1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall auf dem Weg ins Büro mit Leasingwagen

Unfall auf dem Weg ins Büro mit Leasingwagen

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 10:16

Liebe community,

Bin letzten morgen auf dem Weg zum Büro mit meinem Leasingwagen/Dienstwagen ausgerutscht und gegen einen hohen Bordstein geprallt.

Frontschürze ist leicht eingedrückt und gesplittert.

Soweit ich weiß ist das Auto vollkasko versichert.

Wir haben die Möglichkeit freitags von zuhause aus zu arbeiten, hatte mich aber entschlossen ins Büro zu fahren (um einen Kollegen persönlich zu treffen).

Nun frage ich mich auch ob das als Dienstfahrt zählt oder privat..

Woche kosten kommen im schlimmsten Fall auf mich zu? hat jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Was steht denn in deinem Vertrag den du mit deinem AG hast dazu? Bzw. in der Dienstwagenverordnung deines AG? Da ist das in der Regel festgehalten.

Ich habe für einen Dienstwagen im Schadenfall noch nie was selbst gezahlt, SB lief immer über die Firma.

So weit käme es ja noch...

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Höhe der Selbstbeteiligung?

Klingt für mich nach Arbeitsweg. Falls die Unterscheidung Arbeitsweg/Dienstfahrt relevant ist, wäre es eventuell interessant, ob du daheim gearbeitet hast und dann arbeits-bedingt losgefahren bist, oder ob du direkt nach dem Frühstück aufgebrochen bist.

Ich würde mich mental darauf vorbereiten, die SB zu zahlen (Leasing dürfte ja immer VK sein).

(Damit wäre mein Latein auch schon am Ende)

Was steht denn in deinem Vertrag den du mit deinem AG hast dazu? Bzw. in der Dienstwagenverordnung deines AG? Da ist das in der Regel festgehalten.

Ich habe für einen Dienstwagen im Schadenfall noch nie was selbst gezahlt, SB lief immer über die Firma.

So weit käme es ja noch...

Die Fragen kann nur der Arbeitgeber seriös beantworten. Denn nur dieser weiß, in welcher Form er seinen Mitarbeiter in Form einer SB beteiligt oder auch nicht. Für alle anderen ist das hier Glaskugellesen.

Daher den zuständigen Fuhrpark oder Vorgesetzten kontaktieren.

Mein AG hat keine SB vom Mitarbeiter eingefordert. Egal ob Arbeitsweg, Dienst- oder Privatfahrt. Ausnahme war nur grobe Fahrlässigkeit.

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 16:37

SB ist wohl bei 1000€, ist aber abhängig davon ob die Fahrlässigkeit leicht (keine SB), mittel oder schwer (volle SB) ist.

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 16:38

Zitat:

@arcnet schrieb am 17. Dezember 2018 um 11:26:36 Uhr:

Klingt für mich nach Arbeitsweg. Falls die Unterscheidung Arbeitsweg/Dienstfahrt relevant ist, wäre es eventuell interessant, ob du daheim gearbeitet hast und dann arbeits-bedingt losgefahren bist, oder ob du direkt nach dem Frühstück aufgebrochen bist.

Ich würde mich mental darauf vorbereiten, die SB zu zahlen (Leasing dürfte ja immer VK sein).

(Damit wäre mein Latein auch schon am Ende)

Bin nach dem Frühstück losgefahren, macht das einen Unterschied?

am 17. Dezember 2018 um 17:18

Irgend wie habe ich das Gefühl ,dass die Frage konstruiert ist.

Gehe zu deinem Chef und beichte ihm Alles.

bei der von dir vorgebrachten Sachlage ist eine Haftung ausgeschlossen,natürlich nur dann wenn nicht noch zusätzlich "verdekte Karten vorhanden sind .

B 19

Nach meiner Einschätzung ist nur relevant, ob die Geschwindigkeit und natürlich die Reifen (Winterreifen, Restprofil?) den Verhältnissen angepasst waren oder eben nicht. Denn darauf könnte die Versicherung bei Einrede grober Fahrlässigkeit abzielen. Wurde die Polizei verständigt und der Schaden der Versicherung gemeldet?

Der eine Teil der Antwort ist dort zu finden wo du die Dokumente /Papiere aufhebst mit der der Dienstwagen überlassen und damit geregelt ist. Gibt es nichts, guck in deinen Arbeitsvertrag. Eine Fahrt zur Arbeit ist eine Dienstfahrt. Der Strauss an Möglichkeiten warum es das nicht wäre ist auch riesig aber wenig von Belang. Der Versicherung des Fahrzeugs ist es egal ob Dienstfahrt oder nicht.

Eine Fahrt zur Arbeit ist nicht zwingend eine Dienstfahrt. Wenn die steuerrechtlich regelmäßige Arbeitsstätte das Büro ist, dann zählt das als Fahrt Wohnung-Büro und ist einer Privatfahrt gleichzusetzen. Also würde hier die SB fällig werden.

