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Unfall auf "Dienstfahrt" mit Privatfahrzeug

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 10:27

Falls Verkehrsrechtsanwälte anwesend sind, verfasse ich den folgenden Fall mal allgemein:

Ein Fahrzeugführer A befindet sich auf dem Arbeitsweg. Allerdings erhielt er den Auftrag eines Vorgesetzten auf dem Weg einen Einkauf zu tätigen, weshalb er einen Umweg bzw. anderen Weg als üblich nimmt.

Auf diesem Weg kam es durch eine Gefahrenbremsung des Vordermannes B im Stadtverkehr zu einem leichten Auffahrunfall.

Der Schaden wird von der Polizei auf 2000€ beim Unfallgegner B geschätzt, am Auto des Unfallverursachers A entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Welche Versicherung muss den Schaden am Fahrzeug von B zahlen? Die KFZ-Haftpflicht von A oder die Versicherung seines Arbeitgebers? Und falls der Arbeitgeber, der eine Vollkasko-Versicherung hat den Schaden von B übernimmt, übernimmt er dann auch den Schaden von A?

Ich hoffe Ihr habt den Fall verstanden. Sollte jemand genauere Infos brauchen, gerne nachfragen. Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema
am 15. Juni 2015 um 15:11

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Juni 2015 um 12:44:07 Uhr:

Selbst als Jurist gebe ich hier keine rechtlichen Auskünfte.

applaus - super beitrag das hilft dem TE sehr weiter. wenn man nicht zu sagen hat, einfach mal ...

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Selbst als Jurist gebe ich hier keine rechtlichen Auskünfte.

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 10:45

Darf ich fragen warum nicht? Ich dachte wenn es allgemein verfasst ist, dürfen Auskünfte erteilt werden.

Zitat:

@ElLeon schrieb am 15. Juni 2015 um 12:27:52 Uhr:

Falls Verkehrsrechtsanwälte anwesend sind, verfasse ich den folgenden Fall mal allgemein:

Ein Fahrzeugführer A befindet sich auf dem Arbeitsweg. Allerdings erhielt er den Auftrag eines Vorgesetzten auf dem Weg einen Einkauf zu tätigen, weshalb er einen Umweg bzw. anderen Weg als üblich nimmt.

Auf diesem Weg kam es durch eine Gefahrenbremsung des Vordermannes B im Stadtverkehr zu einem leichten Auffahrunfall.

Der Schaden wird von der Polizei auf 2000€ beim Unfallgegner B geschätzt, am Auto des Unfallverursachers A entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Welche Versicherung muss den Schaden am Fahrzeug von B zahlen?

Die KFZ-Haftpflicht von A

oder die Versicherung seines Arbeitgebers? Und falls der Arbeitgeber, der eine Vollkasko-Versicherung hat den Schaden von B übernimmt, übernimmt er dann auch den Schaden von A?

Ich hoffe Ihr habt den Fall verstanden. Sollte jemand genauere Infos brauchen, gerne nachfragen. Danke im voraus.

Für die Kosten A kommt die evtl.-vorhandene Vollkasko von A auf.

Sonst Niemand.

Ein kulanter Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten.

Die Kosten sind von der Steuer als Werbungskosten absetzbar,

wenn der Arbeitgeber die "Dienstfahrt" bestätigt.

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 11:06

Der ADAC schreibt das hier: https://www.adac.de/.../default.aspx

Das habe ich so verstanden als würde die Versicherung des Arbeitgebers alles bezahlen.

Zitat:

@ElLeon schrieb am 15. Juni 2015 um 13:06:19 Uhr:

Der ADAC schreibt das hier: https://www.adac.de/.../default.aspx

Das habe ich so verstanden als würde die Versicherung des Arbeitgebers alles bezahlen.

ADAC hat doch erklärt, wie die Rechtslage ist.

Ist die Benutzung eines Privatfahrzeuges für die Erledigung eines Dienstgeschäftes aus zwingenden dienstlichen Gründen (z.B. Nichterreichbarkeit des Dienstortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Zeit- oder Kosteneinsparung, Transport von Material, Nichtverfügbarkeit eines Firmenwagens) angeordnet, muss der der Arbeitgeber die Unfallkosten auch bei leichter Fahrlässigkeit tragen.

 

O.

Ich hoffe Du hast die Genehmigung der Dienstfahrt schriftlich?

Laß einen KVA machen und reich Ihn bei deinem Vorgesetzten ein.

Berichte vor Ergebnis.

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 14:01

Ich kläre das Ganze morgen. Unsere Versicherungssachbearbeiterin ist wieder da und der Vorstand ist mein direkter Vorgesetzter.

Habe den Auftrag zur Dienstfahrt zwar nicht schriftlich aber mehrere Zeugen und mein Vorgesetzter hat mit sowas auch kein Problem, wenn die Versicherung greift.

Es war definitiv eine Dienstfahrt, da ich für besagte Besorgung extra eine andere Route genommen habe.

Zitat:

@ElLeon schrieb am 15. Juni 2015 um 12:27:52 Uhr:

Falls Verkehrsrechtsanwälte anwesend sind, verfasse ich den folgenden Fall mal allgemein:

Hier ist nicht ein Verkehrsrechtsanwalt gefragt, sondern ein Anwalt für Arbeitsrecht.

O.

Und welche Art von Versicherung muss ich als Arbeitgeber für diesen Fall haben? Blanko Vollkasko-Gruppenversicherung, Dusseligkeitsschadenabwehrversicherung? Ich glaube, dass der Arbeitgeber haften müsste, aber das zahlt er dann aus der Kasse der Firma. Ob das der Untermauerung des guten Arbeitsklimas zuträglich ist, halte ich für fraglich.

am 15. Juni 2015 um 15:11

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Juni 2015 um 12:44:07 Uhr:

Selbst als Jurist gebe ich hier keine rechtlichen Auskünfte.

applaus - super beitrag das hilft dem TE sehr weiter. wenn man nicht zu sagen hat, einfach mal ...

am 15. Juni 2015 um 15:15

Zitat:

Wird ein Dienstwagen benutzt, gelten die Grundsätze der Haftungsmilderung. Der Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit voll für den Schaden am Dienstwagen. Bei normaler oder mittlerer Fahrlässigkeit kommt es zur Aufteilung. Regelmäßig trägt der Arbeitnehmer in diesen Fällen max. die Vollkaskoselbstbeteiligung. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er gar nicht.

der ADAC hat Dir die Frage ja schon beantwortet, wobei eine Mithaftung zu klären ist.

Von leichter Fahrlässigkeit würde ich nicht mehr reden, bin aber auch kein Jurist (antworte aber trotzdem auf Deine Frage...)

In der Tat solltest Du abwegen, wie weit Du im Sinne des Erhaltes des Arbeitsklima gehst.

Ein offenes Gespräch kann man ja immer führen.

Wenn der Arbeitgeber signalisiert, dass er nicht zur Zahlung bereit ist, muss Du wissen was Du tust. Darüber solltest Du Dir vor dem Gespräch Gedanken machen.

Was nützen Dir 2.000€ wenn danach karrieremäßig nichts mehr zu erwarten ist oder schlimmer...

gruß

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 15:15

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. Juni 2015 um 17:11:35 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Juni 2015 um 12:44:07 Uhr:

Selbst als Jurist gebe ich hier keine rechtlichen Auskünfte.

applaus - super beitrag das hilft dem TE sehr weiter. wenn man nicht zu sagen hat, einfach mal ...

Danke. Genau den Gedanken hatte ich auch. Juristen, die sich wie Kindergartenkinder verhalten: "Nanana. Ich weiß es aber sag's Dir nicht." :D

Also ich hoffe mal, dass das DRK als Arbeitgeber irgendwelche Spezialversicherungen hat. Morgen ist ja wie gesagt die Sachbearbeiterin wieder da. Die weiß bestimmt mehr über Dienstfahrten etc.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. Juni 2015 um 17:15:36 Uhr:

Zitat:

Wird ein Dienstwagen benutzt, gelten die Grundsätze der Haftungsmilderung. Der Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit voll für den Schaden am Dienstwagen. Bei normaler oder mittlerer Fahrlässigkeit kommt es zur Aufteilung. Regelmäßig trägt der Arbeitnehmer in diesen Fällen max. die Vollkaskoselbstbeteiligung. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er gar nicht.

der ADAC hat Dir die Frage ja schon beantwortet, wobei eine Mithaftung zu klären ist.

Von leichter Fahrlässigkeit würde ich nicht mehr reden, bin aber auch kein Jurist (antworte aber trotzdem auf Deine Frage...)

Der letzte Absatz des zitierten ADAC Artikels betrifft den Fall, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen nutzt. Das ist hier nicht der Fall, denn der TE fuhr ja in seinem Privatwagen. Die Grundsätze zur Haftungsteilung bei Arbeiitnehmerschäden haben daher keinen Bezug zum vorliegenden Fall.

Der Rest war ja weiter oben schon zitiert worden.

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 18:25

Ich beziehe mich auf diesen Absatz

"Anders ist es, wenn die Fahrt zum Lehrgang

auf Weisung des Arbeitsgebers oder

aufgrund betrieblicher Veranlassung erfolgt.

Dann hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine Schäden durch den Einsatz des Privat-PKW zu ersetzen."

Dann sollte eigentlich eine volle Kostenübernahme, ggf. sogar durch eine Versicherung des Arbeitgebers erfolgen, so wie ich das auslege. Ich gehe davon aus, dass "Lehrgang" als Beispiel gewählt wurde und eine Fahrt zum Bäcker genauso zählt, wenn der Arbeitgeber das beauftragt.

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