
Eine Email-zusage wird ähnlich einer schriftlichen Form behandelt.
Aber Du kannst auch ganz simpel alles an deine Werkstatt abtreten und diese kümmern sich um die Kompl. Abwicklung.
Würde auch gar nit lang rumfackeln, die Maschine zur Werkstatt:
Jungs, hier gecrasht, hier email von Gegnervers., was meint Ihr?
Dann werden die Dir erklären ob Übernahme geht und was wo wie!
( Du trittst deine Rechte an die Werkstatt ab, diese Regelt alles.)
Ab WE-tarif einen Leihwagen (z.B. Golf 60Ps bei Si-t im WE tarif sind 65Euronen..)
Und dann auf das Wiedersehn mit dem Mo freuen.
Greeds
Oder auch nicht....
Akteneinsicht berkommt, wenn überhaupt hier nur ein Rechtsanwalt.
"Rechte" kann der TE hier auch nicht abtreten, wenn überhaupt dann Ansprüche. Und die Werkstatt "regelt" hier gar nix
Wenn man keine Ahnung hat, Zitat von Dieter Nuhr:
einfach mal die Fresse halten....
echt zum Kotzen, was mache hier mit Stammtisch- Wissen posten
Soso..
Wieso kann Er sein Recht am Schadensersatz ( oder kurz Anspruch..)nicht an seine Vertrauenswerkstatt abtreten, diese kann
sich auch um alles kümmern.
Also da seh Ich bei Leibe kein Hindernis, wenn die Werkstatt mitspielt und
Ich spar Mir ne Menge Zeit und Mühen.
( z.B. das die Werkstatt sich selbst um die Zusage kümmert...etc etc)
Also mit Akteneinsicht, des ist evtl etwas falsch ausgedrückt.
Akteneinsicht kann nur durch RA gefordert werden, Ok.
Meinte aber eher seine Durchschrift des Unfallprotokolles( eben auch ein Dokument...)
das sollte der TE haben.
Mehr sollte dazu auch ohne Anzeigen etc nicht existieren!
Vorsicht mit so manchen sehr fixen Angriffen....
Etwas guter Ton hilft auch nem Verdellten....
Irren ist menschlich, mit gutem Ton wird auch Kritik gern angenommen..
Mit StussZitaten weniger...
Als Privatperson mit einer Versicherung korospondieren, sinnlos.
Hast du Verkehrsrechtsschutz? Nimm dir nen Anwalt! Ein Schreiben von dem und du hast deinen Leihwagen in null Komma nix.
Privatpersonen einzuschüchtern oder einfach zu ignorieren ist in Deutschland leider die Regel. Spart halt viel Geld.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von DucFan 900SS
Soso..
Wieso kann Er sein Recht am Schadensersatz ( oder kurz Anspruch..)nicht an seine Vertrauenswerkstatt abtreten, diese kann
sich auch um alles kümmern.
Also da seh Ich bei Leibe kein Hindernis, wenn die Werkstatt mitspielt und
Ich spar Mir ne Menge Zeit und Mühen.
( z.B. das die Werkstatt sich selbst um die Zusage kümmert...etc etc)
Also mit Akteneinsicht, des ist evtl etwas falsch ausgedrückt.
Akteneinsicht kann nur durch RA gefordert werden, Ok.
Meinte aber eher seine Durchschrift des Unfallprotokolles( eben auch ein Dokument...)
das sollte der TE haben.
Mehr sollte dazu auch ohne Anzeigen etc nicht existieren!
Vorsicht mit so manchen sehr fixen Angriffen....
Etwas guter Ton hilft auch nem Verdellten....
Irren ist menschlich, mit gutem Ton wird auch Kritik gern angenommen..
Mit StussZitaten weniger...
Gähn...
das Lustig machen über Nic`s hat hier sooo einen Bart mein Lieber.
Besonders peinlich wird es dann, wenn man als Laie ohne Ahnung nicht ganz bestimmt weis, wer dahinter steckt.
"Stuss Zitate" wurden Beileibe nicht von mir gepostet.
Die Werkstatt wird sich hier eine sogenannte RKÜ (Reparaturkosten- Übernahme- Erklärung) unterschreiben lassen.
Für die Durchsetzung der Ansprüche ist der Auftraggeber als Anspruchsteller ganz alleine verantwortlich.
Er haftet auch gegenüber der Werkstatt für die anfallenden Kosten. Die Werkstatt wird sich hüten hier gegen einen dritten vorzugehen noch dazu, wenn die Haftung nicht eindeutig ist, warum auch ?
Zu dem von dir angesprochenen Leihwagen sage ich lieber nix, dazu werden hier noch andere etwas schreiben.
Ob du es nun glauben magst oder auch nicht.
Es gibt hier im Versicherungsforum in der Tat User, deren tägliches Brot die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden ist.
Nimm es daher bitte nicht persönlich, aber es gibt nichts schlimmeres, als User, die mit Halbwissen oder Höhrensagen hier posten, blos weil Sie irgendwo mal etwas Gehört oder gelesen haben....
Man muss immer davon ausgehen, dass der TE, der hier Rat und Hilfe sucht unter Umständen solchen, teilweise falschen und fatalen "Tipps" von "selbsternannten Experten" folgt und hinterher finaziell das Nachsehen hat.
Zusammenfassend:
Habe ich von der Thematik keine Ahnung, lese ich mit und lerne.
Ich kann auch Fragen stellen.
Gebe ich aber Tipps und Ratschläge müssen die schon Profund und richtig sein. Ist das nicht der Fall, brauche ich mich über "Arschtritte" und "Einläufe" nicht zu wundern....
Nimm es also nicht zu persönlich ok ?
So Long....
Delle
Hallo und Danke für die Infos,
hier der aktuelle Stand der Dinge:
Also das Bike ist am 18.08. gecrasht und steht schon seit 21.08. in der Schmiede meines Vertrauens. Hätte ich oben vielleicht mal so erwähnen sollen.
Ich habe zwar eine Schadensnr. der KKH-VS, aber keine Kostenübernahmeentscheidung von ihr.
Heute Nachmittags endlich mal jemanden ans Tel. bekommen, mit dem hatte ich auch den bisherigen Kontakt, wenn denn einer zustande kam.
Der wunderte sich, dass die eigentl. zuständige Bearbeiterin, der er alles von mir weitergeleitet hatte, sich nicht bei mir gemeldet hat....mmmh....
grübel...
Anfrage von mir nach einem Mietmotorrad zum WE-Tarif ca. €200,- (wäre ne Triumph America 865ccm, die Preise für andere die man jetzt so mieten könnte, sind auch alle ü 200,-), jedenfalls er dazu: Generell stehe mir ja sowas zu. Aaaber er muss mit der Kolegin Rücksprache halten und würde sich morgen Vormittag bei mir am Handy melden. Das glaube ich ihm sogar, hat er Anfang,s ja auch schon mal gemacht.
Nun musste ich dem Vermieter der Triumph, den ich mittlerweile aufgetan habe, erstmal entsprechendes mitteilen. Nun bin ich wieder in Wartestellung. 1. auf eine pos. Entscheidung zum Mietkrad, vielleicht auch als Fax; 2. auf ebenfalls eine pos. Entscheidung zur Kostenübernahme, ebenfalls aufs Fax und zu Guterletzt 3. auf das pünktliche eintreffen des Fenders aus Übersee, in passender Form und Farbe.
So, Dank Euch und mal sehen was morgen so passiert.
Zitat:
Original geschrieben von E605
Die Haftung beruht auf dem Verursacherprinzip.
Halteverbot etc. haben keinen Einfluß auf die Haftung - wird aber gerne verwendet um den Geschädigten einzuschüchtern.
Gruß Peter
Hallo Peter,
vielleicht habe ich nicht richtig verstanden, was Du mit dem Beitrag ausdrücken wolltest.
Aber wenn gemeint war, dass ein Verstoß gegen Verkehrsregeln sich nicht auf die Haftungsquote auswirkt, ist das falsch!
Selbstverständlich kann sich das Parken im Halteverbot nachteilig auf die Haftungsquote auswirken.
Dazu gibt es reihenweise Urteile.
Wie stark es sich auswirkt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und wie stark der restliche Verkehr behindert wurde. Hier offensicchtlich so stark, dass gefahrloses Ausparken nicht mehr möglich war. Diese lästigen runden Schilder hängen in der Regel nicht zum Spaß rum, sondern sollen die sogenannte "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" gewärleisten.
Wer dagegen verstößt, haftet mit (§§ 254 BGB, 17 StVG).
Mit irgendwelchen Einschüchterungsversuchen hat das nun wirklich nichts zu tun.
Für sowas hat ein Sachbearbeiter bei einem Versicherer weder Zeit noch Lust.
Er ist Rechtsanwender. Nicht mehr und nicht weniger. Dass das einem Anspruchsteller gelegentlich nicht gefällt, weil es sein Geld kostet, ist nachvollziehbar, ändert aber nichts...
Gruß
Hafi
Hallo Hafi,
Zitat:
Wie stark es sich auswirkt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und wie stark der restliche Verkehr behindert wurde. Hier offensicchtlich so stark, dass gefahrloses Ausparken nicht mehr möglich war. Diese lästigen runden Schilder hängen in der Regel nicht zum Spaß rum, sondern sollen die sogenannte "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" gewärleisten.
Wer dagegen verstößt, haftet mit (§§ 254 BGB, 17 StVG).
Das ganze passierte nicht im Strassenverkehr, sondern auf einem Krankenhausgelände, siehe ersten Beitrag von mir. Ich habe genügend Platz gelassen. Ansonsten gebe ich Dir da völlig Recht.
Aber im öffentl. SV hätte ich mich da nicht hingestellt, aber nur wegen dem blöden runden Teil nicht.
Platz war in dem Falle echt genug.
Und als Info noch- Der UV ist ein Dienstwagen von nem Dok. in Eile. Er hat selber gesagt, er habe nicht genügend auf die linke Seite geachtet.
Und zum Ort des Geschehens: stehende oder nur langsam fahrende KKW o. PKW´s, Personen mit 0,01Kmh-5Kmh und "Nicht" vor der Notaufnahme wo Blaulicht herrscht, sondern Normale Station in der ruhigsten Ecke des KKH. Kein Durchfahrtsweg mit ständigem Verkehr.