Wenn Dein AG kulant ist, wird er auf die SB verzichten. Verpflichtend ist das aber nicht.

Und eine Kaskoversicherung ist keine Pflicht. Unser Fuhrpark besteht vollständig aus Leasingfahrzeugen und es ist keinerlei Kaskoversicherung abgeschlossen. Schäden auf Dienstfahrten trägt vollständig der AG, außer bei grober Fahrlässigkeit. Das kommt den AG wohl immer noch billiger als die Kaskoprämie für über 3.500 Fahrzeuge.

Auf Privatfahrten werden bei uns 500 Euro SB fällig. Laut Nutzungsvertrag zählt die Strecke Wohnung-Büro als Privatfahrt und bei der Steuer dürfen wir die Entfernungskilometer absetzen. Im Schadensfall kann man dann auch die SB bei der Steuer absetzen. Würde ich hingegen direkt von daheim aus zum Kunden oder zu einem Meeting mit Kollegen an einen anderen Standort fahren, dann wäre es eine Dienstfahrt.

In Deinem Fall: Schau Dir den Nutzungsvertrag an und rede mit dem AG. Alles andere ist Raterei.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 17. Dezember 2018 um 22:14:25 Uhr:

Eine Fahrt zur Arbeit ist nicht zwingend eine Dienstfahrt. Wenn die steuerrechtlich regelmäßige Arbeitsstätte das Büro ist, dann zählt das als Fahrt Wohnung-Büro und ist einer Privatfahrt gleichzusetzen. Also würde hier die SB fällig werden.

Wenn Dein AG kulant ist, wird er auf die SB verzichten. Verpflichtend ist das aber nicht.

Und eine Kaskoversicherung ist keine Pflicht. Unser Fuhrpark besteht vollständig aus Leasingfahrzeugen und es ist keinerlei Kaskoversicherung abgeschlossen. Schäden auf Dienstfahrten trägt vollständig der AG, außer bei grober Fahrlässigkeit. Das kommt den AG wohl immer noch billiger als die Kaskoprämie für über 3.500 Fahrzeuge.

Auf Privatfahrten werden bei uns 500 Euro SB fällig. Laut Nutzungsvertrag zählt die Strecke Wohnung-Büro als Privatfahrt und bei der Steuer dürfen wir die Entfernungskilometer absetzen. Im Schadensfall kann man dann auch die SB bei der Steuer absetzen. Würde ich hingegen direkt von daheim aus zum Kunden oder zu einem Meeting mit Kollegen an einen anderen Standort fahren, dann wäre es eine Dienstfahrt.

In Deinem Fall: Schau Dir den Nutzungsvertrag an und rede mit dem AG. Alles andere ist Raterei.

Naja du gibst hier auch nur deine Regelung weiter und formulierst es, als wäre es allgemeingültig ("Wenn die steuerrechtlich regelmäßige Arbeitsstätte das Büro ist, dann zählt das als Fahrt Wohnung-Büro und ist einer Privatfahrt gleichzusetzen. Also würde hier die SB fällig werden.")

Für meinen AG würde das so nicht gelten. Ob eine SB geltend gemacht wird, hängt nur von grober Fahrlässigkeit ab. Nicht um was für eine Fahrt es sich handelt.

Daher ist deine Schilderung für den konkreten Fall genauso wenig hilfreich wie meine ... oder die eines anderen.

Erst mit dem letzten Satz gibt's du den einzig richtigen Hinweis .... den haben aber auch schon andere gegeben.

Übrigens,, die Entfernungskilometer darfst immer in der Steuererklärung angeben. Egal wie du zu Arbeit kommst. Die Pauschale wird für einen Fußgänger genauso gezahlt wie für einen Firmenwagenfahrer, Radfahrer, ÖPNV-Fahrer, etc.

Das ist kein freundliches Entgegenkommen deines AG (zumindest liest es sich bei dir so).

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 18. Dezember 2018 um 14:00:16 Uhr:

Übrigens,, die Entfernungskilometer darfst immer in der Steuererklärung angeben. Egal wie du zu Arbeit kommst. Die Pauschale wird für einen Fußgänger genauso gezahlt wie für einen Firmenwagenfahrer, Radfahrer, ÖPNV-Fahrer, etc.

Das ist kein freundliches Entgegenkommen deines AG (zumindest liest es sich bei dir so).

Es gibt tatsächlich einen Ausnahmefall (macht mein AG so):

Der AG kann beim Firmenwagen die Pauschalbesteuerung anwenden, das spart ihn Sozialversicherungsbeiträge. Dann gilt: "Der pauschal versteuerte geldwerte Vorteil mindert also den Abzugsbetrag, den der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann."

https://www.haufe.de/.../...gkeitsstaette_idesk_PI11525_HI9247532.html

Bedeutet für den AN: Monatlich etwas mehr Netto auf dem Konto, statt "normaler Versteuerung". Er kann / sollte / muss trotzdem eine Steuerklärung machen, dort die Pendler-KM angeben, bekommt aber nichts mehr erstattet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen